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Zahnkrone: Arten, Ablauf, Kosten

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik
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Wenn man bei Zahnersatz von einer Krone spricht, dann ist damit die Überkronung der natürlichen Zahnkrone gemeint. Die natürliche Zahnkrone ist der obere, sichtbare Teil des Zahns, der aus dem Zahnfleisch herausragt. Sinn und Zweck der „künstlichen Krone“ ist es, den natürlichen Zahn zu erhalten. Bei abgebrochenen oder kariösen Zähnen, ist das Einsetzen einer Zahnkrone – die als fester Zahnersatz gilt – eine der am häufigsten durchgeführten Zahnarztbehandlungen.

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Was ist eine Zahnkrone?

Die Zahnkrone stellt eine beliebte und effektive Lösung dar, um einen verletzten oder fehlenden Zahn zu ersetzen. Die wichtigste Voraussetzung für das Einsetzen von Zahnkronen ist das Vorhandensein einer Zahnwurzel. Diese Zahnwurzel kann vom Originalzahn sein, oder als künstliche Zahnwurzel implementiert werden. Eine Krone wird in der Regel auf den verbleibenden Teil des geschädigten Zahns angebracht. Metallkronen und Verblendkronen werden zumeist mit einem medizinischen Zement befestigt. Bei Keramikkronen wird dagegen ein Kunststoffkleber verwendet. Bei sehr stark zerstörten Zähnen kann auch ein Stiftzahn eingesetzt werden. Der Stift wird genommen, wenn der Zahnstumpf so geschädigt ist, dass er der Krone nicht mehr genug Halt bietet. Der Stift selbst besteht meist aus Metall oder Glasfaser und wird dann mit einem speziellen Kunststoff befestigt.

Die Versorgung mit einer Zahnkrone wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht vollständig übernommen. Versicherte müssen einen Teil (rund 50 Prozent) der meist recht hohen Zahnarztrechnung selbst tragen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten komplett abdecken.

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Zahnkronen: So läuft die Behandlung ab

Die Versorgung mit einer Zahnkrone erfolgt in mehreren Schritten. Zu Beginn untersucht der Zahnarzt die Funktionsfähigkeit des Zahnnervs und die Stabilität der Zahnwurzel. Im Rahmen der Voruntersuchung wird manchmal auch ein Röntgenbild des betroffenen Zahnes aufgenommen und ausgewertet.

Um einen Zahn mit einer Krone versehen zu können, muss der Zahn zunächst präpariert werden. Dafür müssen leider bis zu 60 Prozent der teilweise gesunden Hartsubstanz entfernt werden. Eine hohe Profession und Sorgfalt des Zahnarztes sind bei diesem wichtigen Behandlungsschritt gefragt.

Der erste Termin: Abdrucknahme

Damit die neue Zahnkrone sich später nahtlos in das Gebiss des Patienten einfügt, muss mit einem (meistens silikonhaltigen) Abformmaterial ein Abdruck des Gebisses genommen werden. Wenn das Abformmaterial ausgehärtet ist, dient es dem Zahntechniker als Grundlage für die Ausformung einer maßgefertigten Zahnkrone. Anhand eines originalgetreuen Modells des Gebisses, lässt sich das passgenaue Zusammenwirken von Ober- und Unterkiefer an der Krone sicherstellen. Dies ist sehr wichtig, weil kleinste Unregelmäßigkeiten an den Beißflächen extrem störend wirken und das Kauen behindern können.

Als zusätzliche Information bestimmt der Zahnarzt den individuellen Weißton der benachbarten Zähne, damit die fertige Zahnkrone sich möglichst unauffällig dem unmittelbaren Umfeld anpasst. Während der Herstellungszeit erhält der Patient eine provisorische Kunststoffkrone, um den Zahnstumpf zu schützen.

