Zahnzusatzversicherung Test 2022© Andrea Piacquadio

Zahnzusatzversicherungen Testsieger 2023 im Überblick

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Hohe Kosten beim Zahnarzt lassen sich durch eine Zahnzusatzversicherung vermeiden. Stiftung Warentest hat im Juni 2023 alle bestehenden Tarife verglichen. Hier erfahren Sie, wie getestet wurde und welche Zahnzusatzversicherungen am besten abgeschnitten haben

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Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest-Testsieger 2023

Im Juni 2023 hat die Zeitschrift Finanztest ihre aktuelle Bewertung für Zahnzusatzversicherungen veröffentlicht. Getestet wurden ausschließlich Tarife, die grundsätzlich allen gesetzlich Krankenversicherten zugänglich sind. Von insgesamt 289 Zusatzversicherungen erhielten 131 ein „sehr gut“. 35 dieser Tarife wurden mit der Bestnote 0,5 bewertet. Finanztest empfiehlt sie für alle, die sich ein „Rundum sorglos“ Paket wünschen. Im Test wurden, wie bereits in den Jahren zuvor sowohl Tarife mit Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen nicht altersbedingt) als auch Tarife ohne Alterungsrückstellungen (Beiträge steigen altersbedingt) gemeinsam untersucht.

Im Test wurde der gerundete altersabhängige Beitrag angegeben, den Versicherte mit 43 und den sie bis 73 Jahre höchstens zahlen müssen. (Um eine Vergleichbarkeit mit Tarifen ohne altersabhängiger Beitragsanpassung zu ermöglichen, wurden die Beitragsspanne und der Durchschnitt für den Zeitraum zwischen 43 und 73 Jahre gebildet.) Mit zunehmendem Alter steigt der Beitrag bei allen Testsiegertarifen.

Mit der Bestnote "sehr gut" (0,5) wurde der DFV-Zahnschutz Exklusiv 100 zum achten Mal in Folge Testsieger unter 289 Zahnzusatzversicherungen: Ein 43-jähriger Kunde zahlt dafür monatlich 40 Euro. Bis zum Erreichen des 73. Lebensjahres steigt der Beitrag schrittweise auf 65 Euro.

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Informationen zur DFV Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2014-2023

Stiftung Warentest kommt zu dem Ergebnis, dass ein Patient zur Reduzierung seines Eigenanteils, insbesondere bei sehr hochwertigem Zahnersatz, einen leistungsstarken Tarif abschließen sollte. Wer bereits im Besitz einer  Zahnzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht verbessern kann. Ein Vergleich der vergangenen Tests zeigt, dass sich die Angebote nochmal verbessert haben.

