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Urlaub und Reisen mit Hund - was ist zu beachten?

Gepäck, Medikamente, Schutzimpfungen, Versicherungen – die Urlaubsvorbereitung kann eigentlich nicht früh genug beginnen. Das gilt vor allem, wenn man in tierischer Begleitung verreist! Für einen entspannten Urlaub mit Hund braucht es definitiv noch etwas mehr als einen gepackten Koffer. Ebenso wie bei uns Menschen selbst, müssen wir für den Vierbeiner frühzeitig an einiges denken. Haben Sie bei Ihrer Urlaubsplanung an die Hundehaftpflicht und die Hundekrankenversicherung gedacht? Diese Hundeversicherungen gehören sowohl im Inland als auch im Ausland definitiv ins Gepäck! Damit der Urlaub für Halter und Hund entspannt verläuft, geben wir die besten Tipps und Informationen für eine gründliche Vorbereitung. So kann beim Urlaub auf vier Pfoten nichts mehr schiefgehen!


Hundehaftpflichtversicherung auf Reisen

Kurz und knapp zusammengefasst: 
 

  • Eine gute Hundehaftpflichtversicherung ist vor allem im Ausland unerlässlich, denn sie leistet für alle Schäden, die der eigene Hund einer anderen Person, Sachen oder Tieren zufügt. Ohne Versicherung kann das schnell zum finanziellen Ruin führen. 
  • Vor Reiseantritt müssen sich Hundehalter über die jeweiligen Einreisebestimmungen für Vierbeiner informieren, wie z b. EU-Heimtierausweis und notwendige Impfungen. 
  • Auch bei Reisen innerhalb Deutschlands sind die unterschiedlichen Regelungen der verschiedenen Bundeländer zu beachten. 
  • In manchen Ländern und auch Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung sogar gesetzlich verpflichtend. 
  • Mit einer Hundehaftpflichtversicherung und einer Hundekrankenversicherung sind Hundehalter und Fellnase auf der sicheren Seite und können entspannt den Urlaub genießen. 

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Mit dem Hund auf Reisen: Gute Gründe für eine Hundehaftpflicht­versicherung

Sei es der Städtetrip in Deutschland oder der Jahresurlaub in ferneren Auslandsgebieten – eine Hundehaftpflichtversicherung gehört ins Gepäck eines jeden Hundehalters. Denn: Als Hundebesitzer ist man generell für jeden Schaden, den der Vierbeiner verursacht, verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob man durch das eigene Verhalten mitschuldig oder unschuldig ist.

Alle Schäden gegenüber anderen Personen, Sachen oder Tieren müssen vom Hundehalter getragen werden inkl. Nachfolgekosten. Das kann schlimmstenfalls zum finanziellen Ruin führen und gilt nicht nur in heimischen Gefilden.

Auch fern der Heimat kann Ihr treuer Gefährte schnell einen Schaden anrichten, für den Sie tief in die Tasche greifen müssen. So z. b. wenn er den teuren Hotelteppich ruiniert, in der Ferienwohnung das Sofa zerbeißt oder beim Toben am Strand eine andere Person oder einen anderen Hund verletzt. All diese Schäden deckt eine gute Hundehaftpflichtversicherung auch im Ausland ab. 

Was sollte in den Hundekoffer? 

Sind alle wichtigen Hundeversicherungen abgeschlossen sowie die notwendigen medizinischen Maßnahmen sichergestellt, können Sie sich (neben dem eigenen Koffer) dem Packen des Hundekoffers widmen. Das gehört unbedingt in das Reisegepäck Ihrer Fellnase:

  • Reiseapotheke
  • Impfpass 
  • EU-Heimtierausweis 
  • Nachweis über die Hundeversicherungen 
  • Halsband 
  • Leinen (evtl. eine kurze Leine für den Stadtbummel und eine längere Leine für Spaziergehwege) 
  • Namensschilder für Halsband und Leinen einschließlich Heimatdresse und Urlaubsadresse 
  • Geschirr 
  • Futter- und Trinknapf
  • Unterlage für Wasser- und Futternapf
  • Wasserbehälter (für das Wasser unterwegs)
  • Fertigfutter 
  • Leckerchen 
  • Kausnacks
  • Handtücher 
  • Bürste/ Kamm 
  • Floh- bzw. Zeckenhalsband 
  • Hundespielzeug
  • Maulkorb (je nach Reiseziel und dort herrschenden Gesetzen)
  • Kotbeutel
  • Schlafplatz 
  • Hundedecke (für Strand, Restaurant, Promenade, Picknick)
  • Hunde- Reisetasche (für kleine Hunde, v. a. an Orten die sehr überlaufen sind) 

Hundefutter und Wasser im Ausland: Was ist zu beachten?

