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Masern: Ansteckung, Symptome, Behandlung

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Masern sind hochansteckend. Lange Zeit galt die durch Viren ausgelöste Infektion als Kinderkrankheit. Immer häufiger infizieren sich aber auch Jugendliche und Erwachsene mit dem gefährlichen Erreger.

Was sind Masern?

Masernviren sind sehr ansteckend und kommen auf der ganzen Welt vor. Die fieberhafte Virusinfektion stellt sich zu Beginn meist mit grippeähnlichen Beschwerden dar, bevor es dann zum charakteristischen Masern-Ausschlag kommt. In der Regel heilt die Erkrankung von alleine aus, es können aber auch schwere Komplikationen auftreten.

Ansteckung mit Masern

Eine Ansteckung mit Masern erfolgt durch das sogenannte RNA-Virus. Es zählt zur Familie der Paramyxoviren. Die Übertragung geschieht durch Tröpfchen in der Luft oder auf Gegenständen, meist beim Niesen, Husten, Sprechen oder durch Benutzung gemeinsamer Objekte wie beispielsweise Geschirr. Die infektiösen Partikel gelangen dadurch in die Schleimhäute von Mund oder Nase. Sie können ebenfalls in die Bindehaut der Augen eindringen und so die Krankheit auslösen. An Masern Erkrankte können andere in der Umgebung über eine Entfernung von mehreren Metern hinweg anstecken. Es genügt dabei schon, sich mit einem Kranken im selben Raum aufzuhalten. Der Erreger der Masern kann in der Luft bis zu zwei Stunden lang überleben. Ist man nicht immun, steckt man sich mit einer Wahrscheinlichkeit von nahezu 100 Prozent an. Man spricht dabei vom Kontagiositätsindex. Bei 95 Prozent der Infizierten brechen die Masern dann aus. Die größte Gefahr, sich anzustecken, besteht während des Anfangsstadiums und bis vier Tage nach dem Ausbruch des typischen Hautausschlags.

Um sich vermehren und ausbreiten zu können, benötigen Viren die Zellen anderer Lebewesen als Wirt. Der einzige natürliche Wirt des RNA-Virus ist der Mensch. Durch die Einführung einer Masern-Impfung in Deutschland konnte die Zahl der Erkrankungen eingedämmt werden. Dennoch infizieren sich hierzulande jedes Jahr knapp 2.000 Menschen. Immer wieder treten regionale oder bundesweite Masern-Ausbrüche auf, die jedoch zeitlich begrenzt sind. Seit einigen Jahren erkranken zunehmend Jugendliche und auch junge Erwachsene an den Masern.

In afrikanischen und asiatischen Entwicklungsländern zählen Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten. Oft enden sie tödlich.

Symptome von Masern

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen der Ansteckung mit Masern und dem Auftreten erster Symptome, beträgt acht bis zehn Tage. Die Krankheit verläuft in zwei Stadien:

Vorläuferstadium (katarrhalisches Stadium oder Prodromalstadium)

Diese erste Phase der Masern zeigt sich mit Symptomen, die denen einer starken Erkältung ähneln:

  • Husten
  • Fieber
  • Schnupfen
  • Halsschmerzen
  • Müdigkeit, Abgeschlagenheit
  • Kopfschmerzen
  • Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum

Außerdem kann es zu tränenden und geröteten Augen (Bindehautentzündung) mit Lichtempfindlichkeit kommen. Auch Bauchschmerzen, Durchfall oder Verstopfung sind möglich. Nachdem die ersten Symptome aufgetreten sind, vergehen in der Regel noch drei bis sieben Tage, ehe sich der für Masern typische Hautausschlag zeigt. Betroffene sind zu diesem Zeitpunkt bereits ansteckend. Allerdings kann man vor Auftreten des Hautausschlags meist nicht ohne weiteres sagen, ob es sich bei der Erkrankung lediglich um eine Grippe oder eine schwere Erkältung handelt. Erst die sogenannten Koplik-Flecken sind ein klarer Hinweis auf die Maserninfektion. Sie bilden sich ab dem zweiten oder dritten Krankheitstag an der Innenseite der Wangen in Höhe der Backenzähne. Nicht jeder Erkrankte bekommt die Koplik-Flecken (kleine rote Flecken mit weißem Zentrum). Nur bei 60 bis 70 Prozent der Betroffenen treten diese „Kalkspritzer-Flecken“ auf. Ab dem dritten Tag rötet sich dann die gesamte Schleimhaut in Mund- und Rachenraum. Zudem steigt das Fieber stark an. Das Vorläuferstadium der Masern dauert drei bis vier Tage. Dann sinkt das Fieber vorübergehend.