Bei den Testkriterien gab es im Vergleich von 2020 zu 2021 eine wesentliche Änderung: Im Test wurden die sogenannten „Abwertungen“ eingeführt. Abwertungen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife negativ auf das Qualitätsurteil auswirken. Maßgeblich ist hier das Tarifmerkmal „Wartezeit“. Sofern ein Tarif eine Wartezeit aufweist, wird das Qualitätsurteil um 0,1 in der Note abgewertet. Diese Abwertungen wurden auch im aktuellen Test 2023 angewendet sowie alle weiteren Testkriterien, die auch im Jahr zuvor relevant waren.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2014
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 189 Tarife getestet, von denen 55 Angebote mit „sehr gut“ bewertet wurden. Die beste Zahnzusatzversicherung als alleiniger Testsieger (sehr gut 0,5) war der DFV-ZahnSchutz Exklusiv. Schon damals besagte das Gesamttesturteil, dass die Zahl der sehr guten Tarife stark gewachsen sei.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2016
Im November 2016 erhielten von insgesamt 209 Zusatzversicherungen 66 ein „sehr gut“ und 59 ein „gut“. Mit den Noten „befriedigend“ wurden 58 Tarife bewertet und mit „ausreichend“ 26. Am besten schnitten die Tarife der DFV (Deutsche Familienversicherung) und der DKV (Deutsche Krankenversicherung) ab. Alleiniger Testsieger mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) wurde der DFV-ZahnSchutz Exklusiv.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2018
Mit der Bestnote sehr gut (0,5) wurde der DFV-Zahnschutz Exklusiv 100 im Test 2018 zum dritten Mal in Folge Testsieger unter 220 Angeboten. Mit dieser Bewertung wurden gleichzeitig zwei weitere Tarife unter den Zahnzusatzversicherungen ausgezeichnet: Zahn Prestige der Bayerischen sowie EZL der HanseMerkur. Im Vergleich zum Test von 2016 sind die Anteile der „sehr gut“ bewerteten Zahnzusatzangebote leicht auf jeweils ein knappes Drittel angestiegen. Ein „befriedigend“ wurde nur noch an jeden sechsten Tarif vergeben, ein „ausreichend“ nur noch an jeden 14. Tarif.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2019
Im Zahnzusatzversicherung Vergleich 2019 wurde der DFV-ZahnSchutz Exklusiv zum vierten Mal in Folge Testsieger. Die Anzahl der Testsieger unter 234 Angeboten ist noch einmal von drei auf vier gestiegen. Mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) wurde, neben den drei Vorjahressiegern, der Tarif Zahn 100 des Versicherers Ottonova ebenfalls ausgezeichnet.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2020Im Test 2020 wurden 15 Zahnzusatzversicherungen mehr unter die Lupe genommen als im Test des Vorjahres. 12 Produkte wurden zu Testsiegern ernannt. Neben den Vorjahressiegern Bayerische, DFV Deutsche Familienversicherung, Ottonova und HanseMerkur konnten auch die Anbieter Barmenia, DA Direkt, Huk-Coburg, Nürnberger, VRK und WGV mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Insgesamt bewertete Finanztest jeden dritten Zahnzusatztarif mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,1 reicht.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2021Im Test 2021 wurden fünf Tarife weniger als im Jahr zuvor untersucht. Insgesamt konnten 13 Tarife mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Neben den Testsiegern aus dem Jahr 2020 (DFV Deutsche Familienversicherung, Barmenia, Münchener Verein, WGV, Huk-Coburg, SDK, Bayerische, Ottonova, VRK, Nürnberger und DA Direkt), konnten auch die Anbieter SDK sowie Berlin Direkt mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. HanseMerkur konnte das Vorjahresurteil nicht halten und befindet sich mit der aktuellen Note von 0,6 nicht mehr unter den Testsiegern. Insgesamt bewertete Finanztest auch im aktuellen Test jeden dritten Zahnzusatztarif mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,5 reicht.

Tabelle Zahnzusatzversicherung 2022Im Test 2022 wurden 23 Tarife mehr als im Jahr zuvor untersucht. Insgesamt konnten 26 Tarife mit der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Neben den Testsiegern aus dem Jahr 2021 (DFV Deutsche Familienversicherung, Barmenia, Münchener Verein, WGV, Huk-Coburg, SDK, Bayerische, Ottonova, VRK, Nürnberger, DA Direkt und Berlin Direkt), konnten auch die Anbieter Advigon, Astra, Continentale, Europa, Gothaer, Münchener Verein, Nürnberger, Signal Iduna und Württembergische der Bestnote „sehr gut“ (0,5) überzeugen. Insgesamt bewertete Finanztest im aktuellen Test 111 Tarife mit „sehr gut“, wobei die Spanne von 0,5 bis 1,5 reicht.

