Zahnzusatzversicherung 2022

Zahnzusatzversicherungen Testsieger 2025 im Überblick

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Ver­mei­den Sie ho­he Zahn­arzt­kos­ten mit der rich­ti­gen Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung! Auch im Jahr 2025 hat Stif­tung Wa­ren­test al­le be­ste­hen­den Ta­ri­fe un­ter die Lu­pe ge­nom­men. Hier le­sen Sie, wie die Tests durch­ge­führt wur­den und wie vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen als Test­sie­ger her­vor­gin­gen.

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Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest-Testsieger 2025


Im Juli 2025 hat die Zeit­schrift Fi­nanz­test ihre ak­tu­el­le Be­wer­tung für Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen ver­öf­fent­licht. Ge­tes­tet wur­den aus­schließ­lich Ta­ri­fe, die grund­sätz­lich al­len ge­setz­lich Kran­ken­ver­sicher­ten zu­gäng­lich sind. Fi­nanz­test emp­fiehlt sie für al­le, die sich ein „Run­dum-sorg­los“-Pa­ket wün­schen. Im Test wur­den, wie be­reits in den Jah­ren zu­vor, so­wohl Ta­ri­fe mit Al­te­rungs­rück­stel­lun­gen (Bei­trä­ge stei­gen nicht al­ters­be­dingt) als auch Ta­ri­fe oh­ne Al­te­rungs­rück­stel­lun­gen (Bei­trä­ge stei­gen al­ters­be­dingt) ge­mein­sam un­ter­sucht.

Im Test wur­de der ge­run­de­te al­ters­ab­hän­gi­ge Bei­trag an­ge­ge­ben, den Ver­sicher­te mit 43 und den sie bis 73 Jah­re höchs­tens zah­len müs­sen. (Um ei­ne Ver­gleich­bar­keit mit Ta­ri­fen oh­ne al­ters­ab­hän­gi­ger Bei­trags­an­pas­sung zu er­mög­li­chen, wur­den die Bei­trags­span­ne und der Durch­schnitt für den Zeit­raum zwi­schen 43 und 73 Jah­re ge­bil­det.) Mit zu­neh­men­dem Al­ter steigt der Bei­trag bei al­len Test­sie­ger­ta­ri­fen.

Mit der Best­no­te „sehr gut“ (0,5) wur­de der DFV-Zahn­schutz Ex­klu­siv zum 10. Mal in Fol­ge Test­sie­ger un­ter 285 Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen. Ge­rin­ger Preis für bes­te Leis­tun­gen! Mit dem Test­sie­ger un­ter den Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen pro­fi­tie­ren Sie von bis zu 100 % Kos­ten­er­stat­tung für al­le zahn­ärzt­li­chen und kie­fer­or­tho­pä­di­schen Be­hand­lun­gen.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2014-2025

Stif­tung Wa­ren­test kommt bei dem ak­tu­el­len Test zu dem Er­geb­nis, dass ein Pa­ti­ent zur Re­du­zie­rung seines Ei­ge­n­an­teils, ins­be­son­de­re bei sehr hoch­wer­ti­gem Zah­n­er­satz, einen leis­tungs­star­ken Tarif ab­schlie­ßen sollte. Wer be­reits im Besitz einer  Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist, sollte prüfen, ob er sich nicht ver­bes­sern kann. Ein Ver­gleich der ver­gan­ge­nen Tests zeigt, dass sich die An­ge­bo­te noch­mal ver­bes­sert haben.

Bei den Test­kri­te­ri­en gab es im Ver­gleich von 2020 zu 2021 eine we­sent­li­che Än­de­rung: Im Test wurden die so­ge­nann­ten „Ab­wer­tun­gen“ ein­ge­führt. Ab­wer­tun­gen führen dazu, dass sich Mängel der Tarife ne­ga­tiv auf das Qua­li­täts­ur­teil aus­wir­ken. Maß­geb­lich ist hier das Ta­rif­merk­mal „War­te­zeit“. Sofern ein Tarif eine War­te­zeit auf­weist, wird das Qua­li­täts­ur­teil um 0,1 in der Note ab­ge­wer­tet. Diese Ab­wer­tun­gen wurden auch im ak­tu­el­len Test 2025 an­ge­wen­det sowie alle wei­te­ren Test­kri­te­ri­en, die auch im Jahr zuvor re­le­vant waren.

