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Krank im Urlaub: Vorsorge, Versicherung & Notfallservice

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Bevor es in den Urlaub geht sollten Sie sich vor den finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalles mit einer Auslandskrankenversicherung absichern. Die Auslandskrankenversicherung ist der Garant für einen weltweiten Kostenschutz bei Erkrankungen auf Reisen. Hier erhalten Sie wichtige Informationen, die Sie für den Fall der Fälle auf Reisen kennen sollten.

Typische Reisekrankheiten und deren Behandlungsmittel

  • Magen-Darm-Erkrankung: Bei einer Magen-Darm-Grippe ist die häufigste Ursache verunreinigtes Essen oder Trinkwasser. Symptome sind Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. 
  • Erkältung: Oft entsteht eine Erkältung durch Klimaanlagen oder Temperaturwechsel in anderen Ländern. Symptome sind Husten, Schnupfen, Halsweh.
  • Lebensmittelvergiftung: Wird ähnlich wie Magen-Darm-Erkrankungen oft durch Bakterien verursacht. Achten Sie bei jeder Reise auf die Hygienestandards des Lokals und verzichten Sie, wenn möglich auf rohe Lebensmittel zu verzichten.  
  • Knochenbrüche, Verstauchungen, Platzwunden: Wird häufig durch Unfälle oder Stürze bei Bergwanderungen, Skiausflügen oder sonstigen abenteuerlichen Aktivitäten verursacht.
  • Reise- und Seekrankheit: Die Symptome sind Schwindel, Übelkeit und Erbrechen. Diese können beispielsweise bei Reisen mit dem Flugzeug, Schiff oder Auto auftreten. 
  • Sonnenbrand: Die Gefahr durch intensive Sonneneinstrahlung ist an warmen Reisezielen besonders hoch und ein Sonnenschutz unerlässlich.
  • Allergien: Können durch neue Umgebungen und Nahrungsmittel ausgelöst werden.
  • Sonnenstich: Viele Urlauber unterschätzen die kräftigen Sonnenstrahlen und erleiden einen Sonnenstich. Symptome sind u. a.  Übelkeit, Schwindel, Erbrechen oder Kopfschmerzen.
  • Insektenstiche: Beobachten Sie Insektenstiche genau und ziehen Sie bei allergischen Reaktionen einen Arzt zu Rate. 
  • Tropenkrankheiten: In bestimmten Regionen sind Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber verbreitet. Informieren Sie sich im Voraus Ihrer Reise über Prophylaxe und ausreichenden Schutz vor solchen Krankheiten. 
  • Corona: Das Risiko, an dem Coronavirus zu erkranken besteht weiterhin.

Medizinischer Notfall: So verhalten Sie sich im Ausland richtig

Wenn Sie im Ausland von einem medizinischen Notfall betroffen sind, kann die Situation schnell überwältigend wirken. Doch mit der richtigen Vorbereitung, können Sie sich im Fall der Fälle auf Ihre Genesung konzentrieren. 

Notrufnummern wissen: Bevor Sie Ihre Reise antreten, ist es essentiell, sich über die Notrufnummern des Reiselandes zu informieren. Diese variiert von Land zu Land – in vielen EU-Ländern ist die 112 die allgemeine Notrufnummer, doch es gibt Ausnahmen. Speichern Sie diese Nummer in Ihrem Handy und notieren Sie sie sich zusätzlich an einem leicht zugänglichen Ort.

Rücktransport klären: Sollte ein ernsthafter medizinischer Zustand einen Rücktransport in Ihr Heimatland erforderlich machen, ist es wichtig, dass Sie oder eine Begleitperson umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen. Die Auslandskrankenversicherung spielt hier eine entscheidende Rolle, da sie in vielen Fällen die Organisation und die Kosten des Rücktransports übernimmt. Informieren Sie sich bereits vor Reiseantritt über die Bedingungen und das Vorgehen Ihrer Versicherung in solchen Fällen.

Arztrechnungen aufbewahren: Jeder Besuch beim Arzt oder im Krankenhaus wird dokumentiert und abgerechnet. Es ist sehr wichtig, dass Sie sämtliche Belege, Rezepte und Arztrechnungen sorgfältig aufbewahren. Diese Dokumente sind für die Erstattung der Behandlungskosten durch Ihre Versicherung unerlässlich.

