Zahnzusatzversicherung© Philipp Arnold
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger 2024

Zahnzusatzversicherung 9-facher Testsieger in Folge

Bis zu 100 % Kostenerstattung für

  • Zahnbehandlungen
  • Zahnersatz und Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
  • Zahnprophylaxe (bis zu 200 €)

Beitrag berechnen

Vorteile unserer Zahnzusatzversicherung

  • Maximale Kostenerstattung: Wir er­stat­tet Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahn­be­hand­lung­en, Zahn­ersatz, Zahn­implantate, Kiefer­orthopädie uvm.
  • Rekord­testsieger Produkt: Keine andere Zahn­zusatz­versicherung wurde so oft hintereinander mit der besten Note bei Stiftung Warentest ausgezeichnet und damit seit über 10 Jahren der Vorreiter auf dem Deutschen Markt.
  • Günstiger Versicherungsschutz: Unsere Ver­sicher­ungs­beiträge beginnen bereits ab nur 10 Euro monatlich.
  • Weltweiter Versicherungsschutz: Mit unserer Zahn­zusatz­ver­sicher­ung profitieren Sie von weltweitem Ver­sicher­ungs­schutz.
  • Sofortiger Ver­sicher­ungs­schutz: Der Abschluss braucht nur wenige Klicks und Sie sind in wenigen Minuten bestens geschützt. Zudem sind Sie direkt nach Abschluss, ohne Wartezeit versichert.
  • Einfache Kos­ten­er­stat­tung: Rechnungen reichen Sie bei der DFV schnell und unkompliziert per App ein. Einfach das Dokument fotografieren, hochladen und kurz darauf erhalten Sie schon Ihr Geld.
  • Individuell und umfassend: Die Tarife unserer Zahn­zusatz­ver­sicher­ung bieten für jeden Bedarf die passende Absicherung. Sie wählen zwischen einem Erstattungssatz von 50 %, 70 %, 80 % oder 100 %. Bei den Tarifen unserer Zahn­zusatz­ver­sicherung sind immer alle Leistungen beim Zahn­arzt versichert.

Unsere Zahn­zusatz­versicherung Jetzt Beitrag berechnen

BasisDer günstige Einstieg
Kostenerstattung

50 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 100 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab10 €
Online abschließen
KomfortTop Preis/Leistung
Kostenerstattung

70 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 140 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab14 €
Online abschließen
PremiumTop Schutz zum Bestpreis
Kostenerstattung

80 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 160 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab16 €
Online abschließen
Exklusiv★ TESTSIEGER ★
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 200 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab20 €
Online abschließen

Zahnzusatzversicherung Vergleich Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahn­behand­lungen

Zum Beispiel:

  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wurzelbehandlungen
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahner­satz und Zahn­implantate

Zum Beispiel:

  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

50 %

70 %

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 100 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 140 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kieferorthopädie
Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %

70 %

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

50 %
höchstens 1.000 € je Versicherungsfall

70 %
höchstens 1.400 € je Versicherungsfall

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung

9-facher Stiftung Warentest Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde von Stiftung Warentest (08/2024) zum neunten Mal in Folge als Testsieger mit Bestnote „SEHR GUT“ (0,5) ausgezeichnet.

Zahnbehandlungen beim Zahnarzt Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz)

3.458,76 €

Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat

0,00 €

. /. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz

487,04 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung

2.971,72 €

Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv

2.971,72 €

Verbleibender Eigenanteil

0,00 €

Online abschließen

Die günstige Zahnversicherung bereits ab 10,- € im Monat

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse er­hal­ten Sie nur einen „befundorientierten Fest­zu­schuss“, d. h. etwa 50 % der durch­schnittlichen Kosten einer Regelversorgung. In Ergänzung kön­nen Sie aus privaten Zahn­versicherungen einen Tarif auswählen, der die Regelversorgung zu einem günstigen Preis erweitert.

Mit dem DFV-ZahnSchutz Basis erhalten Sie eine günstige Zusatzversicherung für Ihre Zähne: Top Schutz ohne Wartezeiten! Versicherte müssen hier nicht entscheiden, welche Zahnbehandlung Sie im Einzelnen abdecken wollen. Bei der gün­sti­gen Zahnversicherung DFV-ZahnSchutz Basis sind alle zahnärztlichen Behandlungen drin, d. h. die Kosten des Eigenanteils werden immer zu 50 % erstattet. Versicherte erhalten in unserem günstigen Tarif außerdem 100 Euro für Ihre Zahn­pro­phy­laxe (z. B. Professionelle Zahnreinigung) und immer 100 % Kosten­erstattung für unfall­bedingte Behandlungen.

