Zahnzusatzversicherung für Kinder© visualspace
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Testsieger bei Stiftung Warentest 2023
  • Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe
  • Kieferorthopädie (KIG 1-5)
  • Zahnersatz
  • Schon ab 10,- € im Monat

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Warum ist eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder sinnvoll?

Zahn­behandlungen sind auch bei Kindern mit hohen Kosten verbunden. Richtig teuer wird es vor allem bei kieferorthopädischen Leistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt bei den als behand­lungs­würdig eingestuften Fällen nur eine einfache Grund­versorgung. Wer eine Be­handlung nach modern­sten Standards der Kiefer­orthopädie für sein Kind wünscht, muss einige Zusatz­leistungen privat tragen, es sei denn man hat eine Zahn­zusatz­versicherung. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Sie.

Unsere Zahnzusatzversicherung für Kinder im Vergleich Beitrag berechnen

BasisDer günstige Einstieg

50 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

100 € Prophylaxe pro Jahr

ab 10,- €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung

70 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

140 € Prophylaxe pro Jahr

ab 14,- €
Online abschließen
PremiumTop Schutz zum Bestpreis

80 %
Erstattung auf

Kieferorthopädie
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate

160 € Prophylaxe pro Jahr

ab 16,- €
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ExklusivTESTSIEGER

100 %
Erstattung auf

Zahnbehandlung
Zahnersatz
Zahnimplantate
Kieferorthopädie

200 € Prophylaxe pro Jahr

ab 20,- €
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Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung für Kinder

8-facher Stiftung Warentest Testsieger in Folge

Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (06/2023) zum achten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet.

Vorteile der Zahnzusatzversicherung für Kinder bei der DFV

Kieferorthopädische Behandlungen stehen bei über der Hälfte aller Kinder und Jugendlichen auf der Tagesordnung und haben damit den größten Anteil an ärztlichen Behandlungen in dieser Altersklasse. Die entstehenden Kosten belaufen sich auf mehrere tausend Euro, wovon die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht immer 100 Prozent übernehmen. Mit einer Zahnzusatzversicherung garantieren Sie Ihrem Kind die bestmögliche Behandlung und müssen sich keine Gedanken über die Kosten folgender Leistungen machen:

  • Kieferorthopädie (KFO): Kostenerstattung für feste und lose Zahnspangen in allen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte Zahnfehlstellung) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).

  • Kieferorthopädische Zusatzleistungen: Mini-Brackets, Speed-Brackets, unsichtbare Zahnspangen etc.

  • Prophylaxe: Vor allem bei festsitzenden Zahnspangen ist die Prophylaxe mehrmals pro Jahr notwendig, um Zahnbelag zu entfernen.

  • Versiegelung: Die Krankenkasse zahlt nur für die Versiegelung der Backenzähne. Mit einer Zahnzusatzversicherung  sind auch Schneide- und Eckzähne keine Frage der Kosten.

  • Hochwertiges und langlebiges Material: Das ist vor allem bei Zahnfüllungen und Zahnkronen wichtig.

Zahnzusatzversicherung für Kinder Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums;
  • Wurzelbehandlungen
  • Keramikverblendschalen (Veneers)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums;
  • Wurzelbehandlungen
  • Keramikverblendschalen (Veneers)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Leistungsbereiche Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnprophylaxe-Kinder© Neustockimages

Zahnprophylaxe

Eine regelmäßige, professionelle Zahnreinigung ist auch in jungen Jahren wichtig. Vor allem dann, wenn sich Ihr Kind in einer Zahnspangen-Behandlung befindet oder genetisch bedingt schlechte Zähne hat. Bei einer kiefer­or­tho­pä­dischen Be­handlung sind die Zähne schwer zu­gäng­lich, was eine um­fang­reiche Rei­ni­gung erschwert. Somit können sich bspw. Bakterien bilden, die den kiefer­ortho­pä­di­schen Be­hand­lungs­erfolg be­ein­trächtigen können. Bei der professionellen Zahn­reinigung entfernt der Zahnarzt unter anderem Zahnstein und Plaque, so dass Bakterien und Ablagerungen keine Chance haben.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen die pro­fe­ssionelle Zahnreinigung nicht voll­umfänglich. Manche bezuschussen sie lediglich. Die Kinder-Zahnversicherung der DFV gehört zu den besten Tarifen und übernimmt bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für die Zahn­pro­phylaxe.