Exanthemstadium (Hauptstadium)

Nun leiden Betroffene wieder an sehr hohem Fieber und der für Masern typische Hautausschlag tritt auf. Dieses Masern-Exanthem stellt sich mit unregelmäßigen Flecken dar, die ineinander fließen. Sie haben einen Umfang von drei bis sechs Millimetern und sind zunächst hellrot. Zuerst entwickeln sie sich hinter den Ohren, um sich dann weiter über den ganzen Körper auszubreiten: anfangs symmetrisch auf dem Gesicht, dann am Hals, seitengleich am Rumpf, auf Armen und Beinen. Lediglich Handflächen und Fußsohlen sind nicht betroffen. Auch Lymphknotenschwellungen und Durchfall sind möglich.

Einige Tage nachdem der Ausschlag ausgebrochen ist, verfärbt er sich dunkelrot bis bräunlich-violett und verblasst anschließend, nach vier bis sieben Tagen, in der Reihenfolge seines Auftretens. Oftmals schuppt sich die Haut danach. Die zarten, kleinen Schuppen stellen sich kleieförmig dar. Auch die anderen Beschwerden klingen ab. Bis zur vollständigen Erholung vergehen meist zwei Wochen. Oftmals sind Betroffene aber noch darüber hinaus geschwächt, da sich das Immunsystem nicht gleich wieder komplett regeneriert hat.

Masern-Komplikationen

Eine Masern-Erkrankung schwächt Patienten auch noch einige Zeit nach dem Ausheilen der Infektion. So kann es bei Betroffenen öfter zu Komplikationen durch bakterielle Krankheitserreger kommen. Mittelohrentzündung, Bronchitis, Lungenentzündung und Durchfallerkrankungen sind Beispiele dafür. In einigen Fällen tritt auch das Krupp-Syndrom oder Pseudokrupp auf (starke Entzündung der Kehlkopfschleimhaut). Besonders in der Nacht leiden Patienten dann an trockenem, bellendem Husten und Atembeschwerden, die bis hin zu Atemnot führen können.

In seltenen Fällen entwickeln sich foudroyant (toxisch) verlaufende Masern. Die Symptome sind hohes Fieber, Haut- und Schleimhautblutungen. Diese Masern-Komplikation führt bei vielen zum Tod. Ebenfalls selten kommt es zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis). Daran versterben rund zehn bis 20 Prozent der Patienten. Eine Enzephalitis stellt sich etwa vier bis sieben Tagen nach dem Ausbruch des Masern-Ausschlags ein. Typische Beschwerden sind Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen, manchmal bis hin zum Koma. Die durch Masern verursachte Gehirnentzündung löst bei 20 bis 30 Prozent der Betroffenen bleibende Schäden am Zentralen Nervensystem aus.

Sehr selten führt eine Masern-Erkrankung zu dieser tödlichen Spätkomplikation: Rund sechs bis acht Jahre nach der Infektion entsteht eine subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), eine chronische Entzündung des Gehirns. Dabei vermehren sich Masernviren im Gehirn und lösen irreversible Nervenschäden aus. Anfangs stellen sich deutliche Verhaltensänderungen ein, dann zeigen sich neurologische Störungen wie Muskelzuckungen, Krampfanfälle und Nervenausfälle. Im Endstadium dieser Spätkomplikation kommen alle Hirnfunktionen zum Erliegen und der Patient stirbt. Laut Statistik erkranken vier bis elf Patienten von 100.000 an einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis. Besonders anfällig dafür sind Kinder unter fünf Jahren.

