Krankentagegeld Testsieger© Daniel de la Hoz

Krankentagegeld Versicherungen Testsieger im Überblick

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Gesundheit ist unser wertvollstes Gut, doch im Falle einer langwierigen Erkrankung können finanzielle Sorgen eine zusätzliche Belastung darstellen. Hier bietet Ihnen eine Krankentagegeldversicherung eine große finanzielle Stütze und stellt eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld dar.

Testsieger Krankentagegeldversicherung: Stiftung Warentest 2018

Im April 2018 hat die Stiftung Warentest 76 Krankentagegeldtarife näher unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Unser DFV-KrankenGeld wurde von der Stiftung Warentest mit dem Qualitätsurteil „GUT (1,7)“ ausgezeichnet und zum Testsieger gekürt! Wir gehören somit zu den besten Krankentagegeld­versicherungen Deutschlands und bieten besten Schutz zu fairen Beiträgen. Das Qualitätsurteil „GUT (1,7)“ setzt sich aus unserem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis mit der Note „GUT (1,8)“ und unserer herausragenden Verbraucher­freundlichkeit der weiteren Vertrags­bedingungen mit der Bestnote „SEHR GUT (1,5)“ zusammen. 

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So hat Stiftung Warentest getestet

Von den 76 getesteten Krankentagegeldver­sicherungen waren 33 Tarife auf Arbeit­nehmer zugeschnitten, die mithilfe eines Kranken­tagegeldes ihr gesetzliches Krankengeld auf­stocken. Des Weiteren wurden 24 Tarife für Frei­berufler untersucht, die gesetzlich versichert sind und auf das gesetzliche Krankengeld ihrer Kranken­kasse verzichten sowie 19 Policen für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige, die einen Anspruch auf Krankengeld haben.

 3 Modellkunden als Grundlage

Damit alle Varianten bestmöglich abgedeckt sind, wurden 3 Modellkunden als Grundlage für den Test herangezogen. So gelang es der Stiftung Warentest, den besten Krankentage­geldtarif für jede Personengruppe aufzuzeigen:

Modelkunde 1: Arbeitnehmerin (IT-Spezialistin)

  • 32 Jahre alt
  • Einkommen: 6 000 Euro brutto mtl., 3975 Euro netto mtl.
  • Freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse 
  • Anspruch auf gesetzliches Krankengeld 
  • Private Krankentagegeldversicherung als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld

Modelkunde 2: Freiberuflicher Ingenieur mit beratender Tätigkeit

  • 32 Jahre alt 
  • Einkommen: 63 420 Euro jährlich, 5285 Euro mtl. 
  • Freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse 
  • Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld 
  • Verdienstausfallrisiko komplett über ein privates Krankentagegeld

Modelkunde 3: Selbstständiger Großhandelskaufmann

  • Einkommen: 80 856 Euro jährlich, 6738 Euro mtl. 
  • Freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse 
  • Anspruch auf gesetzliches Krankengeld
  • Private Krankentagegeldversicherung, die bereits ab dem 15. Tag mit der Auszahlung beginnt, als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.

Im Test wurde neben dem Preis-Leistungs-Verhältnis auch die Verbraucherfreundlichkeit weiterer Vertragsbedingungen bewertet. Auch hier zeigte sich – das DFV-KrankenGeld ist für Arbeitnehmer die beste Wahl. Wir erhielten bei der Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit weiterer Vertragsbedingungen die Bestnote „SEHR GUT (1,5)“ und sind somit Spitzenreiter bei den Krankentagegeldtarifen. Zu den ge­testeten Vertragsbedingungen zählen unter anderem: 

  • Leistung bei Teilarbeitsunfähigkeit 
  • Erhöhung des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsfragen
  • Leistungsbeginn bei Fortsetzungs­erkrankungen 
  • Leistung bei stationärer Reha
  • Leistung nach Eintritt von Berufsunfähigkeit für länger als drei Monate
  • Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht 
  • Anzeigefrist für Arbeitsunfähigkeit

So sichert man sich laut Stiftung Warentest richtig ab

Der Test mit den 3 Modellkunden zeigt, dass sich bei Arbeitnehmern bereits mit einer güns­tigen Krankentagegeldversicherung die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Net­togehalt schließen lässt. Hierunter fällt auch unser DFV-Krankengeld – und das als Test­sieger! Wir bieten somit den besten Kranken­tagegeld-Tarif für Arbeitnehmer und ergänzen das gesetzliche Krankengeld sinnvoll und best­möglich. Sie müssen sich keinerlei Sorgen mehr um finanzielle Einbußen machen, sondern kön­nen sich ganz auf Ihre Genesung konzen­trieren. 