Im Juli 2025 hat Stif­tung Wa­ren­test ins­ge­samt 285 Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe un­ter­sucht. Die An­ge­bo­te der Ver­si­che­rer sind aber Jahr für Jahr leis­tungs­mä­ßig auf einem sehr hohen Niveau im Ver­gleich zu den ersten Tests der Stif­tung Wa­ren­test im Be­reich Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Be­son­ders her­vor­zu­he­ben ist der DF­V­-­Zahn­Schutz Ex­klu­siv, der seit 2014 kon­stant als Test­sie­ger ab­schnei­det und mitt­ler­wei­le neun­mal in Folge die Spit­zen­po­si­ti­on er­reicht hat. Damit ist der DF­V­-­Zahn­Schutz seit 11 Jahren Test­sie­ger und hält somit den Rekord.

2014

Im Jahr 2014 wurden ins­ge­samt 189 Tarife ge­tes­tet, von denen 55 An­ge­bo­te mit „sehr gut“ be­wer­tet wurden. Die beste Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung als al­lei­ni­ger Test­sie­ger (sehr gut 0,5) war der DF­V­-­Zahn­Schutz Ex­klu­siv. Schon damals be­sag­te das Ge­samt­te­s­t­ur­teil, dass die Zahl der sehr guten Tarife stark ge­wach­sen sei.

2016

Im No­vem­ber 2016 er­hiel­ten von ins­ge­samt 209 Zu­satz­ver­si­che­run­gen 66 ein „sehr gut“ und 59 ein „gut“. Mit den No­ten „be­frie­di­gen­d“ wur­den 58 Ta­ri­fe be­wer­tet und mit „aus­rei­chen­d“ 26. Am bes­ten schnit­ten die Ta­ri­fe der DFV (Deut­sche Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung) und der DKV (Deut­sche Kran­ken­ver­si­che­rung) ab. Al­lei­ni­ger Test­sie­ger mit der Best­no­te „sehr gut“ (0,5) wur­de der DF­V-­Zahn­Schutz Ex­klu­si­v.

2018

Mit der Best­no­te sehr gut (0,5) wur­de der DF­V-­Zahn­schutz Ex­klu­siv 100 im Test 2018 zum drit­ten Mal in Fol­ge Test­sie­ger un­ter 220 An­ge­bo­ten. Mit die­ser Be­wer­tung wur­den gleich­zei­tig zwei wei­te­re Ta­ri­fe un­ter den Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen aus­ge­zeich­net: Zahn Pres­ti­ge der Baye­ri­schen so­wie EZL der Han­se­Mer­kur. Im Ver­gleich zum Test von 2016 sind die An­tei­le der „sehr gut“ be­wer­te­ten Zahn­zu­satz­an­ge­bo­te leicht auf je­weils ein knap­pes Drit­tel an­ge­stie­gen. Ein „be­frie­di­gen­d“ wur­de nur noch an je­den sechs­ten Ta­rif ver­ge­ben, ein „aus­rei­chen­d“ nur noch an je­den 14. Ta­rif.

2019

Im Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich 2019 wur­de der DF­V-­Zahn­Schutz Ex­klu­siv zum vier­ten Mal in Fol­ge Test­sie­ger. Die An­zahl der Test­sie­ger un­ter 234 An­ge­bo­ten ist noch ein­mal von drei auf vier ge­stie­gen. Mit der Best­no­te „sehr gut“ (0,5) wur­de, ne­ben den drei Vor­jahres­sie­gern, der Ta­rif Zahn 100 des Ver­si­che­rers Ot­to­no­va eben­falls aus­ge­zeich­net.

