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Zahnextraktion: Ablauf, Risiken, Kosten

Aktualisiert am Erstellt am Uhr
Autor Text fachlich geprüft von Rumen Stanchev, Zahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik
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Wenn ein Zahn entfernt werden muss, ist er meistens stark beschädigt oder führt aufgrund seiner Lage zu Zahnfehlstellungen. Unser Ratgeber gibt alle Informationen zum Ablauf einer Zahnextraktion sowie wertvolle Tipps zur Schmerzvermeidung.

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Wie verhalte ich mich nach einer Zahnextraktion?

Mit dem richtigen Verhalten nach einer Zahnextraktion lassen sich Beschwerden vermeiden:

Nicht Autofahren: In den ersten Stunden nach der Zahnentfernung kann die Verkehrstüchtigkeit eingeschränkt sein.

Nicht spülen: Die Wunde wird von einem Blutpfropf verschlossen. Damit der Wundschorf nicht weggespült wird, sollten Sie das Spülen am Tag nach der Zahnentfernung zunächst vermeiden. Danach können Sie Ihre Zähne wieder putzen, wobei der Wundbereich nicht mit der Zahnbürste in Berührung kommen sollte. Nach den Mahlzeiten darf aber auch dieser Bereich mit lauwarmem Wasser (evtl. auch mit desinfizierendem Zusatz) gespült werden.

Nicht berühren: Berühren Sie die Wunde nicht mit den Fingern und lassen sie auch die Zunge davon.

Nicht überanstrengen: Vermeiden Sie körperliche Anstrengungen und Sport. Das kann zu Nachblutungen führen.

Keine Wärme: Übermäßige Wärme z.B. durch Sonnenbaden, Trockenhaube beim Frisör oder warme Umschläge kann in den ersten 48 Stunden eine Schwellung und Nachblutung fördern.

Vorsicht beim Essen: Essen Sie erst wieder, wenn die Betäubung im Mund nachgelassen hat. Danach können Sie normal essen, sollten aber die Wunde beim Kauen schonen. Milchprodukte wie Quark oder Joghurt sollten Sie in den ersten drei Tagen nach der Zahnentfernung nicht essen.

Kein Alkohol, Kaffee, Tee, Nikotin: In den ersten 24 Stunden nach der Zahnentfernung sollten Sie unbedingt darauf verzichten.

Bei Schmerzen: Schmerzen sind nach einer Zahnextraktion zunächst ganz normal. In der Regel hilft eine Schmerztablette. Schmerzen, die erst zwei oder drei Tage nach der Zahnentfernung auftreten, deuten allerdings auf Komplikationen hin. In diesem Fall sollten Sie Ihren Zahnarzt aufsuchen.

Bei Blutungen: Blutungen kommen nach einer Zahnentfernung in geringem Umfang immer wieder vor und sind in der Regel ungefährlich. Bei anhaltenden Blutungen sollten Sie: den Mund kurz aber gründlich mit Wasser ausspülen, für 30 Minuten auf ein zusammengefaltetes Leinentaschentuch oder eine Kompresse beißen, Kopf hoch lagern, nicht flach liegen. Hört die Blutung trotzdem nicht auf, suchen Sie unverzüglich den Zahnarzt auf.

Bei Schwellungen: Schwellungen sind nach einer Zahnextraktion nicht ungewöhnlich. Möglicherweise geht auch der Mund vorübergehend nicht mehr ganz auf oder es treten Schluckbeschwerden auf. Diese Erscheinungen können vermindert werden, wenn man gleich nach dem Eingriff kalte Umschläge macht oder die Wange über der Wunde mit einem Eisbeutel kühlt. Wärme sollten Sie vermeiden.

Bei erhöhter Temperatur: Erhöhte Temperatur deutet auf eine Wundinfektion hin. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn die Temperatur über 38.5 °C steigt.

Um das Risiko einer Zahnextraktion gar nicht erst einzugehen, ist richtige Zahnpflege das A und O. Dazu gehört auch die professionelle Zahnreinigung – zweimal jährlich. Die Kosten dafür werden nicht von der GKV übernommen und belaufen sich auf bis zu 100 Euro pro Behandlung. Mit der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz werden Sie dafür nie wieder zur Kasse gebeten. Der achtfache Stiftung Warentest Testsieger leistet bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr für Ihre Prophylaxe.

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Zahnextraktion: Was ist das?

Eine Zahn-Extraktion (lat. extrahere "herausziehen") bezeichnet in der Zahnmedizin die Entfernung eines Zahnes ohne weitergehende operative Maßnahmen. Dabei wird der Zahn mithilfe von Instrumenten rotiert (gedreht) oder luxiert (geschoben).

