Junge Frau mit schönen Zähnen© CoffeeAndMilk

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Sofortschutz ab Tag 1

Sichern Sie sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit und profitieren Sie sofort von Leistungen bei neuen Behandlungen – ohne lange Vorlaufzeit.

Ab 9,10 € monatlich

Monatsbeitrag berechnen

Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit“?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit leistet sofort nach Vertragsabschluss für neu beginnende Behandlungen. Das bedeutet, dass Sie direkt abgesichert sind, wenn nach Abschluss erstmals ein Behandlungsbedarf festgestellt wird. Nicht abgedeckt sind in der Regel bereits angeratene, geplante oder laufende Behandlungen vor Vertragsbeginn.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

DFV-ZahnSchutz: Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Der DFV-ZahnSchutz ist Rekordtestsieger bei Stiftung Warentest - alle Leistungen beim Zahnarzt sind versichert. Damit wurde die Deutsche Familienversicherung zum 10. Mal Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT" (0,5). Sie profitieren von besten Leistungen ohne Wartezeit. Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten, direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.

Jetzt ohne Wartezeit absichern

Unsere Zahn­zusatz­versicherung mit Sofortschutz

Basis
Der günstige Einstieg
Kostenerstattung

50 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 100 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab9,10 €
Online abschließen
Komfort
Top Preis/Leistung
Kostenerstattung

70 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 140 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab12,60 €
Online abschließen
Premium
Top Schutz zum Bestpreis
Kostenerstattung

80 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 160 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab14,30 €
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Exklusiv
TESTSIEGER
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 200 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab17,80 €
Online abschließen

Ihre Vorteile ohne Wartezeit sofort abgesichert ab dem ersten Tag

Mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit profitieren Sie direkt nach Abschluss von Leistungen für neue Behandlungen. Zahnbehandlungen und Zahnersatz können bei plötzlich auftretenden Beschwerden sofort in Anspruch genommen werden. Auch Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung, Bleaching oder kieferorthopädische Leistungen stehen Ihnen direkt ab Versicherungsbeginn zur Verfügung. Das schafft finanzielle Sicherheit, wenn kurzfristig Handlungsbedarf entsteht.

  • Sofortiger Schutz für neue Behandlungen

    Leistungen greifen direkt nach Abschluss – ohne Wartezeit, sobald erstmals Behandlungsbedarf festgestellt wird.

  • Keine finanzielle Lücke bei kurzfristigen Eingriffen

    Auch wenn es schnell gehen muss, sind Sie von Anfang an abgesichert.

  • Bis zu 100 % Erstattung ab Tag 1

    Je nach Tarif profitieren Sie sofort von hohen Leistungen – nicht erst nach Monaten.

  • Vorsorge sofort nutzen

    Professionelle Zahnreinigungen und Prophylaxe können direkt in Anspruch genommen werden.

  • Klare Bedingungen ohne versteckte Fristen

    Sie wissen von Beginn an, wann und wofür Ihre Versicherung leistet.

Wichtig zu wissen: Sofortschutz gilt für Behandlungen, die erst nach Vertragsabschluss medizinisch notwendig oder angeraten werden.

Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung? Leistungen im Überblick

Leistungen
Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist besonders sinnvoll für Personen, die sofort abgesichert sein möchten - vor allem in folgenden Situationen:

  • Bei kurzfristigem Behandlungsbedarf

    Wenn unerwartet eine Zahnbehandlung notwendig wird, profitieren Sie von sofortigem Schutz ohne Wartezeit.

  • Für alle, die keine Wartezeit in Kauf nehmen möchten

    Sie möchten direkt abgesichert sein und nicht mehrere Monate auf Leistungen warten? Dann ist ein Tarif ohne Wartezeit die passende Lösung.

  • Für Vorsorgebewusste

    Auch Leistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Prophylaxe können direkt nach Abschluss genutzt werden.