2020

Im Test 2020 wur­den 15 Zahn­zu­satz­ver­sicher­ungen mehr un­ter die Lupe ge­nom­men als im Test des Vor­jah­res. 12 Pro­duk­te wur­den zu Test­sie­gern er­nannt. Ne­ben den Vor­jah­res­sie­gern Baye­ri­sche, DFV Deut­sche Fa­mi­lien­ver­sicher­ung, Ot­to­no­va und Han­se­Mer­kur konn­ten auch die An­bie­ter Bar­me­nia, DA Di­rekt, Huk-Co­burg, Nürn­ber­ger, VRK und WGV mit der Best­note „sehr gut“ (0,5) über­zeu­gen. In­gesamt be­wer­tete Fi­nanz­test je­den drit­ten Zahn­zu­satz­ta­rif mit „sehr gut“, wo­bei die Span­ne von 0,5 bis 1,1 reicht.

2021

Im Test 2021 wur­den fünf Ta­ri­fe we­ni­ger als im Jahr zu­vor un­ter­sucht. In­gesamt konn­ten 13 Ta­ri­fe mit der Best­note „sehr gut“ (0,5) über­zeu­gen. Ne­ben den Test­sie­gern aus dem Jahr 2020 (DFV Deut­sche Fa­mi­lien­ver­sicher­ung, Bar­me­nia, Mün­che­ner Ver­ein, WGV, Huk-Co­burg, SDK, Baye­ri­sche, Ot­to­no­va, VRK, Nürn­ber­ger und DA Di­rekt), konn­ten auch die An­bie­ter SDK so­wie Ber­lin Di­rekt mit der Best­note „sehr gut“ (0,5) über­zeu­gen. Han­se­Mer­kur konn­te das Vor­jah­res­ur­teil nicht hal­ten und be­fin­det sich mit der ak­tu­el­len Note von 0,6 nicht mehr un­ter den Test­sie­gern. In­gesamt be­wer­tete Fi­nanz­test auch im ak­tu­el­len Test je­den drit­ten Zahn­zu­satz­ta­rif mit „sehr gut“, wo­bei die Span­ne von 0,5 bis 1,5 reicht.

2022

Im Test 2022 wur­den 23 Ta­ri­fe mehr als im Jahr zu­vor un­ter­sucht. In­gesamt konn­ten 26 Ta­ri­fe mit der Best­note „sehr gut“ (0,5) über­zeu­gen. Ne­ben den Test­sie­gern aus dem Jahr 2021 (DFV Deut­sche Fa­mi­lien­ver­sicher­ung, Bar­me­nia, Mün­che­ner Ver­ein, WGV, Huk-Co­burg, SDK, Baye­ri­sche, Ot­to­no­va, VRK, Nürn­ber­ger, DA Di­rekt und Ber­lin Di­rekt), konn­ten auch die An­bie­ter Ad­vi­gon, As­tra, Con­ti­nen­tale, Eu­ro­pa, Go­thae­r, Mün­che­ner Ver­ein, Nürn­ber­ger, Si­gnal Idu­na und Würt­tem­ber­gi­sche der Best­note „sehr gut“ (0,5) über­zeu­gen. In­gesamt be­wer­tete Fi­nanz­test im ak­tu­el­len Test 111 Ta­ri­fe mit „sehr gut“, wo­bei die Span­ne von 0,5 bis 1,5 reicht.

2023

Im Juni 2023 hat Stif­tung Wa­ren­test ins­ge­samt 289 Tarife untersucht. Von den un­ter­such­ten Ta­ri­fen er­hiel­ten 131 ein „sehr gut“ und 35 davon wurden mit der Best­no­te 0,5 bewertet. Die Zahn­zu­satz­an­ge­bo­te der Ver­si­che­rer sind leis­tungs­sei­tig deut­lich besser geworden. Beim ersten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich im Jahr 2008 gab es nur drei „sehr gute“ Tarife unter den ins­ge­samt 83 un­ter­such­ten Angeboten. Bei ge­nau­er Be­trach­tung der besten Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen zeigt sich, dass sich der DFV-ZahnSchutz Ex­klu­siv in den Tests seit 2014 als ein­zi­ge Kon­stan­te und acht­ma­li­ger Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger in Folge durch­set­zen konnte. Der DFV-ZahnSchutz ist damit die beste Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit den meis­ten Testsiegen.

