Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit
Sofortschutz ab Tag 1
Sichern Sie sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und profitieren Sie sofort von Leistungen bei neuen Behandlungen – ohne lange Vorlaufzeit.
Ab 9,10 € monatlich

Sichern Sie sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und profitieren Sie sofort von Leistungen bei neuen Behandlungen – ohne lange Vorlaufzeit.
Ab 9,10 € monatlich
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet sofort nach Vertragsabschluss für neu beginnende Behandlungen. Das bedeutet, dass Sie direkt abgesichert sind, wenn nach Abschluss erstmals ein Behandlungsbedarf festgestellt wird. Nicht abgedeckt sind in der Regel bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen vor Vertragsbeginn.

Der DFV-ZahnSchutz ist Rekordtestsieger bei Stiftung Warentest - alle Leistungen beim Zahnarzt sind versichert. Damit wurde die Deutsche Familienversicherung zum 10. Mal Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT" (0,5). Sie profitieren von besten Leistungen ohne Wartezeit. Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten, direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.
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Mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit profitieren Sie direkt nach Abschluss von Leistungen für neue Behandlungen. Zahnbehandlungen und Zahnersatz können bei plötzlich auftretenden Beschwerden sofort in Anspruch genommen werden. Auch Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Bleaching oder kieferorthopädische Leistungen stehen Ihnen direkt ab Versicherungsbeginn zur Verfügung. Das schafft finanzielle Sicherheit, wenn kurzfristig Handlungsbedarf entsteht.
Leistungen greifen direkt nach Abschluss – ohne Wartezeit, sobald erstmals Behandlungsbedarf festgestellt wird.
Auch wenn es schnell gehen muss, sind Sie von Anfang an abgesichert.
Je nach Tarif profitieren Sie sofort von hohen Leistungen – nicht erst nach Monaten.
Professionelle Zahnreinigungen und Prophylaxe können direkt in Anspruch genommen werden.
Sie wissen von Beginn an, wann und wofür Ihre Versicherung leistet.
Wichtig zu wissen: Sofortschutz gilt für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss medizinisch notwendig oder angeraten werden.
Leistungen | Basis | Komfort | Premium | Exklusiv |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Kieferorthopädie | ||||
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % | 70 % | 80 % | 100 % |
Zahnbehandlungen Zum Beispiel:
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Zahnersatz und Zahnimplantate Zum Beispiel:
| 50 % 70 % 80 % 100 % |
Zahnprophylaxe Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen. | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Zahnaufhellung (Bleaching) | 100 % 100 % 100 % 100 % |
Kieferorthopädie | |
Kieferorthopädie mit GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |
Kieferorthopädie ohne GKV-Vorleistung Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 | 50 % 70 % 80 % 100 % |
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist besonders sinnvoll für Personen, die sofort abgesichert sein möchten - vor allem in folgenden Situationen:
Wenn unerwartet eine Zahnbehandlung notwendig wird, profitieren Sie von sofortigem Schutz ohne Wartezeit.
Sie möchten direkt abgesichert sein und nicht mehrere Monate auf Leistungen warten? Dann ist ein Tarif ohne Wartezeit die passende Lösung.
Auch Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxe können direkt nach Abschluss genutzt werden.
Wenn durch Beruf oder Freizeit ein höheres Risiko für Zahnschäden besteht, bietet ein Sofortschutz zusätzliche Sicherheit.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eignet sich für alle, die von Anfang an Klarheit und Schutz wünschen - ohne zeitliche Einschränkungen.
Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit mit soliden Leistungen ab dem ersten Tag.
| Kriterium | DFV ZahnSchutz (ohne Wartezeit) | Tarif mit Wartezeit |
|---|---|---|
| Leistungsbeginn | Sofort ab Vertragsabschluss | Erst nach 3–8 Monaten |
| Schutz bei neuen Behandlungen | Direkt abgesichert | Erst nach Ablauf der Wartezeit |
| Zahnersatz (z. B. Krone, Implantat) | Leistungen ab Tag 1 (bei neuem Bedarf) | Oft erst nach 8 Monaten |
| Zahnreinigung / Prophylaxe | Sofort nutzbar | Teilweise erst nach Wartezeit |
| Absicherung bei kurzfristigem Bedarf | Sehr gut geeignet | Eingeschränkt |
| Gesundheitsfragen | In der Regel erforderlich | Häufig ebenfalls erforderlich |
| Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel) |
| Häufig gelten Leistungsbegrenzungen |
| Flexibilität | Hoch – sofort einsatzbereit | Geringer durch Wartezeit |
Achten Sie darauf, dass die Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe ausreichend hoch sind. Dazu zählt auch die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen und Maßnahmen zur Zahnerhaltung. Beim Zahnersatz ist ein möglichst hoher Erstattungssatz entscheidend.
