Drohnenversicherung© golubovy

Drohnenversicherung: Worauf muss man achten?

Erstellt am Uhr
Artikel teilen
Link kopiert

Drohnen sind am Himmel gar nicht mehr wegzudenken. Egal ob Sie Hobbypilot sind oder gewerblich mit einer Drohne arbeiten – die unbemannten Flugobjekte bereiten eine Menge Spaß und sind in vielen Situationen sehr hilfreich. Jedoch müssen Sie bei der Nutzung neben der gekonnten Steuerung des Fluggerätes vielerlei Dinge beachten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund ums Thema Drohnen und deren Versicherung.

Muss ich meine Drohne versichern?

Laut Gesetz muss jeder seine gewerblich oder privat genutzte Drohne versichern. Gewicht und Größe des Flugkörpers spielen hierbei keine Rolle. Zu Hobbyzwecken genutzte Drohnen sind in vielen privaten Haftpflichtversicherungen bereits inkludiert. Beachten Sie jedoch, dass das Gewicht des Flugobjektes das von Ihrem Versicherer vorgeschriebene Maximalgewicht nicht übersteigen darf. Ansonsten benötigen Sie eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Diese ist für gewerblich genutzte Drohnen Pflicht. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn Sie einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden mit Ihrer Drohne verursachen. Bevor Sie das unbemannte Flugobjekt also das erste Mal in den Himmel schicken, muss es haftpflichtversichert sein. 

Drohnenversicherung in der Privathaftpflicht

Sie können Ihre Drohne über Ihre Privathaftpflicht versichern. Je nach Tarif und Versicherer unterscheiden sich hier die Voraussetzungen. Im Internet finden Sie viele Vergleichsportale, die Ihnen bei Ihrer Entscheidung behilflich sein können. Achten Sie beim Vergleich der Versicherer auf folgende Punkte:

  • Private oder gewerbliche Nutzung der Drohne 
  • Maximalgewicht
  • Mitversicherte Personen 
  • Hohe Deckungssumme 

Jetzt DFV-HaftpflichtSchutz abschließen

Einsatzgebiete von Drohnen

Für Hobbypiloten sind Drohnen eine beliebte Freizeitbeschäftigung und werden oft ausschließlich zum Spaß am Fliegen oder zum Filmen bzw. Fotografieren genutzt. Gewerblich kommen Drohnen unter anderem in folgenden Gebieten zum Einsatz: 

  • Militäreinsätze
  • Polizei- und Feuerwehrarbeit
  • Forschungszwecke 
  • Vermessungstechnik 
  • Land-  und Forstwirtschaft 
  • Technische Kontrollarbeiten

Neue gesetzliche Regelungen der Drohnennutzung 

Seit 2017 wurde die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ ins Leben gerufen. Anschließend erfolgte im Jahr 2021 eine Anpassung und die Drohnennutzung wurde in folgende Kategorien unterteilt:

  • „Offen“: Startgewicht der Drohne < 25 kg, zu jeder Zeit sichtbar, maximale Flughöhe 120 m, 
  • „Speziell“: mindestens ein Merkmal der Kategorie „offen“ nicht erfüllt. 
  • „Zulassungspflichtig“: große und schwere Drohnen, die unter anderem auch Gegenstände und gefährliche Güter transportieren

Damit Sie als Captain einer Drohne genau wissen, was die neuen gesetzlichen Vorgaben für Sie bedeuten, haben wir diese hier für Sie zusammengefasst. 

Neue gesetzliche Vorgaben für Drohnennutzung auf einen Blick: 

  • Sichtbare Registriernummer (e-ID) an der Drohne 
  • Ausweichpflicht bei anderen Flugobjekten (bemannt und unbemannt)
  • Führerscheinnachweis ab einer Drohne von 250 g 
  • Nutzungserlaubnis (außer bei Drohnenkategorie „offen“)
  • Gewerblicher Einsatz einer Drohne entspricht der angepassten Vorgaben der Hobby-Drohnennutzung 
  • Verbote: Behinderung oder Gefährdung des Luftraums, Überfliegen von sensiblen Gebietenund Wohngrundstücken, wenn Drohne Funksignale empfängt oder sendet (außer, wenn Bewohner einem Überflug zustimmen)

Wo dürfen Drohnen nicht fliegen?

