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Private Krankengeld-Zusatzversicherungen: Wann und für wen geeignet?

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Eine längere Erkrankung kostet nicht nur Nerven und Kraft - auch der Verdienstausfall schmerzt. Mit einer Krankentagegeldversicherung hat man eine Sorge weniger, denn diese springt in einer solchen Situation ein und gleicht das fehlende Einkommen aus.

Finanzielle Absicherung Arbeitnehmer

Vor Unfall oder Krankheit ist niemand geschützt. Wer länger im Beruf ausfällt, braucht eine finanzielle Absicherung, um auch während seiner Arbeitsunfähigkeit über die Runden zu kommen.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten nach 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit Krankentagegeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Dieses ist jedoch niedriger als ihr gewohnter Lohn und beträgt 70 % vom Bruttogehalt bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro monatlich (und auch nicht mehr als 90 % vom Nettogehalt). Abgezogen werden Beiträge zur Sozialversicherung. Wer mit seinem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, erhält dennoch nicht mehr als 3.386,25 Euro Krankengeld im Monat.

Ab wann bekommt man Krankengeld?

Sobald Ihnen ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie in den ersten sechs Krankheitswochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Das gilt ebenfalls ab dem ersten Tag eines stationären Krankenhaus-Aufenthalts oder für den Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung der Krankenkasse. Unter bestimmten Bedingungen wird auch Krankengeld bezahlt, wenn Sie ein krankes Kind betreuen. Ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Wie viel Krankengeld bekomme ich nach 6 Wochen?

Ist man als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank, wird die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers durch das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen abgelöst. Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung ab dem 43. Krankheitstag und fällt geringer aus als die Lohnfortzahlung. Das Sozialgesetzbuch gibt vor, dass das Krankengeld 70 % des Brutto-Einkommens beträgt und 90 % des Netto-Einkommens nicht übersteigen darf. Als Arbeitnehmer bekommt man diese Lohnfortzahlung höchstens 78 Wochen lang.

Worauf muss ich beim Vertrag achten?

Vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung sollte man die Angebote der verschiedenen Versicherer gründlich vergleichen, denn den Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, macht beim Krankentagegeld wenig Sinn. Die meisten Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Somit wird ein Teil der Beiträge angespart, um damit die höheren Kosten im Alter abzufangen. Wird der Vertrag gekündigt, geht auch ein Großteil der Rücklagen fürs Alter verloren. Außerdem wird es mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Beschwerden schwieriger, einen neuen, preiswerten Vertrag abzuschließen.

Bei der Entscheidung für eine Krankentagegeldversicherung sollte Sie auf folgende Merkmale achten:

Tagegelderhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung

Sie sollten Ihre Krankentagegeld-Versicherung mit der Zeit an Ihr steigendes Einkommen anpassen können, ohne dafür erneut Gesundheitsfragen beantworten oder Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen. So ist sichergestellt, dass Sie langfristig ausreichend abgesichert sind.

Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht

Eigentlich dürfen Versicherer den Vertrag während der ersten drei Jahre ohne Angabe von Gründen kündigen. Manche verzichten auf dieses ordentliche Kündigungsrecht. Somit muss man als Versicherter keine Sorgen haben, den Vertrag zu verlieren, falls man in den ersten Jahren länger krank wird und Versicherungsleistungen in Anspruch nimmt.

Übergang zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn keine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und Sie voraussichtlich dauerhaft nicht arbeiten können, endet das Krankentagegeld, denn dann müssten Sie Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. 
Im Falle der Berufsunfähigkeit, sollte die Krankentagegeld-Versicherung noch für drei weitere Monate zahlen. Manche Versicherer leisten sogar noch länger. So gewinnen Sie Zeit, um eine Rente von der BU-Versicherung zu beantragen. 

Tage werden bei wiederholter Krankheit zusammengezählt

Wenn Sie aufgrund derselben Krankheit immer wieder krankgeschrieben werden, sollten Sie nicht jedes Mal warten müssen, bis das Krankentagegeld gezahlt wird. Krankheitstage aufgrund derselben Krankheit sollten zusammengezählt werden. Das ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keine Lohnfortzahlung erhalten.