2024

Im großen Zahnzusatzversicherungstest 2024 hat Stiftung Warentest in der Finanztest-Ausgabe 08/2024 insgesamt 287 Tarife untersucht. Das Ergebnis: Auch unter 30 Euro monatlich lassen sich leistungsstarke Policen für bezahlbaren Zahnersatz finden. 123 Tarife erhielten ein „Sehr Gut“. Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhielt auch in diesem Jahr wieder die Bestnote SEHR GUT (0,5). 

2025

Im Juli 2025 wurde unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 von Stiftung Warentest zum zehnten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT" (0,5) ausgezeichnet. Keine andere Zahnzusatzversicherung wurde so oft zum Testsieger gekürt.

Und das aus gutem Grund: Der DFV-ZahnSchutz bietet die höchste Leistung am Markt – mit besonders hohen Erstattungen schon ab dem ersten Versicherungsjahr. Im Vergleich zu anderen Anbietern werden von Anfang an deutlich mehr Kosten bei allen Zahnbehandlungen übernommen.

Zahnzusatzversicherung Test 19 / 20 / 21 / 23 / 24 / 2025 - Das hat sich geändert

Wäh­rend es beim ersten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Test im Jahr 2008 nur drei „sehr gute“ Tarife gab, ist die Anzahl der am besten be­wer­te­ten Tarife kon­stant ge­stie­gen. Im Jahr 2014 wurden 55 An­ge­bo­te mit „sehr gut“ aus­ge­zeich­net, im No­vem­ber 2016 lag die Zahl bei 66. Im Ver­gleich 2018 er­hiel­ten be­reits 70 Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen die Aus­zeich­nung „sehr gut“ und 2019 wurden 76 Tarife damit be­wer­tet. Im Test der Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen aus dem Jahr 2020 er­hiel­ten 88 Tarife die Be­wer­tung „sehr gut“, wäh­rend es 2021 be­reits 91 Tarife waren. Im Test 2022 werden ins­ge­samt 111 Tarife mit „sehr gut“ be­wer­tet und im Test von 2023 sind es 131 Tarife unter den besten An­bie­tern. Im Test im Jahr 2024 wurden ins­ge­samt 287 Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen ge­tes­tet und 123 Tarife er­hiel­ten ein „Sehr Gut“. Der Markt of­fe­riert dem Ver­brau­cher laut Fi­nanz­test somit viele sehr gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen. Im aktuellen Test 2025 wurden insgesamt 285 Zahnzustazversicherungen getestet.

Zahnzusatzversicherung Test 2025 - So hat Stiftung Warentest getestet

Die Stiftung Warentest (Finanztest 07/2025) hat insgesamt 285 Zahnzusatzversicherungstarife untersucht. Bewertet wurden ausschließlich Tarife, die sich ohne weitere Bausteine abschließen lassen und Leistungen rund um Zahnersatz abdecken. Die Angebote stehen allen gesetzlich Versicherten offen.

Tarifarten

  • 215 Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert, bei denen der Beitrag mit steigendem Alter zunimmt.
  • 70 Tarife sind nach Art der Lebensversicherung kalkuliert – sie haben keine altersbedingte Beitragsanpassung. Der Beitrag richtet sich hier nach dem Eintrittsalter und bleibt dann stabil.

Bewertungsmethode

Die Bewertung basierte auf einem Modellkunden und berücksichtigte drei Bonusstufen (abhängig von regelmäßigen Zahnarztbesuchen). Die Ergebnisse wurden zu einem gewichteten Durchschnitt zusammengeführt. Grundlage der Bewertung waren fünf Kriterien:

  • Regelversorgung (10 %): Erstattung im Rahmen der gesetzlichen Kassenversorgung (inkl. Höhe der Zuzahlung).
  • Privatversorgung ohne Inlays und Implantate (40 %): Berücksichtigung privater Zahnarzthonorare und Materialkosten für Kronen etc.
  • Inlayversorgung (10 %): Erstattung hochwertiger Inlays inklusive Honorar- und Materialkosten.
  • Implantatversorgung (30 %): Leistungen für Zahnersatz auf Implantaten inklusive Knochenaufbau.
  • Jährliche Summenbegrenzung (10 %): Begrenzung der Erstattungssumme pro Jahr, insbesondere in den ersten vier bis sechs Vertragsjahren.