Wenn Sie Ihre Drohne fliegen lassen möchten, müssen Sie sich an gesetzliche Vorschriften halten. Laut der EU-Drohnen-Verordnung dürfen unbemannte Flugobjekte nicht höher als 120 Meter fliegen und müssen sich zu jeder Zeit in Sichtweite befinden. Generell gilt über folgenden Gebieten ein Drohnenflugverbot (§ 21h LuftVO):

Flughäfen und FlugplätzeKrankenhäuser
Einsatzort von Polizei und RettungskräfteIndustrieanlagen
Menschenansammlungen    Justizvollzugsanstalten
Naturschutzgebiete    Energieerzeugungsanlagen und -verteilung 
Militärische EinrichtungenBundeswasserstraßen und Bahnanlagen
Regierungsgebäude    Bundesfernstraßen

Muss ich meine Drohne registrieren?

Seit dem Jahr 2021 gibt es in Deutschland eine Registrierungspflicht für Drohnen. Darunter fallen alle Drohnen, die schwerer als 250 g sind. Flugobjekte, die weniger als 250 g auf die Waage bringen, müssen nur registriert werden, wenn eine Kamera verbaut ist. 


Achtung! 
Die Registrierungspflicht gilt auch im eigenen Garten. Wenn Sie gegen die Pflicht verstoßen und einen Schaden verursachen, drohen Ihnen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog. 
Sobald Sie die Ihre Drohne auf der Website Luftfahrtbundesamt (LBA)registriert haben und Ihre Registriernummer (eID-Nummer) erhalten haben, müssen Sie diese am Flugkörper sichtbar befestigen. 

Welche Drohnenführerscheine gibt es?

Neben einer privaten Haftpflichtversicherung benötigen Sie noch einen Drohnenführerschein, bevor Sie in die Lüfte abheben. In Deutschland erfordern alle unbemannten Flugobjekte, die über 250 g wiegen, einen Führerschein. Folgende Führerscheine sind für das Fliegen einer Drohne erforderlich: 

  • „Kleiner Drohnenführerschein“: EU-Kompetenznachweis A1/A3
  • „Großer Drohnenführerschein“: EU-Fernpilotenzeugnis A2 

Sie müssen erst den „kleinen Drohnenführerschein“ absolvieren, bevor Sie den „großen Drohnenführerschein“ machen können, da letzterer eine Erweiterung des Kleinen ist. Den „kleinen Drohnenführerschein“ können Sie online absolvieren. Sowohl das Training als auch die Prüfung findet im Onlineportal des Luftfahrtbundesamts (LBA) statt. Im Test werden beispielsweise Fragen zu Gesetzen, Technik und Meteorologie abgefragt – keine Sorge, Sie können so lange üben, wie Sie möchten und die Prüfung beliebig oft wiederholen. Der „große Drohnenführerschein“ baut auf den dem „kleinen Drohnenführerschein“ auf und muss absolviert werden, wenn das Abfluggewicht der Drohne mehr als 2 kg beträgt oder den Abstand von 150 m zu Menschen und bestimmten Gebietet unterschreitet. Die Prüfung wird von einem zertifizierten Dienstleister vor Ort abgenommen. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des Luftfahrtbundesamts (LBA) und bei den Dienstleistern für Drohnenführerscheinen. 

Welche Drohnen brauchen eine Erlaubnis?

Nicht für jede Drohne ist ein Führerschein notwendig. Ob Sie einen Drohnen-Führerschein benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: 

  • ohne Führerschein: Drohnen der Klasse C0 und Bestandsdrohnen mit Maximalstartgewicht von unter 250 g ohne Kamera. 
  • „Kleiner Drohnenführerschein“: Drohnen mit maximalem Startgewicht zwischen 250 g und 500 g und Startgewicht zwischen 500 g und 2 kg, wenn unter anderem mindestens 150 m Abstand zu Gebäuden, Menschen, Flughäfen, Industriegebieten etc. gehalten wird.
  • „Großer Drohnenführerschein“: Bei Unterschreiten des 150 m Abstandes bei einem Abfluggewicht von 500 g bis 1.999 g oder wenn das Flugobjekt schwerer als 2 kg ist.

Was bedeutet Gefährdungshaftung?

