Familienhaftpflichtversicherung Testsieger „SEHR GUT“ (0,6)
Bis zu 100 Mio. € Versicherungssumme
Partner und Kinder umfassend absichern
Täglich kündbar
Weltweiter Schutz
Mit und ohne Hundehaftpflicht
Was ist eine Haftpflichtversicherung für die Familie?
Der Versicherungsschutz einer Familienhaftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie. Im Gegensatz zum Singletarif einer Haftpflicht, bei der die Versicherung nur auf den Versicherungsnehmer zugeschnitten ist, ist bei der Familienhaftpflicht also die gesamte Familie geschützt. Wenn Sie oder eine mitversicherte Person einer Dritten Schaden zufügen, müssen Sie sich keine Sorgen machen und benötigen keine separaten Versicherungsverträge für Ihre Kinder oder den Partner. Unsere Familienhaftpflicht übernimmt die Sach-, Personen- und Vermögensschäden für die ganze Familie. Egal ob Ihr Sohn beim Fußball spielen, das Tor im Garten verfehlt und der Ball unabsichtlich in der Scheibe des Nachbarn landet oder die selbst gebackene Kirschtorte auf der weißen Designercouch der Schwiegermutter landet – wir übernehmen die Kosten.
Tarife unserer Familienhaftpflichtversicherung im Vergleich
Versicherungssumme
20 Mio. €
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht
zubuchbar
Versicherungssumme
100 Mio. €
- Ausfalldeckung
- Schlüsselverlust
- Drohnen (bis 5 kg)
Hundehalterhaftpflicht
zubuchbar
Unsere Familienhaftpflichtversicherung
Testsieger Stiftung Warentest
Unsere Familienhaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest (09/2022) für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
Was kostet eine private Haftpflichtversicherung für die Familie?
Für wenig Geld erhalten Sie bei uns maximalen Schutz bis zur vereinbarten Summe, denn wir bieten die Familienhaftpflichtversicherung schon ab 5,30 Euro pro Monat an. Je nach Versicherungssumme und vereinbarter Selbstbeteiligung variiert der Versicherungsbeitrag. Geben Sie einfach in unserer Abschlussstrecke die Vertragsangaben nach Ihren Wünschen ein und sehen Sie die preislichen Unterschiede auf einen Blick.
Warum ist eine Familien-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Im Familienleben sind Missgeschicke schnell passiert. Insbesondere mit Kindern steigt das Risiko, dass Eigentum von Dritten beschädigt wird und Sie als Eltern dafür aufkommen müssen. Laut Gesetz müssen Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen zufügen, haften. Eine Familienhaftpflicht ist daher unverzichtbar, da sie allen Familienmitgliedern finanziellen Schutz bietet. So müssen Sie ich keine Sorgen mehr machen, wenn Ihr Kind bei einem Spielkameraden tobt oder der Partner auf der Geburtstagsfeier des Nachbarn die teuren Möbel bestaunt. Sollten unabsichtlich Personen verletzt werden, eine Sache zu Schaden kommen oder ein Vermögensschaden entstehen, haftet die Familienhaftpflicht für die ganze Familie und erspart Ihnen finanzielle Einbußen und hohe Rechnungen.
Vorteile der Familienhaftpflichtversicherung bei der DFV
Mit unserer Familienhaftpflichtversicherung ist die ganze Familie in nur einem Vertrag bestens gegen die Gefahren des täglichen Lebens abgesichert. Profitieren Sie von den Vorteilen unseres Familientarifs:
- Weltweiter Schutz: Sie müssen sich auch auf Reisen keine Sorgen machen. Egal ob es der Familientrip ist oder eine Auszeit mit dem Partner – wir bieten innerhalb Europas zeitlich unbegrenzten und außerhalb Europas bis zu 5 Jahren Schutz für die ganze Familie.
- Einfache Kostenerstattung: Mithilfe unserer App können Sie ganz unkompliziert und schnell Ihre Rechnung einreichen. Fotografieren Sie einfach das Dokument ab und laden Sie es in der App hoch. Kurze Zeit später haben Sie schon das Geld auf Ihrem Konto.
- Keine Wartezeiten: Bei uns sind Sie sofort ohne Wartezeit haftpflichtversichert. Schließen Sie mit wenigen Klicks bequem und schnell die Versicherung ab und genießen Sie sofortigen Schutz.