Wartezeiten

In vielen Tarifen besteht eine Wartezeit (meist mehrere Monate), bevor Leistungen für Zahnersatz in Anspruch genommen werden können. Für bestimmte Leistungen wie professionelle Zahnreinigung entfällt die Wartezeit oder fällt kürzer aus.

Beiträge

Die monatlichen Beiträge wurden für einen 43-jährigen Modellkunden ermittelt. Bei Tarifen mit altersabhängiger Beitragsanpassung wurden sowohl der aktuellen Beitrag, der Maximalbeitrag bis zum 73. Lebensjahr als auch der Durchschnittsbeitrag über diesen Zeitraum angegeben.

Leistungsbeispiele

Beispielrechnungen (z. B. für Kronen, Inlays, Implantate) wurden dargestellt, hatten aber keinen Einfluss auf das Qualitätsurteil.

Nicht bewertete Zusatzleistungen

Leistungen wie z. B. Hypnose, Akupunktur oder Schienen gegen Zähneknirschen wurden aufgeführt, flossen aber nicht in die Bewertung ein, sofern sie nicht explizit Zahnersatz betreffen.

Abwertungen

Einige Tarife wurden abgewertet, z. B. bei:

  • schlechter Leistung in Teilbereichen (z. B. Inlays oder Implantate),
  • zu niedrigen Summenbegrenzungen,
  • Wartezeiten,
  • fehlender Teilnahme an Schlichtungsverfahren.

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest 2025 - So sichert man sich laut Stiftung Warentest richtig ab

Zahnersatz kann teuer werden: Wer gesetzlich versichert ist, muss bei hochwertigen Behandlungen wie Implantaten, Keramikkronen oder Inlays oft tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen festgelegten Zuschuss für die sogenannte Regelversorgung – unabhängig davon, ob Patienten sich für eine Standardlösung oder hochwertigen Zahnersatz entscheiden.

Die Folge: Große Eigenanteile.

Ein einzelnes Implantat kann laut dem aktuellen Stiftung-Warentest-Test (Finanzen 07/2025) bis zu 4.847 € kosten – der Kassenanteil liegt bei rund 662 €. Für Kronen oder Inlays entstehen schnell zusätzliche Kosten von mehreren hundert Euro. Wer gleich mehrere Zähne sanieren muss, zahlt entsprechend mehr.

Frühzeitig absichern lohnt sich.

Stiftung Warentest empfiehlt, spätestens ab dem 40. Lebensjahr über eine private Zahnzusatzversicherung nachzudenken – besser noch früher, wenn eine problematische Zahnsubstanz vorliegt. Denn: Wer erst abschließt, wenn bereits eine Behandlung angeraten wurde, bekommt dafür in der Regel keine Leistung mehr. Zudem gelten meist Leistungsstaffeln in den ersten Jahren.

Wie stark die Versicherung den Eigenanteil reduziert, hängt vom gewählten Tarif ab.

Einige leistungsstarke Tarife übernehmen die Kosten für hochwertigen Zahnersatz fast vollständig, andere reduzieren lediglich den Eigenanteil bei der Regelversorgung. Daher lohnt sich ein Vergleich – denn die Unterschiede bei Beitrag und Leistung sind groß.

Gro­ße Aus­wahl im viel­fäl­ti­gen Ta­rif­an­ge­bot

Stif­tung Wa­ren­test kommt zu dem Er­geb­nis, dass ein Pa­ti­ent zur Re­du­zie­rung sei­nes Ei­gen­an­teils, ins­be­son­de­re bei sehr hoch­wer­ti­ger Ver­sor­gung mit Zahn­er­satz, einen leis­tungs­star­ken Ta­rif ab­schlie­ßen soll­te. Es wird dar­auf ver­wie­sen, dass die An­ge­bo­te der ein­zel­nen Kran­ken­ver­si­che­rer nicht zwangs­läu­fig für jeden die bes­te Lö­sung dar­stel­len. Jeder soll­te ge­nau für sich prü­fen, wel­che Leis­tun­gen tat­säch­lich be­nö­tigt wer­den und wel­che nicht. Po­ten­ti­el­le Kun­den, die le­dig­lich ih­ren Ei­gen­an­teil bei der Re­gel­ver­sor­gung re­du­zie­ren möch­ten, wäh­len da­bei ei­nen an­de­ren Ta­rif als die­je­ni­gen, die Wert auf mög­lichst um­fang­rei­che Kos­ten­er­stat­tung le­gen. Auch hier hat Fi­nanz­test ver­gli­chen.

