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Coronainfektion: Symptome, Corona behandeln & Verlauf

Der Ausbruch des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich zu einer Pandemie entwickelt. An der Lungenkrankheit Covid-19 sind Menschen weltweit erkrankt, die Zahl der Todesfälle nimmt zu.


Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen? – SOS-Tipps:

Die globale Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich zur anhaltenden Pandemie entwickelt. Von der hochansteckenden Krankheit Covid-19 sind noch immer sehr viele Menschen betroffen. Die Zahl der Todesfälle nimmt weiter zu.

Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen? – SOS-Tipps:

Neuartiges Coronavirus“ – so lautete zu Beginn der Pandemie der vorläufige Name des Virus. Häufig wurde es anfänglich auch mit „2019nCoV“ bezeichnet. Inzwischen trägt das Virus den offiziellen Namen: SARS-CoV-2. Es löst die Krankheit „Covid-19“ aus.

Um sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit Covid-19 schützen zu können, sollte man wissen, wie es zu der Infektion kommt: Das Virus SARS-CoV-2 wird als Tröpfcheninfektion durch die Atemluft übertragen. Besonders beim Husten, lautem Sprechen oder auch beim Singen gelangen feinste Tröpfchen (Aerosole), die mit dem Virus belastet sind, in die Umgebungsluft. In geschlossenen Räumen besteht eine höhere Ansteckungsgefahr als unter freiem Himmel. Wesentlich seltener erfolgt die Verbreitung von SARS-CoV-2 über eine Schmierinfektion. Dies kann der Fall sein, wenn man mit Viren kontaminierte Objekte anfasst (wie beispielweise Türklinken oder Lichtschalter) und sich anschließend an Mund, Nase oder Augen berührt.
 

So schützt man sich:

  • Inzwischen stehen leistungsfähige Impfstoffe zur Vermeidung einer lebensbedrohlichen Covid-19-Erkrankung zur Verfügung. Die Impfangebote von Ärzten und Impfzentren sollten genutzt werden, wenn keine medizinischen Gründe gegen eine Impfung sprechen. Für einen anhaltenden Impfschutz ist eine mehrfache Impfung inklusive Auffrischung (meist nach etwa sechs Monaten) notwendig.
  • Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern wird beim Zusammentreffen mit anderen Personen empfohlen. Die Virenlast auf den Schleimhäuten von Nase und Rachen und damit die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 kann so erheblich verringert werden. Das gilt besonders bei der Nutzung von FFP2-Masken, die eine geringere Durchlässigkeit beim Einatmen als OP-Masken oder gar einfache Stoffmasken aufweisen.
  • Da auch die Augen ein Einfallstor für Viren sein können, bietet eine gutsitzende Schutzbrille mit Seitenschutz zusätzliche Sicherheit vor Ansteckung. Dies kann insbesondere für Menschen mit geschwächtem Immunsystem sinnvoll sein.
  • Beim Benutzen öffentlicher Toiletten vor dem Spülen den Toilettendeckel schließen: Während des Spülvorgangs können sich nämlich Virus-belastete Aerosol-Wolken in der Luft verteilen und eingeatmet werden.
  • Regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife waschen: Mindestens über einen Zeitraum von 20 Sekunden hinweg, denn nur so lässt sich die Anzahl der Keime an den Händen auf ein Tausendstel und weniger senken. Bei stark verschmutzten Händen sollte man länger als 20 Sekunden waschen. – Zur besseren Einschätzung, wie lang 20 Sekunden sind, kann man zweimal das Happy-Birthday-Lied singen.
  • Die zusätzliche Nutzung eines Desinfektionsmittels ist laut RKI (Robert Koch-Institut) im privaten Umfeld meist nicht erforderlich. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn beispielsweise ein Familienmitglied erkrankt ist oder abwehrgeschwächte Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko im Haushalt leben. Händedesinfektion sollte jedoch beim Betreten und Verlassen eines Krankenhauses erfolgen.
  • Händeschütteln vermeiden. Das gilt besonders für den Krankheitsfall.
  • Das Ansteckungsrisiko kann durch die Reduzierung von sozialen Kontakten deutlich verringert werden. Besonders bei Zusammenkünften von großen Gruppen in geschlossenen Räumen ist höchste Vorsicht geboten.

Verhaltensregeln beim Husten und Niesen einhalten:

  • Wer husten oder niesen muss, sollte mindestens einen Meter Abstand zu anderen Personen halten und sich wegdrehen.
  • Ein Einwegtaschentuch benutzen und nur einmal verwenden. Dann in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen. Benutzte Stofftaschentücher nicht unter 60 Grad waschen.
  • Wer niesen oder husten muss und kein Taschentuch hat, niest und hustet am besten in seine Armbeuge und nicht in die Hand.
  • Die Hände gründlich und mit Seife waschen, nachdem man die Nase geputzt, geniest oder gehustet hat.
  • Wer sich in der Öffentlichkeit aufhalten muss, kann durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (zum Beispiel eines chirurgischen Mundschutzes oder einer FFP2-Maske) seine Mitmenschen schützen. Das Ansteckungsrisiko durch Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen entstehen, kann so für andere Personen gesenkt werden.

Verhaltensempfehlungen zum Schutz im Alltag:

  • So oft wie möglich zu Hause bleiben. Persönliche Treffen mit älteren oder chronisch kranken Menschen zu deren Schutz einschränken vor dem Besuch einen Covid-19-Test vornehmen lassen.
  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
  • Aufenthaltsräume regelmäßig lüften.
  • Abstand zu anderen halten. Insbesondere zu kranken Menschen mit Atemwegssymptomen.
  • Bei Ansteckungsverdacht sollte man sich testen lassen oder einen Selbsttest vornehmen. Ein Schnelltest (Antigentest) liefert sofort ein Ergebnis, ist aber nicht hundertprozentig zuverlässig. Gewissheit bringt dagegen ein PCR-Test. Das Testlabor benötigt allerdings einige Zeit, bis das Ergebnis vorliegt. Die Zuverlässigkeit des PCR-Tests ist hoch, denn nachgewiesen wird die Anwesenheit des Virus im Körper. Der Schnelltest zeigt dagegen nur indirekt eine Infektion an.
  • Wer selbst erkrankt ist oder Kontakt zu Erkrankten hatte, sollte sich isolieren und eventuell angeordnete Quarantäneauflagen genau einhalten. Mit dem Arzt zunächst telefonisch besprechen, ob ein Praxisbesuch möglich ist.
  • Ist jemand im gemeinsamen Haushalt erkrankt, sollte eine räumliche Trennung zu anderen Familienmitgliedern erfolgen. Genügend Abstand zueinander ist wichtig. Wird die Toilette von allen Familienmitgliedern gemeinsam genutzt: Immer vor dem Spülen den Toilettendeckel herunterklappen.
  • Wenn möglich, zu Hause arbeiten. Nach Abstimmung mit dem Arbeitgeber. Nötige berufliche Treffen kurzhalten und in gut belüfteten Räumen miteinander arbeiten. Der Abstand zu anderen Menschen sollte mindestens anderthalb Meter betragen.
  • Auf Besuche der Innenräume von Restaurants oder Kantinen verzichten. Auf jeden Fall die Stoßzeiten meiden. Bestenfalls alleine im Büro essen.
  • Möglichst keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Besser zu Fuß gehen, Fahrrad oder mit dem eigenen Auto fahren.
  • Privat- und Dienstreisen mit Bus, Bahn, Schiff oder Flugzeug besser verschieben. Stattdessen die Möglichkeiten von Video-Konferenzen bevorzugen.
  • Großveranstaltungen und Orte mit großen Menschenansammlungen, wie Schwimmbäder, Einkaufszentren, Theater, Clubs, meiden.
  • Öffentliche Einrichtungen wie Ämter und Behörden nur in dringenden Fällen besuchen.
  • Größere private Feiern und Gaststättenbesuche möglichst verschieben. Wenn sich ein Besuch nicht vermeiden lässt, die Hygieneregeln konsequent einhalten.
  • Nicht während der üblichen Stoßzeiten einkaufen gehen. Am besten Lieferservices nutzen.
  • Ältere oder chronisch kranke Menschen benötigen Hilfe. Daher sollte man ihnen mit Unterstützung beistehen. Unter anderem durch den Einkauf von Lebensmitteln und anderen Dingen für den täglichen Bedarf.