Erkranken Menschen mit einem geschwächten Immunsystem an Masern, kann die Erkrankung deutlich schwächer verlaufen. Dies gilt, wenn das Immunsystem durch Medikamente wie Immunsuppressiva unterdrückt wird, aber auch bei einer angeborenen Erkrankung oder einem angeborenen Defekt, der zu der Immunschwäche führt. Bei diesen Patienten kann der Masern-Ausschlag komplett fehlen oder ein untypisches Aussehen aufweisen. Gefährlich bei diesen Verläufen sind mögliche schwere Organkomplikationen wie eine Riesenzellpneumonie (fortschreitende Form von Lungenentzündung) oder eine besondere Art der Gehirnentzündung, eine sogenannte Masern-Einschlusskörper-Enzephalitis, MIBE. An dieser Erkrankung sterben etwa drei von zehn Patienten.

Masern – Diagnose

Einige typische Symptome, wie beispielsweise Ausschlag, ermöglichen meist eine rasche Diagnose der Masern. Allerdings weisen Krankheiten wie Röteln, Ringelröteln und Scharlach ein ähnliches Beschwerdebild auf, so dass es sinnvoll ist, eine Verwechslung sicher auszuschließen. Der Masern-Verdacht lässt sich durch eine Laboruntersuchung bestätigen oder ausschließen. Dabei stehen unterschiedliche Tests zur Verfügung. In der Regel wird eine Blutuntersuchung auf mögliche Antikörper gegen die Masernviren veranlasst. Dies sind die gängigsten Testverfahren:

  • Blutuntersuchung auf spezifische Antikörper gegen das Masernvirus. Es ist die schnellste und sicherste Methode. Antikörper sind manchmal erst nachweisbar, wenn der typische Masern-Ausschlag auftritt. Bei Verdacht auf eine Hirnentzündung kann gegebenenfalls auch Liquor (Nervenwasser) entnommen und untersucht werden.
  • Untersuchung von Proben aus Urin, Speichel, Zahntaschenflüssigkeit oder einem Rachenabstrich, um virales Erbgut (Masernvirus-RNA) nachweisen zu können. Werden virale Erbgutspuren entdeckt, vervielfältigt man sie mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion). So lässt sich das vorhandene Erbgut eindeutig erkennen.
  • In einer Urin- oder Speichelprobe werden Masernviren angezüchtet. Das Verfahren ermöglicht eine klare Identifikation der Erreger. Da dies sehr aufwendig ist, wird es nur in Einzelfällen durchgeführt, beispielsweise bei Patienten mit unterdrücktem Immunsystem.

Meldepflicht von Masern

Ist jemand an Masern erkrankt, muss der behandelnde Arzt dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Masern zählen seit 2001 zu den Krankheiten, die meldepflichtig sind. Nur so lässt sich rasch erkennen, wenn es zu gehäuftem Auftreten der Infektionskrankheit innerhalb bestimmter Regionen kommt. Tritt so ein Fall ein, können wichtige Vorsichtsmaßnahmen eingeleitet werden, wie beispielsweise die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen.

Wer an Masern erkrankt ist, muss isoliert werden. Dies bedeutet auch, dass keine Orte besucht werden dürfen, an denen man andere anstecken könnte. Die Regelung betrifft ebenso Angehörige oder Mitbewohner, die nicht ausreichend geschützt sind. Denn sie könnten das Virus auch übertragen. Erst nach dem Abklingen der Symptome, frühestens jedoch fünf Tage nach Auftreten des Ausschlags, ist man nicht mehr ansteckend. Die Isolierung kann dann aufgehoben werden.