Wer nur ei­nen güns­ti­gen Ba­sis­schutz möch­te und kei­nen Wert auf be­son­ders teu­ren Zahn­er­satz oder Im­plan­ta­te legt – der ist mit der Re­gel­ver­sor­gung beim Zahn­arzt gut auf­ge­ho­ben. In die­sem Fall ist nur der pri­va­te Ei­gen­an­teil (40 %) der Kos­ten ab­zu­si­chern. Für ma­xi­mal 13 Euro im Mo­nat bie­ten meh­re­re Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen die­se Leis­tun­gen für die Re­gel­ver­sor­gung. Der Ei­gen­an­teil wird hier voll­stän­dig ge­deckt.

Op­ti­ma­les Al­ter und War­te­zeit bei Ver­trags­be­ginn

Fi­nanz­test emp­fiehlt, eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen, be­vor die ers­ten grö­ße­ren Zahn­be­hand­lun­gen auf­tre­ten könn­ten, also mit Mit­te 30 bis An­fang 40, denn fast al­le Ver­si­che­rer li­mi­tie­ren ih­re Leis­tun­gen in den ers­ten Jah­ren auf be­stimm­te Sum­men. Da­her emp­fiehlt es sich, ei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung be­reits früh­zei­tig ab­zu­schlie­ßen. Erst ab dem fünf­ten Ver­si­che­rungs­jahr ha­ben Kun­den vol­len Leis­tungs­an­spruch.
Wer ei­nen neu­en Ver­trag für ei­ne Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab­schließt, muss bei man­chen An­bie­tern acht Mo­na­te War­te­zeit ein­kal­ku­lie­ren, be­vor die Ver­si­che­rung über­haupt Kos­ten über­nimmt. Bei vie­len Ver­si­che­rern ent­fällt die War­te­zeit kom­plett, wie beim Zahn­Schutz Ex­klu­siv der DFV.

Be­hand­lungs­be­ginn

Auch bei Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen oh­ne War­te­zeit er­hal­ten Ver­si­cher­te un­ter Um­stän­den kei­ne Leis­tung, wenn die Be­hand­lung kurz nach Ver­trags­ab­schluss be­ginnt. Lau­fen­de Be­hand­lun­gen und feh­len­de Zäh­ne sind vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. For­dert der Ver­si­che­rer die Pa­ti­en­ten­ak­te beim Zahn­arzt an und ist dort ver­merkt, dass die Be­hand­lung dem Be­trof­fe­nen be­reits zahn­ärzt­lich an­ge­ra­ten wur­de, wird die­ser Zeit­punkt als Be­hand­lungs­be­ginn an­ge­se­hen. Ent­spre­chen­de Ge­sund­heits­fra­gen vor Ver­trags­be­ginn falsch zu be­ant­wor­ten, macht kei­nen Sinn, denn mit dem Ver­si­che­rungs­an­trag er­hal­ten Ver­si­che­rer die Er­laub­nis, die Pa­ti­en­ten­ak­te beim Zahn­arzt ein­zu­ho­len. Kom­men dann Falsch­an­ga­ben zum Vor­schein, kön­nen Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten vom Ver­trag zu­rück­tre­ten, der Ver­si­che­rungs­schutz er­lischt und im schlimms­ten Fall for­dert die Ver­si­che­rung so­gar Leis­tun­gen vom Kun­den zu­rück.