Wird ein Zahn gezogen (extrahiert) ist dies in den meisten Fällen mit der Entfernung von etwas Zahnfleisch und Knochenmaterial verbunden. Ist ein größerer Schnitt und die Bildung eines Schleimhaut-Periost-Lappens (Schleimhaut-Knochenhaut-Lappen) erforderlich, so fällt das unter den Begriff der Operativen Zahnentfernung (Osteotomie im zahnmedizinischen Fachjargon: „Aufklappung“).

Zahnextraktion: Was sind Gründe, die dafürsprechen (Indikationen)?

Als Indikation bezeichnet man in der Medizin den Grund für den Einsatz einer therapeutischen oder diagnostischen Maßnahme bzw. welche medizinische Maßnahme bei einem bestimmten Krankheitsbild angebracht ist. Man unterscheidet zwischen absoluten und relativen Indikationen.

Absolute Indikationen zur Extraktion

  • Der Zahn ist extrem gelockert (Lockerungsgrad III) und eine Regeneration des Zahnhalteapparates (Reattachment) ist nicht zu erwarten.
  • Es liegt eine Längsfraktur der Zahnkrone oder der Zahnwurzel vor.
  • Es liegt eine Querfraktur der Zahnwurzel im mittleren Drittel der Zahnwurzel vor.
  • Der Patient leidet unter Massiver Apikalen Parodontitis und eine chirurgische Revision (Wurzelspitzenresektion oder Hemisektion) ist nicht möglich.
  • Es liegt eine Zahnverlagerung vor (häufig bei Weisheitszähnen) oder ein Platzmangel, der durch kieferorthopädische Maßnahmen nicht behoben werden kann.
  • Überzählige Zähne müssen entfernt werden, wenn sie den Durchbruch der regelrechten Zähne behindern.

Relative Indikationen zur Extraktion

  • Es liegt eine starke Zerstörung der Zahnhartsubstanzen (Zahnschmelz, Dentin) vor und der Zahnerhalt mittels Füllung oder Krone ist nicht mehr auf Dauer möglich.
  • Der Patient lehnt zahnerhaltene Maßnahmen ab, muss aber dennoch von seinen Schmerzen befreit werden.
  • Der Patient kann die finanziellen Mittel für notwendige zahnerhaltende Maßnahmen (z.B. eine Krone) nicht aufbringen. (Soziale Indikation)
  • Es liegt ein Missverhältnis zwischen Zahn- und Kiefergröße vor, so dass nicht alle Zähne ausreichenden Platz haben. (Systematische Extraktionstherapie im Rahmen einer Kieferorthopädische Behandlung)
  • Der Zahn wird als Ausgleichsextraktion entnommen, wenn in der gegenüberliegenden Kieferhälfte ein Zahn fehlt und eine (Mittellinien)-Verschiebung vermieden werden soll. (z.B.: Zahn 35 fehlt und Zahn 45 wird im Rahmen einer Ausgleichsextraktion entfernt.)

Zahnextraktion: Kontraindikationen (Gegenanzeigen)

Kontraindikationen zur Extraktion bestehen meistens temporär und betreffen die allgemeinmedizinische Operationsfähigkeit des Patienten oder eine lokale chirurgische Erkrankung (z. B. Abszess, Tumor). Die Extraktion sollte dann nach entsprechender Vorbehandlung und ggf. unter sogenannten Risikobedingungen durchgeführt werden.

Lokale Kontraindikationen

  • Akute Entzündungen
  • Radiatio und Chemotherapie

Allgemeinmedizinische Kontraindikationen

  • Antikoagulation, hämorrhagische Diathesen oder Hämophilie (Rücksprache mit behandelndem Arzt bzgl. der aktuellen Gerinnungsparameter und erforderlicher Substitution oder Änderung der Medikation)
  • Akute Phase eines Herzinfarktes
  • Akute Leukosen und Agranulozytosen
  • Schwere Herz-Kreislaufinsuffizienz

Extraktion eines Weisheitszahns

Die häufigste Form der Zahnextraktion ist die Weisheitszahn-OP. Diese erfolgt in aller Regel unter örtlicher Betäubung, wobei auch eine Vollnarkose möglich ist. Die Kosten des Eingriffs inkl. Betäubung werden von der GKV übernommen, sofern der Zahnarzt eine Notwendigkeit für den Eingriff sieht. Möchte sich der Patient auf eigenen Wunsch die Weisheitszähne entfernen lassen, hat er die Kosten vollständig selbst zu zahlen.