Der zweite Termin: Einsetzen und Verkleben

Das Einsetzen und Kleben der Zahnkrone wird dann unter lokaler Anästhesie bei einem Folgetermin beim Zahnarzt vorgenommen. Nachdem das Provisorium entfernt wurde, nimmt der Zahnarzt eine gründliche Reinigung des verbliebenen Zahnstumpfes vor. Die neue Zahnkrone wird eingepasst und fixiert. Bei Bedarf können im Anschuss noch kleine Nachjustierungen am Zahnersatz vorgenommen werden. Auch kann der Zahnarzt bei dieser Gelegenheit feststellen, ob die Krone Druckgefühl oder Schmerzen verursacht. Wenige Wochen nachdem die Zahnkrone eingesetzt wurde, erfolgt meist eine Routineuntersuchung zur Kontrolle.

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Wann ist eine Zahnkrone nötig?

Wenn die natürliche Krone des Zahnes durch Karies oder Unfall soweit zerstört ist, dass sie nicht mehr durch eine einfache Zahnfüllung oder ein Inlay versorgt werden kann, empfiehlt der Zahnarzt meist eine Überkronung. Der Zahnersatz ergänzt die fehlenden Teile des noch vorhandenen Zahnes und bildet weitgehend die ursprüngliche Form des Zahnes nach. Die Versorgung mit einer künstlichen Krone wird teilweise auch empfohlen, wenn eine Fehlstellung der Zähne korrigiert werden muss oder dem Zahn die Stützzone fehlt.

Weitere Befunde für eine Überkronung sind lockere, verfärbte oder fehlende Zähne. Denn auch wenn ein Implantat nach dem vollständigen Verlust eines Zahnes im Kiefer verankert wurde, muss anschließend noch eine Krone angefertigt werden, die den herausschauenden Metallstift des Implantats abdeckt und als Kaufläche dient. Häufig werden Zahnkronen auch zur Verankerung einer Zahnprothese verwendet. Zähne mit abgestorbenen Zahnnerven oder stark gekippte Zähne sollten dagegen nicht überkront werden.

Mit welchen Kosten muss man bei der Zahnkrone rechnen?

Die Arbeits- und Materialkosten bei Zahnkronen sind sehr hoch. Zahnkronen werden innerhalb der Regelversorgung erstattet, so dass die Krankenkasse gut 50 Prozent der Kosten übernimmt. Die restlichen Kosten muss der Patient aus der eigenen Tasche leisten. Noch teurer wird es, wenn der Kassenpatient eine gleichartige aber optisch schönere Versorgung wünscht. In diesem Fall darf der Zahnarzt nach der privaten Gebührenordnung abrechnen und den bis zum 3,5-fachen Satz verlangen.

Generell kann man sagen, dass der Eigenanteil für Zahnkronen zwischen 300 und 1.000 Euro variiert. Für eine Krone, die nicht aus Edelmetall besteht, muss man mit einem Eigenanteil von 300 bis 500 Euro rechnen. Eine Teil-Keramik-Krone schlägt mit 400 bis 600 Euro zu Buche. Bei einer Goldkrone wird ein Eigenanteil von 500 bis 700 Euro fällig. Richtig teuer wird es bei einer Vollkeramikkrone. Diese ist kaum von dem natürlichen Zahn zu unterscheiden und der finanzielle Eigenanteil ist bei dieser hochwertigen Lösung mit 700 bis 1.000 Euro besonders hoch.

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Höhe des Eigenanteils der Kosten bei den verschiedenen Kronenarten

Die Kosten für die Versorgung sind nicht allein vom verwendeten Material abhängig. Auch die Größe des Zahndefektes sowie die Stelle, an der der Zahn beschädigt ist, beeinflussen die Kostenhöhe. Dadurch ergeben sich deutliche Unterschiede, so dass hier nur ein ungefährer Kostenrahmen angegeben werden kann.

  • Vollgusskrone (unverblendet) 250 - 400 €
  • Krone aus Legierung von Nichtedelmetallen 300 - 500 €
  • Krone mit Teilverblendung 400 - 600 €
  • Teilkeramikkrone 400 - 600 €
  • Goldkrone 500 - 700 €
  • Doppelkrone für Zahnprothese 600 - 800 €
  • Vollkeramikkrone 700 - 1.000 €

Um sich vor hohen Zuzahlungen für Zahnkronen zu schützen ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung dringend zu empfehlen. Besonders leistungsstark ist der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 der bei Zahnkronen bis zu 100 % der finanziellen Eigenbeteiligungen erstattet. Der Tarif der Deutschen Familienversicherung wurde unter 267 getesteten Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest Finanztest (06/2023) mit der absoluten Bestnote SEHR GUT (0,5) ausgezeichnet.

