Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, die durch medizinische Behandlungen im Ausland entstehen. Außerdem sind die Mehrkosten für einen Krankenrücktransport ebenfalls durch die Versicherung gedeckt.
Zu den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung zählt außerdem die Kostenübernahme für:
- ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
- stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
- Arznei-, Verbands-, Heil und Hilfsmittel
- Zahnbehandlungen
- Rücktransport
- Such- und Rettungskosten
- Überführung der Versicherten im Todesfall
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Warum braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
Mit Vollgas in die Ferien: Surfen, Mountainbiking und vieles mehr gehören für immer mehr Reisende zu einem aktiven und abwechslungsreichen Urlaub. Wer die wertvollste Zeit des Jahres mit Spaß und Action gestaltet, der muss damit rechnen, dass auch mal etwas Unvorhergesehenes passiert. Zwar gehen die meisten Unfälle mit dem Rad oder den Skiern relativ glimpflich aus, doch tausende aktive Urlaubsreisende landen mit ernstzunehmenden Verletzungen im Krankenhaus.
Viele Kassenpatienten sind überrascht, wenn im Urlaub ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt notwendig wird, dass in solchen Fällen nicht alle Aufwendungen von der Krankenkasse erstattet werden. Fallen Heilbehandlungskosten in einem Land an, mit denen es keinen Sozialversicherungsabkommen gibt, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung sogar keinerlei Kosten. Mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie sich vor solchen finanziellen Belastungen schützen. Die Auslandskrankenversicherung erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Ausland, die nicht durch die Krankenkasse geleistet werden.
Kostenfalle: Krankenrücktransport
Richtig teuer wird ein Urlaub, wenn die Krankheit oder die Unfallverletzung so schwer ist, dass ein Krankentransport notwendig wird. Man denke nur an einem Skiunfall in den Bergen bei dem die Rettungskräfte das Opfer mit einem Rettungshubschrauber ins nächste Krankenhaus fliegen müssen. Ist eine selbstständige Rückkehr aus dem Urlaub nicht mehr möglich oder sollte die Behandlung in Deutschland fortgesetzt werden, so muss oftmals sogar noch ein Krankenrücktransport zurück in die Heimat organisiert werden.
Ein Krankenrücktransport von Mallorca nach Deutschland kann z. B. über 10.000 Euro kosten. Muss ein Flug aus Asien oder den USA organisiert werden, so kann die Rechnung schon mal 60.000 oder 80.000 Euro betragen. Da die Krankenkassen die Kosten für Krankenrücktransporte nicht übernehmen, muss der Patient die Rechnung aus seiner eigenen Tasche begleichen. Die bessere Lösung ist eine Auslandskrankenversicherung, die auch die hohen Kosten eines Krankenrücktransports übernimmt.
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Auslandsbehandlungen sind weitaus teurer
Für gesetzlich Versicherte leisten die deutschen Krankenkassen zwar für ärztliche Behandlungen innerhalb der EU, allerdings immer nur bis zur Höhe eines festgelegten Standardsatzes. In vielen Fällen liegen die Behandlungskosten im Reiseland weitaus höher als dieser Satz. Somit können auch unangenehm hohe, privat zu tragende Kosten entstehen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten. Die private Auslandskrankenversicherung übernimmt auch Kosten, die über der Grenze der gesetzlichen Krankenkassen liegen.
24h-Reise-Notrufservice
Was ist eigentlich zu tun, wenn man im Auslands plötzlich ärztliche Behandlung braucht? Diese Frage stellt man sich in den meisten Fällen erst, wenn der Fall der Fälle bereits eingetreten ist. Dafür gibt es den Reise-Notrufservice der Auslandskrankenversicherung. Dort erhalten Sie Hilfe und Beratung für die weitere Behandlung. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei der Suche nach Ärzten oder einem geeigneten Krankenhaus. Sie organisieren außerdem den Krankentransport zur ambulanten oder stationären Behandlung ins Krankenhaus.