  • Bei erhöhtem Risiko im Alltag oder Sport

    Wenn durch Beruf oder Freizeit ein höheres Risiko für Zahnschäden besteht, bietet ein Sofortschutz zusätzliche Sicherheit.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit eignet sich für alle, die von Anfang an Klarheit und Schutz wünschen - ohne zeitliche Einschränkungen.

Illustration eines Zahns mit Schutzschild.

Die günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit mit soliden Leistungen ab dem ersten Tag.

  • 50 % Erstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz
  • 100 € jährlich für Prophylaxe (z. B. Zahnreinigung)
  • 100 % Kostenübernahme bei unfallbedingten Behandlungen
  • Alle wichtigen Leistungsbausteine im Tarif enthalten

Ab 9,10 € mtl. abschließen

DFV ZahnSchutz vs. Zahnzusatzversicherung mit Wartezeit Vergleich

KriteriumDFV ZahnSchutz (ohne Wartezeit)Tarif mit Wartezeit
LeistungsbeginnSofort ab VertragsabschlussErst nach 3–8 Monaten
Schutz bei neuen BehandlungenDirekt abgesichertErst nach Ablauf der Wartezeit
Zahnersatz (z. B. Krone, Implantat)Leistungen ab Tag 1 (bei neuem Bedarf)Oft erst nach 8 Monaten
Zahnreinigung / ProphylaxeSofort nutzbarTeilweise erst nach Wartezeit
Absicherung bei kurzfristigem BedarfSehr gut geeignetEingeschränkt
GesundheitsfragenIn der Regel erforderlichHäufig ebenfalls erforderlich
Leistungsbegrenzung (Zahnstaffel)
  • In den ersten 48 Monaten  
  • unbegrenzte Deckung ab dem 49.Monat
Häufig gelten Leistungsbegrenzungen
FlexibilitätHoch – sofort einsatzbereitGeringer durch Wartezeit

Worauf bei Zahnversicherungen ohne Wartezeit achten?

  • Erstattungshöhe

    Achten Sie darauf, dass die Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Prophylaxe ausreichend hoch sind. Dazu zählt auch die Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen und Maßnahmen zur Zahnerhaltung. Beim Zahnersatz ist ein möglichst hoher Erstattungssatz entscheidend.

  • Gesundheitsfragen korrekt beantworten

    Bei Tarifen ohne Wartezeit müssen in der Regel Gesundheitsfragen beantwortet werden. Diese beziehen sich auf Ihren aktuellen Zahnstatus und geplante Behandlungen. Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt die Beantwortung von Gesundheitsfragen in allen Tarifen.

  • Angeratene Behandlungen beachten

    Auch ohne Wartezeit gilt: Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten, geplant oder begonnen wurden, sind nicht versichert.

  • Leistungsstaffel in den ersten Jahren

    Viele Tarife begrenzen die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel). Achten Sie darauf, dass diese nicht zu niedrig angesetzt ist.

  • Übernahme von Laborkosten

    Laborkosten machen häufig einen großen Teil der Gesamtkosten aus. Prüfen Sie daher, ob und in welcher Höhe diese übernommen werden.

  • Keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen

    Die Begrenzungen sollten sich nur auf die ersten Jahre beziehen. Danach sollte der volle Leistungsumfang ohne Einschränkungen gelten.

Ein Tarif ohne Wartezeit bietet sich vor allem in folgenden Fällen an:

  • Sie möchten unmittelbar nach Vertragsbeginn eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen.
  • Sie haben schon länger eine Krone oder Brücke im Mund und möchten den Zahnersatz in Zukunft ggf. erneuen lassen.
  • Sie möchten im Falle eines Unfalls sofort geschützt sein.
  • Sie befinden sich nicht in angeratener oder laufender Behandlung aber wollen sichergehen, dass die Kosten bei überraschendem Schäden an den Zähnen übernommen werden.

Was zahlt die Zahn­versicherung
trotz Sofortschutz nicht?