- Testsieger Stiftung Warentest: Unsere Familienhaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest für sein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis mit „SEHR GUT“ (0,6) ausgezeichnet.
- Hundehalterhaftpflicht auf Wunsch integrierbar: Sie können auch Ihr vierbeiniges Familienmitglied im DFV-HaftpflichtSchutz integrieren. Wenn Sie nach Versicherungsbeginn vierbeinigen Zuwachs bekommen, melden Sie uns einfach Ihre neue Fellnase innerhalb von 12 Monaten und sparen Sie sich den Abschluss einer separaten Hundehaftpflichtversicherung.
- Ausfalldeckung: Wir springen ein und übernehmen die Kosten, wenn Dritte Ihnen oder einer mitversicherten Person Schaden zufügen und finanziell nicht in der Lage sind, Schadensersatz zu leisten.
- Selbstbehalt auf Wunsch: Innerhalb des DFV-HaftpflichtSchutz steht Ihnen frei, ob Sie einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung (300 Euro) wählen. Der vereinbarte Selbstbehalt wird einfach von der Entschädigungsleistung abgezogen.
- Nur Zwei Sublimits von je 1 Million Euro: Wir haben nur für die Kaution in Europa und für Schäden durch Internetnutzung zwei Sublimits von jeweils 1.000.000 Euro.
Die private Haftpflichtversicherung für Familien der DFV Unsere Leistungen im Überblick
Familie | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
| |
Partner Ehepartner bzw. Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, die im Haushalt der VP leben und dort gemeldet sind. | |
Unverheiratete Kindern Kinder des VN oder Partners bis Erstaufnahme berufliche Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des VN leben. | |
Angehörige im Haushalt Des Versicherungsnehmers:
| |
Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen Ausgenommen übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß und Schimmelbildung | |
Privater und beruflicher Schlüssel Bis zur vereinbarten Versicherungssumme | |
Versicherungsschutz als Inhaber von Wohnungen, Einfamilienhäuser und Ferienimmobilien Europaweit inkl. Schweiz und Israel | |
Kraftfahrzeuge Ausgenommen zulassungs- oder versicherungspflichtige Land- und Wasserfahrzeuge auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen | |
Halten von Tieren | |
Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten Bei einem Gesamtumsatz bis höchstens 20.000 EUR in den letzten 12 Monaten, nur genannte Berufe:
| |
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen Bis zur vereinbarten Versicherungssumme | |
Personen-, Sach-, und Vermögensschäden 20 Mio. €; höchstens 40 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person oder 100 Mio. €; höchstens 100 Mio. € innerhalb von 12 Monaten und höchsten 15 Mio. € je geschädigter Person | 20 Mio. € / 100 Mio. € |
Selbstbeteiligung | 0 € / 300 € |
Weltweiter Schutz
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Partner Ehepartner bzw. Partner aus eingetragener Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, die im Haushalt der VP leben und dort gemeldet sind. | |
Unverheiratete Kindern Kinder des VN oder Partners bis Erstaufnahme berufliche Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 35 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des VN leben. | |
Angehörige im Haushalt Des Versicherungsnehmers:
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Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Sachen Ausgenommen übermäßige Beanspruchung, Abnutzung, Verschleiß und Schimmelbildung | |
Privater und beruflicher Schlüssel Bis zur vereinbarten Versicherungssumme | |
Versicherungsschutz als Inhaber von Wohnungen, Einfamilienhäuser und Ferienimmobilien Europaweit inkl. Schweiz und Israel | |
Kraftfahrzeuge Ausgenommen zulassungs- oder versicherungspflichtige Land- und Wasserfahrzeuge auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen | |
Halten von Tieren | |
Selbstständige oder freiberufliche Tätigkeiten Bei einem Gesamtumsatz bis höchstens 20.000 EUR in den letzten 12 Monaten, nur genannte Berufe:
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Schäden durch Gefälligkeitshandlungen Bis zur vereinbarten Versicherungssumme |
Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
Generell sind innerhalb unserer Familienhaftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer und dessen Familie versichert. Damit Sie sich ganz sicher sein können, welche Personen das genau umfasst, haben wir alle im Familientarif versicherten Personen hier für Sie zusammengefasst:
- Ehepartner und Lebenspartner, die im gleichen Haushalt leben und gemeldet sind, sind mitversichert. Sollten Sie sich scheiden oder trennen, gilt der Versicherungsschutz für den Partner, der aus der Familienhaftpflicht austritt noch für maximal zwölf Monate.