Wie wird Covid-19 übertragen?

Bislang weiß man, dass Covid-19 durch Tröpfcheninfektion, beispielsweise beim Husten oder Sprechen, verbreitet wird. Der Erreger SARS-CoV-2 vermehrt sich im Rachen und ist ebenfalls in der normalen Ausatemluft nachweisbar. Eine Ansteckung kann zudem über kleinere Tröpfchen in der Luft (Aerosole) erfolgen, also auch beim Singen oder wenn man laut lacht. In geschlossenen Räumen ist die Gefahr, sich mit dem Virus zu infizieren, größer als im Freien. Die Inkubationszeit beträgt meist etwa fünf bis sechs Tage. An Covid-19 Erkrankte sind allerdings schon ein bis drei Tage vor Ausbruch der ersten Symptome ansteckend. Angaben von Virologen zufolge, kann sich SARS-CoV-2 vermutlich auch im Magen-Darm-Trakt vermehren. Völlig ausschließen könne man ein Infektionsrisiko über fäkale Ausscheidungen, die sich beim Spülen einer Toilette in der Luft verteilen, nicht.

Covid-19: Verlauf der Krankheit

Covid-19 beginnt mit eher unspezifischen Symptomen. Am häufigsten zeigen sich bei Betroffenen Husten, Schnupfen und Fieber, manchmal auch Halsschmerzen und Kurzatmigkeit. Beschwerden, die ebenso bei einer Grippe auftreten können. Allerdings kommt es bei Covid-19 seltener zu Kopf- und Gliederschmerzen. Patienten leiden teilweise auch an Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Hautausschlag, Bindehautentzündung, Lymphknotenschwellung, Apathie, Schläfrigkeit und starker Benommenheit. Der Husten bei einer Covid-19-Erkrankung ist oftmals trocken, das Fieber beginnt nicht plötzlich, wie es typisch für eine Grippe wäre, sondern es steigt langsam und bleibt über einen Zeitraum von etwa zehn Tagen konstant. Bei einer Grippe hingegen verschlechtert sich der Zustand Betroffener innerhalb weniger Stunden deutlich.

Das ist bei Covid-19 nicht der Fall. Bei einigen Patienten tritt über mehrere Tage hinweg ein Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns auf. Rund 81 Prozent der an Covid-19 Erkrankten entwickeln lediglich schwache Symptome. Das gilt in besonderem Maße für Kinder und jüngere Frauen. Bei einigen Infizierten nimmt die Krankheit jedoch einen schweren, potenziell tödlichen Verlauf. Betroffen sind insbesondere Ältere, chronisch Kranke und Ungeimpfte.

Entwickelt sich eine Lungenentzündung, sprechen Ärzte von einem schweren Krankheitsverlauf, denn dann kann es zu akutem und lebensbedrohlichem Lungenversagen kommen.

Eine Covid-19-Infektion verursacht im schlimmsten Fall eine Blutvergiftung (Sepsis). Betroffene leiden dann anfangs unter Verwirrtheit, schneller und schwerer Atmung, Todesangst sowie einem rapide sinkenden Blutdruck und Herzrasen. Erkrankte äußern, sich nie zuvor plötzlich so krank gefühlt zu haben. Das ist ein Alarmzeichen für die Ärzte. Sie müssen nun umgehend weitere Schritte einleiten, um das Leben der Patienten retten zu können. Denn je später eine virale Sepsis behandelt wird, desto häufiger verläuft sie tödlich.

Patienten mit nur leichten Beschwerden sind meist nach zehn bis 14 Tagen symptomfrei. Wer von einem schwereren Verlauf betroffen ist und in der Klinik behandelt werden muss, kann drei bis sechs Wochen oder noch länger krank sein. 

Selbst bei leichten Verläufen von Covid-19, kann es zu Krankheitsfolgen kommen, die erst zeitversetzt auftreten. Man spricht hier von einem "Long-Covid-Syndrom". Nach dem Abklingen der akuten Covid-19-Symptome, zeigen sich bei Patienten dann über Wochen und Monate hinweg unterschiedliche Beschwerden

Typische Symptome bei einem Long-Covid-Syndrom:

Covid-19 – Was sind die akuten Symptome?

Die neue Lungenkrankheit Covid-19 zeigt meist unspezifische Symptome. Bei den Patienten sind Fieber, Schnupfen und trockener Husten die häufigsten Beschwerden. Auch unklares Fieber allein kann bei der Erkrankung auftreten. Zu Kopf- und Halsschmerzen kommt es nur manchmal. Das gilt ebenso für Symptome wie Müdigkeit, Gliederschmerzen sowie Kurzatmigkeit. Durchfall tritt ebenfalls selten auf. Häufig sind Menschen zwar mit dem Virus infiziert, zeigen jedoch noch keine Symptome. Die SARS-CoV-2-Viren vermehren sich im Rachen. Dabei infiziert der Erreger insbesondere Zellen der unteren Atemwege und kann Schädigungen der Lungen- und Gefäßzellen (Endothelzellen) herbeiführen. Auch Herz, Nieren und andere Organe können betroffen sein, genauso wie das zentrale Nervensystem und ebenso die Immunabwehr. Einige mit dem Erreger Infizierte leiden lediglich an leichten Erkältungssymptomen mit Frösteln und Halsschmerzen. Fieber tritt nicht immer auf. – Laut WHO-Angaben verlaufen rund 81 Prozent der Erkrankungsfälle mild. Bei etwa 14 Prozent der Patienten kommt es jedoch zu schweren Symptomen wie Atemnot. Lebensbedrohlich wirkt sich Covid-19 bei knapp fünf Prozent aus. Die Krankheit führt dann zu Atemstillstand, septischem Schock oder Multiorganversagen. Die WHO gibt an, dass Kinder nur in seltenen Fällen betroffen sind.

Häufige Symptome bei Covid-19:

  • Fieber
  • Trockener Husten
  • Schnupfen
  • Müdigkeit

Seltenere Symptome bei Covid-19:

  • Gliederschmerzen
  • Halsschmerzen
  • Appetitlosigkeit
  • Durchfall
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Bauchschmerzen
  • Bindehautentzündung
  • Verlust von Geschmacks- oder Geruchssinn
  • Verfärbung an Fingern oder Zehen; manchmal Hautausschlag
  • Schläfrigkeit und Benommenheit
  • Apathie
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Gewichtsverlust
  • Lymphknotenschwellung

Schwere Symptome bei Covid-19:

  • Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit
  • Druckgefühl oder Schmerzen im Brustbereich
  • Verlust von Sprach- oder Bewegungsfähigkeit

Leichte Symptome bei Covid-19:

  • Milde Erkältungssymptome mit Frösteln und Halsschmerzen
  • Leichte Kopfschmerzen
  • Durchfall

Wie ansteckend ist Covid-19?

Das Virus ist leicht übertragbar und wird auch von Menschen weitergegeben, die selbst nicht an Symptomen leiden. Inzwischen hat sich das Virus weiterentwickelt und neue Mutationen konnten sich verbreiten. Die Ansteckungsgefahr ist je nach Virusvariante unterschiedlich hoch. Das Robert Koch-Institut gibt an, dass die Virusvarianten Delta (nachgewiesen 10/2020), Alpha (nachgewiesen 09//2020) und Beta (nachgewiesen 05/2020) deutlich infektiöser sind als das ursprüngliche Virus. 