Im Juni 2023 hat Stiftung Warentest insgesamt 289 Tarife untersucht. Von den untersuchten Tarifen erhielten 131 ein „sehr gut“ und 35 davon wurden mit der Bestnote 0,5 bewertet. Die Zahnzusatzangebote der Versicherer sind leistungsseitig deutlich besser geworden. Beim ersten Zahnzusatzversicherung Vergleich im Jahr 2008 gab es nur drei „sehr gute“ Tarife unter den insgesamt 83 untersuchten Angeboten. Bei genauer Betrachtung der besten Zahnzusatzversicherungen zeigt sich, dass sich der DFV-ZahnSchutz Exklusiv in den Tests seit 2014 als einzige Konstante und achtmaliger Zahnzusatzversicherung Testsieger in Folge durchsetzen konnte. Der DFV-ZahnSchutz ist damit die beste Zahnzusatzversicherung mit den meisten Testsiegen.

Informationen zur DFV Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung Test 2019 / 2020 / 2021/ 2023 - Das hat sich geändert

Während es beim ersten Zahnzusatzversicherung Test im Jahr 2008 nur drei „sehr gute“ Tarife gab, ist die Anzahl der am besten bewerteten Tarife konstant gestiegen. Im Jahr 2014 wurden 55 Angebote mit „sehr gut“ ausgezeichnet, im November 2016 lag die Zahl bei 66. Im Vergleich 2018 erhielten bereits 70 Zahnzusatzversicherungen die Auszeichnung „sehr gut“ und 2019 wurden 76 Tarife damit bewertet. Im Test der Zahnzusatzversicherungen aus dem Jahr 2020 erhielten 88 Tarife die Bewertung „sehr gut“, während es 2021 bereits 91 Tarife waren. Im Test 2022 werden insgesamt 111 Tarife mit „sehr gut“ bewertet und im aktuellen Test von 2023 sind es 131 Tarife unter den besten Anbietern.
Der Markt offeriert dem Verbraucher laut Finanztest somit viele sehr gute Zahnzusatzversicherungen.

Zahnzusatzversicherung Test 2022 - So hat Stiftung Warentest getestet

Bewertung der Zahnersatzleistungen im Einzelnen

Stiftung Warentest führt aus, dass die Tarifleistungen jeweils separat für alle drei möglichen Bonusstufen der Versicherten ermittelt wurden. Anschließend ermittelte man einen gewichteten Durchschnitt. Bewertet wurde dann der Anteil der Zahnarztrechnung für vier Versorgungsvarianten. Er wurde jeweils im Durchschnitt zusammen mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt. Dafür galten beispielhafte Modellannahmen. „Bei der Bewertung der Zahnersatzleistungen wurden die für die Höhe der jeweiligen Leistung maßgeblichen Versicherungs­bedingungen in ihrem Zusammen­wirken berücksichtigt..“

Nachfolgend wird die Bewertung der einzelnen Kategorien detailliert beschrieben.

Die aufgeführten Leistungsbeispiele für vier Beispielversorgungen dienen lediglich der Erläuterung und waren nicht maßgeblich für die vorgenommene Bewertung.

Bewertung der Regelversorgung (10 %)

Im Test dieser Kategorie wurden bestimmte Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:

  • der Erstattungsprozentsatz und der Basisbetrag (je nach Bonusstufe)
  • bei Anrechnung der Kassenleistung: die Höhe der Anrechnung

Dabei rechnen Versicherer je nach Tarif die tatsächliche Leistung, die Leistung ohne Kassenbonus oder die Leistung mit maximalem Bonus an.

  • wenn die Kassenleistung nicht auf die Tarifleistung angerechnet wird: die Obergrenze für die Gesamtleistung von Tarif- und Kassenleistung (z.B. 100, 90, 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages)

Bewertung der Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %)

Der Bewertung liegt zugrunde, dass sich der Rechnungsbetrag der privatzahnärztlichen Gebühren auf das Doppelte der Kosten bei reiner Regelversorgung beläuft. Der Betrag verteilt sich hier zu jeweils 50 Prozent auf das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten. 30 Prozent des Honorars sind mit dem 3,5-fachen Satz der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet, der restliche Anteil mit dem 2,3-fachen GOZ-Satz.

Folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen sind in die Bewertung eingeflossen:

  • alle für die Regelleistung genannten Kriterien
  • plus der Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz

Bewertung der Privatversorgung mit Inlays (20 %)

Für die Versorgung mit einem Inlay fallen Kosten in Höhe von 683 Euro an. Sie verteilen sich je zur Hälfte auf das Zahnarzthonorar sowie auf die Material- und Laborkosten. 90 Prozent des Honorars werden mit dem 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz berechnet. Der Rest mit dessen 2,3-fachem Satz.

Das von Finanztest zugrunde gelegte Modell impliziert auch die Forderung, dass alle fünf Jahre mindestens drei Inlays im Kalenderjahr erstattet werden sollten. Ansonsten jeweils ein Inlay pro Jahr.

Für die Bewertung wurden hier folgende Regelungen in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt:

  • alle für die Regelversorgung genannten Kriterien
  • die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Gebührensatz
  • Höchsterstattungsbeträge pro Inlay und Höchsterstattungsbeträge für alle Inlays im Kalenderjahr

Bewertung der Implantatversorgung (20 %)

Für die Versorgung mit einem Implantat beläuft sich die Rechnung auf 4.213 Euro. Davon entfallen 1.358 Euro auf einen Knochenaufbau (ausschließlich Honorar). 884 Euro davon sind implantologische Leistungen, 917 Euro Materialkosten und 1.054 Euro Zahnersatzauf dem Implantat (sog. Suprakonstruktion). Davon sind auch 50 Prozent Material- und Laborkosten. Das Zahnarzthonorar wurde jeweils zur Hälfte mit dem 3,5-fachen Gebührensatz bzw. dem 2,3-fachen Gebührensatz berechnet.

Finanztest fordert hierbei im Modell, dass alle fünf Jahre mindestens zwei Implantate im Kalenderjahr erstattet werden. In den übrigen Jahren jeweils ein Implantat. Auf die gesamte Vertragslaufzeit gerechnet sollten mindestens zehn Implantate erstattet werden.

Folgende Regelungen der Versicherungsbedingungen wurden in der Bewertung berücksichtigt:

  • alle für die Regelversorgung genannten Kriterien
  • die Erstattung von Zahnarzthonoraren mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
  • Kostenerstattung für einen Knochenaufbau
  • Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für das einzelne Implantat (mit und ohne Suprakonstruktion)
  • Höchsterstattungs- und Höchstrechnungsbeträge für alle Implantate im Kalenderjahr
  • Höchsterstattungsbeträge für alle Implantate über die gesamte Vertragslaufzeit
  • Begrenzung der Implantatanzahl für die gesamte Vertragslaufzeit auf weniger als zehn.

Bewertung der jährlichen Obergrenzen für alle Tarifleistungen (10 %)

Finanztest hat in den Versicherungsbedingungen folgende Regelungen berücksichtigt:

  • die Höhe der dauerhaften Erstattungssummenbegrenzungen für ein Kalenderjahr bis zur Höhe von 20.000 Euro
  • die Höhe der Erstattungssummenbegrenzungen innerhalb der ersten sechs Vertragsjahre bis zur Höhe von 1.000 Euro pro Jahr
  • ob die Begrenzungen bei unfallbedingten Kosten entfallen oder nicht.

Bewertung weiterer Tarifleistungen und Besonderheiten des Vertrags

Stiftung Warentest hat eine Reihe weiterer Tarifleistungen aufgeführt, die über die Kostenerstattung für Zahnersatz hinausgehen. Sind gleich mehrere Versicherungen in der engeren Wahl, kann ein Mehr an Leistungen ausschlaggebend sein. Verbraucher sollten allerdings auch prüfen, ob ein Teil der Leistungen nicht bereits von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2022 - So sichert man sich laut Stiftung Warentest richtig ab