Die günstige Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung bietet Ihnen in jedem Fall optimalen Schutz vor hohen Kosten beim Zahnarzt. Mit unserem preiswerten Tarif re­du­ziert sich Ihr Eigenanteil und die Zahn­vor­sorge bleibt somit bezahlbar.

Leistungen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz

Zahnerhalt Wurzelbehandlung

Zahnbehandlungen

Der DFV-ZahnSchutz bietet umfassende Leis­tun­gen im Bereich der Zahn­behandlungen, die von der Kranken­kasse nicht vollständig über­nommen werden. Dies umfasst eine Viel­zahl von zahnärztlichen Maßnahmen, darunter Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen sowie Einlagefüllungen (Inlays). Darüber hinaus werden bei me­di­zi­nischer Notwendigkeit auch Ke­ra­mik­ver­blend­schalen (Veneers), Wur­zel­be­hand­lungen sowie die Eingliederung von Provisorien und Schienen abgedeckt. Mit unserer Zahnversicherung sparen Sie sich zudem bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzel­be­han­dlungen und Pa­ro­don­to­se­be­hand­lungen.

Zahnbehandlung professionelle Zahnreinigung

Prophylaxe (Zahnreinigung)

Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vor­beu­gung, Früh­erke­nnung und recht­zeitigen Be­han­dlung von Zahn­krank­heiten. Die be­kann­te­ste Methode ist die pro­fe­ssionelle Zahn­rei­ni­gung. Bei dieser entfernt der Zahn­arzt oder speziell geschultes Fach­personal gründlich Zahn­beläge, Zahn­stein und Ver­fär­bun­gen von den Zahn­ober­flächen. Regel­mäßige Prophylaxe-Termine sind essenziell, um lang­fris­tig eine optimale Mund­ge­sund­heit zu gewähr­leisten und kosten­intensive Be­han­dlun­gen zu vermeiden. Der DFV-ZahnSchutz kommt in allen Tarifen für die Kosten einer professionellen Zahn­reinigung (bis 200 €) sowie weitere pro­phylaktische Maßnahmen auf.

Zahnbehandlung Zahnersatz

Zahnersatz

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahn­er­satz lediglich fest­gelegte Zu­schü­sse. Für einen von dieser Regel­ver­sor­gung ab­wei­chen­den Zahnersatz trägt der Patient die hieraus ent­stehenden Mehr­kos­ten demnach selbst. Der DFV-ZahnSchutz bietet um­fassende Leis­tun­gen im Bereich Zahn­ersatz, um sicherzustellen, dass Sie hochwertige zahn­ärztliche Ver­sor­gung er­hal­ten, ohne dabei finanziell über­mäßig be­las­tet zu werden. Im Falle von not­wendi­gem Zahn­er­satz, sei es durch Kro­nen, Brü­cken oder Pro­the­sen, über­nehmen wir die Kos­ten der Be­han­dlung.

Zahnbehandlung Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Der DFV-ZahnSchutz deckt die Kos­ten für die Be­hand­lung von Zahn- oder Kie­fer­prob­lemen ab, egal, ob Ihre ge­setz­li­che Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) be­reits etwas dazu bei­getra­gen hat oder nicht. Wenn die GKV bereits Vor­leis­tun­gen er­bracht hat, über­nehmen wir die ver­blei­ben­den Kos­ten nach Ab­zug der Vor­leis­tung. Hat Ihre Kran­ken­kasse keine Vor­leis­tungen erbracht, ersetzen wir die Kosten bis zu einem vorher bestimmten Höchstbetrag pro Fall. Das schließt auch Behandlungen für leichte Zahn- oder Kie­fer­fehl­stellun­gen ein (KIG 1-2), selbst wenn diese nicht un­be­dingt me­di­zi­nisch notwendig sind. Der DFV-ZahnSchutz über­nimmt zudem die ge­samten Kosten, wenn die Be­hand­lung auf einen Unfall nach Ver­sicherungs­beginn zurück­zuführen ist.