Der Begriff Gefährdungshaftung fällt häufig im Zusammenhang mit Drohnenversicherungen. Doch was bedeutet eigentlich Gefährdungshaftung genau?
Laut Gesetz § 823 BGB gibt es drei Haftungen: 

  • Verschuldungshaftung 
  • Gefährdungshaftung 
  • Haftung aus vermutetem Verschulden 

Einige Tätigkeiten bringen schon von selbst eine erhöhte Gefahr für Dritte mit sich. Wenn Sie eine Drohne nutzen, ist genau dies der Fall. Wenn Sie das Wetter falsch einschätzen und der Wind das Flugobjekt in den Garten der Nachbarn befördert oder die Drohne sich selbstständig macht und irgendwo gegen fliegt, kann der Schaden sehr schnell sehr teuer werden. Laut Luftverkehrsgesetz ist der Halter des unbemannten Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn bei einem Unfall jemand getötet, die Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. Achten Sie deshalb darauf, dass in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung bzw. Ihre Drohnenversicherung eine Gefährdungshaftung inkludiert ist. 

Welche Versicherung brauche ich für eine Drohne? 

Wenn Sie sich eine Drohne anschaffen möchten, müssen Sie diese haftpflichtversichern. Im Internet gibt es vielerlei Anbieter und man kann schnell den Überblick verlieren. Wir haben die verschiedenen Versicherungen hier für Sie zusammengefasst: 

Private Haftpflichtversicherung: Wenn Sie Ihre Drohne nur privat nutzen, ist sie gegebenenfalls bereits über ihre Privathaftpflicht versichert. Beachten Sie jedoch, dass ältere Tarife oftmals nur Flugkörper ohne Motoren versichern und in einigen neueren Tarifen nur Drohnen mit einem geringen Gewicht inkludiert sind. Bei der DFV werden eigene oder fremde Luftfahrzeuge im privaten Gebrauch bis zu einem Gewicht von 5 kg versichert.

Drohnenhaftpflichtversicherung: Wenn Sie Ihre Drohne auch gewerblich nutzen, sind Sie nicht über Ihre Privathaftpflicht versichert, sondern benötigen eine Drohnenhaftpflichtversicherung. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wunschversicherung auch der gewerbliche Gebrauch des Flugobjektes mitinbegriffen ist. In den meisten Drohnenhaftpflichtversicherungen sind auch schwere Drohnen versicherbar. 

Drohnen-Kaskoversicherung: Eine Kaskoversicherung für Drohnen ist im Gegensatz zu einer Haftpflichtversicherung kein Muss. Nützlich ist sie aber allemal! Vor allem bei wertvollen Drohnen schützt Sie im Falle eines Absturzes oder Bruchschäden vor hohen Rechnungen. In einigen Tarifen können Sie die Drohne zusätzlich noch gegen Diebstahl und vorsätzliche Beschädigung durch Dritte versichern. 

Privathaftpflicht für Singles© markos86
Schützen Sie sich jetzt vor den Risiken des Alltags!

Der DFV-HaftpflichtSchutz schützt Sie vor kleinen sowie großen Missgeschicken und kommt für die Kosten auf. Ausgezeichnet von Stiftung Warentest mit „SEHR GUT“!

  • 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Verlust von Schlüsseln (privat und beruflich)
  • Drohnen (bis 5 kg)

Worauf muss ich bei einer Versicherung meiner Drohne achten?

Versicherungspolicen sind voll von einer Flut an Informationen und erfordern viel Durchhaltevermögen beim Lesen. Wenn Sie genau wissen möchten, welche Leistungen für Ihre Drohnennutzung wichtig sind, sollten Sie folgendes bei Ihrem Versicherungsanbieter nachprüfen: 