Krankenrücktransport

Der Krankenrücktransport aus dem Ausland ist ein Thema, das oft unterschätzt wird – bis man selbst in die Situation kommt, ihn zu benötigen.

Kosten: Die Kosten für einen Krankenrücktransport können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Art der Erkrankung oder Verletzung sowie der Ort, an dem Sie sich befinden. Während ein Rücktransport innerhalb Europas unter Umständen einige tausend Euro kosten kann, können Interkontinentalflüge mit medizinischer Begleitung schnell in den höheren fünfstelligen Bereich steigen.

Organisation: Wenn Sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese zum Glück die komplette Organisation des Rücktransports und Sie müssen Sich um nichts kümmern. Diese Versicherungen arbeiten oft mit spezialisierten Dienstleistern zusammen, die Erfahrung in der Planung und Durchführung medizinischer Evakuierungen haben. Von der Auswahl des geeigneten Transportmittels – ob Ambulanzflugzeug oder -fahrzeug – bis hin zur Koordination mit medizinischem Personal und Behörden, übernimmt die Versicherung die Regie, um den Patienten so schnell und sicher wie möglich nach Hause zu bringen.

Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten: Ein wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung (KV) in Deutschland in der Regel keine Kosten für den Krankenrücktransport übernimmt. Dies bedeutet, dass ohne eine zusätzliche Auslands­kranken­versicherung, die explizit Rücktransportkosten abdeckt, die finanzielle Belastung im Krankheitsfall im Ausland enorm sein kann. Wir empfehlen daher immer eine Auslands­kranken­versicherung mit im Gepäck zu haben, um gegen die hohen Kosten eines möglichen Rücktransports abgesichert zu sein.

Leistungen einer Auslands­kranken­schutz­versicherung

Zu den Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung zählt u. a. die Kostenübernahme für:

  • ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
  • stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
  • Arznei-, Verbands-, Heil und Hilfsmittel
  • Zahnbehandlungen
  • Rücktransport
  • Such- und Rettungskosten
  • Überführung der Versicherten im Todesfall

Warum ist eine Auslands­kranken­versicherung notwendig?

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, die durch medizinische Behandlungen im Ausland entstehen. Die wichtigsten Gründe, wieso Sie sich mit einer Auslandskrankenversicherung vor Ihrer Reise schützen sollten sind unter anderem: 

  • Aktiver Urlaub: Bei sportlichen und abenteuerlichen Aktivitäten besteht ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Verletzungen.

  • Unzureichende GKV-Leistungen: Viele gesetzliche Krankenkassen decken nicht alle Kosten für Behandlungen im Ausland ab, insbesondere nicht in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland.
  • Kostenfalle Krankenrücktransport: Ohne eine Auslandskrankenversicherung können die hohen Kosten eines notwendigen Rücktransports zur finanziellen Belastung werden.
  • Kostendeckung über GKV-Grenzen hinaus: Die Versicherung übernimmt Behandlungskosten, die über dem Standard der gesetzlichen Krankenkassen liegen.
  • 24h-Reise-Notrufservice:Soforthilfe und Beratung im medizinischen Notfall, einschließlich Unterstützung bei der Suche nach medizinischen Einrichtungen und Organisation von Krankentransporten.
Arzt© skynesher
Auslandskrankenversicherung

Ausgezeichnet von Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) „SEHR GUT“ im Single- und Familien-Tarif.

  • 24h Reise-Notrufservice
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Krankenrücktransport
  • Such- und Rettungskosten
  • Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub

Einen Arzt im Urlaub finden

Wenn Sie im Urlaub medizinische Hilfe benötigen, ist es wichtig zu wissen, an wen Sie sich wenden können. Hier sind praktische Tipps und Anlaufstellen, die Ihnen helfen, schnell einen Arzt zu finden:

Anlaufstellen für die Arztsuche

  • Hotelrezeption: Oft können die Mitarbeitenden Ihnen Empfehlungen für nahegelegene Ärzte oder medizinische Einrichtungen geben.
  • Apotheken: Apotheker sind eine gute Anlaufstelle für medizinische Ratschläge und können oft auch Ärzte empfehlen.
  • Touristeninformation: Hier erhalten Sie nicht nur Informationen über Sehenswürdigkeiten, sondern oft auch über medizinische Dienste.

Notfallnummern

Innerhalb der EU ist die Notrufnummer 112 überall gültig. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über spezifische Notfallnummern für Ihr Reiseland. Hier sind einige wichtige Notrufnummern:

  • USA und Kanada: 911 ist die allgemeine Notrufnummer für Polizei, Feuerwehr und medizinische Notfälle.
  • Europäische Union (EU): 112 ist die allgemeine Notrufnummer, die in allen EU-Ländern für Polizei, Feuerwehr und medizinische Notfälle gilt.
  • Vereinigtes Königreich (UK): 999 oder 112 kann für Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen und Küstenwache verwendet werden.
  • Australien: 000 für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.
  • Neuseeland: 111 für Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen.
  • Indien: 112 ist die allgemeine Notrufnummer; es gibt auch spezifische Nummern wie 100 für Polizei, 101 für Feuerwehr und 102 für Krankenwagen.
  • Brasilien: 190 für Polizei, 193 für Feuerwehr und 192 für Krankenwagen.
  • Russland: 112 als allgemeine Notrufnummer; 102 für Polizei, 103 für Krankenwagen und 101 für Feuerwehr.
  • China: 110 für Polizei, 120 für Krankenwagen und 119 für Feuerwehr.
  • Japan: 110 für Polizei und 119 für Feuerwehr sowie Krankenwagen.
  • Südafrika: 10111 für Polizei und 10177 für Krankenwagen und Feuerwehr.

Aufbewahrung von Rechnungen

Bei einem Arztbesuch ist es wichtig, dass Sie die Rechnung aufbewahren, damit Sie auch alle Kosten von Ihrer Auslandskrankenversicherung erstattet bekommen. Stellen Sie sicher, dass folgende Informationen enthalten sind:

  • Name und Anschrift des Patienten und des Arztes
  • Diagnose oder Grund der Behandlung
  • Behandlungszeitraum
  • Liste der Einzelleistungen mit den jeweiligen Kosten
  • Währung, in der die Kosten angegeben sind

Reiseapotheke: Gut vorbereitet in den Urlaub

Eine gut ausgestattete Reiseapotheke ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Urlaubsvorbereitung, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein. Sie sollte auf die individuellen Bedürfnisse sowie das Reiseziel abgestimmt sein und neben persönlichen Medikamenten auch Standardmittel enthalten. 

Krankschreiben im Urlaub: Was Sie wissen müssen

Falls Sie im Urlaub krank werden und sich krankschreiben lassen müssen, gibt es einige wichtige Schritte, die Sie beachten sollten, um später keine Probleme mit Ihrem Arbeitgeber oder der Krankenversicherung zu bekommen:

Krankmeldung:

  • Informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber über Ihre Krankheit. Auch im Urlaub ist dies ein Muss.
  • Die Kommunikation sollte möglichst schriftlich erfolgen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Attest:

  • Lassen Sie sich von einem Arzt ein ärztliches Attest ausstellen, sobald Sie krank werden.
  • Das Attest sollte den Beginn und voraussichtlichen Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit klar benennen.

Wegfahren mit Krankschreibung:

Grundsätzlich ist es nicht verboten, mit einer Krankschreibung zu verreisen, solange die Erholung dadurch nicht gefährdet wird. Es kommt auf die Art der Erkrankung an. Bei unsicherer Rechtslage sollten Sie vorab mit Ihrem Arzt besprechen, ob eine Reise die Genesung unterstützt oder eher hindert. 
 

Regeln für Arbeitnehmer im Falle einer Krankheit im Urlaub

Wenn Sie als Arbeitnehmer während Ihres Urlaubs krank werden, gibt es bestimmte Schritte und Regeln, die Sie befolgen sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Urlaubstage nicht verloren gehen:

1. Krankmeldung

Unverzügliche Benachrichtigung: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Krankheit. Obwohl mündliche Benachrichtigungen in einigen Fällen akzeptabel sein können, ist es ratsam, die Krankmeldung schriftlich (z.B. per E-Mail) zu übermitteln, um einen Nachweis zu haben.

2. Ärztliches Attest

Wenn Sie im Ausland erkranken, benötigen Sie möglicherweise ein Attest von einem dort ansässigen Arzt. Informieren Sie sich über die Anerkennung ausländischer Atteste bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenversicherung.