Vor allem in heißen Gebieten und bei hoher Aktivität, ist beim Vierbeiner darauf zu achten, dass er ausreichend trinkt. Was für uns gilt, gilt im Falle des Wassers auch für unsere treuen Begleiter: Auf Leitungswasser sollte man im Ausland verzichten! Dieses ist oft mit Bakterien und Erregern belastet, die Magen-Darm-Infektionen auslösen können. Geben Sie Ihrem Hund auf Reisen und im Urlaub also am besten ausschließlich Trinkwasser. 

Auch beim Hundefutter sollten Hundehalter keinen unnötigen Risiken eingehen. Experten raten dazu, im Urlaub gewohntes Futter zu geben - möglichst im eigenen Hundenapf, der von Zuhause bekannt ist. Ebenso wie für den menschlichen Urlauber stellt der Aufenthalt im Ausland auch für den Vierbeiner eine Ausnahmesituation dar. Das bedeutet Aufregung. Eine Futterumstellung kann diesen Zustand verschlimmern. Aus diesem Grund sollten Futter, Snacks sowie Näpfe von Zuhause mitgebracht werden. Hundehalter, die dieses Reisegepäck dennoch nicht mitnehmen wollen, sollten bei der Fütterung im Urlaub jedoch in jedem Fall auf rohes Fleisch verzichten. Hierbei besteht ein Infektionsrisiko.

Kann das Futter aufgrund der Reisedauer oder Gepäckbegrenzung nicht transportiert werden, besteht eine Alternative darin, das Hundefutter vorab per Post an die Urlaubsadresse zu schicken. Wer die Nahrung dennoch erst vor Ort sicherstellen will und Spezialnahrung für den Begleiter benötigt, kann bei einem Händler im Urlaubsort anrufen und sich so vorab erkundigen.

Was deckt eine Hundehaftpflicht auf Reisen ab?

Ebenso wie wir Menschen im Urlaub gerne auf Entdeckungstour gehen, erkunden auch unsere Vierbeiner neue Gebiete mit großer Neugier. Dass da schon mal mehr herumgetobt wird als Zuhause und teilweise hohe Aufregung herrscht, ist vollkommen normal. Allerdings kann so auch schnell mal etwas passieren, das hohe Kosten nach sich zieht. Für solche Fälle bietet eine Hundehaftpflichtversicherung umfangreiche Kostenerstattung. 

  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Personen- oder Sachschäden: Auch im Ausland kann der kleine Liebling einen anderen Menschen verletzen oder vor Aufregung auf die Straße rennen und so einen Unfall verursachen. 
  • Mietsachschäden an Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotels und Mietwagen: Dazu gehören auch Schäden und Verschmutzungen an Mobiliar und Einrichtung. 
  • Kein Leinen- und Maulkorbzwang: Sollten Sie mal vergessen, Ihren Vierbeiner anzuleinen oder ihm einen Maulkorb anzulegen, obwohl am Urlaubsort eine Pflicht dazu besteht, ist Ihr Hund mit einer entsprechenden Versicherung dennoch für Personen- und Sachschäden versichert. 
  • Forderungsausfalldeckung: Wird Ihr Hund auf Reisen durch einen fremden Hund verletzt und kann der Halter des fremden Hundes nicht in Anspruch genommen werden, weil er zahlungsunfähig ist und selbst keine Hundehaftpflichtversicherung besitzt, springt Ihre Hundehaftpflicht ein. 

Mit diesen umfangreichen Leistungen können Sie die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen.

Die Hundehaftpflichtversicherung begleicht sowohl national als auch international die Schäden, die Ihr Liebling verursacht. Und das für nur wenig Geld! 

Um den besten Freund des Menschen auch medizinisch rundum geschützt zu wissen, empfiehlt sich zusätzlich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung. So können Sie als Hundehalter sichergehen, dass Ihr Hund bei Verletzungen und Krankheit im Ausland bestens versorgt wird. Sollte etwas passieren, bleibt Ihr Urlaubsbudget unangetastet und die Hundeversicherung übernimmt die medizinisch notwenigen Kosten. 

Auslandsreisen mit Hund

Bevor der Urlaub auf vier Pfoten starten kann, ist in jedem Fall zu klären, welche Bestimmungen und Regeln am jeweiligen Reiseziel herrschen. Diese können sich je nach Land und Region stark unterscheiden.

Reisen mit Hund innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb der EU muss für jeden Hund grundsätzlich ein Heimtierausweis mitgeführt werden.

Der Vierbeiner muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein.

Im Heimtierausweis muss außerdem dokumentiert sein, dass das Tier über eine gültige Tollwut-Impfung verfügt. Da die erste Impfung gegen Tollwut ab einem Alter von 12 Wochen durchgeführt werden darf und es danach weitere 21 Tage bis zur Ausbildung des Impfschutzes dauert, können Welpen erst ab einem Alter von 15 Wochen innerhalb der EU reisen.

In Irland, Malta, Finnland und dem Vereinigten Königreich gelten zudem striktere Regeln zu antiparasitären Behandlungen und insbesondere zur Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).

Länderspezifische Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der EU sind auf der Website der Tierärztekammer Hamburg einzusehen. 

Reisen mit Hund in ein Nicht-EU-Land

Bei Reisen in ein Nicht-EU-Land sollten sich Hundehalter vor der Abreise unbedingt über die Wiedereinreisebedingungen informieren.

Wer aus bestimmten Ländern wieder zurück in die EU einreisen will, muss bei der Rückkehr einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. Das gilt vor allem für Länder, die einen anderen Tollwutstatus haben als das Heimatland in der EU. Zu diesen Ländern gehören beispielsweise Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, Thailand und Südafrika. Zieht man als Urlauber mit tierischer Begleitung dort eine Reise in Erwägung, muss man bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest beim Vierbeiner durchführen zu lassen. Dieser sollte 30 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen. 

In vielen Nicht-EU-Ländern ist dieser Antikörpernachweis für Tollwut nicht notwendig. So z. B. in Bosnien-Herzegowina, Weißrussland, Russische Föderation, Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Mazedonien, Hongkong oder Singapur. 

Die Schweiz sowie Liechtenstein haben die EU-Regeln übernommen, so dass Mikrochip, Tollwutimpfung und EU-Heimtierausweis für eine Reise mit Hund genügen. 

Vor dem Urlaubsstart in ein Nicht-EU-Land sollte man sich in jedem Fall über länderspezifische Besonderheiten informieren.

Konkrete Einreisebestimmungen für das Urlaubsziel können bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden. Darunter können auch Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie fallen.

Denken Sie außerdem daran, nicht nur die Einreisebestimmungen des Ziels zu checken, sondern auch die Regelungen der jeweiligen Durchreise-Länder. Das gilt für alle Fortbewegungsmittel – sei es mit dem Auto, der Bahn, dem Schiff oder dem Flugzeug. 

Fliegen mit Hund

Viele Hundehalter wollen auch bei Reisen in fernere Gebiete nicht auf Ihren vierbeinigen Freund verzichten.

Soll der Partner mit der kalten Schnauze auch über den Wolken dabei sein, gibt es einiges zu beachten. Jede Fluggesellschaft hat andere Regeln. Zunächst sollte man sich als Hundehalter darüber informieren, ob die gewünschte Fluggesellschaft Hunde überhaupt transportiert. Das ist nicht immer selbstverständlich:

  • Ryanair und Easyjet befördern keine Tiere. 
  • Germanwings transportiert Hunde nur im Handgepäck. Hund und Transporttasche dürfen zusammen nicht mehr als 8 kg wiegen. 
  • British Airways, Lufthansa, Condor und einige weiter Fluggesellschaften befördern Hunde je nach Gewicht bzw. Größe entweder als Handgepäck oder im Gepäckraum. Die Größenvorschriften variieren von Fluglinie zu Fluglinie. 

Grundsätzlich muss die Mitnahme eines Hundes bei jeder Fluggesellschaft, die vierbeinige Passagiere gestattet, rechtzeitig angemeldet werden. Bei den meisten Airlines muss die Anmeldung spätestens 48 Stunden vor Abflug erfolgen. Bestenfalls meldet man den Hund direkt an, wenn man selbst ein Ticket bucht. 

Möchte man den Vierbeiner mit ins Handgepäck nehmen, muss er in einer speziellen Transportbox untergebracht werden. Diese muss groß genug sein, damit der Hund in seiner natürlichen Haltung liegen, stehen und sich umdrehen kann. Die Box muss unter den Vordersitz passen und darf während des Flugs nicht geöffnet werden. Achtung: Auch wenn der Sitz nebenan frei ist, darf die Box aus Sicherheitsgründen unter keinen Umständen dort abgestellt werden. Als Alternative zur Box gibt es spezielle Transporttaschen für Hunde, die flexibler sind und leichter unter den Sitz passen. Es gilt allerdings vorher zu überprüfen, ob der Transport in solchen Taschen von der Airline akzeptiert wird. 

In welchen Ländern besteht eine Pflicht zur Hundehaftpflicht­versicherung? 

