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Herzrhythmusstörungen: Ursachen, Symptome, Behandlung

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Ein gesundes Herz schlägt etwa 60 bis 100 Mal pro Minute. Bei Abweichungen, wie einem langsameren, einem schnelleren oder unregelmäßigen Herzschlag, liegt oft eine Herzrhythmusstörung vor. Manche Abweichungen können aber auch ganz normal sein.


SOS – Erste-Hilfe bei Herzrhythmusstörungen

Bei Symptomen wie Krampfanfällen, Herzschmerzen oder Luftnot sollte umgehend der Notarzt gerufen werden. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person bewusstlos wird.

Leidet jemand an Herzrhythmusstörungen, sollte dies grundsätzlich immer von einem Arzt untersucht werden. Dies gilt bei Beschwerden wie unregelmäßigem Herzschlag, Herzstolpern, Herzrasen und ebenso bei zu niedrigem Puls. Der Arzt kann abklären, ob es sich um eine ernste Erkrankung handelt oder lediglich um harmlose Symptome.

Was sind Herzrhythmusstörungen?

Normalerweise schlägt das Herz eines Erwachsenen unter Ruhebedingungen mit einer Frequenz von 60 bis 100 Schlägen in der Minute. Die elektrischen Impulse, die das Zusammenziehen des Herzmuskels auslösen, werden vom Herz selbst erzeugt. Der sogenannte Sinusknoten gibt den Takt vor. Er befindet sich im oberen Bereich des rechten Herzvorhofs, dem Atrium. Die Impulse gelangen von hier aus über die Vorhofwände zum AV-Knoten (Atrioventrikularknoten). Anschließend werden sie über spezifische Leitungsbahnen bis in die Muskulatur des Herzens weitergeleitet. Bestimmte Situationen, wie Aufregung oder körperliche Anstrengung, beschleunigen den Puls. Im Schlaf hingegen, verlangsamt er sich. Dies wird über das autonome Nervensystem gesteuert, das den Sinusknoten beeinflusst.

Herzrhythmusstörungen-Arten

In der Medizin unterscheidet man verschiedene Formen von Herzrhythmusstörungen (Arrhythmien): Ist der Herzschlag zu langsam, also unter 60 Schlägen pro Minute, spricht man von einer bradykarden Arrhythmie (Bradykardie). Ein zu schneller Herzschlag, mit mehr als 100 Schlägen pro Minute, wird als tachykarde Arrhythmie (Tachykardie) bezeichnet. Oft kommt es zu zusätzlichen Herzschlägen, den sogenannten Extrasystolen. Betroffene empfinden sie als „Herzstolpern“. Meist sind diese Extrasystolen jedoch harmlos. Die in Deutschland am häufigsten vorkommende Herzrhythmusstörung ist das Vorhofflimmern. Rund 1,8 Millionen Menschen sind davon betroffen. Wer an Vorhofflimmern leidet, hat ein bis zu 5-fach erhöhtes Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden.

Komplikationen bei Herzrhythmusstörungen

Zu den möglichen Komplikationen bei Herzrhythmusstörungen zählen Embolie, Schlaganfall, Herzinfarkt sowie zunehmende Herzschwäche. So wird etwa ein Viertel aller Schlaganfälle von Vorhofflimmern verursacht. Durch die frühzeitige Behandlung mit Blutverdünnern lässt sich das Schlaganfallrisiko um 70 Prozent senken.

Herzrhythmusstörungen – Symptome

Oft zeigen sich erste Anzeichen einer Herzrhythmusstörung in Form von Müdigkeit oder Erschöpfung bei eigentlich gewohnten Verrichtungen. Zudem können Symptome auftreten wie: Herzstolpern, Herzrasen, Schwindel, Benommenheit, Verwirrtheit, kurzzeitiger Bewusstseinsverlust, Ohnmachtsanfälle, Krampfanfälle, Schmerzen im Herz sowie Herzenge.

