Verkehrsrechtsschutz Einfach auf allen Wegen sicher sein
- Unbegrenze Versicherungssumme
- Auch für E-Bikes & E-Scooter
- Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten
- Auch als Fußgänger, Radfahrer, in Bus oder Bahn
Warum eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
Wenn es zu Streitigkeiten rund ums Fahrzeug kommt und die Schuldfrage nicht geklärt ist, landen diese Fälle oft vor Gericht. Die Kosten eines Verfahrens bringen Betroffene schnell an ihre finanziellen Grenzen und führen schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten die Anwalts- und Gerichtkosten. Aber auch bei kleineren Angelegenheiten ist der Verkehrsrechtsschutz sinnvoll bspw. bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.
Unsere Verkehrsrechtsschutzversicherung
Versicherungssumme:
unbegrenzt
- Keine Fahrzeugbindung
- Partner und Kinder mitversichert
- Freie Anwaltswahl
- Weltweiter Schutz
DFV-KombiSchutz
Das Alles-Drin-Paket für die ganze Familie
Mit dem DFV-KombiSchutz schützen Sie sich vor den größten Risiken des Alltags. Wofür also Einzelversicherungen, wenn man alles in einer Kombiversicherung bündeln kann?
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Häufige Fragen zum DFV-VerkehrsrechtsSchutz
- Der DFV-VerkehrsrechtsSchutz ist im Familien-Tarif erhältlich.
Wer ist durch den Verkehrsrechtsschutz versichert?
- Egal ob zu Fuß, per Fahrrad, im Auto oder als Insasse eines Verkehrsmittels, ein Verkehrsrechtsschutz lohnt sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Für wen ist ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll?
- Ja, Ihr Verkehrsrechtsschutz gilt weltweit.
Gilt mein Verkehrsrechtsschutz auch im Ausland?
- Versichert sind die erforderlichen Kosten für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen. Dies können Anwaltskosten, Gerichtskosten u. Ä. sein.
Was ist versichert und welche Kosten/Folgekosten übernimmt der Verkehrsrechtsschutz?
- Nicht versichert sind Rechtsschutzfälle, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind sowie z. B. Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen oder Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren.
Was ist im DFV-VerkehrsrechtsSchutz nicht versichert?
- Ja, eine Rechtsschutzversicherung ist personenbezogen.
Ist eine Rechtsschutzversicherung personenbezogen?
- Nein, der Verkehrsrechtsschutz ist nicht steuerlich absetzbar.
Ist der Verkehrsrechtsschutz steuerlich absetzbar?
- Sie haben beim DFV-VerkehrsrechtsSchutz keine Wartezeit.
Welche Wartezeiten habe ich beim Abschluss eines Verkehrsrechtsschutz-Vertrages zu beachten?
- Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Brauche ich eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, wenn ich schon eine Kfz-Haftpflichtversicherung habe?
- Ja, wenn Ihre volljährigen Kinder mit Ihnen in einem Haushalt leben, sind sie bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und maximal bis zum Alter von 35 Jahren mitversichert.
Sind meine volljährigen Kinder in der Verkehrsrechtsschutz noch mitversichert?
- Die Kosten für einen Rechtsstreit können je nach Fall mehrere Tausend Euro betragen.
Wie viel kann ein Rechtsstreit kosten?
- Ja, Sie können den Rechtsanwalt selbst wählen.
Kann ich den Rechtsanwalt selbst wählen?