Möchte der Patient eine Narkose, werden diese Kosten nicht in jedem Fall erstattet. Sie werden erstattet, wenn z. B. gesundheitliche Gründe gegen eine Betäubung sprechen oder der Weisheitszahn nur sehr schwierig zu entfernen ist. Zudem übernimmt die GKV die Kosten für eine Narkose, wenn es sich beim Patienten um einen Angstpatienten handelt oder wenn alle vier Weisheitszähne in einer Sitzung gezogen werden sollen und Komplikationen zu befürchten sind. Die Narkose wird ebenfalls von der GKV übernommen, wenn diese von vornherein vom Zahnarzt vorgeschlagen wurde.

Wer ohne Notwendigkeit eine Narkose wünscht, der muss mit Kosten von 80 bis 250 Euro rechnen.

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Wie ist der Ablauf der Zahnextraktion?

Vor der Operation

Eine Zahnextraktion wird in aller Regel unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) durchgeführt. Nach Injektion des Anästhetikums wird der Kieferbereich um den Zahn taub. Während der Operation können also keine Schmerzen auftreten.

Das Operationsverfahren

Über das genaue Vorgehen entscheidet der Arzt, sobald der Zahn frei zugänglich ist. Im Normalfall verläuft die Zahnextraktion dann folgendermaßen:

  • Das Zahnfleisch wird vom Zahn entfernt.
  • Der Zahn wird mit einer Extraktionszange gegriffen und in schaukelnden Bewegungen von den Fasern, die ihn am Kiefer fixieren, gelöst. Der Kieferknochen wird dabei leicht gedehnt, so dass der Zahn sich lockert.
  • Der Zahn kann nun herausgezogen werden.

Nach der Operation

Nach der Operation wird das Zahnfach gesäubert und ein Wattetupfer eingelegt, um die Blutung der Wunde zu stoppen. Durch die Blutgerinnung bildet sich ein Blutpfropf, der die Wunde verschließt und vor dem Eindringen von Fremdkörpern und Krankheitserregern schützt.

Spezielle sowie allgemeine Risiken und Komplikationen

Allgemeine Risiken der Zahnextraktion

  • Schmerzen
  • Blutergüsse
  • Verletzung der Blutgefäße
  • Schwellungen
  • Entzündungen
  • gestörte Wundheilung
  • Nachblutung oder Fehlen des Blutpfropfens (Alveolitis)

Spezielle Risiken der Zahnextraktion

  • Eröffnung der Kieferhöhle (Mund-Antrum-Verbindung) im Oberkiefer. Die Kieferhöhle muss mit einer plastischen Deckung verschlossen werden.
  • Nervenschäden (z.B. Unterkiefernerv)
  • Schädigung benachbarter Zähne

Mögliche Komplikationen der Zahnextraktion

  • Fraktur einer Zahnwurzel: Wenn eine Wurzel abbricht, muss der Zahnarzt sie freilegen, um sie besser zu entfernen.
  • Ankylose: Der Zahn ist mit dem Knochen verwachsen und sehr schwer zu ziehen. Der Zahnarzt muss den Kieferknochen um die Zahnwurzel herum entfernen.
  • Unnormale Wurzelformationen, die die Extraktion erschweren: Die Backenzähne haben krumme Wurzeln und der Zahnarzt muss die Wurzelanteile des Backenzahns voneinander trennen, um sie einzeln zu lösen.
  • Luxation (Ausrenkung) des Kiefergelenks: Dazu kann es kommen, wenn die Zahnextraktion länger dauert.
  • Abbrechen des Zahns

Was kostet eine Zahnextraktion?

Wie viel die gesamte Behandlung kostet und ob Sie einen Eigenanteil leisten müssen, ist von den Kosten für die Vorbereitung des Eingriffs abhängig. Durch die Art der Röntgenanalyse, CT, DVT sowie eine evtl. notwendige, professionelle Zahnreinigung können Kosten entstehen, die nicht in der Kassenleistung enthalten sind. Diese Kosten können im Bereich zwischen 300 und 800 Euro liegen.

Wünschen Sie, dass der Zahn unter Vollnarkose oder der Verwendung von Lachgas gezogen wird, obwohl hierfür keine medizinische Indikation vorliegt, sind die Kosten dafür auch selbst zu tragen. Bei Lachgas sind das 100 bis 200 Euro. Bei einer Vollnarkose belaufen sich die Kosten durchschnittlich auf 200 bis 350 EUR je Stunde.

Wie bei allen zahnärztlichen Behandlungen sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob Sie einen Teil der Kosten selbst zu tragen haben. Dies wird im Heil- und Kostenplan aufgelistet.