In manchen Ländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar verpflichtend.

Ohne diesen Schutz kann dem Hund die Einreise verwehrt werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich als Hundehalter unbedingt vor Reiseantritt über die Bestimmungen des jeweiligen Landes, z. B. bei der zuständigen Botschaft, erkundigen. Eine gute Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie in jedem Fall zeitlich unbegrenzt in ganz Europa und zeitlich begrenzt im weltweiten Ausland. 

Reisen mit Hund in Deutschland 

Damit die Urlaubsfreude ungetrübt bleibt, sollte man sich auch bei einem Urlaub in Deutschland mit den Begebenheiten und Regeln vor Ort vertraut machen. 

Hundeverordnungen der Bundesländer 

In Deutschland legen die einzelnen Bundesländer Ihr Hundeverordnungen selbst fest.

Zudem bestehen kommunale Verordnungen, welche die Kommunen auf Grundlage der Hundegesetze des jeweiligen Bundeslandes festlegen. Somit gibt es nicht nur Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, sondern auch innerhalb eines Bundeslandes zwischen in den verschiedenen Kommunen. Deshalb müssen sich Hundehalter nicht nur bei Reisen in ein anderes Bundesland, sondern auch bei einem Aufenthalt in einer anderen Stadt über die dort geltenden Regeln informieren.  

Eine Übereinstimmung besteht in der Existenz von Rasselisten, die Bundesländer anlegen, um Hunde als unterschiedlich gefährlich einzustufen. Die Rassen, die auf diesen Listen zu finden sind, variieren allerdings. Für Halter solcher Hunderassen können besondere Bedingungen gelten wie z. B. eine Leinen- und Maulkorbpflicht. Oftmals werden auch Regelungen zur Versicherungs- oder Mikrochippflicht festgelegt oder auch rasseübergreifende Pflichten wie z. B. eine Leinenpflicht in Fußgängerzonen oder sonstigen Plätzen mit viel Publikumsverkehr.

Die Wahl des richtigen Ortes: See, Berge oder Stadt? 

Wohin soll die Reise gehen?

Neben den eigenen Vorlieben ist bei der Wahl des Urlaubsortes auch auf die Bedürfnisse des Hundes zu achten. Für eine Generalprobe der Reisetauglichkeit des Vierbeiners empfiehlt sich im Vorfeld ein Wochenendausflug. 

Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass der Vierbeiner das Klima am Reiseort gut verträgt. Große Hitze kann für Hunde mit langem oder dunklem Fell eine unzumutbare Belastung darstellen, da sie ihre Körpertemperatur über das Hecheln regulieren müssen und ansonsten nicht schwitzen. Falls es dennoch der Strandurlaub werden soll, sollte man besser im Frühjahr oder Herbst verreisen.
Egal ob Strand, Berge See oder Stadt: Behalten Sie als Hundehalter Ihren treuen Begleiter (zumindest in der ersten Zeit) im Auge. Möglicherweise reagiert er mit hoher Neugier oder gar Stress auf die ungewohnte, neue Umgebung. Dementsprechend kann er schnell heftiger reagieren als sonst - z. B. beim Toben mit anderen Hunden. Gerade für solche Fälle ist eine Hundehaftpflichtversicherung unerlässlich. Sollte Ihre Fellnase einen Schaden an anderen Hunden, Personen oder Gegenständen verschulden, kann man dennoch entspannt den Urlaub genießen, denn die Versicherung trägt die Kosten für kleine und große Malheure unserer vierbeinigen Freunde.

Was leistet der DFV-Hundehaftpflicht­Schutz?

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Quellen

4 Pfoten Urlaub, www.4pfoten-urlaub.de (Abruf: 09.09.2020)
ADAC, www.adac.de (Abruf: 07.09.2020) 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, www.bmel.de (Abruf: 10.09.2020) 
Hunde, www.hunde.de (Abruf 09.09.2020) 
Hundehaftpflichtversicherungen Vergleich, www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de (Abruf: 07.09.2020) 
Hundeversicherung Blog, www.hundeversicherung-blog.de (Abruf: 08.09.2020) 
hundund, www.hundund.de (Abruf: 10.09.2020)
inprintmytravel, www.imprintmytravel.com (Abruf 10.09.2020) 
Mein Haustier, www.mein-haustier.de (Abruf 08.09.2020) 
Strandpfoten, www.strandpfoten.de/hundeversicherung (Abruf 07.09.2020) 
Tierärztekammer Hamburg, www.tieraerztekammer-hamburg.de (Abruf: 08.09.2020) 
Zooroyal, www.zooroyal.de (Abruf 08.09.2020) 

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