Masern – Behandlung

Gegen das Masernvirus gibt es kein Medikament. Auch Antibiotika sind wirkungslos, denn sie helfen nur bei Erkrankungen, die von Bakterien verursacht werden. Folgende Maßnahmen können die Symptome lindern und den Heilungsprozess unterstützen:

  • Bettruhe halten und den Körper schonen.
  • Bei Lichtempfindlichkeit aufgrund entzündeter Augen, das Zimmer abdunkeln.
  • Bei Husten und entzündeten Atemwegen, inhalieren und ggf. Hustenmittel einnehmen.
  • Wird sehr hohes Fieber gemessen, können fiebersenkende Medikamente wie Paracetamol oder Ibuprofen, eingenommen werden. (Bei Kindern sollte der Arzt vorher gefragt werden.)
  • Ausreichend viel trinken. Am besten geeignet sind Kräutertees und Wasser. Besonders wichtig ist die Flüssigkeitszufuhr bei Fieber und starkem Schwitzen. Wer an Nieren- oder Herzkrankheiten leidet, sollte über die richtige Trinkmenge mit seinem Arzt sprechen.
  • Treten zusätzliche bakterielle Infektionen auf, zum Beispiel eine Mittelohrentzündung oder eine Lungenentzündung, wird der Arzt Antibiotika verordnen.
  • Kommt es aufgrund der Masern zum Krupp-Syndrom oder einer Gehirnentzündung, muss der Patient stationär, im Krankenhaus, behandelt werden.

Patienten, die eine Infektion mit Masern überstanden haben, sind anschließend lebenslang immun gegen den Erreger. Durch die Infektion hat das Immunsystem spezifische Antikörper bilden können, von denen ein Teil auch nach der Heilung im Körper verbleibt. – Nicht immer heilt die Erkrankung jedoch problemlos aus. Bei rund zehn bis 20 Prozent der Patienten treten Komplikationen auf. Insbesondere bei Kindern, die jünger als fünf Jahre sind und auch bei Erwachsenen über 20 Jahren. Einige dieser Komplikationen enden tödlich. Das trifft besonders bei Gehirnentzündungen zu, die entweder kurz nach der Infektion oder als Spätkomplikation nach Jahren auftreten. Laut WHO (Weltgesundheitsorganisation) kommt es in den entwickelten Ländern, wie Deutschland, bei 1.000 Masern-Infektionen zu einem Todesfall. In den Entwicklungsländern liegt die Sterberate deutlich höher.

Homöopathie bei Masern

Homöopathische Mittel können auch zur Linderung der Symptome einer Masernerkrankung sinnvoll sein. Die Auswahl des passenden Wirkstoffs richtet sich nach den aktuellen Beschwerden. Da Masern öfter auch mit schweren Komplikationen einhergehen und die Krankheit sehr ansteckend ist, sollte immer ein Arzt konsultiert werden. Neben Bettruhe und ausreichender Flüssigkeitszufuhr können einige homöopathische Mittel die Beschwerden bei Erwachsenen und Kindern reduzieren sowie den Heilprozess der Infektion unterstützen: Diese Mittel helfen unter anderem bei Masern (Auswahl):

  • Pulsatilla: Wenn Kinder mit Masern weinerlich und anhänglich sind. Bei wechselnder Stimmung. Auch bei Konjunktivitis mit Lichtempfindlichkeit sowie trockenem Husten.
  • Apis: Wenn die Bindehäute hellrot und glasig sind sowie bei viel klarem Tränenfluss. Bei stechendem Kopfschmerz, Schwäche, Durstlosigkeit. Frische Luft bessert die Beschwerden.
  • Bryonia: Wenn der Patient sehr gereizt ist. Es besteht ein Trockenheitsgefühl der Schleimhäute und die Zunge ist dick belegt. Bei großem Durst und trockenem Husten. Oft sind kleinste Bewegungen und auch das Atmen schmerzhaft. Besserung an frischer Luft.
  • Sulfur: Die Krankheit verläuft etwas schleppend. Zum typischen kleinfleckigen Masernausschlag kommt es nur teilweise. Die Haut juckt, ebenso die Augenlider. Der Patient leidet unter starkem Husten und Kopfschmerzen.
  • Antimonium tartaricum: Wenn das Kind sehr geschwächt und schlecht gelaunt ist. Die Zunge zeigt einen weißen Belag und der typische Masernausschlag stellt sich nur schwach ausgeprägt dar. Ausgeprägtes Schleimrasseln, Würgereiz beim Husten bis hin zum Erbrechen. Gegebenenfalls drohen Komplikationen im Bereich der Lunge. Dies sollte umgehend ärztlich abgeklärt werden.