Bei Tarifen ohne Wartezeit müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese beziehen sich auf Ihren aktuellen Zahnstatus und geplante Behandlungen. Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt die Beantwortung von Gesundheitsfragen in allen Tarifen.
Auch ohne Wartezeit gilt: Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder begonnen wurden, sind nicht versichert.
Viele Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel). Achten Sie darauf, dass diese nicht zu niedrig angesetzt ist.
Laborkosten machen häufig einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Prüfen Sie daher, ob und in welcher Höhe diese übernommen werden.
Die Begrenzungen sollten sich nur auf die ersten Jahre beziehen. Danach sollte der volle Leistungsumfang ohne Einschränkungen gelten.
In dieser Zeit werden von der Versicherung zunächst keine Kosten erstattet. Erst nach Ablauf dieser Frist werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz übernommen. Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit greift der Versicherungsschutz sofort und es gibt es keine zeitliche Beschränkung. Die Zahnzusatzversicherung leistet also direkt nach Vertragsabschluss, im vertraglich vereinbarten Rahmen.
Damit schützen Versicherer die Versichertengemeinschaft vor hohen Beitragsanpassungen. Diese Schutzfunktion ist allerdings auch durch die so genannten Leistungsstaffeln oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren, bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, gegeben. Ebenso sind auch bei Tarifen ohne Wartezeit bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder absehbare Behandlungen nicht versichert.
In diesem Zeitraum können durchaus Zahnprobleme erkannt werden, Rechnungen für Behandlungen werden allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit übernommen. Sind Zahnprobleme jedoch bereits vor Vertragsabschluss entstanden, ist der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Versicherungen leisten im Schadensfall zwar unmittelbar, allerdings ist die Erstattungssumme durch die Leistungsbegrenzungen auf einen Höchstwert begrenzt. Diese Leistungsbegrenzungen entfallen beim DFV-ZahnSchutz ab dem 49. Monat der Vertragslaufzeit.
Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert waren, sind von der Leistung immer ausgeschlossen.
Es gibt Policen auf dem Markt, die auch für bereits bestehende Schäden und laufende Behandlungen beim Zahnarzt aufkommen. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall durchgerechnet werden. Da die meisten Versicherungen nicht für bestehende Schäden aufkommen, raten Experten dazu, in frühen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen - dann sind die Zähne noch gesund und die Tarife günstig. Auch Zahnzusatzversicherungen für Kinder machen also durchaus Sinn.
Das bedeutet, dass Leistungen für Zahnbehandlungen sofort in Anspruch genommen werden können, sobald nach Abschluss erstmals ein Behandlungsbedarf festgestellt wird.
Nicht übernommen werden jedoch Behandlungen, die bereits vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurden. Der Sofortschutz gilt also ausschließlich für neu entstehende Behandlungsfälle.
Beim DFV-ZahnSchutz erhalten Sie den Basis-Tarif bereits ab 9,10 Euro monatlich. Ab 12,60 Euro pro Monat ist der Komfort-Tarif erhältlich. Ab 14,30 Euro im Monat gibt es den Premium-Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv-Tarif mit 100% Kostenerstattung ist ab 17,80 Euro monatlich abschließbar.
Das nennt man Zahnstaffel, Leistungsstaffel oder auch Summenbegrenzung. Die Versicherung leistet also einen maximalen Betrag, solange die Zahnstaffel gilt. Behandlungskosten, die darüber hinaus gehen, muss der Patient selbst tragen. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt die Zahnstaffel, wie auch marktüblich, nach dem vierten Versicherungsjahr.
Eine solche Zahnzusatzversicherung kann sogar günstiger sein als eine Police mit Wartezeit. Ob eine Zahnversicherung günstig ist, lässt sich letztendlich nur anhand der Leistungen, die den Preis rechtfertigen, einschätzen. Bei den meisten Tarifen wird auch schon beim Vertragsabschluss festgelegt, dass der Beitrag alle paar Jahre steigt
Bei vielen Zahnzusatzversicherungen gelten Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Bei Tarifen ohne Wartezeit - wie beim DFV-ZahnSchutz - entfällt diese Einschränkung: Der Versicherungsschutz gilt direkt für neu beginnende Behandlungen.
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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