Verkehrsrechtsschutz Unsere Leistungen im Überblick
Familie | |
Versicherungssumme inkl. Strafkaution | |
Europa | unbegrenzt |
Außerhalb Europas | 500.000 € |
Selbstbeteiligung | 300 € |
Versicherte Personen | |
Versicherungsnehmer | |
Partner Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind. | |
Kinder Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben. Berufliche Tätigkeit versicherter Kinder: Jede auf Dauer angelegte, der Einkommenserzielung dienende Betätigung. Ausbildungen zur beruflichen Qualifikation stellen keine berufliche Tätigkeit dar. | |
Versicherte Lebensbereiche | |
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse | |
Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ | |
Car-Sharing z. B. PKW und Elektrofahrzeuge | |
Sonstiger Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel | |
Schadenersatzansprüche | |
Verwaltungsangelegenheiten Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen. | |
Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen. | |
Strafangelegenheiten | |
Vertrags- und Sachenrecht Vertrags- und Sachenrecht für Wasser- und Luftfahrzeuge deren jeweiliger Neuwert 200.000 € nicht übersteigt; kein Rechtsschutz als sonstiger Verkehrsteilnehmer. | |
Steuerangelegenheiten | |
Mediationskosten Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung (Innerhalb von 12 Monaten) | bis 5.000 € |
Gesetzliches Schlichtungsverfahren | |
Rechtsanwaltskosten
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Sachverständigenkosten bei Privatgutachten Maximal ortsübliche Vergütung | |
Verfahrens- und Vollstreckungskosten
| |
Verfahren vor Verwaltungsbehörden | |
Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet. | |
Nachversicherung | |
Schutz für ausscheidende mitversicherte Personen Für 12 Monate | |
Versicherungssumme inkl. Strafkaution | |
Europa | unbegrenzt |
Außerhalb Europas | 500.000 € |
Selbstbeteiligung | 300 € |
Versicherte Personen | |
Versicherungsnehmer | |
Partner Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind. | |
Kinder Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben. Berufliche Tätigkeit versicherter Kinder: Jede auf Dauer angelegte, der Einkommenserzielung dienende Betätigung. Ausbildungen zur beruflichen Qualifikation stellen keine berufliche Tätigkeit dar. | |
Versicherte Lebensbereiche | |
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse | |
Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ | |
Car-Sharing z. B. PKW und Elektrofahrzeuge | |
Sonstiger Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel | |
Schadenersatzansprüche | |
Verwaltungsangelegenheiten Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen. | |
Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrigkeiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen. | |
Strafangelegenheiten | |
Vertrags- und Sachenrecht Vertrags- und Sachenrecht für Wasser- und Luftfahrzeuge deren jeweiliger Neuwert 200.000 € nicht übersteigt; kein Rechtsschutz als sonstiger Verkehrsteilnehmer. | |
Steuerangelegenheiten | |
Mediationskosten Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung (Innerhalb von 12 Monaten) | bis 5.000 € |
Gesetzliches Schlichtungsverfahren | |
Rechtsanwaltskosten
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Sachverständigenkosten bei Privatgutachten Maximal ortsübliche Vergütung | |
Verfahrens- und Vollstreckungskosten
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Verfahren vor Verwaltungsbehörden | |
Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet. | |
Nachversicherung | |
Schutz für ausscheidende mitversicherte Personen Für 12 Monate |
Leistungen der Verkehrsrechtsschutzversicherung
Schadenersatz-Rechtsschutz
Erleiden Sie bei einem Unfall im Auto beispielsweise ein Schleudertrauma und verlangen Schmerzensgeld vom Unfallverursacher, ersetzt Ihnen die Versicherung die Kosten eines Rechtsanwaltes, den Sie mit der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche beauftragen.
Vertrags- und Sachenrechtsschutz
Der Vertrags- und Sachenrechtsschutz gewährleistet Kostenerstattung, wenn es darum geht, Ansprüche aus Verträgen geltend zu machen. Dies nutzt Ihnen beispielsweise bei Streitigkeiten mit einem Autohändler, wenn Sie Garantieansprüche gegen ihn durchsetzen wollen.
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wird Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit mit Punkt vorgeworfen, z. B. das Überfahren einer roten Ampel oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung und Sie legen dagegen Einspruch ein, ersetzen wir Ihnen die Kosten, die nötig sind, um zu Ihrem Recht zu kommen.
Verwaltungs-Rechtsschutz
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung deckt Kosten ab, die bei Streitigkeiten in Verkehrssachen mit einer Verwaltungsbehörde entstehen, beispielsweise bei einem Führerscheinentzug oder bei einer Einschränkung der Fahrerlaubnis.
Straf-Rechtsschutz
Sollten Sie sich nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen, übernimmt die Versicherung die Kosten für Prozess und Anwalt. Dabei sind nur Vergehen versichert, die Sie nicht vorsätzlich begangen haben.
Steuer-Rechtsschutz
Wir übernehmen Ihre Kosten, wenn es beispielsweise zu Streitigkeiten vor dem Finanzgericht bezüglich Ihrer Kfz-Steuer kommt.
Opfer-Rechtsschutz
Sollten Sie im öffentlichen Verkehr Opfer einer Gewaltstraftat werden und im Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger auftreten, übernehmen wir die entstehenden Kosten Ihrer Interessenwahrnehmung.
Was zahlt die Verkehrstrechtsschutzversicherung? DFV-VerkehrsrechtsSchutz
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.