Treten beispielsweise folgende Beschwerden auf, sollte man sich von einem Arzt untersuchen lassen:

  • Das Herz schlägt plötzlich und scheinbar ohne Ursache deutlich schneller oder viel langsamer.
  • Es kommt zu spürbarem Herzstolpern. Insbesondere während oder nach anstrengenden Tätigkeiten, wie Sport, zeigt sich das Herzstolpern wiederholt für mehr als 30 Sekunden.
  • Schmerzen in der Brust treten auf. Aber auch Schmerzen im linken Arm oder im Kieferbereich sind möglich.
  • Man bekommt plötzlich schlecht Luft und hat ein Engegefühl in der Brust.
  • Plötzlicher Schwindel tritt auf.
  • Rasche Erschöpfung macht sich bei Abläufen wie einfachem Treppensteigen bemerkbar.

Herzrhythmusstörungen – Ursachen

Meist liegt die Ursache für Herzrhythmusstörungen in anderen, bereits bestehenden Herzerkrankungen. Aber auch einige Medikamente, zu viel Kaffee oder Alkohol und starker Stress können den Herzschlag durcheinander bringen.

Äußere Ursachen für Herzrhythmusstörungen sind zum Beispiel:

  • Nervosität, Angst, Aufregung
  • Zu viel Kaffee oder Cola
  • Übermäßiger Alkoholkonsum
  • Drogen
  • Nebenwirkungen bestimmter Medikamente, wie Schilddrüsenhormone oder Psychopharmaka
  • Ein starker Blähbauch (Meteorismus)
  • Fieberhafte Infektionskrankheiten
  • Reizung des sogenannten Karotissinus-Knotens (Rezeptor an der Hauptschlagader am Hals). Der Herzschlag kann sich verlangsamen, wenn beispielsweise ein Schal zu eng gezogen oder der Kopf überstreckt wird. Auch Ohnmacht kann eintreten.
  • Vorhofflimmern tritt mit steigender Lärmbelästigung vermehrt auf. Dabei wirkt sich die Lärmbelästigung nachts stärker auf den Herzrhythmus aus als tagsüber.

Organische Ursachen für Herzrhythmusstörungen sind zum Beispiel:

  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Herzinfarkt
  • Herzklappenfehler
  • Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien)
  • Herzmuskelentzündung (Myokarditis)
  • Angeborene Erkrankungen, wie Brugada-Syndrom, Wolff-Parkinson-White-Syndrom (WPW-Syndrom), arrhythmogene rechtsventrikuläre Erkrankung, Sick-Sinus-Syndrom, Long-QT-Syndrom (LQTS)
  • Bluthochdruck (Hypertonie)
  • Schilddrüsenunterfunktion, Schilddrüsenüberfunktion
  • Elektrolytstörungen, wie Kaliummangel

Herzrhythmusstörungen – Diagnose

Für den Arzt sind Informationen zu den aktuellen Beschwerden und zu bereits bestehenden Erkrankungen sowie einzunehmenden Medikamenten wichtig. So gehen Ungenauigkeiten im Herzrhythmus nicht selten mit Bluthochdruck oder anderen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie beispielsweise einer chronischen koronaren Herzkrankheit (KHK) einher. Bei der Untersuchung mit dem Stethoskop ist ein unregelmäßiger Herzschlag oft schon wahrnehmbar. Es sei denn, die Arrhythmien treten lediglich anfallsweise oder zufällig auf. Zudem wird der Arzt Puls und Blutdruck des Patienten messen.

Herzrhythmusstörungen werden mithilfe eines Elektrokardiogramms (EKG) diagnostiziert. Die Herzaktivität wird dabei unter Ruhe- und Belastungsbedingungen erfasst (Ruhe-EKG und Belastungs-EKG). Oftmals wird zusätzlich ein Langzeit-EKG über einen Zeitraum von 24 Stunden durchgeführt. So lassen sich eventuelle Unregelmäßigkeiten des Herzrhythmus entdecken, die nur sporadisch auftreten. Häufig erhalten Patienten dazu ein kleines portables EKG-Gerät, das sie über den vorgesehenen Zeitraum zu Hause oder bei der Arbeit tragen können. Besteht der Verdacht, dass Arrhythmien bei einem Patienten Ohnmachtsanfälle (Synkopen) verursachen oder einen Schlaganfall auslösen, dann kann man einen sogenannten Loop-Recorder unter der Haut einpflanzen. Das kleine Gerät überwacht den Herzrhythmus und speichert alle relevanten Daten ab. Bis zu drei Jahre können es Betroffene tragen. Bei Bedarf sind weitere Tests möglich, wie beispielsweise Herzstrommessungen mit einem Herzkatheter.