Akupunktur bei Masern

Im Anschluss an eine Infektionserkrankung wie Masern, kann eine Akupunktur-Behandlung dabei helfen, die geschwächte Körperabwehr wieder zu stärken. Entlang der sogenannten Meridiane werden dazu bestimmte Akupunkturpunkte mit den feinen Nadeln gestochen. Entsprechend der Art der Symptome wird ein erfahrener Akupunkteur die Therapie gezielt auf die individuellen Beschwerden ausrichten. Sehr gute Erfolge mit Akupunktur lassen sich oft auch bei möglichen Komplikationen erzielen. Laut Deutscher Akademie für Akupunktur kann die Behandlung ebenfalls Patienten mit Lungenentzündung und deren Folgen, wie beispielsweise Pseudokrupp unterstützen.

Masern bei Neugeborenen und Säuglingen

Erkranken Neugeborene oder Säuglinge an Masern, kann dies gefährlich sein, denn es kommt häufiger zu Komplikationen. Besonders schwierig stellt sich die Situation dar, da man frühestens nach neun Monaten impfen kann. – Schützen kann man ein Baby dennoch, wenn die Mutter bereits Antikörper gebildet hat. Gleich, ob sie die Antikörper gegen das Masernvirus aufgrund einer Impfung erworben hat oder durch die Krankheit selbst. Bereits vor der Geburt wandern die Antikörper über die Plazenta in den Blutkreislauf des Ungeborenen. Bis zu sechs Monate nach der Geburt ist der Säugling durch diesen sogenannten Nestschutz abgesichert.

Tragen Neugeborene Masern-Antikörper ihrer Mutter in sich, stellt sich der Verlauf einer Masern-Infektion meist milder dar. Man spricht dann von „mitigierten“ Masern. Mitigierte Masern werden auch bei Patienten beobachtet, die keine vollständige Masern-Impfung erhalten haben, also nur einen unvollständigen Impfschutz aufweisen. Dann ist der sonst typische Ausschlag nicht komplett ausgebildet, was allerdings auch die Diagnose erschwert. Betroffene sind trotzdem ansteckend.

Masern bei Erwachsenen

Bevor es eine Impfung gegen Masern gab, erkrankten die meisten bereits im Kleinkindalter daran. Daher bezeichnet man Masern immer noch als Kinderkrankheit. Inzwischen infizieren sich zunehmend mehr Jugendliche und Erwachsene mit dem Virus, da die meisten Kinder zumindest eine Masern-Impfung erhalten haben. Mehr als die Hälfte der Erkrankten sind heute Kinder, die älter als zehn Jahre sind oder Erwachsene. Je älter man zum Zeitpunkt der Infektion mit Masern ist, desto ausgeprägter verläuft die Krankheit. Gleichfalls steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, Komplikationen zu erleiden oder an den Folgen der Masern zu sterben. Weltweit sterben etwa 140.000 Menschen pro Jahr an der Krankheit.

Masern vorbeugen – Die Masern-Impfung

Um gar nicht erst an Masern zu erkranken, kann man sich dagegen impfen lassen. Die Masern-Impfung ist eine sogenannte Lebendimpfung. Meist wird sie auch kombiniert mit den Impfungen gegen Mumps und Röteln, teilweise auch gegen Windpocken (Varizellen). Sowohl der MMR-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff) als auch der MMRV-Impfstoff (Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfstoff) bestehen aus noch lebenden, aber stark abgeschwächten Viren.

Da Masern nicht immer problemlos ausheilen, sondern auch mit schweren Komplikationen einhergehen können, die manchmal bis zum Tod führen, ist eine Masern-Impfung sehr wichtig. Im Jahr 2018 starben auf der ganzen Welt rund 140.000 Menschen an Masern, vor allem Kinder unter fünf Jahren waren betroffen. Daher wird die Masern-Impfung grundsätzlich für alle Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Innerhalb der ersten beiden Lebensjahre sollte die zweimalige Impfung erfolgen. Eine Masern-Impfpflicht besteht seit dem 1. März 2020 für Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung, wie beispielsweise einen Kindergarten oder eine Schule, besuchen. Hat ein Kind bereits die Masern durchlebt, ist es immun und muss daher nicht geimpft werden. Dies sollte dann durch ein ärztliches Zeugnis bestätigt werden. Das Masernschutzgesetzt sieht zudem vor, dass auch erwachsene Personen (ab 1970 geboren), die in Gemeinschafts- oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, wie Lehrer, Erzieher oder medizinisches Personal, gegen Masern geimpft sein sollen. Dies gilt ebenfalls für Asylbewerber und Flüchtlinge. Sie müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