  • Ausreichende Deckungssumme: Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsanbieter ausreichende Deckungssummen zur Auswahl stellt. Bei einer Privathaftpflicht sollte diese mindestens 10 Millionen Euro betragen. Bei speziellen Drohnenhaftpflichtversicherungen sollte die Versicherungssumme nicht unter 1 Millionen Euro liegen. Im Falle eines Drohnenunfalls ist es nicht unrealistisch, dass der Schaden in die Millionenhöhe schießt. Insbesondere wenn mehrere Personen oder deren Eigentum beschädigt wird, kann das ohne ausreichende Deckungssumme den finanziellen Ruin für Sie bedeuten. Sollte der Schaden Ihre vereinbarte Versicherungssumme übersteigen, müssen Sie selbst die restlichen Kosten tragen. 
  • Weltweiter Schutz: Wählen Sie eine Versicherung, die Sie auch außerhalb von Deutschland schützt. Ein Schaden kann jederzeit an jedem Ort verursacht werden. Sollten Sie sich im Urlaub befinden und während des Drohnenflugs einen Schaden verursachen, kann das ein tiefes Loch in Ihrer Urlaubskasse reißen, wenn der Geltungsbereich Ihrer Versicherung nur in Deutschland liegt. Beachten Sie, dass in den USA oftmals spezifischere Bestimmungen gelten und Ihre Versicherung eine US-Police enthalten muss. 
  • Anzahl der versicherten Fluggeräte: Beachten Sie, dass Versicherungsanbieter meistens die Anzahl gewerblich genutzter Drohnen, die gleichzeitig in Betrieb sein dürfen, einschränkt. Bei privat genutzten Drohnen wird die Anzahl in den meisten Fällen nicht begrenzt. 
  • Private und gewerbliche Nutzung: Je nachdem, ob Sie die Drohne nur in Ihrer Freizeit oder für berufliche Zwecke nutzen, müssen Sie einen anderen Tarif wählen. Drohnen, die Sie in Ihrer Freizeit verwenden, sind in der Regel bis zu einem bestimmten Gewicht über Ihre Privathaftpflicht versichert. Für gewerblich genutzte Drohnen benötigen Sie eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung. 

Wie sind Schäden an der Drohne selbst versichert?

Aufgrund der verschiedenen Versicherungsarten für Flugobjekten kommen viele schnell mal durcheinander. Eine Haftpflichtversicherung deckt nur die Schäden ab, die eine Drohne bei Dritten verursacht und ist in Deutschland Pflicht. Die Drohnen-Kasko hingegen versichert vielerlei Schäden an der Drohne selbst und kann zusätzlich zur Haftpflicht abgeschlossen werden. Vor allem wenn Sie eine sehr wertvolle teure Drohne besitzen, lohnt es sich, eine Drohnenkaskoversicherung abzuschließen. Beispielsweise sind je nach Drohnenkaskoversicherung Transportschäden, Diebstahl, Kameraschäden, Akku- und Zubehörschäden inkludiert. 

Was kostet eine Drohnenversicherung?

Die Versicherungsbeiträge bei Drohnenversicherungen fallen je nach Tarif, Gewicht und Nutzung sehr unterschiedlich aus. Privat genutzte Drohnen, die über Ihre private Haftpflicht versichert sind, kosten nichts extra. Wenn die Drohnen schwerer sind oder gewerblich genutzt werden, benötigen Sie eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung, welche es ab ca. 30 Euro im Jahr gibt. Im Internet stehen Ihnen mehrere Vergleichsportale für Drohnenhaftpflichtversicherungen zur Verfügung. Dort sehen Sie die wichtigsten Leistungen und die Preise der einzelnen Anbieter auf einen Blick. 

Wie kann ich meine Drohne bei der DFV versichern?

Eine Drohne durch die Gegend steuern ist für viele Hobbypiloten eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Da es jederzeit zu einer Bruchlandung kommen kann und Personen oder deren Eigentum dabei zu Schaden kommen können, ist es umso wichtiger, dass Sie eine gute private Haftpflichtversicherung haben, welche das Fliegen von Drohnen inkludiert. Bei uns ist Ihr privates Fluggerät mit einem Gewicht bis zu 5 kg automatisch in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert – und das schon für einen Versicherungsbeitrag ab 3,50 Euro pro Monat. Neben der Absicherung Ihrer Drohnen sichert der DFV-HaftpflichtSchutz noch weitere wichtige Gefahren des täglichen privaten Lebens wie beispielsweise Mietsachschäden, Schlüsselverluste und Gefälligkeitsschäden ab. Weitere Infos finden Sie unter: 

FAQ

Wer zahlt, wenn mein Freund mit meiner Drohne einen Schaden verursacht?

Je nach Tarif und Versicherer erstattet Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden. 

Die DFV zahlt den Schaden, den Ihr Freund mit der Drohne verursacht hat, wenn Ihre Drohne unter 5 kg wiegt. Voraussetzung hierfür ist, dass er eine Berechtigung zur Bedienung des Flugobjektes besitzt und im Familien-Tarif mit Ihnen versichert ist. Beachten Sie, dass nicht bei jeder Privathaftpflicht und Drohnenversicherung andere Personen im Versicherungsschutz inkludiert sind. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an Ihre Versicherung. 

Wer zahlt den Schaden an der Drohne?

Eine Drohnenkaskoversicherung zahlt Schäden an der Drohne selbst. 