Keramikinlay

Zahnerhalt

Zahnfüllungen sorgen dafür, dass sich Karies nicht weiter ausbreitet und möglichst viel natürliche Zahnsubstanz erhalten bleibt. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kompositfüllungen nur im vorderen, sichtbaren Zahnbereich und Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich. Eine Keramik-Füllung (auch Inlay) ist allerdings besonders gut verträglich und hält länger als Amalgam oder Kunststoff. Dabei ist allerdings mit einem hohen Eigenanteil zu rechnen. Der DFV-ZahnSchutz ersetzt diese Aufwendungen bis zu 100 %.

DFV Visual

Zahnaufhellung (Bleaching)

Selbst wenn Sie eine gründliche Mundhygiene pflegen, können Zähne im Laufe der Zeit Verfärbungen entwickeln. Unser Leistungsangebot umfasst auch Zahn-Bleaching, eine effektive Methode zur Aufhellung von verfärbten Zähnen. Durch die Anwendung von professionellen aufhellenden Substanzen, die sorgfältig auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden, bekommen Sie das perfekte Hollywood-Lächeln. Der DFV-ZahnSchutz unterstützt Sie hierbei und übernimmt alle 3 Jahre, zusammen mit zahnprophylaktischen Leistungen, bis zu 200 € je Kalenderjahr für ein Bleaching.

Häufige Fragen zur Zahnversicherung

  • Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen, an dem sich die Krankenkasse ebenfalls nur zu 50 % einer Regelversorgung beteiligt. Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht, der muss z. B. bei einem einzigen Implantat mit Kosten von bis zu 3.000 Euro rechnen. Aber auch kleiner Behandlungen oder Zahnprophylaxe werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht vollumfänglich oder sogar gar nicht erstattet. Mit dem DFV-ZahnSchutz werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.

  • Der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:

    • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
    • Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhaut­transplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
    • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)

    Vor Antragstellung abgeschlossene Heilbehandlungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, so ist zum Beispiel die Reparatur einer bestehenden Zahnkrone oder Zahnfüllung in unserer Zahnzusatzversicherung abgesichert. Zusätzlich leisten wir bei allen anästhetischen Leistungen (Maßnahmen zur Schmerzaus­schaltung) ohne Höchstgrenze und Sie erhalten 100% Kostenerstattung für Zahnmaßnahmen aufgrund eines Unfalls, ganz unabhängig von Ihrem Tarif.

  • Beim DFV-ZahnSchutz gibt es den Basis Tarif bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der Komfort Tarif erhältlich. Ab 16 Euro im Monat gibt es den Premium Tarif mit 80 % Kostenerstattung. Der Exklusiv Tarif ist ab 20 Euro monatlich für 100 % Kostenerstattung abschließbar.

    Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter der zu versichernden Person. Für Kinder und jüngere Personen ist die Zahn­zusatz­versicherung also besonders günstig. Der Abschluss lohnt sich jedoch definitiv in jedem Alter, da Zahnprobleme in jeder Lebensphase auftreten können, unsere gesamte Gesundheit beeinflussen und ein schönes Lächeln ein Leben lang erhalten werden sollte. Wichtig ist nur, dass Sie sich versichern, solange ihr Gebiss noch in Ordnung ist.

  • Stiftung Warentest hat 2024 insgesamt 287 Zahnzusatzversicherungen verglichen. Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 wurde zum neunten Mal in Folge Stiftung Warentest TESTSIEGER gekürt und erhielt erneut die absolute Bestnote 0,5! Kein anderer Zahn-Tarif wurde jemals so oft hintereinander von Stiftung Warentest ausgezeichnet.

    Bewertet wurden dabei die Leistungen für Zahnersatz: Regel­ver­sorgung, privat zu zahlenden Zahnersatz, Inlays und Implantate sowie zusätzliche jährliche Leistungsbegrenzungen. Der DFV-ZahnSchutz konnte zum wiederholten Male mit starken Leistungen und einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis überzeugen.

  • Die Kostenerstattung im Basis-Tarif beträgt 50 % für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen. Versicherte erhalten auch im günstigsten Tarif 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen. Darüber hinaus bieten wir auch bei unseren anderen Tarifstufen ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Sie wählen einfach den zu Ihnen passenden Tarif, indem Sie über die Erstattungshöhe Ihres Eigenanteils entscheiden. Wir bieten eine Erstattungshöhe von 50, 70, 80 oder 100% an. In allen Tarifen sind alle Zahnbehandlungen versichert.