Auch die Variante Omikron (nachgewiesen 11/2021) verdankt ihre Verbreitung (laut WHO) einer beispiellosen Anzahl von Spike-Mutationen mit besorgniserregenden Perspektiven für den Pandemieverlauf. Weitere nachgewiesene SARS-CoV-2-Varianten sind Gamma (10/2020), Epsilon (03/2020), Zeta (04/2020), Eta (12/2020), Theta (01/2021), Iota (11/2020), Kappa (10/2020), Lambda (08/2020) und My (01/2020). Allein die Anzahl von 13 bislang entdeckten Varianten zeigt, wie wandelbar das Virus ist. Die Inkubationszeit der verschiedenen Virusvarianten beträgt nach aktuellem Wissensstand zwei bis 14 Tage, meist etwa sechs Tage. In seltenen Fällen kann zwischen der Infektion und dem Auftreten erster Symptome auch eine Zeitspanne von bis zu 24 Tagen liegen

Wie gefährlich ist Covid-19?

Das neue Virus SARS-CoV-2 gehört zwar derselben Virusart an wie Sars, ist aber nach Angaben des Instituts für Virologe der Charité Berlin eine andere Variante. Die Zahl der aktuellen Erkrankungen übertrifft inzwischen bei weitem die der Sars-Pandemie in 2002/2003. Damals erfasste man insgesamt 8.000 an der Infektion Erkrankte, von denen etwa jeder Zehnte starb. – An Covid-19 erkrankten allein in Deutschland bislang 5.650.170 Menschen, 100.476 starben an den Virusfolgen (Stand: 26.11.2021). Die meisten Todesfälle betreffen, nach Behördenangaben, ältere Menschen und Menschen mit teils schweren Vorerkrankungen. An Covid-19 sterben derzeit anteilig mehr Menschen als durch sonstige Grippeviren.

Besonders gefährdete Personengruppen:

Das Robert Koch-Institut gibt an, dass schwere Verläufe zwar auch bei Menschen ohne Vorerkrankungen auftreten, ansonsten folgende Personengruppen ein erhöhtes Risiko für ernste Verläufe tragen:

  • Ältere Menschen. Ab etwa 50 bis 60 Jahren steigt das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf stetig.
  • Raucher.

Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen:

  • Erkrankung des Herzens, beispielsweise eine koronare Herzerkrankung.
  • Erkrankung der Lunge, beispielsweise Asthma oder chronische Bronchitis.
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen.
  • Patienten mit Diabetes mellitus.
  • Patienten mit einer Krebserkrankung.
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem.

Wie kann man sich bei einer Pandemie vor Covid-19 schützen?

Um sich selbst vor einer Ansteckung mit dem Erreger von Covid-19 zu schützen, gelten die gleichen Empfehlungen wie beim Schutz vor einer Virus-Grippe.

Wichtig ist regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife.

Mindestens 20 Sekunden sollte man dies tun. Entgegen anfänglichen Experten-Empfehlungen ist das Tragen eines Mundschutzes sinnvoll, da so die Virusmenge gegebenenfalls verringert werden kann und laut Theorie, damit ein milderer Krankheitsverlauf im Fall einer Ansteckung zu erwarten ist. Der Mund-Nasen-Schutz sollte regelmäßig gewechselt werden, da er ansonsten durch den eigenen Speichel zu einem feuchten Keimreservoir werden kann.

Menschenansammlungen sollte man meiden und Abstand zu anderen Personen halten, mindestens 1,5 Meter. Auf Händeschütteln und andere Berührungen sollte verzichtet werden.

Corona-Warn-App und CovPass-App

Bevor ein mit Covid-19 Infizierter erste Symptome zeigt, kann er schon andere Menschen anstecken. Das traditionelle Tracking, wie es derzeit über die Gesundheitsämter läuft, kann die Infektionskette nur begrenzt aufklären. Denn die Infektionen verbreiten sich schneller, als Infizierte aufgespürt werden können. Infektionswege bleiben so unerkannt. – Die Corona-Warn-App ist ein einfaches, kostenfreies Programm, das auf geeigneten Mobiltelefonen (Smartphones) installiert werden kann. Es hilft dabei festzustellen, ob man Kontakt mit einer infizierten Person hatte und ob sich daraus ein Ansteckungsrisiko ergeben hat. Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz ist, dass möglichst viele Smartphone-Besitzer teilnehmen und aufgetretene Infektionen dem System auch gemeldet werden.

Bei einer Warnmeldung der APP sollte man sich möglichst zeitnah einem Corona-Test unterziehen und ein positives Testergebnis zur Warnung anderer Kontaktpersonen in der eigenen App festhalten. Ähnliche Ziele verfolgt gleichfalls die Luca-App. Hier konzentriert sich die Auslegung in Richtung einer digitalen Registrierung der Teilnahme an Veranstaltungen oder dem Besuch von Cafés und Gaststätten. Bei einem positiven Corona-Test werden andere Teilnehmer des betreffenden Events oder im gleichen Zeitfenster anwesende Gäste eines Lokals gewarnt.

Die CovPass-App dokumentiert auf dem Smartphone hauptsächlich den Impfstatus der Nutzerin oder des Nutzers. Das digitale Zertifikat dient als Nachweis und zeigt, ähnlich wie der Impfpass, welche Covid-19-Impfungen zu welchem Zeitpunkt absolviert wurden. Das CovPass-Zertifikat ersetzt das Vorzeigen des Impfpasses.

Gibt es eine wirksame Behandlung bei Covid-19?

Die Behandlung der Erkrankung erfolgt symptomatisch. Nach Stellung der Diagnose werden in vielen Fällen Bettruhe und intravenöse Flüssigkeitsgabe angeordnet. Ebenfalls können Kortisonpräparate gegen Entzündungen und Schwellungen gegeben werden. In schweren Fällen ist häufig eine zusätzliche Beatmung erforderlich. Bislang gibt es weder antivirale Mittel, die gegen die Krankheit wirken, noch einen Impfschutz. Erste Analysen lassen vermuten, dass das neue Virus strukturelle Ähnlichkeiten mit dem bisherigen Sars-Virus hat und auch ähnliche Bindungsstellen im Körper zum Andocken benutzt. In der Berliner Charité haben Virologen den ersten diagnostischen Test entwickelt, um bei einer Erkrankung mit dem Virus schnell eine Diagnose stellen zu können.

Behandlung leichter Erkrankungen:

Zeigen sich lediglich leichte Beschwerden, verordnet der Arzt in der Regel Bettruhe und gegebenenfalls Arzneien gegen die auftretenden Symptome. Zudem ist es wichtig, ausreichend viel Flüssigkeit zu sich nehmen. Die Krankheit kann sich grippeähnlich darstellen und durch Schonung in Ruhe zu Hause auskuriert werden. Eine häusliche Quarantäne mit einer Isolierung von 14 bis 19 Tagen (je nach Umständen) muss eingehalten werden.

Behandlung schwerer Erkrankungen:

Schwere Erkrankungen werden stationär in der Klinik behandelt. Abhängig von den Symptomen können zum Beispiel die Gabe von Sauerstoff, der Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes oder im Einzelfall – bei bakteriellen Begleiterkrankungen –eine Antibiotika-Therapie angezeigt sein. Personen, die an Vorerkrankungen leiden, schwächt die Infektion besonders. Daher ist die gründliche Behandlung bereits bestehender Krankheiten sehr wichtig. Laut Bericht der „WHO-China Joint Mission on Corona Disease 2019“ erstrecken sich schwere Krankheitsverläufe im Mittel auf eine Dauer von drei bis sechs Wochen.

Die Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut listet "Medikamentöse und nicht-medikamentöse Therapieempfehlungen nach Erkrankungsphasen für unterschiedliche Ausprägungen der Krankheit" auf. Über diesen Link lässt sich die Übersicht (Stand 15.10.2021) abrufen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/COVRIIN_Dok/Infografik-Therapieempfehlungen.pdf?__blob=publicationFile 

Medikamente bei einer Covid-19-Erkrankung:

Bei Risikofaktoren für einen schweren Verlauf der Erkrankung werden monoklonale neutralisierende Antikörper verabreicht. Bei schweren Symptomen werden Dexamethason, JAK-Inhibitoren oder Tocilizumab gegen Entzündungen gegeben. Zur Vorbeugung gegen Thrombosen kommen Heparine (NMH/UFH) zum Einsatz.