Für Schäden an der Drohne zahlt weder Ihre Privathaftpflicht noch eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung. Sie müssen eine Drohnen-Kasko abschließen, um Schäden an der Drohne erstattet zu bekommen. Insbesondere bei teuren Geräten lohnt es sich, eine Kaskoversicherung für Drohnen abzuschließen. 

Sind Drohnen unter 250 g versicherungspflichtig?

Drohnen mit einem Startgewicht unter 250 Gramm ohne Kamera sind nicht versicherungspflichtig. 

Wenn die Drohne unter die Kategorie „Offen“ fällt und sie weniger als 250 Gramm wiegt, müssen Sie sie nicht versichern. Es sei denn, die Drohne ist mit einem Sensor versehen, der personengebundene Daten erfasst (z. B. Kamera). 

Wie viel kostet eine Versicherung für eine Drohne?

Wenn Sie Ihre Drohne nicht über die Privathaftpflicht versichert haben, schwanken die Beiträge zwischen 30 und 90 Euro pro Jahr. 

Drohnen, die nur zu Hobbyzwecken verwendet werden und nicht schwerer als 5 kg sind, sind bei uns in der Privathaftpflicht mitversichert. Gewerblich genutzte Drohnen oder Drohnen über 5 kg benötigen eine separate Haftpflichtversicherung für Drohnen. Die Preise schwanken durchschnittlich zwischen 30 und 90 Euro pro Jahr, je nachdem welche Leistungen Sie versichern möchten und was für eine Drohne Sie besitzen. Es gibt zahlreiche Vergleichsportale im Internet, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.

Ist in meiner Haftpflicht eine Drohne versichert?

Im DFV-HaftpflichtSchutz sind Drohnen unter 5 kg versichert. 

Bei uns sind alle Flugobjekte bis maximal 5 kg in der Privathaftpflicht mit abgedeckt, sofern sie für Freizeitzwecke genutzt wird. Beachten Sie, dass Drohnen nicht in jeder Haftpflichtversicherung inkludiert sind bzw. das Höchstgewicht des Fluggerätes je nach Versicherer variieren kann. Sie können das maximale Gewicht von Flugobjekten den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Welche Versicherung brauche ich für eine Drohne?

Jede Drohne muss haftpflichtversichert sein. 

Noch bevor Ihre Drohne das erste Mal abhebt, muss sie versichert sein. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen. Drohnen unter 5 kg, die für Freizeitzwecke verwendet werden, sind im DFV-HaftpflichtSchutz bereits inkludiert. Gewerblich genutzte Fluggeräte oder Drohnen über 5 kg benötigen eine separate Drohnenhaftpflichtversicherung. 

Was änderte sich 2023 für Drohnen?

Die neuen Geräte-Klassen der EU gelten für Drohnen ab dem 01.01.2023.

Die neue EU Drohnenverordnung sieht vor, dass Drohnen nach technischen Eigenschaften unterteilt werden. Die Drohnenkategorien werden vom Hersteller festgelegt. Innerhalb der neuen Regelung sind die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4 möglich. Ist eine Kamera in der Drohne verbaut, kann diese den Klassen C1, C2 und C3 zugeteilt werden und muss mit einer Geo-Sensibilisierung und Fernidentifizierung ausgerüstet sein.

Was passiert, wenn man mit einer Drohne über 120 m fliegt?

Ohne Genehmigung drohen Ihnen beim Überschreiten der maximalen Flughöhe hohe Bußgelder. 

Laut Gesetz dürfen Sie in Deutschland mit Ihrer Drohne nicht höher als 120 Meter fliegen, es sei denn, Sie besitzen eine Genehmigung. Sollten Sie die maximale Flughöhe für Drohnen überschreiten, drohen Ihnen hohe Bußgelder.

Wie melde ich meine Drohne an?

Sie können Ihre Drohne online beim Luftfahrtbundesamt anmelden.

Um Ihre Drohne zu registrieren, besuchen Sie die Website des Luftfahrtbundesamts (LBA) und erstellen ein Benutzerkonto. Sie benötigen für die Registrierung Ihrer Drohne eine Haftpflichtversicherung und einen Identitätsnachweis. Zudem müssen Sie die Art der Registrierung bestimmen. Genauere Informationen rund ums Thema Drohnen-Registrierung finden Sie auf der Homepage des Luftfahrtbundesamts. 

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr. 

Neueste Artikel

Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.

Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: