
Kosten rund um den Zahn
Mit einer Zahnzusatzversicherung kein Probelm! Bis zu 100 % Kostenerstattung bei
- Zahnersatz
- Kieferorthopädie
- Zahnerhalt
- Zahnbehandlung und Prophylaxe
Warum eine Zahnzusatzversicherung vor hohen Zahnarztkosten schützt
- Welche Behandlungen treten oft mit hohen Kosten auf?
- Was sind GOZ/ KIG und wie hilft eine Zahnzusatzversicherung?
- Was ist bei einer Leistungsstaffel zu beachten?
- Was ist bei einer Zahnzusatzversicherung (nicht) versichert?
- Was sollte ich bei Auswahl einer Zahnzusatzversicherung beachten, um hohe Zahnarztkosten zu vermeiden und stressfrei zu leben?
Beste Testsiegerleistung für Ihre Zähne!
Der sechsfache Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 % Kostenerstattung für alle Zahnbehandlungen inkl. Zahnersatz!
- Zahnprophylaxe (max. 200 €)
- Günstige Tarife ab 10 Euro pro Monat
- Freie Zahnarztwahl
- Ohne Gesundheitsfrage
- Ohne Wartezeit
Welche Leistung kostet was?
Zahnimplantat
Zahnimplantate gelten als Mercedes unter dem Zahnersatz. Möchten Sie nun einen fehlenden Zahn durch ein Zahnimplantat mit zusätzlicher Zahnkrone ersetzen, kann das bis zu 2.200 Euro kosten. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt jedoch nur die notwendige Regelbehandlung und damit den Festzuschuss für eine einfache Zahnbrücke. Dieser liegt bei ca. 330 Euro. Die Kosten für Ihre Zahn-Implantate müssen Sie zum Großteil also selbst tragen – es sei denn, Sie sind mit dem DFV-ZahnSchutz versichert.
Zahnersatz
Wünschen Sie für Ihren Zahnersatz eine Zahnbrücke, so können Sie aus verschiedenen Materialien wählen. Die Kosten für eine einfache Kassenbrücke auf Stahlbasis liegen bei 500 Euro. Der Kassenzuschuss liegt hier bei mindestens 374 Euro. Möchten Sie nun aber eine hochwertigere und ästhetischere Vollkeramikbrücke schlägt diese mit 1.300-1.600 Euro zu Buche. Der Kassenzuschuss bleibt allerdings bei mindestens 374 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung kann also auch diese Behandlung sehr teuer werden.
Zahnerhalt
Mit einer Zahnfüllung aus Komposit, Amalgam, Gold oder Keramik sorgt Ihr Zahnarzt dafür, dass sich Karies nicht weiter ausbreitet und möglichst viel natürliche Zahnsubstanz erhalten bleibt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur für Kompositfüllungen im vorderen, sichtbaren Zahnbereich und Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich. Eine Zahnfüllung aus Keramik (auch Einlagefüllung oder Inlay) ist allerdings besonders gut verträglich und hält länger als Amalgam- oder Kunststofffüllungen. Zudem unterscheidet sie sich optisch kaum vom natürlichen Zahn. Mit 500 Euro ist sie natürlich nicht gerade ein Schnäppchen. Mit dem DFV-ZahnSchutz hingegen schon.
Zahnprophylaxe / Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung ist als medizinisch notwendige Maßnahme zwar anerkannt aber trotzdem nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu finden. Einige Krankenkassen leisten einen Zuschuss zu der Zahnarztrechnung – das ist allerdings nicht die Regel. Die Kosten für die Prophylaxe richten sich nach der noch vorhandenen Anzahl und dem individuellen Zustand der Zähne und variieren dementsprechend zwischen 70 und 100 Euro – können aber auch deutlich höher liegen.
Zahnaufhellung / Bleaching
Wenn Sie sich weißere Zähne vom Profi wünschen, müssen Sie mit 30 bis 70 Euro pro Zahn für das professionelle Bleaching beim Zahnarzt rechnen. Ein lichtunterstütztes Power-Bleaching, das zum Aufhellen verwendet wird, kann insgesamt bis zu 700 Euro kosten. Eine Zahnaufhellung wird grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da das Aufhellen zur ästhetischen Zahnmedizin zählt. Der DFV-ZahnSchutz unterstützt Sie jedoch auch bei dieser kleinen Schönheitskorrektur.
Zahnbehandlung
Steht eine Wurzelbehandlung an, so zahlt die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Aufwendungen werden dann übernommen, wenn ein Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Ist diese Voraussetzung gegeben, ist noch zu entscheiden, ob Ihr Zahnarzt - zur Erhöhung des Behandlungserfolgs - Spezialverfahren wie elektrometrische Längenmessung oder die eletrophysikalisch-chemische Methode einsetzen soll. Diese Leistungen fördern den nachhaltigen Erfolg der Behandlung, werden von der gesetzlichen Krankenkasse allerdings nicht übernommen. Mit dem DFV-ZahnSchutz ist das jedoch kein Problem.
Unser Testsieger schützt Sie vor hohen Kosten!
Der sechsfache Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 % Kostenerstattung für alle Maßnahmen zur Schmerzausschaltung!
- Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Maßnahmen zur Schmerzausschaltung
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- Ohne Gesundheitsfrage
- Ohne Wartezeit
Tarife unserer Zahnzusatzversicherung im Vergleich
Alter der zu versichernden Person
50 %
Erstattung auf
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
100 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
ohne Wartezeiten
70 %
Erstattung auf
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
140 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
ohne Wartezeiten

90 %
Erstattung auf
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
180 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
ohne Wartezeiten

100 %
Erstattung auf
Zahnbehandlung
Zahnersatz
Kieferorthopädie
200 €
Zahnprophylaxe pro Jahr
ohne Wartezeiten
Zahnzusatzversicherung Leistungen im Überblick
Zum Beispiel:
- Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
- Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
- Einlagefüllungen (Inlays)
- Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
- Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
- Wurzelbehandlungen
- Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
- Voll- und Teilprothesen
- Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
- Keramikverblendschalen (Veneers)
- Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)
50 %
70 %
90 %
100 %
Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5
50 %
70 %
90 %
100 %
Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5
50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall
70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall
90 %
höchstens 1.800 € je Versicherungsfall
100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall
Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.
100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 180 € je Kalenderjahr
100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr
100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr
100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr
100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 180 € je Kalenderjahr
100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen gemeinsam mit der Police zu.
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Hinweis:
Vertragsbeginn 01.07.2022 oder 15.07.2022 – 15 € werden Mitte September 2022 versendet.