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Diese Arten von Zahnkronen gibt es

Je nach Funktion, Einsatzbereich und speziellen Anforderungen werden ganz unterschiedliche Arten von Kronen empfohlen. Grundsätzlich muss sich der Patient mit dem neuen Bissgefühl einer künstlichen Zahnkrone erst vertraut machen. Aber häufig genügt schon eine relativ kurze Eingewöhnungszeit, bis der Zahnersatz als selbstverständlicher Bestandteil des natürlichen Gebisses wahrgenommen wird.

Einteilung der Zahnkronen nach Funktionen:

Welche Art der Zahnkrone eingesetzt wird, ist sehr unterschiedlich. Grundsätzlich lassen sich Kronen nach ihrer Funktion, der Größe und Ausdehnung, dem verwendeten Material und der Art der Verankerung am Zahn einteilen.

Ersatzkrone

Die so genannte Ersatzkrone ist die wohl bekannteste Krone – diese wird bei einem großen Zahnschaden verwendet, um die natürliche Zahnkrone zu ersetzen.

Schutzkrone

Eine andere Art der Zahnkrone ist die Schutzkrone. Diese wird verwendet wenn am Zahn der harte und feste Zahnschmelz verloren gegangen ist. Die Schutzkrone schützt dann das darunter freiliegende, weiche Zahnbein (Dentin).

Verankerungskrone

Eine weitere Variante stellt die Verankerungskrone dar. Diese dient, wie der Name schon sagt, vornehmlich der Verankerung von Zahnersatz.

Einteilung der Zahnkronen nach der Größe und Ausdehnung:

Teilkrone

Eine Teilkrone deckt z. B. nur die geschädigte Kaufläche ab. Eine Teilkrone ist sinnvoll, wenn eine Vollkrone noch nicht angebracht ist. Vorteil: Es bleibt viel gesunde Zahnsubstanz bestehen.

Vollkrone

Inlay Onlay Krone
Die Vollkrone dagegen deckt nicht nur die geschädigte Kaufläche, sondern die gesamte Zahnkrone des Zahnes ab und bildet dabei so gut wie möglich den natürlichen Zahn ab.

Einteilung der Zahnkronen nach dem verwendeten Material:

Bei der Wahl des Materials spielen verschiedene Faktoren wie Belastungsgrad und Ästhetik eine Rolle.

Verblendkrone

Verblendkrone

Eine Verblendkrone wird meist im sichtbaren Bereich verwendet, also am Schneidezahn oder im vorderen Bereich der Backenzähne. Die Verblendkrone besteht aus Metall – wird aber dann teilweise oder ganz mit einer zahnfarbenen Schicht überzogen. Für diese Verblendung der Krone wird fast immer Keramik oder Kunststoff verwendet.

Vorteile (Verblendkrone Kunststoff):

+ Ganz oder mindestens teilweise von zahnfarbener Schicht überzogen
+ Eignet sich besonders für sichtbaren Zahnbereich
+ Leichte Reparatur im Mund möglich
+ Etwas preiswerter als Verblendkrone aus Keramik

Nachteile (Verblendkrone Kunststoff):

- Kunststoff ist anfälliger für Zahnbelag bzw. Plaque
- Temperaturempfindlichkeit
- Verfärbungen nach längerer Tragezeit möglich
- Allergische Reaktionen möglich

Metall- und Vollgusskrone

Metall- und Vollgusskrone

Die aus Metall bestehende Metall- oder Vollgusskrone wird zumeist im nicht sichtbaren Bereich (z. B. Backenzahn) verwendet. Sie ist, da diese Art der Zahnkrone aus Metall oder einer Goldlegierung gefertigt wird, besonders lange haltbar und sehr bruchstabil.