  • Bereits angeratene oder geplante Behandlungen
  • Laufende Behandlungen
  • Diagnosen vor Vertragsabschluss
  • Behandlungen mit bereits festgestelltem Bedarf

FAQ zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit Häufige Fragen

  • In dieser Zeit werden von der Versicherung zunächst keine Kosten erstattet. Erst nach Ablauf dieser Frist werden Kosten für Zahnbehandlungen oder Zahnersatz übernommen. Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit greift der Versicherungsschutz sofort und es gibt es keine zeitliche Beschränkung. Die Zahnzusatzversicherung leistet also direkt nach Vertragsabschluss, im vertraglich vereinbarten Rahmen.

  • Damit schützen Versicherer die Versichertengemeinschaft vor hohen Beitragsanpassungen. Diese Schutzfunktion ist allerdings auch durch die so genannten Leistungsstaffeln oder Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren, bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, gegeben. Ebenso sind auch bei Tarifen ohne Wartezeit bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder absehbare Behandlungen nicht versichert.

  • In diesem Zeitraum können durchaus Zahnprobleme erkannt werden, Rechnungen für Behandlungen werden allerdings erst nach Ablauf der Wartezeit übernommen. Sind Zahnprobleme jedoch bereits vor Vertragsabschluss entstanden, ist der Versicherer zu keiner Leistung verpflichtet – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Die Versicherungen leisten im Schadensfall zwar unmittelbar, allerdings ist die Erstattungssumme durch die Leistungsbegrenzungen auf einen Höchstwert begrenzt. Diese Leistungsbegrenzungen entfallen beim DFV-ZahnSchutz ab dem 49. Monat der Vertragslaufzeit.

  • Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Vertragsabschluss ärztlich diagnostiziert waren, sind von der Leistung immer ausgeschlossen.

  • Es gibt Policen auf dem Markt, die auch für bereits bestehende Schäden und laufende Behandlungen beim Zahnarzt aufkommen. Ob sich das lohnt, muss im Einzelfall durchgerechnet werden. Da die meisten Versicherungen nicht für bestehende Schäden aufkommen, raten Experten dazu, in frühen Jahren eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen - dann sind die Zähne noch gesund und die Tarife günstig. Auch Zahnzusatzversicherungen für Kinder machen also durchaus Sinn.

  • Das bedeutet, dass Leistungen für Zahnbehandlungen sofort in Anspruch genommen werden können, sobald nach Abschluss erstmals ein Behandlungsbedarf festgestellt wird.

    Nicht übernommen werden jedoch Behandlungen, die bereits vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder begonnen wurden. Der Sofortschutz gilt also ausschließlich für neu entstehende Behandlungsfälle.

  • Beim DFV-ZahnSchutz erhalten Sie den Basis-Tarif bereits ab 9,10 Euro monatlich. Ab 12,60 Euro pro Monat ist der Komfort-Tarif erhältlich. Ab 14,30 Euro im Monat gibt es den Premium-Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv-Tarif mit 100% Kostenerstattung ist ab 17,80 Euro monatlich abschließbar.

  • Das nennt man Zahnstaffel, Leistungsstaffel oder auch Summenbegrenzung. Die Versicherung leistet also einen maximalen Betrag, solange die Zahnstaffel gilt. Behandlungskosten, die darüber hinaus gehen, muss der Patient selbst tragen. Beim DFV-ZahnSchutz entfällt die Zahnstaffel, wie auch marktüblich, nach dem vierten Versicherungsjahr.

  • Eine solche Zahnzusatzversicherung kann sogar günstiger sein als eine Police mit Wartezeit. Ob eine Zahnversicherung günstig ist, lässt sich letztendlich nur anhand der Leistungen, die den Preis rechtfertigen, einschätzen. Bei den meisten Tarifen wird auch schon beim Vertragsabschluss festgelegt, dass der Beitrag alle paar Jahre steigt

  • Bei vielen Zahnzusatzversicherungen gelten Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
    Bei Tarifen ohne Wartezeit - wie beim DFV-ZahnSchutz - entfällt diese Einschränkung: Der Versicherungsschutz gilt direkt für neu beginnende Behandlungen.

    • Üblich: 3 Monate bei Zahnbehandlung
    • Üblich: 8 Monate bei Zahnersatz
    • DFV: keine Wartezeit
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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