- Kinder, die im gleichen Haushalt leben, sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit und maximal bis 35 Jahre im Versicherungsschutz eingeschlossen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es die leiblichen Kinder, Stief-, Pflege- oder Adoptivkinder sind.
- Verwandte und Angehörige, die im gleichen Haushalt wie der Versicherungsnehmer leben und gemeldet sind, sind automatisch im Versicherungsschutz inbegriffen. Diese sind auch mitversichert, wenn Sie im Pflege- oder Seniorenheim wohnen und pflege-, hilfsbedürftig oder gebrechlich sind.
- Au-pair, Austausch- und Gastschüler sind genau wie weitere Personen, die vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers eingegliedert sind, bis zu 12 Monaten in der Familienhaftpflicht mitversichert.
- Notfallhelfer, die freiwillig Hilfe leisten, profitieren von Ihrer Familien-Haftpflichtversicherung. Sollte der Notfallhelfer Schäden bei Dritten während der Hilfeleistung verursachen, kommt unsere Familienhaftpflicht für die Schadensersatzleistungen auf, wenn dieser keine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt.
- Im Haushalt beschäftigte Personen sind im Familientarif mitversichert, wenn der Schaden während der Tätigkeit im Haushalt bei Dritten verursacht wurde.
Die Haftpflichtversicherung für Familie, Kinder & Partner
- Der Expartner ist noch für maximal zwölf Monate mitversichert.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit der Familienhaftpflicht?
- Ja, wenn Sie sich für den Familientarif entscheiden, ist Ihr Kind automatisch mitversichert.
Ist mein Kind automatisch mit haftpflichtversichert?
- Wenn Kinder ausziehen oder zum ersten Mal anfangen, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, müssen sie sich selbst versichern.
Wann brauchen Kinder eine eigene Haftpflichtversicherung?
- Wenn das Kind mit 18 noch nicht die erste berufliche Tätigkeit aufgenommen hat, ist es bei den Eltern mitversichert.
Ist man mit 18 bei den Eltern haftpflichtversichert?
In jeder Situation richtig abgesichert
Mietwohnung: Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn Sie etwas in der Mietsache beschädigen, das laut Mietvertrag dem Vermieter gehört. Vor allem in einem Haushalt mit Kindern ist ein tiefer Kratzer im Parkett oder ein kaputter Schrank in der Einbauküche schnell passiert. Die Kosten für eine Reparatur oder den Ersatz eines entstandenen Schadens müssen Sie dann aus eigener Tasche aufbringen. Einige Vermieter bestehen mittlerweile sogar darauf, dass Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Beim DFV-HaftpflichtSchutz sind Mietsachenschäden in den Leistungen inbegriffen
Hausbau: Mit der Familiengründung geht auch häufig der Wunsch nach den eigenen vier Wänden einher. Wenn Sie ein Haus bauen, sind Sie als Bauherr auch für Unfälle und Schäden verantwortlich, die auf oder wegen ihrer Baustelle entstehen. Das gilt auch für Renovierungs- oder Umbauarbeiten. Bei der Haftpflicht der DFV sind Schäden durch Ihr Bauvorhaben bis 1 Mio. Euro abgesichert.
Hauseigentum: Wenn Sie bereits ein Haus für Ihre Familie gebaut oder gekauft haben, sind Sie ebenfalls für Schäden verantwortlich, die durch dieses verursacht werden. Um wirklich sicherzugehen, dass Schäden durch ein von Ihnen bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus abgesichert sind, ist diese Leistung in der Familienhaftpflicht der DFV inbegriffen.
Im Urlaub: Auch in einem ruhigen Familienurlaub ist ein umfassender Versicherungsschutz für die gesamte Familie wichtig. Ansonsten kann eine kleine Unachtsamkeit schnell zu langwierigen finanziellen Folgen führen. Entscheiden Sie sich für einen Familientarif, sichert die Haftpflichtversicherung im Ausland Sie als Versicherungsnehmer und alle mit Ihnen gemeinsam lebenden Familienmitglieder ab. Schäden im Hotel oder in der Ferienwohnung sind mit der Versicherung abgedeckt.