Vorteile:

+ Besteht aus Metalllegierung und wird deswegen auch Goldkrone oder Metallkrone genannt
+ Gilt als Standardzahnkrone
+ Aus mundbeständigem Material und dadurch sehr haltbar/langlebig
+ Vom Material her gut verträglich Eher preiswert, da kein großer zahntechnischer Aufwand

Nachteile:

- Eignet sich – da optisch sehr auffällig – eher nicht für den sichtbaren Zahnbereich
- Temperaturempfindlichkeit möglich, da Metall Temperaturen gut leitet
- Geschmacksstörungen oder Korrosionen durch Nachbarzähne mit z. B. Amalgamfüllungen

Mantel- und Vollkeramikkrone

Vollkeramikkrone bzw. Mantelkrone

Die Vollkeramikkrone bzw. Mantelkrone umfasst den Zahn mantelförmig. Die Krone besteht ausschließlich aus  Keramik.  Einen kleinen Nachteil gibt es: Da diese Kronen nicht so bruchstabil sind, muss mehr Material verwendet werden und somit auch mehr vom natürlichen Zahn abgeschliffen werden.

Vorteile:

+ Wird normalerweise aus Keramischen Massen gearbeitet (Jacketkrone)
+ Umgibt die Zahnkrone mantelförmig
+ Ist selbst für einen Experten kaum vom natürlichen Zahn zu unterscheiden
+ Findet im sichtbaren Zahnbereich Verwendung
+ Kosmetisch einwandfreie Lösung
+ Sehr gut Verträglichkeit
+ Gute Temperaturisolation

Nachteile:

- Aufwendige Präparation, Reizungen möglich
- Bei der Vorbereitung des Zahns wird viel an (auch gesunder) Zahnsubstanz genommen
- Sehr kostenintensiv

Vollkunststoffkronen

Vollkunststoffkronen dienen eher als Langzeitprovisorium und nicht als vollwertiger Zahnersatz. Dabei können vorgefertigte Rohlinge benutzt werden oder eine individuelle Vollkunststoffkrone gefräst werden.

Noch mehr Infos zu den verschiedenen Arten von Zahnkronen finden Sie in unserem Zahnlexikon.

Einteilung der Zahnkronen nach der Art der Verankerung am Zahn:

Zementierte oder geklebte Kronen

Stiftkrone

Bei der zementierten Methode wird ein Aufbauteil auf das Implantat aufgeschraubt. Auf dieses Aufbauteil wird dann die Krone mit einem medizinischen Zement zementiert.

Stiftzahn (Stiftkrone)

Bei einem völlig geschädigten Zahn, muss für den Halt der Krone ein Stift in den Zahnstumpf implantiert werden. Dieser Stiftzahn dient dann als Anker bzw. Sockel für die Zahnkrone.

Wie lange hält eine Krone?

Zahnkronen haben eine durchschnittliche Haltbarkeit von fünf bis fünfzehen Jahren. Hier spielen allerdings Faktoren wie regelmäßige Zahnreinigung und gründliche Mundhygiene eine erhebliche Rolle. Auch der spezielle Einsatzbereich der jeweiligen Krone sorgt für Unterschiede.

Die Verblendkrone ist die häufigste Form der künstlichen Krone. Gepflegte Verblendkronen können mehr als zwanzig Jahre halten. Keramikverblendungen sind grundsätzlich belastbarer und haben eine geringere Verfärbungsneigung als Kunststoffverblendungen.

Vollgusskronen aus Metall sind ebenfalls überaus haltbar und langlebig. Das gilt sowohl für Nichtedelmetall als auch für Goldlegierungen.

Vollkeramikkronen, auch Mantel- oder Jacketkronen erreichen nicht ganz die Lebensdauer einer Metallkrone mit oder ohne Verblendung. Einzig Vollkeramikkronen aus Zirkonium verfügen über eine vergleichbare Haltbarkeit.

Vollkunststoffkronen haben nur eine geringe Haltbarkeit und neigen zu einer hohen Abnutzung. Sie eignen sich eher als Langzeitprovisorium und nicht als vollwertiger Zahnersatz.