Was übernimmt die GKV?

Die Kosten für die eigentliche Zahnextraktion übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in aller Regel vollständig. Möchte man die entstandene Lücke daraufhin mit Zahnersatz füllen, erstattet die gesetzliche Krankenkasse 50 % der Kosten als Festzuschuss für eine Standardbehandlung, denn für jeden Befund ist eine festgeschriebene Regelversorgung bzw. Standardtherapie vorgesehen. Kostet die Standardbehandlung beispielsweise 800 Euro, dann erstattete die Krankenkasse 400 Euro. Wer eine höherwertige Versorgung wünscht und sich für eine andere Lösung als die Regelversorgung entscheidet, erhält dennoch nur den Festzuschuss in Höhe von 400 Euro, auch wenn man sich z. B. für ein Implantat entscheidet. Ein Einzelimplantat im Backenzahnbereich kostet ca. 1.000 bis 2.500 Euro. Den Großteil dieser Kosten müssen Patienten privat tragen.

Was übernimmt die DFV?

Der achtmalige Stiftung Warentest Testsieger DFV-ZahnSchutz übernimmt bis zu 100 % aller Kosten, die Ihnen beim Zahnarzt entstehen. Dazu gehören selbstverständlich auch Vor- und Nachbehandlungen sowie alle anästhetische Leistungen und sonstige Leistungen zur Schmerzausschaltung.

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FAQ

Wie lange kühlen nach einer Zahnextraktion?

Nach einer Zahnextraktion sollten Sie mindestens drei Stunden lang kühlen. Das wirkt der Schwellung und den Schmerzen entgegen. Um Unterkühlung zu vermeiden, sollten Sie das Kühlkissen in einen Waschlappen stecken und immer wieder für kurze Zeit abnehmen. Das Lutschen von Eiswürfeln wird ebenfalls empfohlen. Wenden Sie innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Zahnentfernung keinesfalls Wärme an.

Wie lange krank nach einer Zahnextraktion?

Ob man nach einer Zahnextraktion krankgeschrieben wird, hängt von der jeweiligen Situation ab. Betroffene sollten dies am besten im Vorfeld mit dem behandelnden Zahnarzt besprechen. Dieser entscheidet, ob aus medizinischen Gründen eine Krankschreibung erfolgen muss.

Wer schwere körperliche Arbeit verrichtet oder mit chemischen Dämpfen sowie Staub zu tun hat, muss sich in jedem Fall krankschreiben lassen. Bei Tätigkeiten mit Publikumsverkehr, (z. B. im Hotelempfang) kann die Schwellung ebenfalls einen Grund darstellen, der Arbeit zunächst fernzubleiben.

Womit spülen nach einer Zahnextraktion?

Häufiges Spülen und Saugen an der Wunde ist der Heilung nicht zuträglich. Spülen Sie zunächst nur nach den Mahlzeiten mit ein bis zwei Schlucken abgekochtem Wasser. Sie können Salz oder Kamillenlösung hinzufügen.

Welche Schmerztabletten nach einer Zahnextraktion?

Zur Linderung der Schmerzen werden in aller Regel Ibuprofen oder Paracetamol verordnet. Sie dürfen keine Schmerzmittel mit blutverdünnender Wirkung einnehmen (ASS, Aspirin oder Acesal).

Wie lange dauert eine Zahnextraktion?

Eine Zahnextraktion ist nicht allzu zeitaufwändig. Die Dauer ist davon abhängig, wie viele Wurzeln der Zahn hat und wie sehr diese im Knochen verankert sind. Vorhergehende Behandlungen am betroffenen Zahn, können eine Extraktion erschweren. Ebenso spielt die Erfahrung des Zahnarztes eine große Rolle. Erfahrene Experten ziehen einen Zahn meistens innerhalb von wenigen Minuten. Ein komplizierter Eingriff dauert natürlich länger.

Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.

Quellen

Kzbv: Wann muss man einen Zahn ziehen? In: Kassenärztliche Bundesvereinigung. (Stand: 02.02.2024).

Prof. Dr. Dhom & Kollegen: Zahnextraktion Behandlungsablauf, in: Prof. Dr. Dhom & Kollegen. (Stand: 02.02.2024).

Cangiano, Ch (2020): Zahnextraktionen unter Antikoagulation, eine retrospektive Analyse, in: Klinik und Poliklinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie der Technischen Universität Münschen.(Stand: 02.02.2024).

Dr. Zeynep, C.: Zahnextraktion und was nach der Zahnextraktion zu tun ist, in: hospitadent. (Stand: 02.02.2024).

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