Leistung während stationärer Reha

Einige Versicherungen zahlen Krankengeld nicht während einer Reha oder nur unter strengen Voraussetzungen. Manche Anbieter zahlen erst nach einer langen Phase der Arbeitsunfähigkeit oder ausschließlich, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt. Andere Versicherer leisten nur nach einer schriftlichen Zusage vor Behandlungsbeginn. Checken Sie die Vertragsbedingungen hierzu also vor Abschluss, um später keine böse Überraschung zu erleben.

Fortführen des Vertrags bei Arbeitslosigkeit

Falls Sie arbeitslos werden, muss der Vertrag nicht automatisch enden. Einige Anbieter beenden den Vertrag erst, wenn der Kunde keine ausreichenden Anstrengungen bei der Arbeitssuche nachweist oder Hartz IV bezieht. Bei einigen Anbietern kann man den Vertrag auch beitragsfrei ruhend stellen, bis man einen neuen Job gefunden hat.

Genug Zeit, um das Attest einzureichen

Als Versicherter müssen Sie Ihrer Versicherung die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest vom Arzt nachweisen. Achten Sie vor Abschluss des Vertrags darauf, dass dafür eine ausreichend lange Frist vorgesehen ist. Diese sollte mindestens bis zum Ende der Karenzzeit gehen, also dem Zeitpunkt, ab dem das Tagegeld gezahlt wird.

Worauf sollten Sie außerdem bei der Wahl Ihrer Krankentagegeld-Zusatzversicherung achten?

Früh abschließen

Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter bei Vertragsschluss. Je jünger Sie sind, desto günstiger ist auch die Absicherung. Die Gesundheitsfragen sollten wahrheitsgemäß beantwortet werden, ansonsten können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. Ist jemand bereits krank, kann ihm der Versicherungsschutz verweigert werden.

Geringes Einkommen melden

Der Versicherer zahlt Krankentagegeld nur bis zur Höhe des aktuellen Nettoeinkommens. Bei Arbeitsnehmern ist der Verdienst der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich. Ist das Nettoeinkommen nach Vertragsschluss gesunken, zahlt der Versicherer ein niedrigeres Krankentagegeld aus, als zunächst vertraglich vereinbart. Die Beiträge werden dementsprechend angepasst. Es gibt allerdings keine Ausgleichszahlung für bis dahin zu viel gezahlte Beiträge. Sie sollten Ihren Versicherer also unbedingt informieren, wenn sich Ihr Einkommen verringert. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie zu hohe Beiträge zahlen.

Manchmal nicht versicherbar

Es gibt für einige Berufsgruppen bestimmte Tageshöchstsätze: Bei Ärzten liegen diese eher hoch, während sie bei Landwirten, Gewerbetreibenden und Existenzgründern niedrig ausfallen. Mehr als das Nettoeinkommen dürfen Versicherte nicht aus der Krankengeldzahlung beziehen. Bei Selbstständigen ist jedoch nicht definiert, was das Nettoeinkommen ist. So verstehen manche Versicherer darunter 70 oder 80 % des Gewinns vor Steuern und andere den Gewinn nach Steuern. Durch den Abzug von Ausgaben haben Selbstständige die Möglichkeit, ein relativ geringes Einkommen zu versteuern. Allerdings kann das daraus resultierende Krankengeld im Ernstfall nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen.


Die aus Sicht der Versicherer mit erhöhten Risiken verbundenen Berufe werden gänzlich abgelehnt. Dazu zählen beispielsweise Sprengmeister und Taucher.

Eine Krankengeld-Zusatzversicherung bietet finanzielle Sicherheit bei Arbeitsunfähigkeit

Eine längere Krankheit oder ein Unfall kann jeden treffen. Es ist von enormer Wichtigkeit, in diesen Fällen über ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten eine solide Grundlage, die es Ihrerseits zu erweitern gilt. Schützen Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig durch eine Krankengeld-Zusatzversicherung

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Sinnvolle Ergänzung: Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit wird, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) finanziellen Schutz. Diese Versicherung zahlt Ihnen die sogenannte BU-Rente, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind. Die BU-Rente wird nicht auf die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Sie wird zusätzlich ausgezahlt und zwar fortlaufend bis zum abgesicherten Endalter. Versicherte können somit weiterhin auf gewohntem finanziellen Niveau leben.

Quellen

Check 24: www.check24.de (Abruf: 25.02.2022)

Finanzen: www.finanzen.de (Abruf: 25.02.2022)

Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 24.02.2022)

Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 24.02.2022)

Versicherung Vergleiche: www.versicherung-vergleiche.de (Abruf: 28.02.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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