Diese Vor- und Nachteile gibt es bei Zahnkronen

Durch eine Krone können stark zerstörte Zähne oftmals gerettet werden und vor erneuter Kariesbildung geschützt werden. Aber es gibt auch Nachteile. So muss zum Anbringen der Krone zunächst ein Teil der natürlichen Zahnsubstanz beschliffen werden. Bei dieser Arbeit kann der Zahnnerv geschädigt werden. Noch häufiger tritt eine erneute Kariesbildung auf, wenn die Krone nicht passgenau angefertigt wurde. Eine Zahnkrone hat übrigens nur eine begrenzte Haltbarkeit. D.h. nach einigen Jahren muss diese ersetzt werden – doch dann muss auch wieder der Zahn neu beschliffen werden. Am Ende kann es passieren, dass die Krone nicht mehr richtig befestigt werden kann und letztendlich der Zahn dann gezogen werden muss.

Ganz wichtig, für eine lange Haltbarkeit der Krone, ist natürlich die richtige Pflege. Besonders der Rand der Zahnkrone, die auf das Zahnfleisch auftrifft, ist sehr empfindlich und muss besonders gepflegt werden. Mit Zahnseide und einer Interdentalbürste kann man zudem die Zwischenräume der Zähne gut pflegen. Bei entsprechender Mundhygiene hält eine Zahnkrone 10 bis 15 Jahre lang.

Diese Risiken gibt es bei Zahnkronen

Durch eine Krone können stark zerstörte Zähne oftmals gerettet und vor erneuter Kariesbildung geschützt werden. Aber es gibt auch Nachteile. So muss zum Anbringen der Krone zunächst ein Teil der natürlichen Zahnsubstanz beschliffen werden. Bei dieser Arbeit kann der Zahnnerv geschädigt werden. Noch häufiger tritt eine erneute Kariesbildung auf, wenn die Krone nicht passgenau angefertigt wurde. Eine Zahnkrone hat übrigens nur eine begrenzte Haltbarkeit. D.h. nach einigen Jahren muss diese ersetzt werden – doch dann muss auch wieder der Zahn neu beschliffen werden. Am Ende kann es passieren, dass die Krone nicht mehr richtig befestigt werden kann und letztendlich der Zahn dann gezogen werden muss.

Ganz wichtig, für eine lange Haltbarkeit der Krone, ist natürlich die richtige Pflege. Besonders der Rand der Zahnkrone, die auf das Zahnfleisch auftrifft, ist sehr empfindlich und muss besonders gepflegt werden. Mit Zahnseide und einer Interdentalbürste kann man zudem die Zwischenräume der Zähne gut pflegen. Bei entsprechender Mundhygiene hält eine Zahnkrone 10 bis 15 Jahre lang. Die Versorgung mit einer künstlichen Zahnkrone gehört zur Routine einer zahnärztlichen Praxis. Trotzdem ist der Eingriff mit gewissen Risiken verbunden.

Folgende Komplikationen können auftreten:

  • Allergien oder Unverträglichkeiten
  • Infektionen des Zahns oder des Zahnfleisches
  • Nervenverletzungen während der Behandlung
  • Zahnnerv-Entzündungen
  • Blutungen
  • Lockerung oder Beschädigung der Zahnkrone
  • Beschwerden beim Zubeißen
  • Empfindlichkeit gegen Kälte- und Wärmereize
  • Zahnfleisch-Vernarbungen
  • Mangelhafte Ästhetik

Schmerzen unter der Zahnkrone

Auch ein überkronter Zahn kann Schmerzen verursachen. Das gilt nicht nur im Zeitraum unmittelbar nach dem Einsetzen einer neuen Krone. Auch viele Jahre später können unter einer vorher völlig unauffälligen Zahnkrone Schmerzen entstehen. Wenn die Zahnwurzel noch über einen aktiven Zahnnerv verfügt, kann schon der Druck der Zahnkrone Beschwerden verursachen. Auch ein falsch eingestellter Biss an der Zahnkrone kann Schmerzen bereiten. Trotz schützender Krone können sich durch eindringende Bakterien die Nervenwurzeln schmerzhaft entzünden. Viele Menschen knirschen, ohne es zu wissen, nachts mit den Zähnen. Diese übermäßige Belastung, nicht zuletzt auch der Zahnkrone, kann ebenfalls zu Schmerzen führen.