Schlüsselverlust: Wenn Sie oder Ihre Kinder Ihren Schlüssel verloren haben oder er gestohlen wurde, müssen Sie in den meisten Fällen die Schlösser austauschen lassen. Das kann vor allem dann sehr teuer werden, wenn Sie für den Austausch der Schließanlage in einem Mehrfamilienhaus zahlen sollen. Ihr Vermieter hat das Recht, die ganze Schließanlage auf Ihre Kosten auszutauschen. In der Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz ist sowohl der Verlust privater als auch beruflicher Schlüssel mitversichert.
Haustiere: Ist ein Haustier fester Bestandteil Ihrer Familie, sind Sie als Besitzer für Schäden durch Ihr Tier verantwortlich. Bei der Versicherung DFV-HaftpflichtSchutz sind Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen oder Vögel abgesichert. Hunde müssen Sie zusätzlich durch eine Hundehalterhaftpflicht absichern. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung können Sie im DFV-HaftpflichtSchutz für bis zu fünf Hunde integrieren.
Forderungsausfalldeckung: Wenn einem Familienmitglied Schaden zugefügt wird, der Verursacher selbst aber keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und zahlungsunfähig ist, bleiben Sie schlimmstenfalls schuldlos auf Ihren Kosten sitzen. Die Forderungsausfalldeckung schützt Sie vor solchen Fällen und Ihre Versicherung übernimmt die Kosten. In der Familienhaftpflicht DFV-HaftpflichtSchutz ist die Forderungsausfalldeckung inbegriffen.
Welche Schäden deckt die Familien-Haftpflichtversicherung der DFV ab?
- Personenschaden: Wenn Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder einer anderen Person unachtsam Schaden zufügen und diese sich dabei verletzt (z. B. Fahrradunfall) kommen wir für den Schaden auf.
- Sachschaden: Egal ob Sie aus Versehen die neue Designercouch beschmutzen oder Ihr Kind beim Toben den Gartenzwerg des Nachbars zerstört – wir übernehmen die Kosten für Sachschäden, die versehentlich im täglichen Leben durch Sie oder Ihre versicherte Familie verursacht werden.
- Vermögensschaden: Wenn eine dritte Person versehentlich von Ihnen oder einem Ihrer versicherten Familienmitglieder verletzt wird und Folgeschäden davonträgt, zahlen wir den Schadensersatz. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand aus Ihrer Familie versehentlich eine andere Person so stark verletzt, dass diese für längere Zeit krankgeschrieben werden muss und dadurch finanzielle Einbußen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen.
- Mietsachschäden: Sollten Sie mit Ihrer Familie in einer Mietwohnung wohnen und Mietsachschäden an beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen verursachen, übernehmen wir die Kosten für den Schadensersatz. Neben Ihrer Mietwohnung ist auch das Inventar in einer Reiseunterkunft versichert.
- Gefälligkeitsschäden: Gefälligkeiten und unentgeltlichen Hilfeleistungen bei Dritten sind in unserer Haftpflichtversicherung integriert. Wenn Ihr Partner beispielsweise Ihren neuen Nachbarn beim Umzug helfen möchte und ihm ein Umzugskarton aus der Hand rutscht, in dem sich eine teure Vase befand, übernimmt Ihr DFV-HaftpflichtSchutz den Schadensersatz.
- Schlüsselverlust: Schlüsselverluste können sehr schnell sehr teuer werden, wenn zum Beispiel bei einer Schließanlange für einen Bürokomplex alle Schlösser an allen Türen ausgetauscht werden müssen. Bei uns sind sowohl Ihre privaten als auch Ihre beruflichen Schlüssel (fremde Schlüssel) bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert.
- Babysitting und Tiersitting: Schäden, die Sie oder ein versichertes Familienmitglied verursachen, während Sie beispielsweise auf das Nachbarskind aufpassen oder das Pferd einer Freundin ausreiten, sind ebenfalls versichert.
- Schadensverursachung an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen: Machen Sie sich keine Sorgen, wenn sich Ihre Kinder Spielsachen von den Schulfreunden ausleihen. Wir haften auch für Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen, sofern es sich nicht um Wertsachen wie beispielsweise Wertpapiere, Schmuck oder Kunstgegenstände handelt.