  • Die von uns angebotene Zahnversicherung ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die gesetzliche Kranken­versicher­ung übernimmt nur bestimmte Leistungen für Versicherte. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unsere Zahnversicherung setzt genau dort an und bietet Ihnen eine Kosten­über­nahme für erweiterte medizinische Leistungen, die den Regelkatalog der gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen.

  • Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

    • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
    • bei Antragstellung fehlende und noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne,
    • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
    • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)

    Hinweis: Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.

  • Die Leistungen der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) sind in den ersten vier Versicherungsjahren, durch die jeweiligen Höchstbeträge, gestaffelt.

    Die Versicherungsleistungen betragen je versicherter Person höchstens:

    Zahntarifersten 12 Monateersten 24 Monateersten 36 Monateersten 48 Monate
    Basis875  €1.750 €2.625 €3.500 €
    Komfort1.225 €2.450 €3.675 €4.900 €
    Premium1.400 €2.800 €4.200 €5.600 €
    Exklusiv1.750 €3.500 €5.250 €7.000 €

    Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall entfallen die Begrenzungen.

  • Eine Zahnzusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Die steuerlich absetzbaren Kosten der Vor­sorge­aufwendungen unterliegen allerdings einer jährlichen Höchstgrenze. Diese beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige.

    Außerdem können Sie in der Steuererklärung Ihren Kosten für Zahn-Vorsorgeleistungen (z. B. professionelle Zahnreinigungen) als außer­gewöhnliche Belastungen angeben. Das geht allerdings nur, wenn Ihre Zahn­­versicherung nicht 100 % der Kosten übernommen hat und sie tatsächlich einen privaten Anteil entrichten mussten.

  • Bei den Kosten für ein Implantat mit Keramik­krone muss man mit 3.000 bis 4.000 Euro rechnen.Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt davon nur etwa 480 Euro ab. Ohne Zahnversicherung bleibt also ein erheblicher Eigenanteil von ca. 2.520 bis 3.520 Euro, den Sie als gesetzlich Versicherter privat tragen müssen. Das kann also sehr schnell eine sehr hohe finanzielle Belastung darstellen. Mit dem DFV-ZahnSchutz müssen Sie sich im Fall der Fälle nicht mit diesen Kosten auseinander­setzen. Wir übernehmen bis zu 100 % der Kosten für Ihren Zahnersatz. Das gilt natürlich auch für Implantate.

  • Die Preise für eine Wurzelbehandlung variieren von Zahnarzt zu Zahnarzt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt einen Teil der Wurzelbehandlung nur, wenn der betroffene Zahn als erhal­tungswürdig eingestuft wird. Der durchschnittliche Festzuschuss beläuft sich dann auf rund 300 Euro. Der Eigenanteil kann bei einer Wurzelbehandlung also bis zu 700 Euro betragen.

  • Es gibt Gruppen die kiefer­ortho­pädischen Indikationsgruppen (KIG) in den Abstufungen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Be­hand­lung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).

    Die Behandlung wird bei Kindern nur zu einem Teil bezuschusst, wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Kranken­kasse nur bei verletzungsbedingten stark ausgeprägten Fehlstellungen. DFV-ZahnSchutz leistet in allen KIGs ohne Altersbegrenzung.

  • Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abge­rechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.

    Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassen­zahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.

    Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahn­medizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unter­schiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.

    Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Unsere Zahnversicherung erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ-Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kiefer­ortho­pädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.

  • Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Durch regelmäßige Vorsorge in diesen Bereich, erhalten Sie Ihre Zähne so stark und gesund wie möglich. So können Sie sichergehen, dass Sie möglichst lange keinen Zahnersatz benötigen und Ihre natürlichen Zähne erhalten.

    Zahnärzte empfehlen, eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich gar nicht oder nur geringfügig an diesen Kosten.

    Mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhalten Sie 200 Euro pro Kalenderjahr für Ihre Zahn­prophy­laxe - ganz gleich in welchem Monat Ihr Versicherungsschutz beginnt.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind

Zahnzusatzversicherung für Kinder© visualspace

Für ein gesundes und strahlendes Kinderlächeln

9-facher Testsieger bei Stiftung Warentest (08/2024)

Bis zu 100 % Kostenerstattung:

  •     für hochwertige Zahnfüllungen
  •     für Kieferorthopädie (KIG 1-5)
  •     bei Zahnunfällen
  •     für Behandlungen bei Zahnarztangst

Schon ab 10,- € im Monat

Zahnzusatzversicherung für Kinder

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