Um das Risiko von Schmerzen unter der Zahnkrone zu verringern, helfen sorgfältige Zahnpflege, regelmäßige Zahnreinigung beim Zahnarzt und die Verwendung von antibakteriellem Mundwasser. Die Belastung durch Zähneknirschen lindert eine Zahnschiene, die im Schlaf getragen wird und individuell passend vom Zahnarzt angefertigt werden muss.

Die genauen Ursachen von länger anhaltenden Zahnschmerzen sollte man von seinem Zahnarzt abklären lassen. Er kann den korrekten Biss überprüfen sowie Unregelmäßigkeiten der Bissflächen lokalisieren und beseitigen.

Zur Behandlung einer eventuellen Infektion der Zahnwurzel und einer Entzündung des Zahnnervs muss der Arzt unter Umständen die Krone entfernen. Das kann einen hohen Behandlungsaufwand bedeuten, weil die alte Krone häufig nicht wieder eingesetzt werden kann und eine neue Zahnkrone angefertigt werden muss. Deshalb wird der Zahnarzt, sofern das möglich ist, ein Loch in die Krone bohren und auf diesem Weg eine Wurzelkanalbehandlung durchführen.

Welches Material ist das richtige?

Bei der Entscheidung, aus welchem Material die Zahnkrone gefertigt werden soll, ist der Rat des Zahnarztes von entscheidender Bedeutung. Denn jeder Zahn ist anderen Belastungen ausgesetzt und damit empfiehlt sich jeweils ein bestimmtes Material. Auch das Vorhandensein einer Allergie spielt bei der Materialwahl eine wichtige Rolle. Aus ästhetischen Gründen sollten für sichtbare Zähne keine Oberflächen verwendet werden, die sich von der Zahnfarbe abheben. Nicht zuletzt ist die Materialwahl auch eine Frage der Kosten. Denn bei der Höhe der notwendigen Zuzahlung gibt es hierbei erhebliche Unterschiede.

Die Vollgusskrone aus Metall ist sehr lange haltbar, relativ günstig und besonders belastbar. Wegen der auffallenden Farbe wird sie in der Regel für den weniger sichtbaren Bereich der Backenzähne eingesetzt. Aufgrund der relativ dünnen Wände der Vollgusskrone, kann ein höherer Anteil der natürlichen Zahnsubstanz erhalten werden. Bei empfindlichen Zähnen wird unter Umständen die hohe Temperaturleitfähigkeit zum Problem. Vollgusskronen gibt es als Goldkronen oder als Kronen aus edelmetallfreien Legierungen, zum Beispiel mit Chrom und Kobalt.

Vollkunststoffkronen sind gut verträglich und günstig. Allerdings neigen sie auf Dauer zu Verfärbungen, sind druckempfindlich und nicht lange haltbar. Als vollwertiger Zahnersatz kommt die Vollkunststoffkrone daher kaum in Betracht.

Vollkeramikkronen sind ebenfalls gut verträglich und isolieren empfindliche Zähne besser gegen Kälte und Wärme als etwa eine Metallkrone. Auch kann es im Mund nicht zu elektrochemischen Reaktionen kommen. Dafür erreicht die Haltbarkeit dieser Zahnkrone meist nicht ganz das Niveau einer Metallkrone. Eine weitere Stärke der Vollkeramikkrone ist die gute Anpassungsfähigkeit an den Farbton der natürlichen Nachbarzähne. Ein erheblicher Nachteil liegt in den hohen Kosten.

Die Verblendkrone besteht aus einer Unterkonstruktion aus Metall mit einer zahnfarbenen Verblendung entweder aus Kunststoff oder aus Keramik. Ihre Haltbarkeit ist sehr gut. Die ästhetische Wirkung ist bis auf einen kleinen sichtbaren Metallrand am Zahnfleisch überzeugend. Durch die zusätzliche Verblendung ergeben sich aber dickere Kronenwände und damit ein höherer Verlust an gesunder Zahnsubstanz. Bei Kunststoffverblendungen sind im Laufe der Zeit Verfärbungen möglich. Die Kostenbelastung für den Patienten liegt im mittleren Bereich. Verblendkronen gehören im sichtbaren Teil des Gebisses zur Regelversorgung der Krankenkassen.

Gibt es eine Härtefall-Regelung bei Kosten für Zahnkronen?

Gesetzlich Versicherte müssen einen Teil der Kosten für Zahnersatz selbst tragen, da die Krankenkassen nur den sogenannten Festzuschuss übernehmen.

Eine Ausnahme gibt es für Geringverdiener durch die sogenannte Härtefallregelung: Wer wenig verdient, kann bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme von bis zu 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung stellen. Bei Erfüllung der entsprechenden Härtefall-Kriterien, entstehen Versicherten für die Versorgung mit medizinisch notwendigen Leistungen dann geringere oder sogar überhaupt keine Kosten. Der sonst übliche Eigenanteil entfällt dann häufig komplett.

Von der Härtefallregelung profitieren können:

  • Alleinstehende, deren monatliches Bruttoeinkommen maximal 1.274 Euro beträgt.
  • Versicherte, die mit einem Angehörigen zusammenleben und deren Brutto-Familieneinkommen 1.751,75 Euro monatlich nicht übersteigt. (Für jeden weiteren Angehörigen zusätzlich 318,50 Euro.)
  • Studenten, die Leistungen nach dem BaFöG erhalten
  • Sozialhilfeempfänger
  • Hartz-IV-Empfänger
  • Empfänger von Kriegsopferfürsorge
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Versicherte, die in einem Heim leben und deren Kosten dafür von einem Sozialhilfeträger oder der Kriegsopferfürsorge übernommen werden.

Sollte das monatliche Bruttoeinkommen die angegebenen Grenzwerte nur geringfügig überschreiten, ist auch ein erhöhter Festzuschuss möglich. Dabei gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Die Höhe der zusätzlichen Kostenentlastung richtet sich nach der individuellen Belastungsgrenze.

Versicherte, die von der Zuzahlung für Arznei- und Heilmittel befreit sind, gelten nicht automatisch auch bei Kostenfragen zum Zahnersatz als Härtefall. Dies muss gesondert beantragt werden.

Was übernimmt die GKV bei einer Zahnkronen-Behandlung?

Für die Versorgung mit Zahnersatz gibt es ein Festzuschusssystem. Dabei zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss zu den tatsächlich anfallenden Kosten für Kronen, Brücken und Prothesen. Die Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Durchschnittskosten für die sogenannte Regelversorgung (eine ausreichende, notwendige und wirtschaftliche Standardtherapie). Ab 1. Oktober 2020 steigt der Festzuschuss für Zahnersatz auf 60 Prozent. Patienten können ihren Zahnersatz zwar frei wählen, allerdings ändert sich die Höhe des Festzuschusses nicht. Den Eigenanteil für ihren Zahnersatz müssen sie selbst tragen. Das ist die Differenz zwischen den Kosten der Zahnbehandlung und dem Festzuschuss der Kasse.

Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn ein Patient die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnimmt und sich dies durch einen Stempel im Bonusheft bestätigen lässt. Wurde das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Nach zehn Jahren profitiert der Versicherte von einem um 30 Prozent erhöhten Festzuschuss. Zeitgleich mit der Erhöhung des Festzuschusses ab 1. Oktober 2020 steigt die Kostenübernahme inklusive Boni auf 70 beziehungsweise 75 Prozent.

Patienten, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können einen gesonderten Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, der unter die sogenannte Härtefallregelung fällt. Dann ist der Erhalt des doppelten (Grund-)Festzuschusses möglich, zumindest jedoch die Kosten für die Regelversorgung.

Ab 1. Oktober übernehmen Krankenkassen in Einzelfällen die Bonuszuzahlungen auch dann, wenn die lückenlosen „Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne“ nicht eingehalten wurden. – Vorausgesetzt, der Versicherte hat seine Zähne regelmäßig gepflegt und es in den letzten zehn Jahren vor der Behandlung nur einmal versäumt, der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt nachzukommen.

Folgendes Beispiel zeigt, wie sich der Bonus derzeit (Januar 2020) auf den Festzuschuss auswirkt:

  • Festzuschuss für eine Krone – ohne Bonus: 161,95 Euro
  • mit 20 Prozent Bonus: 194,34 Euro
  • mit 30 Prozent Bonus: 210,54 Euro

FAQ

Welche Zahnkrone für den Backenzahn?

Im Bereich der Backenzähne ist die Zahnkrone beim Kauen einem stärkeren Druck ausgesetzt. Hier spielen Vollgusskronen aus Metall ihre Stärke aus. Sie sind besonders haltbar und widerstehen großen Belastungen. Dadurch, dass die Wände der Krone vergleichsweise dünn gehalten werden können, muss nur wenig gesunde Zahnsubstanz heruntergeschliffen werden, um die neue Krone einzupassen. Der Nachteil der Vollgusskrone liegt normalerweise in ihrer dunklen oder goldenen Farbe. Allerdings sind überkronte Backenzähne wegen ihrer Lage kaum sichtbar, so dass der Farbunterschied zu den natürlichen Zähnen hier nicht auffällt.

Wie lange hält in der Regel eine Zahnkrone?

Die Lebensdauer einer Zahnkrone hängt stark davon ab, wie sorgsam die Zähne gepflegt werden. Auch die regelmäßige Kontrolle und fachgerechte Zahnreinigung in der Zahnarztpraxis verlängern die maximale Nutzungsdauer. Die Verblendkrone, das ist die am Häufigsten eingesetzte Art der Krone, kann im günstigsten Fall 15 bis 20 Jahre halten. Sollte die Krone aber außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sein, ist es möglich, dass sie bereits nach etwa fünf Jahren ersetzt werden muss. Kronen mit Kunststoffverblendung neigen mit der Zeit zur Verfärbung und werden aus diesem Grund teilweise ebenfalls früher ausgetauscht.

Wann braucht man eine Zahnkrone?

Die Anfertigung einer Zahnkrone ist unvermeidlich, wenn der Zahn durch Unfall oder Karies so stark geschädigt ist, dass er nicht mehr mit einer Füllung versorgt werden kann. Auch wenn ein Zahn gezogen werden musste und durch ein Implantat ersetzt wurde, muss eine künstliche Zahnkrone eingesetzt werden. Darüber hinaus ist für die sichere Befestigung mancher Zahnprothesen eine Überkronung der benachbarten Zähne notwendig.

Was muss ein Kassenpatient für seine Krone zuzahlen?

Die Zuzahlungen für die Versorgung mit einer Zahnkrone können erheblich sein. Die Kasse übernimmt einen Festzuschuss, also nur einen Teil der Gesamtkosten der Behandlung. Das sind 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Patienten mit einem über mindestens fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss. Die Vollkeramikkrone ist die teuerste Variante. Bis zu 1000 Euro können für Kassenpatienten fällig werden, wenn sie sich für diese Art der Behandlung entscheiden. Wesentlich günstiger kommen dagegen Verblendkronen und Vollgusskronen, die teilweise zur Regelversorgung der Krankenkassen gehören. Hier muss der Patient mit einem Eigenanteil von 250 bis 600 Euro rechnen.

Kann man eine ausgefallene Zahnkrone wieder einsetzen?

Das ist nur in Ausnahmefällen möglich. Meistens muss eine neugefertigte Zahnkrone die herausgefallene oder lockere Krone ersetzen. Als festsitzender Zahnersatz muss die künstliche Krone passgenau auf dem echten Zahn sitzen. Hat sich der natürliche Zahn verändert oder ist die bisherige Zahnkrone defekt, muss in der Regel eine neue Krone angefertigt und eingepasst werden.

Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Quellen

Gernet Wolfgang et al. (2011): Zahnärztliche Prothetik (ZMK-Heilkunde). (Stand: 25.01.2024).

Weber, Thomas (2017): Memorix Zahnmedizin. (Stand: 25.01.2024).

Dr. Horvath, N.: Zahnkrone, in Dr. Horvath. (Stand: 25.01.2024).

Dr. med. Dr. med. dent. Müller, T (2023): Zahnkronen – Wissenswertes über Zahnkronen: Vollkeramik, Verblendkrone oder Gold, in: The European Centers for Dental Implantology. (Stand: 25.01.2024).

Mackay, A. (2021): Wie lange hält eine Zahnkrone? In: Quonomedical. (Stand: 25.01.2024).

Kzbv: Aufbau der Zähne und des Zahnhalteapparates, in: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. (Stand: 25.01.2024).

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