- Internetschutz: Gerade Kinder wissen oftmals nicht, ob es sich um eine seriöse Internetseite handelt. Mit einem falschen Klick kann viel Schaden bei Dritten angerichtet werden. Wir haften für Internetschäden, die durch Übermittlung, Bereitstellung und dem Austausch elektronischer Daten entstehen, wenn Computerviren bei Dritten übertragen werden und dadurch Daten gelöscht, unterdrückt oder unbrauchbar gemacht werden.
- Forderungsausfalldeckung: Wir stehen Ihnen auch finanziell zur Seite und übernehmen die Kosten, wenn Ihnen Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht in der Lage ist, die Kosten zu tragen.
Wichtige Gründe für eine Familienhaftpflichtversicherung
Mehr Sicherheit für die ganze Familie
Die Familienhaftpflichtversicherung der DFV schützt vor ruinösen Haftpflichtschäden
Digital, mobil und serviceorientiert
Häufige Fragen zur Familienhaftpflichtversicherung
- Wenn Sie in einer Partnerschaft leben und eine Familie gründen wollen oder bereits Kinder haben, lohnt es sich immer, eine Familienhaftpflicht abzuschließen.
Wann brauche ich eine PHV für Familien?
- Achten Sie darauf, dass Ihre Familienhaftpflicht Schäden für deliktunfähige Kinder abdeckt und die Deckungssumme ausreichend hoch ist.
Welche Leistungen sollte eine Familienhaftpflichtversicherung enthalten?
- Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Die Familienhaftpflicht deckt unter anderem keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden, Teilnahme an Rennen, Verschleiß, Fahrzeughaftung, Waffenbesitz und Jagd ab.
Welche Leistungen deckt die Familienhaftpflicht u.a. nicht ab?
- Nach Tod des Versicherungsnehmers muss eine mitversicherte Person den Vertrag weiterführen, ansonsten endet der Vertrag.
Was passiert, wenn der Versicherungsnehmer der Familenhaftpflichtversicherung stirbt?
- Kinder sind solange in der Familienhaftpflicht mitversichert, bis die Erstaufnahme eines Berufs erfolgt und höchstens bis sie 35 Jahre alt sind.
Bin ich bei meinen Eltern mitversichert und wenn ja bis wann?
- Bis das Kind den ersten eigenen Beruf anfängt auszuführen, ist es bei den Eltern haftpflichtversichert.
Wie lange ist man bei den Eltern haftpflichtversichert?
- Studenten unter 35 Jahre sind bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit bei den Eltern mitversichert.
Wie lange sind Studenten über die Familienhaftpflichtversicherung mitversichert?
- Wenn Sie eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kommt diese für Schäden durch Kinder auf.
Wer haftet für (Haftpflicht-)Schäden durch Kinder?
- Wenn Sie eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, haftet diese für den Schaden, den Ihr Kind bei Dritten verursacht hat.
Was passiert, wenn mein Kind was kaputt macht?
- Deliktsunfähige Kinder können nicht für Schäden, die sie verursacht haben, haftbar gemacht werden.
Was sind deliktsunfähige Kinder?
- Fahrlässiges Verhalten und mangelnde Aufsicht bei den eigenen Kindern und Kindern von Dritten verletzt die Aufsichtspflicht.
Wann verletze ich die Aufsichtspflicht für meine Kinder?
- Eltern müssen Ihr Kind nicht regelmäßig am Computer überwachen.
Haben Eltern eine Aufsichtspflicht am Computer?
- Ja, unter bestimmten Umständen haften wir auch für Schäden, die innerhalb der Familie passieren.
Sind Haftpflichtschäden innerhalb der Familie versichert?
- Ja, Au-pairs und Austauschschüler sind bis zu zwölf Monaten in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert.
Sind Au-pairs und Austauschschüler in der Familienhaftpflicht mitversichert?
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- Auslandskrankenversicherungen
- Unfallversicherungen
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- Haftpflichtversicherung kündigen oder wechseln
- Privathaftpflichtversicherungen
- Private Haftpflichtversicherung für Singles
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- Hundehaftpflichtversicherung
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