Das Impfschema

Entsprechend der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) wird folgendes Impfschema gegen Masern empfohlen:

  • Erste Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR-Impfung) oder MMRV-Impfung (Masern-Mumps-Röteln-Varizellen-Impfung) mit elf bis 14 Monaten. Eine Ausnahme kann dann erfolgen, wenn ein Kind schon vorher in die Krippe oder Kindertagesstätte aufgenommen werden soll. In diesem Fall kann die Impfung auf frühestens den neunten Monat vorgezogen werden.
  • Zweitimpfung zwischen dem 15. und 23. Lebensmonat.
  • Für nach 1970 geborene Erwachsene gilt: Einmalig impfen lassen bei unklarem Impfstatus oder wenn man bisher nur einmal oder gar nicht geimpft wurde. Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen.

Die durch die Impfung bewirkte IgM-Immunantwort (IgM-Antikörper) ist laut Robert Koch-Institut nach rund zwei bis drei Wochen nachweisbar. Zum sicheren Schutz gegen die auch als Kinderkrankheit bezeichneten Masern, erfolgt eine Zweitimpfung. Bei einer einmaligen Impfung wird in der Regel eine Impfeffektivität von 91 Prozent erreicht. Damit sind 91 Prozent der geimpften Personen auch beim Kontakt mit dem Masern-Virus geschützt. Bei den anderen neun Prozent reagiert das Immunsystem nicht auf die Impfung. Sie verfügen daher nicht über die nötigen Antikörper. Eine Zweitimpfung erhöht die Impfeffektivität auf 93 bis 99 Prozent. Damit alle Geimpften den möglichst sichersten Impfschutz erlangen können, wird eine Zweitimpfung durchgeführt. Diese zweite Impfung erfolgt frühestens vier Wochen nach der Erstimpfung.

Etwa ein Prozent aller Geimpften kann keine Antikörper bilden. Sie können also an Masern erkranken, obwohl sie sich der Impfung unterzogen haben. Dieser Effekt gibt es bei allen Impfungen. Warum es dazu kommt, konnten Experten bislang nicht abschließend klären. Wer trotz zweimaliger Impfung an Masern erkrankt, hat meist einen leichteren Verlauf und ist in der Regel nicht ansteckend.

Masern – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So wird eine Infektion durch Masern unter dem ICD-Code „B05“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.

Masern – Wie finde ich den richtigen Arzt?

Im Internet gibt es viele Anbieter von Arztportalen. Eines ist beispielsweise die Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit. Sie beinhaltet teilweise einen Patientenzufriedenheitsscore und verfügt in der Regel über aktuelle postalische Daten. Einzusehen ist sie unter www.arzt-auskunft.de. Auf der Suche nach einem Arzt, der sich mit der Behandlung von Masern gut auskennt und dessen Praxis in Wohnortnähe ist, kann man hier zielführend recherchieren.

Masern – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?

Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.

Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.

Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.

Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.

Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.

Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.

Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.

Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.

Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Masern – Was übernimmt die DFV?

Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.

Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.

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FAQ zum Thema Masern

Muss ich mit Masern zum Arzt?

Besteht der Verdacht, dass man an Masern erkrankt ist, sollte man zum Arzt gehen. Eine Masern-Erkrankung kann ernste Folgen haben. Zudem ist die Krankheit hochansteckend und man kann andere Personen in der Umgebung leicht infizieren. Daher müssen sich Betroffene auch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten fernhalten. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter solcher Einrichtungen. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass sich Komplikationen entwickeln, kann der Arzt diese rasch erkennen und behandeln. Um Masern sicher diagnostizieren zu können, gibt es unterschiedliche Tests, wie den Nachweis von Masern-Antikörpern im Blut oder den direkten Nachweis der Virus-Gene in Speichel oder Urin. Eine Masernerkrankung ist meldepflichtig.