Melden Sie geringeres Einkommen 

Jeder private Zusatzversicherer zahlt nur bis zur Höhe Ihres aktuellen Nettoeinkommens Kran­kentagegeld aus. Bei Arbeitnehmern gilt als Richt­linie hierfür das Einkommen der letzten zwölf Monate. Beachten Sie daher, dass Sie Ihren privaten Zusatzversicherer in jedem Fall informieren müssen, wenn sich Ihr Nettoein­kommen nach Abschluss einer Krankentage­geldversicherung verringert. Falls Sie es nicht melden, werden die Beiträge für die Zukunft angepasst, aber es erfolgt keine Ausgleichs­zahlung für bereits gezahlte Beiträge. Sie zahlen dann unter Umständen über Jahre zu hohe Beiträge an Ihren Versicherer. 

Früh abschließen lohnt sich

Je früher Sie sich für eine Krankentagegeld­versicherung entscheiden, desto günstiger ist Ihr monatlicher Versicherungs­beitrag. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter des Kunden beim Abschluss der Versicherung. Des Weiteren ist die Höhe des Beitrags von Ihrem Gesundheits­zustand abhängig. Bei uns müssen Sie nur einige wenige Gesundheitsfragen be­antworten und schon sind Sie mit wenigen Klicks bestens für den Fall einer längeren Krankheit finanziell abgesichert. 

Vergleich: Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld

Häufig stiften die Begriffe Krankengeld und Krankentagegeld viel Verwirrung. Damit es zu keiner Verwechslung kommt oder wichtige Dinge durcheinandergebracht werden, haben wir hier für Sie einen Überblick der beiden Leistun­gen erstellt:

Gesetzliches Krankengeld

DFV-KrankenGeld als gesetzlich Krankenversicherter 

Leistungsbeginn

  • Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Auszahlung nach Ablauf der Karenzzeit (ab dem 43. Tag)
  • Rückwirkende Auszahlung nach Vorlage eines Nachweises über die Dauer und Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse für den nachgewiesenen Zeitraum

Leistungshöhe     

  • 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
  •  Individuell vereinbarter Tagessatz (bis zu 40 Euro), der zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen darf.

Leistungsdauer    

  • Für die gesamte Dauer der AU wegen derselben Erkrankung, aber max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren
  • Für die gesamte Dauer der AU
  • Auszahlung auch bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während der Arbeitsunfähigkeit: 

         1. - 3. Monat: 100 % 

         4. - 6. Monat: 50 % 

Versicherungs­beitrag  

  • Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag mit dem gesetzlichen Versicherungsschutz bereits abgedeckt.

Versicherungsbeitrag ist abhängig von:

  • Ihrem Eintrittsalter
  • Ihrem Gesundheitszustand
  • Der Höhe Ihres gewünschten Tagessatzes

Kündigung     

  • Arbeitnehmer können das Krankengeld nicht kündigen.
  • Schriftliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist 
  • Wenn Sie innerhalb der ersten 24 Monaten eine Leistung in Anspruch nehmen, ist das tägliche Kündigungsrecht für 12 Monate ausgeschlossen. 
  • Die DFV verzichtet auf das Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen (außerordentlich Kündigung z. B. wegen Zahlungsverzugs möglich). 

Das DFV-Krankengeld schließt im Falle einer länger andauernden Erkrankung die entstandene Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und Ihrem Nettoeinkommen – und das auch an Sonn- und Feiertagen und ohne Wartezeiten. Zudem können Sie Ihren Versicherungsfall einfach in der DFV-App oder dem DFV-Kundenportalhochladen und ersparen sich unnötigen Papierkram. Weitere Produkt­highlights und Infos rund ums Thema Kranken­tagegeldversicherung finden Sie unter: 

DFV-Krankengeld© shapecharge
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  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
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  • Steuerfreie Leistungen

Quellen

Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf:15.09.2023)

Alle Angaben ohne Gewähr. 

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