DFV-Krankengeld© shapecharge

Kranken­tagegeld­versicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Leistung auch für Sonn- und Feiertage
  • Individuelle Absicherung
  • Steuerfreie Leistungen


Tarife anzeigen

Warum ist eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Arbeit­nehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krank­schreibung von Ihrem Arbeit­geber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Kranken­kasse für maximal 72 Wochen ein Kranken­geld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeits­unfähig­keit Ihren Lebens­standard, indem es die Differenz zwischen dem Kranken­geld der gesetz­lichen Kasse und dem tat­säch­lichen Gehalt aus­gleicht
 

Unsere Kranken­tagegeld­tarife im Vergleich Beitrag berechnen

DFV-KrankenGeldTESTSIEGER

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

ab 0,86 €
Online abschließen
DFV-KrankenGeld Plus

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

ab 1,04 €
Online abschließen

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

  • Kann das Krankentagegeld nachträglich angepasst werden?

  • Wer hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?

  • Muss ich gesetzlich krankenversichert sein, um eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?

  • Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

  • Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

  • Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?

  • Warum brauche ich eine Krankentagegeldversicherung?

  • Für wen kommt eine Krankentagegeldversicherung in Frage?

  • Wie lange zahlt eine Krankentagegeldversicherung?

  • Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen?

  • Wie ist der Ablauf bei einer Krankentagegeldversicherung im Krankheitsfall?

  • Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?

  • Zahlt die Krankentagegeldversicherung bei Berufsunfähigkeit?

Krankentagegeldrechner
Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke

Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Ihre Versorgungslücke
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Versorgungslücke monatlich
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Benötigtes Krankentagegeld
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Der Rechner ermittelt anhand einer Faustformel einen ungefähren Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.

Wichtige Gründe für eine Krankentagegeld­versicherung

  • Finanzielles Risiko bei längerer Krankheit

  • So sichern Sie Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit

  • Digital, mobil und serviceorientiert

Krankentagegeld­versicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
DFV-KrankenGeld Plus
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Verdopplung des Krankentagegeldes nach Ende der Höchst­bezugs­dauer der GKV

Zusätzlich Verdopplung des vereinbarten Krankentagegeldes für max. 12 Monate

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit

  • Arbeitnehmer max. 6 Monate
  • Selbstständige max. 6 Wochen

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit

1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

  • sofern kein Anspruch auf Zahlung durch Arbeitgeber oder GKV besteht
  • unabhängig von einer Karenzzeit

max. 10 Tage je Versicherungsjahr

Geburtspauschale (einmalig)
  • für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
  • unabhängig von einer Karenzzeit

12-faches Krankentagegeld

12-faches Krankentagegeld

Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Fallbeispiele Krankentagegeldversicherung

DFV Visual
Tennisarm

Wer einen Tennisarm hat, braucht oft Geduld: Bis die Beschwerden verschwinden, kann es in vielen Fällen Monate dauern. So wie bei einer unserer Kundinnen, bei der die Genesung länger als 42 Tage dauerte. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit erhielt Sie Ihr gewünschtes Krankentagegeld in Höhe von 7 € pro Tag.

DFV Visual
Beinbruch

Arbeitsunfähigkeit entsteht nicht nur durch Krankheiten, sondern oftmals auch durch Unfälle. Unsere Kundin erlitt aufgrund eines Unfalls einen Beinbruch und war damit zeitweise nicht fähig, ihren Beruf auszuüben. Mit dem DFV-KrankenGeld hat sie ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit 13 € pro Tag erhalten.

DFV Visual
Bandscheibenvorfall

Bei einem Bandscheibenvorfall beträgt die Arbeitsunfähigkeit In der Regel 4 Wochen bis 3 Monate. Das Risiko, hierbei über 42 Tage arbeitsunfähig zu sein, ist also recht hoch – auch schon in jungen Jahren. Unser 39-jähriger Mann Kunde erhielt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit sein gewünschtes Krankentagegeld in Höhe von 19 € pro Tag.

Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld© jeffbergen / iStock

Krankentagegeld

Im Falle einer längeren Krank­heit und damit verbundener Erwerbs­unfähigkeit, ist Ihr Arbeit­geber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalender­tag übernimmt Ihre gesetzliche Kranken­versicherung die Lohn­fort­zahlung Ihres Brutto­einkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Kranken­geld­versicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen ge­wohntem Ein­kommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienst­ausfall­versicher­ung ab dem 43. Kalender­tag der Arbeits­unfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.

Wiedereingliederung© nenetus / AdobeStock

Wiedereingliederung

Wieder­eingliederungs­maßnahmen sollen Arbeit­nehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schritt­weise wieder an die Belastungen ihrer Er­werbs­tätig­keit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeit­punkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Kranken­tage­geld­versicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Er­werbs­tätig­keit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Reha- und Krankenhausaufenthalt© pixdeluxe / iStock

Reha und Krankenhausaufenthalt

Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl am­bu­lant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Kranken­tage­geld für jeden Kalendertag der Arbeits­unfähig­keit. Auch im Falle von medi­zinischen Reha­bili­tations­maßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes© Tomsickova / AdobeStock

Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

Die Erwerbstätigkeit arbeitender Eltern ist nicht nur abhängig von ihrem eigenen Gesund­heits­zu­stand, sondern auch von dem ihrer Kinder. Können Sie Ihrer Beschäftigung aufgrund eines er­krankten Kindes nicht nachgehen, übernimmt Ihr Arbeitgeber zunächst die Lohnfortzahlung. Ab dem 6. Tag springt Ihre Krankenkasse mit höchstens 90 % Ihres Nettolohns ein. Es entsteht eine finanzielle Lücke. Die DFV nimmt Ihnen diese Sorge ab. Mit dem DFV-KrankenGeld Plus sind Sie im Falle eines beruflichen Ausfalls aufgrund der Erkrankung Ihres Kindes, finanziell ab­gesichert. Das Krankentagegeld wird Ihnen bis zu 10 Arbeits­tage ausgezahlt und Sie können sich voll und ganz auf die Genesung Ihres Kindes kon­zen­trieren.

Entbindungspauschale© nuzza11 / AdobeStock

Geburtspauschale

Unabhängig davon, ob ein Versicherungsfall vorliegt oder nicht, bekommen Sie bei Geburt eines Kindes einmalig, also für ein Kind, dass zwölffache des vereinbarten Krankentagegeldes. Dies wären bei einem vereinbarten Krankentagegeld von beispielsweise dreißig Euro dreihundertsechzig Euro.

Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel

Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.

Bruttoeinkommen

3.000,00 €

Nettoeinkommen monatlich

1.888,00 €

Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)

1.699,00 €

./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)

206,00 €

Krankengeld netto

1.493,00 €

Ihre monatliche Lücke

395,00 €

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Nachfolgend finden Sie die Ver­sicher­ungs­be­dingung­en der DFV Deutsche Familien­ver­sicher­ung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Ver­sicher­ungs­bedingung­en in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.

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