Im Jahr 2018 lag der Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte für Zahnersatz zahlen mussten, bundesweit im Schnitt bei rund 880 Euro. Stiftung Warentest beruft sich dabei auf eine Studie der Barmer Ersatzkasse zu ihren Versicherten (Test 2021). Diese Kosten entstehen, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bei teurem Zahnersatz, wie zum Beispiel eine Krone, eine Brücke oder implantatgetragenem Zahnersatz meistens noch nicht einmal für 20 Prozent der tatsächlichen Kosten aufkommt. Sie übernimmt also nur die vorgesehene Regelversorgung. Die übrigen Kosten, also 80 Prozent, tragen gesetzlich Versicherte als privaten Eigenanteil. Das kann schon mal teuer werden, vor allem, wenn nicht nur ein Zahn saniert werden muss, sondern gleich mehrere. Ein Implantat schlägt schnell mit 4000 € zu Buche, eine Krone kann gerne mal 600 € kosten. Es ist ratsam für solche Fälle möglichst frühzeitig vorzusorgen, besonders wenn man Wert auf hochwertiges Material, neueste Technik und perfekte Ästhetik legt. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Patienten ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. Um wie viel – das hängt davon ab, welcher Tarif bei welchem Versicherungsanbieter gewählt wurde. Leistungen und Beiträge variieren von Anbieter zu Anbieter.

Große Auswahl im vielfältigen Tarifangebot

Stiftung Warentest kommt zu dem Ergebnis, dass ein Patient zur Reduzierung seines Eigenanteils, insbesondere bei sehr hochwertiger Versorgung mit Zahnersatz, einen leistungsstarken Tarif abschließen sollte. Es wird darauf verwiesen, dass die Angebote der einzelnen Krankenversicherer nicht zwangsläufig für jeden die beste Lösung darstellen. Jeder sollte genau für sich prüfen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und welche nicht. Potentielle Kunden, die lediglich ihren Eigenanteil bei der Regelversorgung reduzieren möchten, wählen dabei einen anderen Tarif als diejenigen, die Wert auf möglichst umfangreiche Kostenerstattung legen. Auch hier hat Finanztest verglichen.

Wer nur einen günstigen Basisschutz möchte und keinen Wert auf besonders teuren Zahnersatz oder Implantate legt – der ist mit der Regelversorgung beim Zahnarzt gut aufgehoben. In diesem Fall ist nur der private Eigenanteil (40 %) der Kosten abzusichern. Für maximal 13 Euro im Monat bieten mehrere Zahnzusatzversicherungen diese Leistungen für die Regelversorgung. Der Eigenanteil wird hier vollständig gedeckt. 

Optimales Alter und Wartezeit bei Vertragsbeginn

Finanztest empfiehlt, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, bevor die ersten größeren Zahnbehandlungen auftreten könnten, also mit Mitte 30 bis Anfang 40, denn fast alle Versicherer limitieren ihre Leistungen in den ersten Jahren auf bestimmte Summen. Daher empfiehlt es sich, eine Zahnzusatzversicherung bereits frühzeitig abzuschließen. Erst ab dem fünften Versicherungsjahr haben Kunden vollen Leistungsanspruch.

Wer einen neuen Vertrag für eine Zahnzusatzversicherung abschließt, muss bei manchen Anbietern acht Monate Wartezeit einkalkulieren, bevor die Versicherung überhaupt Kosten übernimmt. Bei vielen Versicherern entfällt die Wartezeit komplett, wie beim ZahnSchutz Exklusiv der DFV.