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts hat die Europäische Kommission am 3. Juli 2020 die bedingte Zulassung für Remdesivir (Veklury®) erteilt. Indiziert ist das Mittel ist für die Behandlung von an Covid-19-Pneumonie erkrankten, sauerstoffpflichtigen Erwachsenen und Jugendlichen (ab zwölf Jahren).

Impfung gegen Covid-19

In Deutschland haben Erwachsene und Kinder ab einem Alter von fünf Jahren (Stand 12/2021) die Möglichkeit, an schützenden Impfungen teilzunehmen. Zur Vermeidung einer schweren Erkrankung an Covid-19 werden in Deutschland verschiedene Impfstoffe angeboten. Zugelassen sind bisher zwei Vectorimpfstoffe und zwei mRNA-Impfstoffe. Vectorimpfstoffe enthalten gentechnisch veränderte Vektorviren, die zwar das körpereigene Immunsystem zu einer Reaktion gegen eine Infektion mit SARS-Cov-2 anregen, sich selbst aber nicht vermehren können. Dagegen enthalten die neuartigen mRNA-Impfstoffe nur Teile des Erbgutes von SARS-CoV-2. Nach der Impfung werden im Körper Eiweißstoffe produziert, die dann eine gewünschte Immunreaktion gegen den Krankheitserreger auslösen.

Die Immunantwort auf die vorgenommenen Covid-19-Impfungen lässt mit der Zeit nach. Die Zahl der Antikörper gegen das Corona-Virus nimmt ab. Deshalb empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen ab einem Alter von 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung. Dies gilt insbesondere für pflegebedürftige Menschen, für über Achtzigjährige sowie für Menschen mit Behinderung, einer Immunschwäche oder einer Immunsuppression. Die Auffrischungsimpfung sollte frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfung erfolgen. Diese Zeitspanne gilt auch für Personen, die von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Zur Auffrischung wird eine einmalige Dosis mit einem mRNA-Impfstoff verabreicht (Stand 11/2021). Gegenwärtig sind das entweder "Comirnaty" von BioNTech oder "Spikevax" von Moderna.

In Deutschland zugelassene Covid-19-Impfstoffe (Stand 11/2021):

  • "Comirnaty" von BioNTech, mRNA-Impfstoff, Zulassung am 21.12.2020
  • "Spikevax" von Moderna, mRNA-Impfstoff, Zulassung am 06.01.2021
  • "Vaxzevria" von AstraZeneca, Vektor-Impfstoff, Zulassung am 29.01.2021
  • "Janssen" von Janssen-Cilag (Johnson & Johnson), Vektor-Impfstoff, Zulassung am 11.03.2021

Was ist bei einem Verdacht auf Covid-19 zutun?

Leidet jemand an den charakteristischen Covid-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeiner Schwäche), sollte er zu Hause bleiben, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch beraten lassen. Empfohlen werden dazu die Telefonnummer 116 117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder ein anderer behandelnder Arzt. Diese Kontaktstellen informieren dann über das weitere Vorgehen. In Notfällen, beispielsweise bei Atemnot, sollte die Notfallnummer 112 angerufen werden. Zum eigenen Schutz und auch zum Schutz anderer sollte eine Arztpraxis keinesfalls ohne vorherige telefonische Anmeldung aufgesucht werden.

Was bringt die Pneumokokken-Impfung in der aktuellen Covid-19-Pandemie?

Eine Pneumokokken-Impfung schützt nicht vor Covid-19. Allerdings wird bestimmten Personen eine solche Impfung empfohlen, wenn sie ein erhöhtes Risiko für eine Pneumokokken-Erkrankung tragen. Denn eine Pneumokokken-Infektion kann zu einer schweren Lungenentzündung und Sepsis führen, so dass die Behandlung auf der Intensivstation, gegebenenfalls mit Beatmung erforderlich würde. 
Zudem kann eine Impfung gegen Pneumokokken eine bakterielle Superinfektion mit Pneumokokken bei Covid-19-Patienten verhindern. Bakterielle Superinfektionen durch Pneumokokken sind bei Influenza-Erkrankungen eine bekannte Komplikation.

In erster Linie sollten Personen geimpft werden, die ein besonders hohes Risiko für eine Pneumokokken-Erkrankung tragen. Dies sind Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren sowie Menschen mit Immundefizienz, Senioren ab 70 Jahren und Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD.

Covid-19-Erkrankungen: Statistik

Inzwischen lässt sich deutlich erkennen, dass die Zahl der weltweit an Covid-19-Erkankten und Verstorbenen starken Schwankungen unterliegt. Analog zu den wellenförmigen Auslenkungen der statistischen Kurven, wird nun von Infektionswellen gesprochen. Weitere Trends und Entwicklungen sind mitten in der derzeitigen vierten Welle noch nicht auszumachen. Zu groß sind die nationalen Unterschiede, zu vielfältig die Auswirkungen der jeweils ergriffenen Pandemie-Maßnahmen.

Wie werden die Zahlen erfasst und ausgewertet? Wie zuverlässig sind sie?

In Deutschland sind Ärzte und medizinische Labore gesetzlich dazu verpflichtet, eine Corona-Infektion zu melden, sobald sie erkannt wurde. Dafür sind die Gesundheitsämter in den Stadt- und Landkreisen zuständig. Sie geben die Zahlen an die jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden der Bundesländer weiter. Mehrmals täglich übermittelt die Landesgesundheitsbehörde die gesammelten Falldaten elektronisch an das Robert Koch-Institut, also die aktuellen Fallzahlen für das jeweilige Bundesland. Zudem verschicken die meisten Landesgesundheitsbehörden einmal am Tag einen Lagebericht an ihr zuständiges Ministerium. Diese Zahlen werden dann von der Pressestelle veröffentlicht. Nachdem das RKI die eingegangenen Zahlen geprüft hat, übermittelt es die Daten an andere internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation WHO. Bis alle Daten von lokalen Stellen aus zu RKI und WHO gelangen, können zwei bis fünf Tage vergehen.

In der aktuellen Situation arbeiten die Gesundheitsämter hart am Limit. Da die Amtsärzte Prioritäten setzen müssen, sich also erst um Patienten kümmern, bevor eine elektronische Erfassung erfolgt, kann es sein, dass den Landratsämtern bereits Labormeldungen zu Neu-Infektionen vorliegen, die noch nicht elektronisch erfasst, jedoch im Gesundheitsamt schon gezählt wurden. Diese Fallzahlen kann auch nur der Landkreis veröffentlichen. Gesundheitsministerium und RKI liegen diese Daten oft erst später vor. Es gibt zudem Hinweise, dass die Software des RKI nicht alle Fallzahlen aus den Landkreisen direkt übermittelt. Dies ist der Grund für manchmal unterschiedliche Meldestände.

Die durch die Johns Hopkins Universität veröffentlichten internationalen Zahlen und die des Robert Koch-Instituts gehen auf unterschiedliche Erfassungswege zurück: So muss die Johns Hopkins Universität in den USA nicht täglich auf Meldungen offizieller Stellen warten. Ihre Forscher recherchieren im Internet öffentlich zugängliche Quellen und gewinnen so die neuesten Zahlen. Die Daten kommen von Internetseiten und Twitteraccounts von Behörden und Organisationen. Ebenso fließen auch Zahlen ein, die eine Internetcommunity von Medizinern in China ermittelt, sowie Berichte lokaler Medien. Aus diesem Grund sind die Zahlen der Johns Hopkins University denen des Robert Koch-Instituts in der Regel ein wenig voraus.

Covid-19-Infektionen: Aktuelle Situation in Deutschland und weltweit

Weltweit haben sich der WHO zufolge 260.867.011 Menschen mit SARS-CoV-2 infiziert. Viele von ihnen sind wieder genesen. 5.200.267 Menschen sind an oder mit Covid-19 gestorben (Stand 30.11.2021). Die meisten Infektionen weisen derzeit Amerika und Europa auf. In Deutschland erkrankten oder infizierten sich bisher 5.650.170 Menschen an Covid-19, 100.476 starben an den Virusfolgen (Stand: 26.11.2021).
 

Abrufmöglichkeiten der aktuellen Daten:

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt als sehr hoch ein. Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingeschätzt, steigt aber mit zunehmenden Infektionszahlen an. Diese Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern.“(Stand 4.11.2021)

Was tun, wenn man in betroffene Länder reisen muss?

Bei nicht notwendigen oder touristischen Reisen ins Ausland sollte sorgfältig abgewogen werden, ob das lokal herrschende Covid-19-Risiko nicht doch zu hoch ist. Auch ist es wichtig, zu berücksichtigen, ob eine zuverlässige ärztliche Versorgung vor Ort gewährleistet werden kann. Grundsätzlich sind Kontaktvermeidung und Einhaltung der Hygieneregeln eine gute Strategie, um die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung zu senken.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reiseplanung ist die Frage, ob das Reiseland aufgrund der hiesigen Corona-Lage Einreisen aus Deutschland überhaupt zulässt. Wer in absehbarer Zeit eine Reise plant, kann sich beim Auswärtigen Amt über die aktuell herrschende Lage in den Reiseländern informieren.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

In jedem Fall sollte man sich an die dort empfohlenen Verhaltensregeln zum eigenen Schutz vor einer Ansteckung und zum Schutz anderer halten.

FAQ zum Thema: Covid-19

Wie wird auf eine Infektion mit Covid-19 getestet?

Der Nachweis auf das Virus SARS-CoV-2 erfolgt über Abstriche aus dem Mund-, Nasen- oder Rachenraum. In dem Abstrich sollte, bei einem positiven Befund, das Erbgut des neuartigen Coronavirus enthalten sein. In bestimmten Laboren wird anschließend das virale Erbgut durch empfindliche, molekulare Tests nachgewiesen. Der vollständige Name des Tests lautet „real-time Reverse Transkriptase Polymerase-Kettenreaktion“, englisch abgekürzt: RT-PCR. Ein Gerät vervielfältigt das wenige, genetische Material in der Laborprobe in mehreren Zyklen. Ob die entsprechenden Gensequenzen des Virus dann vorhanden sind oder nicht, lässt sich durch die Verwendung fluoreszierender Stoffe erkennen. Bei den aktuellen Schnelltests wird dagegen nicht das Virus selbst nachgewiesen, sondern nur die Anwesenheit von Antikörpern gegen das SARS-CoV-2-Virus im Organismus. Daraus ergibt sich eine gewisse Unsicherheit, was die Verlässlichkeit der Ergebnisse betrifft.

Wer soll auf Covid-19 getestet werden?

Entsprechend der nationalen Teststrategie, sollten sich Menschen mit Symptomen und Kontaktpersonen von Menschen mit bestätigten Corona-Infektionen testen lassen. Je nach behördlichen Auflagen müssen sich Ungeimpfte vor dem Besuch von Veranstaltungen, Gaststätten, Dienstleistungsunternehmen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen testen lassen – aktuell auch für den Zugang zum Arbeitsplatz.  Für Pflegeheime und Krankenhäuser gelten besondere Regeln.
Hier gibt es teilweise auch eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene. Die Vorgaben für die Testpflicht unterliegen ständigen Veränderungen. Einen aktualisierten Überblick geben die Internetseiten der zuständigen Bundesländer.

Wie zuverlässig ist der Corona-Test?

Experten beurteilen die Genanalysen weltweit als „robust“. In der Regel werden sie auch für andere Infektionskrankheiten und Nachweise durchgeführt. Grundsätzlich ist dabei das Ziel, zuverlässige Treffer richtig anzuzeigen und falsche Treffer auszuschließen. Mögliche Fehlerquellen können dennoch dazu führen, dass Viren übersehen werden. Das Testergebnis ist nämlich stark von Art und Zeitpunkt der Probenentnahme abhängig. So sind in der ersten Woche der Erkrankung die Viren meist ausschließlich im Rachenraum nachweisbar und in der zweiten Woche dagegen oft nur im Lungensekret. Weniger verlässlich sind dagegen die Antigentests (Schnelltests). Sie dienen dazu, rasch erste Anhaltspunkte für eine Ansteckung zu liefern. Mehr Klarheit kann erst ein ergänzender PCR-Test (Test auf Virusgene) bieten.

Coronavirus SARS-CoV-2: Zahlt die Krankenkasse den Infektionstest?

Unterschiedlich: Die Kosten der vom Arzt verordneten PCR-Tests übernimmt die Krankenkasse. Die Kosten für die professionellen Schnelltests in Testzentren und vergleichbaren Einrichtungen übernimmt seit dem 13.11.2021 wieder der Bund. Schnelltests, die im Zusammenhang mit einem Klinikaufenthalt notwendig werden, übernimmt wiederum die Krankenkasse. Allein die freiverkäuflichen Selbsttests müssen noch immer aus eigener Tasche bezahlt werden.

Wie lange überleben die Sars-CoV-2-Viren?

Menschen, die sich mit dem neuartigen Coronavirus angesteckt haben, verteilen die Viren durch Husten und Sprechen in der Umgebung. Sie bleiben für circa fünf Minuten in der Luft, bevor sie auf den Boden absinken. Laut einer US-Laborstudie können die Viren auf Kunststoff und Edelstahl bis zu 72 Stunden überleben. Auf Papier überleben die Covid-19-Viren bis zu 24 Stunden.

Wie lange überleben die neuen Coronaviren in der Wohnung?

Die Stabilität der Coronaviren hängt von unterschiedlichen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberflächen sowie von der Virusmenge ab. Humane Coronaviren sind nicht sehr stabil auf trockenen Oberflächen. Ihre Inaktivierung erfolgt in getrocknetem Zustand innerhalb von Stunden bis Tagen. Aktuelle Studien zeigen, dass das SARS-CoV-2-Virus nach starker Kontamination bis zu drei Stunden als Aerosol im ungelüfteten Raum, bis zu vier Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu drei Tagen auf Edelstahl und Plastik infektiös bleiben kann. SARS-CoV-2-Viren sind auch bei erhöhter Temperatur (30°C) mehrere Tage auf einer Metalloberfläche noch infektiös. Das Abtrocknen der Oberfläche kann jedoch innerhalb einer Stunde zu einem deutlichen Rückgang der Infektiosität führen.

Kann das Virus auch über Gegenstände übertragen werden?

Eine Ansteckung über die Berührung von Gegenständen, die mit SARS-CoV-2-Viren belastet sind, ist nicht ausgeschlossen. Viel häufiger ist aber die Infektion über Aerosole (feinste Tröpfchennebel) aus der Atemluft eines Virenträgers oder einer Virenträgerin. Sicherheitshalber sollten neben dem Schutz durch eine medizinische Mund-Nase-Maske auch weiterhin regelmäßiges Händewaschen und -desinfizieren praktiziert werden.

Häusliche Quarantäne – Was ist zu beachten?

Die Anweisungen des Arztes, der eine häusliche Quarantäne verordnet hat, müssen genau befolgt werden. Jeder Kontakt zu anderen Personen ist während der Quarantänezeit (meist zwei Wochen) zu vermeiden. Das gilt ganz besonders für den Umgang mit älteren oder durch Vorerkrankungen geschwächten Menschen. Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs sollte man dann nicht selbst einkaufen, sondern sich nur möglichst ohne Personenkontakt liefern lassen (vor der Haustür abstellen). Das Tragen eines medizinischen Mundschutzes kann die Virenbelastung der Umgebung senken.

Was ist in öffentliche Verkehrsmitteln zu beachten?

Zu anderen Fahrgästen sollte ein möglichst großer Abstand eingehalten werden (mindestens 1,5 Meter). Nach Möglichkeit die verkehrsärmeren Randzeiten nutzen. Reisende sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Vermieden werden sollten Essen und Trinken, Reden und Telefonieren sowie enges Beieinanderstehen, von Angesicht zu Angesicht. Husten sollte man nur in die Armbeuge. Nach der Berührung von Haltestangen und Türknöpfen gleich bei der Ankunft gründlich die Hände waschen.

Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, gilt nun die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Der Zugang zum Arbeitsplatz ist nur noch für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich. Das entsprechende Testergebnis muss digital oder schriftlich vorliegen. Testungen an der Arbeitsstelle sind nur unter Aufsicht möglich.

Das Angebot zum Homeoffice müssen Beschäftigte annehmen, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Zum Beispiel mangelnde räumliche oder technische Gegebenheiten in der Wohnung.

Arbeitnehmer dürfen den beruflichen Einsatz in Gebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr verweigern, für die eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht. Bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege genügt die telefonische Befragung durch den Hausarzt für den Erhalt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Sollte wegen Covid-19-Verdachts eine Quarantäne notwendig sein, zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn oder Gehalt und erhält anschließend vom jeweiligen Bundesland eine Kostenerstattung. Für ungeimpfte Beschäftigte gilt die Fortzahlung von Lohn und Gehalt jedoch ab dem 01.11.2021 nicht mehr.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Für die meisten Bereiche des Wirtschaftslebens gelten in Zusammenhang mit der aktuellen Gefährdung durch Covid-19 Einschränkungen und Verbote. Das Bundesministerium für Arbeit hat einheitliche Arbeitsschutzstandards für das Arbeitsleben in der aktuellen Corona-Pandemie festgelegt. Denn laut Arbeitsschutzgesetz hat "der Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen hieraus abzuleiten." Dazu zählen zum Beispiel konkrete Schutzmaßnahmen und umfassende Hygieneregeln.

Arbeitgeber sind zu täglichen Kontrollen der Beschäftigten verpflichtet, bevor diese ihre Arbeitsstätte betreten. Mindestens zwei Mal in der Woche muss Beschäftigten ein Test am Arbeitsplatz angeboten werden.

Beschäftigten muss Homeoffice ermöglicht werden, sofern keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Was müssen Haustierbesitzer beachten?

Mit dem SARS-CoV-2-Virus können sich auch Katzen, Hunde, Frettchen und Goldhamster anstecken. Wer ein Haustier besitzt, das sich mit dem Virus infiziert hat, muss dies melden. Bislang gibt es jedoch keine Hinweise darauf, dass die Tiere die Krankheit an ihre Halter weitergeben. Eine Pflicht, bei einem Verdacht zum Tierarzt zu gehen, gibt es nicht. Wird ein Test vom Veterinäramt angeordnet, werden die Kosten übernommen. Wird das Haustier freiwillig getestet, müssen die Kosten selbst getragen werden. Im Fall einer Infektion mit Covid-19 übernimmt der Tierarzt die Meldung beim zuständigen Veterinäramt.

Welche Vorräte sollte man zu Hause haben?

Die Versorgung mit Lebensmitteln und Dingen des täglichen Bedarfs ist gegenwärtig sichergestellt. Bevorratung ist daher nur im normalen Rahmen sinnvoll. Darüber hinausgehende Hamsterkäufe behindern dagegen sogar zwischenzeitlich die Verfügbarkeit bestimmter Waren.

FAQ zum Thema: Reisen und Covid-19

Welche Länder beziehungsweise Regionen sind von Erkrankungen mit Covid-19 betroffen ?

Aktuelle Fallzahlen, betroffene Länder sowie Informationen zu weltweiten Risikogebieten beziehungsweise betroffenen Gebieten in Deutschland sind unter www.rki.de/covid-19-fallzahlen und www.rki.de/covid-19-risikogebiete zu finden. Tagesaktuelle Informationen gibt es außerdem auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC).

Welche Reisebeschränkungen gibt es innerhalb Deutschlands?

Reisen innerhalb Deutschlands sind möglich. Es gibt allerdings Einschränkungen und unterschiedliche Detail-Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Grundsätzlich gelten die üblichen Abstands- und Hygiene-Regeln. Aktuell gilt eine flächendeckende 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesens) für Gastronomie, Hotels und Kultur. Teilweise sogar 2G plus (geimpft oder genesen und zusätzlich getestet). Für Verkehrsmittel gilt die 3G-Regel plus Maskenpflicht (geimpft, genesen oder getestet und zusätzlich eine Maskenpflicht), (Stand 12/2021). Vor dem Antritt einer Reise in ein anderes Bundesland, sollte man sich über bestehende Regeln informieren.

Welche Länder haben Beschränkungen für Reisende aus Deutschland erlassen?

Laut Auswärtigem Amt führt die Ausbreitung von Covid-19 weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise Ausgangssperren. Die Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen manchmal ohne Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Einige Ländern verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise. Tritt im Ausland ein Infektionsfall ein, müssen die Quarantänevorschriften des Reiselandes befolgt werden. Eine Rückholung kann nicht erfolgen. Weitere Informationen sind beim Auswärtigem Amt abrufbar: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/10.2.8Reisewarnungen

Was müssen Reisende beachten, die aus Risikogebieten zurückkehren?

Personen, die sich in einem Hochrisikogebiet im Ausland aufgehalten haben und nach Deutschland zurückkehren, müssen sich für 10 Tage (bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet für 14 Tage) in häusliche Quarantäne begeben. Bei der Rückkehr nach Deutschland besteht eine Anmeldepflicht unter der Seite: www.einreiseanmeldung.de. Das Robert Koch-Institut nennt die jeweils aktuellen Hochrisiko- und Virusvariantengebiete auf dieser Seite: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html. Eine Ausnahme zur Quarantänepflicht besteht, wenn man beispielsweise nur auf der Durchreise war.

Was gilt bei Pauschalreisen?

Gesetzliche Regelungen erlauben Kunden eine Pauschalreise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen. Ein mögliches Indiz dafür, aber nicht zwingend notwendig, ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Auch ohne Reisewarnung können Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung bestehen. Am besten setzt man sich zur Klärung mit seinem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter in Verbindung.

Was geschieht, wenn man im Ausland unter Quarantäne gestellt wird?

Müssen sich Deutsche im europäischen Ausland auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben, sollten sie diese, laut einer Empfehlung des deutschen Krisenstabs, bis zum Ende einhalten.

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Weitere Informationen

Was ist das neue Coronavirus?

Dieses neue Virus trägt den offiziellen Namen SARS-CoV-2. Erstmals in Erscheinung getreten ist die schwere Lungenerkrankung mit dem nun offiziellen Namen „Covid-19“ Mitte Dezember 2019 in der Stadt Wuhan (Zentralchina). Es ist eines von mehreren hundert verschiedenen Viren, die der Familie der Coronaviren angehören. Viele dieser Viren sind oft nur für leichte Erkältungen verantwortlich.
Über die Ursache der Entstehung weiß man noch nicht viel, außer dass das neuartige Virus vermutlich von einem Tier auf einem Markt in Wuhan ausging. Es wurde dann auf einen Menschen übertragen, bevor das Virus sich an den neuen Wirt angepasst hat und Übertragungen von Mensch zu Mensch möglich wurden.

Coronavirus – Was ist über den Erreger bekannt?

Coronaviren sind den Virologen gut bekannt. Die Coronafamilie ist sehr groß, man findet sie auch im Tierreich bei Säugetieren und Vögeln. Es gibt vier humane Coronaviren, die den Menschen nicht stark beeinträchtigen, da sie lediglich Erkältungssymptome hervorrufen.

Allerdings kennt man auch Coronaviren, die schwere Krankheiten beim Menschen verursachen können. Beispielsweise Atemwegserkrankungen, wie eine Lungenentzündung. Zu ihnen gehören das 2003 entdeckte Sars-Coronavirus, das 2012 entdeckte Mers-Coronavirus sowie das 2019 aufgetretene „neuartige Coronavirus“, so der vorläufige Name des neuen Virus.

Ebenfalls vorübergehend wurde das Virus auch mit „2019nCoV“ bezeichnet.

Inzwischen trägt es den Namen: SARS-CoV-2. Das Virus SARS-CoV-2 unterscheidet sich von allen bisher bekannten Coronaviren. Es hat jedoch Ähnlichkeiten mit dem Sars-Coronavirus von 2003 und sehr große Ähnlichkeit zu Coronaviren, die man in Fledermäusen findet. „SARS“ steht für „Schweres Akutes Atemwegssyndrom“. Die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung nennt man Covid-19 (Corona Virus Disease 2019).

Der neue Erreger ist eine Variante des Sars-Virus und befällt sowohl die oberen als auch die unteren Atemwege und das Gefäßsystem, aber auch andere Organe können in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Virus kann unter anderem Lungenentzündungen und Sepsis auslösen. Erkrankt sind Menschen aller Altersgruppen, wobei Männer etwas häufiger betroffen sind als Frauen. Patienten, die bisher in Folge einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus starben, waren häufig bereits durch Vorerkrankungen geschwächt.

Viren allgemein– Ein Überblick

Viren sind so klein, dass man sie unter einem üblichen Lichtmikroskop nicht erkennen kann. Sie messen in der Regel nur zwischen 20 und 300 Nanometer. Nicht alle Viren, die in unserer Umgebung vorkommen, befallen den Menschen. Auch nicht jedes Virus macht krank, denn das menschliche Immunsystem reagiert sehr schnell und bekämpft die Erreger meist erfolgreich. Allerdings werden einige relevante Krankheiten von Viren verursacht. Zu ihnen zählen harmlose Erkältungen oder auch Lippenherpes. Zudem werden die meisten Magen-Darm-Infektionen hierzulande von Viren ausgelöst. Ernsthafte Infektionen, die Viren verursachen, sind unter anderem HIV/AIDS oder Hepatitis. Auch klassische Kinderkrankheiten wie Windpocken, Masern oder Röteln werden durch Viren hervorgerufen.

Viren benötigen eine Wirtszelle, um sich zu vermehren. Sobald man sich mit einem Virus angesteckt hat, vermehrt es sich im Körper. Das Virus dockt an die sogenannte Wirtszelle an und lässt nun seine benötigten Bausteine von der Zelle produzieren. Immer mehr neue Viren entstehen. Sobald die Wirtszelle abstirbt, werden tausende Viren freigesetzt, die nun neue Wirtszellen suchen. Solange man krank ist, werden diese Erreger ausgeschieden und selbst noch einige Zeit danach. In der Umwelt können sie sich teilweise noch sehr lange halten und ansteckend bleiben. Finden Viren aber keine neuen Wirtszellen, sterben sie ab.

Gegen Viren sind Antibiotika wirkungslos. Sogenannte antivirale Medikamente gibt es zwar, sie helfen aber nur gegen einzelne Virusarten. Bekämpft die körpereigene Immunabwehr einen Erreger erfolgreich, ist man in vielen Fällen gegen dieses spezielle Virus immun und man kann sich kein zweites Mal mit dem Erreger infizieren. – Allerdings sind Viren flexibel. So verändert sich beispielsweise das Grippe-Virus (Influenzavirus) ständig. Dies ist der Grund, warum ein Grippe-Impfstoff immer nur für ein Jahr schützt, denn bei der nächsten Grippewelle hat das Virus seine äußere Erscheinung wieder verändert und der Impfstoff muss neu angepasst werden.

Covid-19 – Was ist der Unterschied zur Grippe?

Jedes Jahr sucht uns in Deutschland eine mehr oder weniger starke Grippewelle heim, an der einige Menschen sterben. Maßnahmen wie bei der aktuellen Covid-19-Pandemie mussten wegen einer Grippe bislang jedoch noch nicht eingeleitet werden. Saisonal bedingt steigt die Zahl der Neuinfektionen mit Grippe (Influenza) wieder an. Seit dem letzten Herbst erkrankten laut RKI (Stand 17.03.2020) über 145.000 Menschen in Deutschland an Grippe. 247 starben daran. In der Grippe-Saison 2017/18 starben 25.100 Menschen. Das sind laut dem RKI so viele, wie seit 30 Jahren nicht.

Aktuellen Angaben vom 26. November 2021 zufolge sind in Deutschland bisher 5.650.170 Menschen infiziert oder an Covid-19 erkrankt, 100.476 von ihnen starben.

Die folgende Übersicht soll über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Viruserkrankungen informieren:

Gemeinsamkeiten von Grippe und Covid-19:

  • Beide Krankheiten werden durch Viren verursacht. Die Grippe wird durch Influenzaviren ausgelöst und Covid-19 durch das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2.
  • Covid-19 und Grippe sind beides Atemwegserkrankungen, deren Verlauf sich sehr unterschiedlich darstellen kann. Einige Erkrankte können beschwerdefrei sein oder nur milde Symptome aufweisen, andere leiden an sehr schweren Symptomen und sterben.
  • Die Erreger beider Krankheiten werden vorwiegend durch eine Tröpfcheninfektion übertragen (beim Husten oder Sprechen), oder auch durch direkten Kontakt.
  • Wer an einer Grippe erkrankt ist, kann andere bereits anstecken, wenn er selbst noch keine Symptome bemerkt. Bei Covid-19 sind laut Bundeszentrale für gesundheitliche
  • Aufklärung Ansteckungen ebenfalls ein bis zwei Tage vor dem Auftreten von Symptomen bekannt. Zudem können Infizierte ohne jegliche Krankheitszeichen andere Personen mit dem SARS-CoV-2-Virus anstecken.

Unterschied zwischen SARS-Cov-2 und Grippeviren:

  • Das Coronavirus Sars-CoV-2 ist neuartig und vermutlich erst vor einigen Monaten von einem Tier auf den Menschen übergesprungen. Inzwischen kann es auch von Mensch zu Mensch übertragen werden.

  • Das menschliche Immunsystem ist nicht auf dieses neue Virus vorbereitet. Impfungen und Quarantänemaßnahmen sollen die schnelle Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus verhindern.

  • Zu schweren bis lebensbedrohlichen Verläufen kommt es bei Covid-19 häufiger als bei einer Grippe. Nach Angaben der WHO zeigt sich der Verlauf bei 15 Prozent der Erkrankten so schwer, dass eine zusätzliche Sauerstoffversorgung nötig wird. Fünf Prozent der Infizierten benötigen eine künstliche Beatmung. Zudem liegt die Todesrate höher als bei der normalen saisonalen Grippewelle. 

  • Sars-CoV-2 ist scheinbar ansteckender als das Influenzavirus. Entsprechend der WHO gibt ein Infizierter das Virus an zwei bis zweieinhalb weitere Menschen weiter. Das sind mehr Ansteckungen als bei der Influenza.

  • Die Inkubationszeit bei Grippe ist kürzer als bei Covid-19. Bei Grippe dauert die Zeitspanne zwischen Ansteckung und ersten Beschwerden meist bis zu drei Tagen, bei Covid-19 liegt die Spanne häufig zwischen fünf bis sechs Tagen. Eine Grippe kann sich demnach rascher ausbreiten als Covid-19.

  • Anders als bei einer Grippe, zeigen Kinder bei einer Infektion mit Covid-19 nur selten deutliche Symptome. Nach bisherigem Wissensstand stecken sich Kinder ebenso oft mit dem Virus an wie Erwachsene, bleiben aber gesund. Außerdem hat man beobachtet, dass sich Kinder wohl vor allem bei Erwachsenen anstecken, Erwachsene aber kaum bei Kindern. Die Rolle, die Kinder bei der Weiterverbreitung des Virus haben, ist jedoch derzeit nicht klar.

  • Bei Influenza zählen zu den Risikogruppen mit schweren Verläufen vor allem Kinder, Schwangere, Ältere und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder geschwächtem Immunsystem. Im Fall von Covid-19 gehören Kinder nach aktueller Kenntnis nicht zu den Risikogruppen.

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Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: „Fragen und Antworten zu COVID-19-Tests“, www.bundesgesundheitsministerium.de, (Abruf 28.11.2021)

  • Robert Koch-Institut: „Epidemiologischer Steckbrief SARS-CoV-2 und COVID-19“, www.rki.de (Abruf 28.11.2021)

  • Deutsche Lungenstiftung e.V.: „Langzeiteffekte einer COVID-19-Erkrankung“, www.lungenaerzte-im-netz.de (Abruf 29.11.2021)

  • ARD Tagesschau: „Neue Virus-Variante Omikron“, www.tagesschau.de (Abruf 29.11.2021)

  • Paul-Ehrlich-Institut: „COVID-19-Impfstoffe“, www.pei.de (Abruf 29.1.1.2021)

  • Deutsches Zentrum für Infektionsforschung (DZFI): „Vectorimpfstoffe", www.dzif.de (Abruf 30.11.2021)

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „mRNA-Impfstoffe“, www.infektionsschutz.de (Abruf 30.11.2021)

  • Bundesministerium für Gesundheit, "Corona-Warn-App / CovPass-App“, www.zusammengegencorona.de (Abruf 30.11.2021) 

  • Auswärtiges Amt: "Aktuelle Reisewarnungen für das Ausland", www.auswaertiges-amt.de (Abruf 30.11.2021) 

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, "WHO-Nomenklatura für Virusvarianten von SARS-CoV2“, (Ausgabe 01.12.2021)

  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, "Bei Erkältungsbeschwerden Telefonische Krankschreibung weiter möglich“, www.bundesregierung.de (Abruf 01.12.2021)

  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, "Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das sind die aktuellen Regeln“, www.bundesregierung.de (Abruf 01.12.2021)

  • Techniker Krankenkasse, "Quarantäne und Lohnfortzahlung“, www.tk.de (Abruf 01.12.2021)

  • ADAC, "Die wichtigsten Aspekte zu Reisen in Deutschland“, www.adac.de (Abruf 02.12.2021)

  • Bundesministerium für Gesundheit: „Coronavirus SARS-CoV-2: Chronik der bisherigen Maßnahmen“, www.bundesgesundheitsministerium.de, (Abruf 15.07.2020)  

  • Robert Koch-Institut: „Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“, www.rki.de (Abruf 15.07.2020)  

  • Deutsche Lungenstiftung e.V.: „Covid-19: Krankheitsanzeichen“, www.lungenaerzte-im-netz.de (Abruf 15.07.2020) 

  • Quarks: „Coronavirus: Das wissen wir – und das nicht.“, www.quarks.de (Abruf 15.07.20202)

  • Ärzteblatt: „Coronaübertragung: Wie gefährlich sind öffentliche Toiletten?“, www.aerzteblatt.de (Abruf 16.07.20202)

  • Wetterauer Zeitung: „Impfstoff-Kandidat macht Hoffnung“, Ausgabe v. 16.07.2020

  • Stuttgarter Zeitung: „Corona-Impfstoff scheint bislang gut verträglich“, www.stuttgarter-zeitung.de (Abruf 16.07.2020) 

  • n-tv „CureVac plant Corona-Impfstoff bis Mitte 2021“, www.n-tv.de (Abruf 16.07.2020)

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, www.infektionsschutz.de (Abruf 16.07.2020) 

  • Bundesinstitut für Risikobewertung, www.bfr.bund.de (Abruf 17.07.2020) 

  • Deutschlandfunk: „Coronavirus: Wer sich wann testen lassen sollte“, www.deutschlandfunk.de (Abruf 17.07.2020)

  • „CureVac plant Corona-Impfstoff bis Mitte 2021“, www.n-tv.de (Abruf 16.07.2020)

  • Statistika: „So oft wird auf Covid-19 getestet“, www.statistika.de (Abruf 16.07.2020)

  • Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de (Abruf 17.07.2020)

  • NDR: „Was Sie zum Coronavirus wissen müssen“, www.ndr.de (Abruf 17.07.2020)

  • Tagesschau: „Corona-Meldepflicht bei Haustieren kommt“, www.tagesschau.de (Abruf 17.07.2020)

  • Die Zeit: „Coronavirus: Infizierte Haustiere müssen künftig gemeldet werden“, www.zeit.de (Abruf 17.07.2020)

  • Frankfurter Rundschau (FR): „Maßnahmen in Deutschland/Coronakrise: Ausgangsbeschränkung nur in Bayern“, www.fr.de (Abruf 23.03.2020)

  • Süddeutsche Zeitung (SZ): „Die typischen Symptome des Coronavirus“, www.sz.de (Abruf 21.03.2020)

  • Frankfurter Rundschau (FR): „Coronavirus: Ab Herbst könnten Zehntausende Impfstoff erhalten“, www.fr.de (Abruf 21.03.2020)

  • Bundesministerium für Gesundheit: „Ihre Fragen – unsere Antworten zum neuartigen Coronavirus / Covid-19“, www.zusammengegencorona.de (Abruf 21.03.2020)

  • Quarks: Corona-Test: Wie er funktioniert und wer getestet wird“, www.quarks.de (Abruf 23.03.2020)

  • Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV): „Coronavirus: Wichtige Informationen für Patienten und Versicherte“, www.derprivatpatient.de (Abruf 21.03.20202)

  • Tagesschau: “Coronavirus: Was Reisende beachten müssen“, www.tagesschau.de  (Abruf 22.03.2020)

  • Tagesschau: “Zahlen über infizierte Menschen – Unterschiedlich, aber nicht falsch“, www.tagesschau.de  (Abruf 21.03.2020)

  • Der Spiegel: „Viruserkrankungen im Vergleich: Was unterscheidet Covid-19 von Grippe?“, www.spiegel.de  (Abruf 19.03.2020)

  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Viren“, www.infektionsschutz.de , (Abruf 19.03.2020) 

  • Deutsche Apotheker Zeitung: „Wie bestimmt das RKI Todesfälle bei Grippe?“, www.deutsche-apotheker-zeitung.de , (Abruf 19.03.2020)

  • Robert-Koch-Institut, www.rki.de (Abruf 23.03.20202) 

  • NDR: „Coronavirus: So verläuft die Erkrankung an Covid-19“, www.ndr.de  (Abruf 18.03.2020)

  • Tagesschau: „Coronavirus: Ausbreitung in Deutschland“ und „Die Verbreitung des Coronavirus“, www.tagesschau.de  (Abruf 17.03.20202)

  • n-tv.de: „Alle Daten, alle Fakten zum Coronavirus“, www.n-tv.de  (Abruf 17.03.20202)

  • ZDF: „Aktuelle Informationen des RKI“, www.zdf.de  (Abruf 17.03.20202)

  • Johns Hopkins University, Covdid-19 Map: https://coronavirus.jhu.edu/map.html  (Abruf 19.03.2020)

  • Der Tagesspiegel: “Coronavirus FAQ“, www.tagesspiegel.de  (Abruf: 16.03.2020)

  • Süddeutsche Zeitung (SZ): „ Coronavirus in Deutschland – Bund und Länder einigen sich auf Schließung von Geschäften“, www.sueddeutsche.de (Abruf 16.03.2020)

  • Focus: „ Europa schottet sich gegenseitig ab“, www.focus.de (Abruf 16.03.2020)

  • Auswärtiges Amt, www.auswaertiges-amt.de (Abruf 16.03.2020)

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ): „Wie Deutschland auf das Coronavirus vorbereitet ist“, 25.02.2020

  • NDR: „Welche Gefahr geht vom neuen Coronavirus aus?“, www.ndr.de (Abruf 26.02.2020)

  • Die Zeit: „Coronavirus/Wettlauf mit dem Virus“, www.zeit.de (Abruf 23.01.2020)

  • Lungenärzte im Netz“, www.lungenaerzte-im-netz.de (Abruf 26.02.2020) 

  • Ärztezeitung: „Neues Coronavirus/ WHO-Notfallausschuss bei Beurteilung der Gefahr uneins“, www.aerztezeitung.de (Abruf 23.01.2020)

  • Tagesschau. „Wie man sich gegen Coronainfektion schützt“, www.tagesschau.de (Abruf 29.01.2020)

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