3. Anspruch auf Urlaubstage

Wiederherstellung der Urlaubstage: Wenn Sie während Ihres Urlaubs krankgeschrieben sind, zählen diese Tage nicht als Urlaubstage. Sie haben Anspruch darauf, diese Tage zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.

4. Sonderfälle und Ausnahmen

Bei langfristigen Krankheiten können besondere Regelungen gelten. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten. Unternehmensspezifische Regelungen: Einige Unternehmen haben spezifische Regelungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Es ist ratsam, sich mit Ihrem Arbeitsvertrag und der Betriebsvereinbarung vertraut zu machen.

5. Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Halten Sie während Ihrer Krankheit eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrecht. Dies kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess der Wiedereingliederung zu erleichtern. Achten Sie jedoch darauf, dass Ihre persönlichen Gesundheitsinformationen geschützt sind. Teilen Sie nur die Informationen, die für die Abwicklung Ihrer Krankheitstage erforderlich sind.
 

FAQ

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert? 

Sie sind in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, der Schweiz und Serbien durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt. Dafür befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte.
In Ländern außerhalb Europas brauchen Sie fast überall eine private Auslandsreise-Krankenversicherung. Aber auch für Reisen innerhalb Europas empfiehlt sich eine solche Versicherung, denn manche Leistungen, wie zum Beispiel ein Rücktransport nach Deutschland, werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslands¬krankenversicherung ist bei Reisen nach Russland, Abu Dhabi sowie Kuba zwingend erforderlich. Hier ist die Einreise nur mit einem entsprechenden Versicherungsschutz erlaubt.

Was passiert, wenn ich keine Auslandskrankenversicherung habe?

Auch wenn Sie innerhalb der EU Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen Krankenkasse genießen, verbleiben sehr oft hohe Restkosten bei Ihnen. Die Krankenkasse zahlt nur die Behandlungskosten, welche für gleichen Umfang der Leistung in Deutschland angefallen wären. Was darüber hinaus geht, ist privat zu begleichen.

Bei Reisen in Länder, die kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, tragen Sie die Kosten ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung sogar komplett selbst. Außerdem schließt der Schutz der gesetzlichen Krankenkassen Privatkliniken sowie medizinisch notwendige Rücktransporte aus.

Wie sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung?

Wer einen unbeschwerten Urlaub genießen will, für den ist eine Auslandskrankenversicherung immer sinnvoll. Die Versicherung übernimmt alle Kosten für Behandlung und Rücktransport, wenn Sie im Urlaub krank werden oder Ihnen etwas zustößt.

Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?

Jeder, der sorglos in ferne Länder reisen will, braucht eine private Reisekrankenversicherung, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland lediglich eingeschränkten oder gar keinen Schutz.

Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung kostet in aller Regel weniger als einen Euro pro Tag. Jahrespolicen, die alle Urlaubsreisen in einem Jahr abdecken, sind am günstigsten. Der DFV-AuslandsreiseSchutz kostet für Einzelpersonen 20 Euro und für Familien 40 Euro pro Jahr.

Auslandsreisekrankenversicherung abschließen

Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?

Wer seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, für den werden in Deutschland Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse erbracht. Für Urlaubsreisen, insbesondere außerhalb Europas, ist eine Reisekrankenversicherung zu empfehlen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen

Jelinek, T. (2021: Reisekrankheiten–Infektionsgefahren im Zeitalter der Globalisierung. In: Zeitschrift für Rheumatologie, 80(7), 597-610. (Stand: 12.02.2024)

Döller, P. C. (2010). Häufige Reisekrankheiten–Konsequenzen für die Zusammenstellung der Reiseapotheke. In: Der Klinikarzt, 39(04), 180-184. (Stand: 12.02.2024). 

Tropeninstitut: Notrufnummern (Stand: 12.02.2024). 

Deepertravel: Sicherheit und Verhalten bei einem Notfall im Ausland (Stand: 12.02.2024). 

Coliquio (2019): Notfall im Urlaub: Wann müssen Ärzte helfen? (Stand: 12.02.2024). 

Ärzteblatt (2012): Arbeitsrecht: Krank im Urlaub – strenge Regeln. In: Deutsches Ärzteblatt, 109 (14), (Stand: 12.02.2024). 

Fachanwalt (2024): Krank im Urlaub und Urlaubskürzung – was muss der Arbeitnehmer bei Krankheit beachten? (Stand: 12.02.2024). 

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