Herzrhythmusstörungen – Behandlung

Die spezifische Therapie von Herzrhythmusstörungen richtet sich nach der jeweiligen Art der diagnostizierten Erkrankung. Sie kann durch medikamentöse Behandlung erfolgen, auch das Implantieren eines Herzschrittmachers oder automatisierten Defibrillators kann erforderlich sein. Ebenso können unterschiedliche operative Eingriffe in Frage kommen.

Medikamentöse Behandlung bei Herzrhythmusstörungen:

Bestimmte Medikamente verhindern Herzrhythmusstörungen oder dämmen diese zumindest ein. Ihre Einnahme kann unter Umständen langfristig nötig sein, in anderen Fällen nur dann, wenn der krankhafte Herzschlag auftritt. Zusätzlich zu diesen sogenannten Antiarrhythmika erhalten einige Patienten auch gerinnungshemmende Arzneien. In bestimmten Fällen dürfen Betroffene mit Vorhofflimmern wegen des vorhandenen Blutungsrisikos jedoch keine Blutgerinnungshemmer einnehmen. Bei Herzrhythmusstörungen werden häufig Arzneien aus der folgenden Liste verordnet (Auswahl):

  • Beta-Blocker: kontrollieren und senken in der Regel die Herzfrequenz
  • Natriumkanalblocker: beispielsweise Flecainid und Propafenon (Kardioversion bei Vorhofflimmern und supraventrikulärer Tachykardie)
  • Kaliumkanalblocker: wie Amiodaron bei Vorhofflimmern
  • Calciumkanalblocker, wie Verapamil
  • Digitalis: senkt Vorhoftachykardien; kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Beta-Blocker nicht ausreichen oder wegen niedrigem Blutdruck nicht genommen werden können.
  • Parasympatholytika: zum Beispiel Atropin bei Bradykardien (zu langsamer Herzschlag)
  • Sympathomimetika: zum Beispiel Orciprenalin, wird ebenfalls bei Bradykardien gegeben

Mögliche Eingriffe bei Herzrhythmusstörungen:

Nicht alle Formen von Herzrhythmusstörungen lassen sich medikamentös therapieren. Dann kann das Einsetzen eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators angezeigt sein. Der Herzschrittmacher sendet regelmäßig elektrische Impulse aus und gibt so dem Herz den Rhythmus vor. Auch ein Defibrillator wird dem Patienten implantiert. Das Gerät erkennt bedrohliche Arrhythmien und beendet sie durch elektrische Impulse. Dies kann einen plötzlichen Herztod verhindern. Es gibt zudem Geräte, die beides, einen Herzschrittmacher und einen Defibrillator, integrieren. Eine kardiale Resynchronisationstherapie (CRT) wird vor allem bei Patienten mit chronischer Herzpumpenschwäche und Linksschenkelblock angewandt. Dabei setzt der Arzt entweder einen speziellen Schrittmacher ein oder die Kombination mit einem implantierbaren Defibrillator. Das asynchrone Pumpen wird harmonisiert, indem eine zeitgleiche elektrische Erregung der rechten und linken Herzhauptkammer erfolgt. Dafür sind mindestens zwei Kabel im Herzen sowie ein Impulsgeber erforderlich. Eine weitere Option in der Behandlung, insbesondere bei Vorhofflimmern, ist die Katheterablation. Dabei werden krankhafte Gewebebereiche im Herzen verödet.

Es gibt aber auch harmlose Rhythmusstörungen, wie beispielsweise Extrasystolen, die keiner Therapie bedürfen.

Homöopathie bei Herzrhythmusstörungen

Herzrhythmusstörungen können manchmal harmlos sein. