
Krankentagegeldversicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 72 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht.
Unsere Krankentagegeldtarife im Vergleich Beitrag berechnen
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
Kann das Krankentagegeld nachträglich angepasst werden?
Wer hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?
Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Warum brauche ich eine Krankentagegeldversicherung?
Für wen kommt eine Krankentagegeldversicherung in Frage?
Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung?
Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?
Wie ist der Ablauf bei einer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall?
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?
Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit?
Krankentagegeldrechner
Wichtige Gründe für eine Krankentagegeldversicherung
Finanzielles Risiko bei längerer Krankheit
So sichern Sie Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Digital, mobil und serviceorientiert
Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
- ambulanter oder stationärer Kur
- stationärer Sanatoriumsbehandlung
- ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
- stationärer Heilbehandlung
Zusätzlich Verdopplung des vereinbarten Krankentagegeldes für max. 12 Monate
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
- Arbeitnehmer max. 6 Monate
- Selbstständige max. 6 Wochen
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit
1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %
max. 12 Monate
das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- sofern kein Anspruch auf Zahlung durch Arbeitgeber oder GKV besteht
- unabhängig von einer Karenzzeit
max. 10 Tage je Versicherungsjahr
- für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
- unabhängig von einer Karenzzeit
12-faches Krankentagegeld
12-faches Krankentagegeld
Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.

Wiedereingliederung
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes
Die Erwerbstätigkeit arbeitender Eltern ist nicht nur abhängig von ihrem eigenen Gesundheitszustand, sondern auch von dem ihrer Kinder. Können Sie Ihrer Beschäftigung aufgrund eines erkrankten Kindes nicht nachgehen, übernimmt Ihr Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung. Ab dem 6. Tag springt Ihre Krankenkasse mit höchstens 90 % Ihres Nettolohns ein. Es entsteht eine finanzielle Lücke. Die DFV nimmt Ihnen diese Sorge ab. Mit dem DFV-KrankenGeld Plus sind Sie im Falle eines beruflichen Ausfalls aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes, finanziell abgesichert. Das Krankentagegeld wird Ihnen bis zu 10 Arbeitstage ausgezahlt und Sie können sich voll und ganz auf die Genesung Ihres Kindes konzentrieren.

Geburtspauschale
Unabhängig davon, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, bekommen Sie bei Geburt eines Kindes einmalig, also für ein Kind, dass zwölffache des vereinbarten Krankentagegeldes. Dies wären bei einem vereinbarten Krankentagegeld von beispielsweise dreißig Euro dreihundertsechzig Euro.
Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen
3.000,00 €
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Ihre monatliche Lücke
395,00 €
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.