Wie lange sind Masern ansteckend?

Hat man sich mit Masern infiziert, ist man bereits drei bis fünf Tage vor dem Auftreten des Masern-Ausschlags ansteckend und bis zu vier Tage danach. Die höchste Ansteckungsgefahr besteht unmittelbar vor dem Beginn des typischen Ausschlags.

Warum sind Masern gefährlich?

Bei einer Infektion mit Masern, wird das körpereigene Immunsystem stark geschwächt. So können auch andere Erreger nicht mehr ohne weiteres abgewehrt werden. Häufig kommt es dann zusätzlich zu einer Mittelohrentzündung, einer Bronchitis oder Lungenentzündung. Etwa einer von 1.000 Masern-Patienten entwickelt anschließend eine Gehirnentzündung. 20 bis 30 Prozent der davon Betroffenen leiden an bleibenden Folgeschäden wie geistiger Behinderung und Lähmungen. Etwas zehn bis 20 Prozent der Patienten sterben.

Welche Nebenwirkungen können nach der Masernimpfung auftreten?

Bei einigen Menschen kommt es in einem Zeitraum von ein bis drei Tagen nach der Impfung zu leichten Reaktionen. Bei diesen rund fünf Prozent der frisch Geimpften können sich an der Einstichstelle Rötungen oder Schwellungen bilden. Auch Schmerzen treten manchmal auf. Ebenfalls sind Schwellungen der umliegenden Lymphknoten möglich sowie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Magen-Darm-Beschwerden. – Bei Lebendimpfungen kommt es hin und wieder vor, dass Symptome in schwacher Form auftreten, die denen der Krankheit ähneln, gegen die geimpft wurde. Bis zu fünf Prozent der Geimpften bekommen meist in der zweiten Woche nach der Masernimpfung leichten Hautausschlag und Fieber. Man spricht dann von Impfmasern. Selten kann es bei Säuglingen und jungen Kleinkindern zu einem Fieberkrampf kommen. Allergische Reaktionen treten kaum auf.

Wann sollte man eine Masern-Impfung auffrischen?

Jeder Erwachsene, der nach 1970 geboren wurde und bei dem der Impfstatus unklar ist oder der nur eine Impfung in der Kindheit hatte, sollte eine Zweitimpfung gegen Masern erhalten. Nur so kann ein hoher Schutz gegen das Masernvirus erfolgen.

Quellen

  • Robert Koch-Institut: Ratgeber Masern, www.rki.de (Abruf 19.04.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Erregersteckbriefe Masern, www.infektionsschutz.de (Abruf 19.04.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Masern-Impfung bei Erwachsenen, www.impfen-info.de (Abruf 19.04.2020)
  • Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., www.kinderaerzte-im-netz.de (Abruf 16.04.2020)
  • Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit: Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen, www. bundesgesundheitsministerium.de (Abruf 16.04.2020)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Paul-Ehrlich-Institut, RKI, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Alles Wissenswerte zum Masernschutz“, www.masernschutz.de, (Abruf 16.04.2020)
  • Gesenhues, Stefan; Ziesché, Rainer: Praxisleitfaden Allgemeinmedizin, Urban & Fischer Verlag/Elsevier GmbH, 4. Auflage 2003
  • Dr. med. Martin Lang, Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Homöopathie: www.kinderarzt-augsburg.de (Abruf 20.04.2020)
  • Die Techniker, www.tk.de (Abruf 21.04.2020)
  • Der Spiegel: „Zahl der Masern-Toten steigt weltweit auf 140.000“, www.spiegel.de (Abruf 20.04.2020)
  • Deutsche Akupunktur Gesellschaft: www.deutsche-akupunktur-gesellschaft.de (Abruf 20.04.2020)
  • Deutsche Akademie für Akupunktur (DAA e.V.): www.akupunktur-patienten.de (Abruf 20.04.2020)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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