In welchen Ländern brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
In Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz benötigen Sie grundsätzlich keine besondere Auslandskrankenversicherung. Der EU-Ausweis befindet sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Mit der Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien Herzegowina, Kroatien und Tunesien hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Dort ist der Auslandskrankenschein gültig, der vor Reiseantritt von der Krankenkasse ausgestellt wird.
Mit diesen Nachweisen erhalten Sie die in dem jeweiligen Reiseland vorgesehene Versorgung beim Arzt oder im Krankenhaus. Diese Versorgung unterscheidet sich allerdings ggf. von den in Deutschland üblichen Leistungen, weshalb eine Auslandskrankenversicherung auch für Reisen in diese Länder Sinn macht. So kann man sicher sein, dass man definitiv keine Leistungen aus eigener Tasche bezahlen muss.
Bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung unabdingbar. Dort werden in aller Regel keine Krankheitskosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – so z. B. in Afrika, in den USA, Kanada, Süd-Amerika, Australien oder Asien.
Bei Reisen nach Russland, Abu Dhabi sowie Kuba ist eine Reisekrankenversicherung zwingend erforderlich, denn sonst ist die Einreise nicht möglich.
Krank im Urlaub: Was übernimmt die DFV?
Die Auslandskrankenversicherung der DFV erstattet bis zu 100 % der während einer vorversicherten Reise entstandenen Aufwendungen für medizinisch notwendige zahnärztliche, stationäre und ambulante Leistungen. Darüber hinaus übernehmen wir bis zu 100% der Aufwendungen für Krankentransporte inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten im Aufenthaltsland, notwendige Rücktransporte aus dem Ausland sowie Kinderbetreuung oder Rooming-In.
Mit der kostenfreien 24h-Hotline „DFV-AuslandsreiseSchutz Assistance“ erhalten Sie im Ernstfall schnelle und kompetente Hilfe während Ihrer Auslandsreise.
FAQs
Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?
Sie sind in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und Serbien durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt. Dafür befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
In Ländern außerhalb Europas brauchen Sie fast überall eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Aber auch für Reisen innerhalb Europas empfiehlt sich eine solche Versicherung, denn manche Leistungen, wie zum Beispiel ein Rücktransport nach Deutschland, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung ist bei Reisen nach Russland, Abu Dhabi sowie Kuba zwingend erforderlich. Hier ist die Einreise nur mit einem entsprechenden Versicherungsschutz erlaubt.
Was passiert, wenn ich keine Auslandskrankenversicherung habe?
Auch wenn Sie innerhalb der EU Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genießen, verbleiben sehr oft hohe Restkosten bei Ihnen. Die Krankenkasse zahlt nur die Behandlungskosten, welche für gleichen Umfang der Leistung in Deutschland angefallen wären. Was darüber hinaus geht, ist privat zu begleichen.
Bei Reisen in Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, tragen Sie die Kosten ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung sogar komplett selbst. Außerdem schließt der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Privatkliniken sowie medizinisch notwendige Rücktransporte aus.
Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?
Wer einen unbeschwerten Urlaub genießen will, für den ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für Behandlung und Rücktransport, wenn Sie im Urlaub krank werden oder Ihnen etwas zustößt.
Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
Jeder, der sorglos in ferne Länder reisen will, braucht eine private Reisekrankenversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland lediglich eingeschränkten oder gar keinen Schutz.
Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung kostet in aller Regel weniger als einen Euro pro Tag. Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr abdecken, sind am günstigsten. Der DFV-AuslandsreiseSchutz kostet für Einzelpersonen 20 Euro und für Familien 40 Euro pro Jahr.
Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?
Wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, für den werden in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Für Urlaubsreisen, insbesondere außerhalb Europas, ist eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen.
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Quellen
Die Techniker: www.tk.de (Abruf: 02.03.2022)
Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de (Abruf: 02.03.2022)
Transparent beraten: www.transparent-beraten.de (Abruf: 01.03.2022)
Krankenkassen: www.krankenkassen.de (Abruf: 01.03.2022)
Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 03.03.2022)