Definition von Neuwert
Der Neuwert stellt den Betrag dar, der zur Wiederbeschaffung einer beschädigten Sache nach gleicher Art und Güte anfällt. In der Regel ersetzen die Hausratversicherung beschädigte Sachen zum Neuwert. Der Neuwert bildet die maximale Entschädigungssumme für den Versicherungsnehmer.
Wann kann der Neuwert in Anspruch genommen werden?
Person A macht sich nach der Arbeit auf dem Weg nach Hause. Dort angekommen, findet er seine Wohnung verwüstet vor. Das Fenster steht offen. Es muss ein Einbruch stattgefunden haben. Hierbei wurden Wertsachen entnommen und einige Möbel beschädigt. Eine Hausratversicherung ersetzt die beschädigten Möbel zum Neuwert. Der Neuwert kann infolgenden Fällen in Anspruch genommen werden: Brand, Unwetter, Einbruch und Leitungswasserschaden.