Wann ein Wech­sel lohnt

Wer be­reits im Be­sitz ei­ner pri­va­ten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist, soll­te prü­fen, ob er sich nicht ver­bes­sern kann. Als „op­ti­mal“ wird ein mög­li­cher Wech­sel in­ner­halb der ei­ge­nen Ver­si­che­rung be­zeich­net. Vor­aus­ge­setzt, man ver­bes­sert sich da­bei. Bei ei­nem neu­en Ver­trags­part­ner ist mit er­neu­ten War­te­zei­ten so­wie Sum­men­be­gren­zun­gen zu rech­nen, be­reits emp­foh­le­ne Be­hand­lun­gen sind aus­ge­schlos­sen. Kun­den, die ei­nen mehr als zehn Jah­re al­ten Ver­trag ha­ben, der oh­ne­hin nur die Kas­sen-Fest­zu­schüs­se um ei­nen be­stimm­ten Pro­zent­satz er­höht, der ver­liert bei ei­nem Wech­sel zu ei­nem an­de­ren Ver­si­che­rer kaum et­was. Wer sei­ne Leis­tun­gen ver­bes­sern will, dem sei an­ge­ra­ten beim ak­tu­el­len Ver­si­che­rer zu blei­ben und in ei­nen bes­se­ren Ta­rif zu wech­seln. So be­treffen er­neu­te Gren­zen und War­te­zei­ten nur den Teil, der die Leis­tun­gen des bis­he­ri­gen Ta­rifs über­steigt. Auch Ver­si­cher­te, die Ih­re Bei­trä­ge sen­ken wol­len, soll­ten laut Fi­nanz­test beim ak­tu­el­len Ver­si­che­rer blei­ben und ggf. ver­zicht­ba­re Teil­ver­trä­ge kün­di­gen, wenn der Ver­si­che­rer die Ta­ri­fe im Bau­kas­ten-Sys­tem an­bie­tet.

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Vie­le Ta­ri­fe ent­hal­ten Leis­tun­gen, die nichts mit Zahn­er­satz zu tun ha­ben – so z. B. die Er­stat­tung ei­ner pro­fes­sio­nel­len Zahn­rei­ni­gung. Die­se Leis­tun­gen wur­den im Test zwar auf­ge­führt aber nicht be­wer­tet, denn Stif­tung Wa­ren­test emp­fiehlt, Ver­si­che­run­gen vor al­lem ge­gen gro­ße fi­nan­zi­el­le Ri­si­ken ab­zu­schlie­ßen. Ei­ne pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung kos­tet in al­ler Re­gel 70 bis 150 Eu­ro und ist für die meis­ten Pa­ti­en­ten auch pri­vat er­schwing­lich, selbst wenn die Be­hand­lung zwei Mal jähr­lich durch­ge­führt wird. Zu­dem gibt die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se oft ei­nen Zu­schuss zur pro­fes­sio­nel­len Zahn­rei­ni­gung. Zahn­be­hand­lun­gen wie Fül­lun­gen und Wur­zel­be­hand­lun­gen be­zahlt die ge­setz­li­che Kran­ken­kas­se. Zu­sätz­li­che Kos­ten fal­len nur für Leis­tun­gen an, die die GKV nicht über­nimmt wie z. B. die Wur­zel­be­hand­lung ei­nes Zahns, der als „nicht er­hal­tungs­wür­dig“ gilt, für Kunst­stoff­fül­lun­gen in Sei­ten­zäh­nen und für Ver­fah­ren, die den ge­setz­li­chen Stan­dard über­stei­gen. Auch die Nach­sor­ge nach ei­ner Pa­ro­don­ti­tis­be­hand­lung (Un­ter­stüt­zen­de Pa­ro­don­ti­tis­the­ra­pie) müs­sen Pa­ti­en­ten selbst be­zah­len. Für Pa­ti­en­ten mit solch ei­ner Er­kran­kung kann sich ei­ne Po­li­ce, die die­se Kos­ten trägt, al­so durch­aus loh­nen.

Wer ger­ne für al­le E­ven­tua­li­tä­ten ab­ge­si­chert sein möch­te, dem emp­fiehlt Fi­nanz­test, bei der Ent­schei­dung zwi­schen meh­re­ren Ta­ri­fen mit glei­chem Qua­li­täts­ur­teil, die Po­li­ce mit den ge­wünsch­ten Zu­satz­leis­tun­gen zu wäh­len. Da­bei ist zu be­den­ken, dass sich Zu­satz­leis­tun­gen auch im­mer im Ver­si­che­rungs­bei­trag be­merk­bar ma­chen.

  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Tiermediziner zu konsultieren.

    Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus zahnmedizinischen Fachpersonal und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

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