Behandlungsbeginn

Auch bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit erhalten Versicherte unter Umständen keine Leistung, wenn die Behandlung kurz nach Vertragsabschluss beginnt. Laufende Behandlungen und fehlende Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Fordert der Versicherer die Patientenakte beim Zahnarzt an und ist dort vermerkt, dass die Behandlung dem Betroffenen bereits zahnärztlich angeraten wurde, wird dieser Zeitpunkt als Behandlungsbeginn angesehen. Entsprechende Gesundheitsfragen vor Vertragsbeginn falsch zu beantworten, macht keinen Sinn, denn mit dem Versicherungsantrag erhalten Versicherer die Erlaubnis, die Patientenakte beim Zahnarzt einzuholen. Kommen dann Falschangaben zum Vorschein, können Versicherungsgesellschaften vom Vertrag zurücktreten, der Versicherungsschutz erlischt und im schlimmsten Fall fordert die Versicherung sogar Leistungen vom Kunden zurück.

Wann ein Wechsel lohnt

Wer bereits im Besitz einer privaten Zahnzusatzversicherung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht verbessern kann. Als „optimal“ wird ein möglicher Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung bezeichnet. Vorausgesetzt, man verbessert sich dabei. Bei einem neuen Vertragspartner ist mit erneuten Wartezeiten sowie Summenbegrenzungen zu rechnen, bereits empfohlene Behandlungen sind ausgeschlossen. Kunden, die einen mehr als zehn Jahre alten Vertrag haben, der ohnehin nur die Kassen-Festzuschüsse um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, der verliert bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kaum etwas. Wer seine Leistungen verbessern will, dem sei angeraten beim aktuellen Versicherer zu bleiben und in einen besseren Tarif zu wechseln. So betreffen erneute Grenzen und Wartezeiten nur den Teil, der die Leistungen des bisherigen Tarifs übersteigt. Auch Versicherte, die Ihre Beiträge senken wollen, sollten laut Finanztest beim aktuellen Versicherer bleiben und ggf. verzichtbare Teilverträge kündigen, wenn der Versicherer die Tarife im Baukasten-System anbietet.

8. Testsieger in Folge für Ihr Lächeln!

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Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger
  • Bis zu 100 % Kostenerstattung für Zahnbehandlungen und Zahnersatz inkl. Implantate
  • Freie Zahnarztwahl
  • Ohne Wartezeit
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Was wurde nicht bewertet?

Viele Tarife enthalten Leistungen, die nichts mit Zahnersatz zu tun haben – so z. B. die Erstattung einer professionellen Zahnreinigung. Diese Leistungen wurden im Test zwar aufgeführt aber nicht bewertet, denn Stiftung Warentest empfiehlt, Versicherungen vor allem gegen große finanzielle Risiken abzuschließen. Eine professionelle Zahnreinigung kostet in aller Regel 50 bis 150 Euro und ist für die meisten Patienten auch privat erschwinglich, selbst wenn die Behandlung zwei Mal jährlich durchgeführt wird. Zudem gibt die gesetzliche Krankenkasse oft einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung. Zahnbehandlungen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse. Zusätzliche Kosten fallen nur für Leistungen an, die die GKV nicht übernimmt wie z. B. die Wurzelbehandlung eines Zahns, der als „nicht erhaltungswürdig“ gilt, für Kunststofffüllungen in Seitenzähnen und für Verfahren, die den gesetzlichen Standard übersteigen. Auch die Nachsorge nach einer Parodontitisbehandlung (Unterstützende Parodontitistherapie) müssen Patienten selbst bezahlen. Für Patienten mit solch einer Erkrankung kann sich eine Police, die diese Kosten trägt, also durchaus lohnen.

Wer gerne für alle Eventualitäten abgesichert sein möchte, dem empfiehlt Finanztest, bei der Entscheidung zwischen mehreren Tarifen mit gleichem Qualitätsurteil, die Police mit den gewünschten Zusatzleistungen zu wählen. Dabei ist zu bedenken, dass sich Zusatzleistungen auch immer im Versicherungsbeitrag bemerkbar machen.

Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnzusatzversicherung Vergleich

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Quellen

Stiftung Warentest (2023): Zahnzusatzversicherung im Vergleich – Die besten Tarife für schöne Zähne , in: Stiftung Warentest  (Stand: 06.11.2023).

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