Fissurenversiegelung Kinder© rh2010

Fissurenversiegelung

Die Fissurenversiegelung soll das Kariesrisiko senken, indem die Backen­zähne mit einer dünnen Kunststoff-Schicht versiegelt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt diese Leistung nur für die großen Backen­zähne. Es ist allerdings sinnvoll, auch die vorderen kleinen Backen­zähne bei Kindern versiegeln zu lassen, wenn die Zähne anfällig für Karies sind. Die Kinder Zahnzusatzversicherung der DFV erbringt bis zu 100 % Kostenerstattung für diese Leistung.

Zahnfüllung Kinder© Africa Studio

Zahnfüllungen

Süßigkeiten und gezuckerte Getränke sorgen regelmäßig für "Säureattacken", in deren Folge Zahnschäden entstehen können. So sind Zahn­füllungen auch in sehr jungen Jahren keine Selten­heit.

Mit der Zahnzusatzversicherung für Kinder bekommt Ihr Kind viel mehr als die günstigen Kassenfüllungen. Sie erhalten bis zu 100 % der Kosten für hochwertige Kunst­stoff- und Kom­po­sit­füllung­en oder Inlays (Einlagefüllungen) aus Gold und Keramik, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

KinderZahnSchutzbrief-Zahnbehandlungen© robertprzybysz

Zahnbehandlungen

Parodontose entsteht durch besonders aggressive Bak­terien­ar­ten, die auch schon im jugendlichen Gebiss massive Schä­di­gung­en hervorrufen können. In diesen Fällen ist eine sofortige wei­ter­gehende Diagnostik und Therapie beim Zahnarzt dringend erforderlich, um den drohenden Zahnverlust zu vermeiden.

Auch bei Wurzel- und Parodontosebehandlung können Sie sich auf die private Zahn­zu­satz­ver­sicherung für Kinder verlassen. Diese erstattet bis zu 100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen.

Schmerzausschaltung Kinder© HBS

Angst- und Schmerzausschaltung

Bei Kindern und Jugendlichen, die Angst vor dem Zahnarzt-Besuch haben, kann eine Zahn­zusatz­versicherung Sie als Eltern finanziell entlasten. Top-Tarife wie der DFV-ZahnSchutz übernehmen die Kosten auch für alternative Angst- und Schmerz­ausschaltung z. B. mit Akupunktur.

Zahnimplantate für Kinder© Yakobchuk Olena

Zahnimplantate

Das Setzen von Implantaten bei Jugendlichen wird manchmal zur Unterstützung einer Zahn­regulierung genutzt. In der Regel werden Implantate jedoch nicht vor dem großen Wachstums­schub eingesetzt. Sollte eine Zahnimplantat-Behandlung bei Jugendlichen anstehen, ist diese nur in enger Absprache mit dem jeweiligen Zahnarzt durchzuführen.

Die private Zahnzusatzversicherung für Kinder erstattet bis zu 100 % der Kosten für Zahnimplantate, inklusive Knochenaufbau.

Zahnersatz für Kinder© Monkey Business

Zahnersatz

Auf den ersten Blick ist Zahnersatz vor allem ein Thema für Erwachsene. Doch auch bei Kindern und Jugendlichen kann nach einem Sportunfall Zahnersatz nötig werden. Neben dem Schock und den Schmerzen können später auch Kau- und Sprech­schwie­rig­keit­en oder ästhetische Probleme auftreten, die das Wohl­be­fin­den des Kindes einschränken. Der Zahnarzt kann mit einem kindgerechten Zahnersatz Abhilfe schaffen.

Die private Zahnzusatzversicherung für Kinder ist auch in solchen Fällen für Sie da. Der Versicherungsschutz übernimmt bei Zahnersatz, (z. B. Kronen, Brücken und Prothesen) bis zu 100 % des Eigenanteils.

KinderZahnSchutzbrief-Kieferorthopaedie© Robert Przybysz

Kieferorthopädie

Bei rund der Hälfte aller Kinder liegt eine Zahn­fehl­stel­lung vor. An­hand der kie­fer­ortho­pä­di­schen In­di­kations­gruppen (KIG) stellt der Kiefer­orthopäde den Grad der Fehl­stel­lung fest. Abhängig von der Beurteilung (KIG 1-5) kommen gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung­en für die Zahnbehandlung auf. Allerdings erbringen sie nur bei Behandlungen der Schwere­grade KIG 3, KIG 4 und KIG 5 auch Leistungen. Die Mehr­kosten im Rahmen der KIG 3-5-Behandlung sowie die Behandlungskosten für KIG 1 und KIG 2 werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, obwohl sie oftmals sinnvoll und notwendig sind.

Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz für Kinder, erstattet bis zu 100 % der anfallenden Kosten für KFO-Leistungen unabhängig von der KIG-Einstufung. Außerdem übernehmen wir auch hochwertige Materialien, die von der ge­wöhn­lichen Kassenleistung (z. B. Edelstahl-Brackets) abweichen - wie z. B. hochwertige Keramik-Brackets.

Zahnzusatzversicherung für Kinder Die wichtigsten Gründe, eine zu haben

Bis zu welchem Lebensjahr gilt die Zahn­versicherung für Kinder und Jugendliche?

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder gilt prinzipiell ein Leben lang, solange Sie nicht kündigen. Im Kindesalter ist der Monatsbeitrag besonders günstig und erhöht sich mit stei­gen­dem Alter, wobei der erste Bei­trags­sprung erst mit 21 Jahren stattfindet.

Da kieferorthopädische Maßnahmen hohe Kosten für Eltern verursachen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abzuschließen. Bei Ihrem Zahn­zu­satz­versicherung Vergleich sollten Sie Folgendes beachten:

Wartezeit: Beim DFV-ZahnSchutz bestehen keine Wartezeiten. Leistungen können also sofort nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden.

Zahnstaffel: Die Grenzen für Kostenerstattungen in den ersten Versicherungsjahren können Sie dem Anhang zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Erstattungshöchstgrenzen bei Kie­fer­or­thopädie: Beim DFV-ZahnSchutz bieten wir für die KIG-Einstufung 3-5 bis zu 100 % Kostenerstattung ohne Höchst­grenze. Die Erstattungssätze für KIG 1-2 sehen Höchst­grenzen vor, die sie dem Anhang zu den Versicherungsbedingungen entnehmen können.

Häufige Fragen zu Zahnbehandlungen für Kinder

Gute Gründe für die DFV

Stiftung Warentest Zahnzusatzversicherung
Stiftung Warentest Testsieger

Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 ist zum achten Mal in Folge TEST­SIEGER unter den Zahn­zusatz­ver­sicherungen - mit der absoluten Best­note 0,5!

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Kurz. Erklärt. Das Wichtigste zum DFV-ZahnSchutz für Kinder

Unser Erklärfilm enthält alle nötigen Informationen zum DFV-ZahnSchutz! Wir erklären´s – ganz einfach, blitzschnell, kurz & knapp zusammengefasst.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung für Kinder? DFV-ZahnSchutz

Ihre Zahnzusatz­versicherung für Kinder zahlt für:

Kieferorthopädie (Feste und lose Zahnspangen in allen Kieferortho­pädischen Indikationsgruppen von KIG 1-5)

Kieferorthopädische Zusatzleistungen (z. B. Mini-Brackets, Speed-Brackets, unsichtbare Zahnspangen)

Zahnprophylaxe

Versiegelung (Backenzähne, Schneide- und Eckzähne)

Zahnfüllungen (hochwertige Kunst­stoff- und Kompositfüllungen oder Inlays (Einlagefüllungen) aus Gold und Keramik)

Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken und Prothesen)

Zahnimplantate inkl. Knochenaufbau

Wurzel- und Parodontosebehandlung

Angstbehandlung und Schmerz­aus­schaltung

100 % Kostenerstattung in jeder Tarifvariante bei unfallbedingten Zahnbehandlungen

Ihre Zahn­­versicherung für Kinder zahlt nicht für:

Begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

Erstmalige Versorgung von bereits erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaftersetzten Zähnen

Zahn- und Kieferfehlstellungen, die bereits vor dem Abschluss der Versicherung vorhanden waren

Kosmetische Zahnbehandlungen (bspw. Veneers)

Produkthighlights unserer Zahn­versicherung für Kinder:

8-facher Testsieger in Folge bei Stiftung Warentest (SEHR GUT 0,5)

Ohne Wartezeit

Kostenerstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte

Innovationsgarantie (zukünftige, neue Behandlungsmethoden sind bei medizinischer Notwendigkeit direkt mitversichert)

Einfache Kostenerstattung per DFV-App

Tägliches Kündigungsrecht

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Unser Ratgeber rund um das Thema Zahnpflege und gesunde Zähne

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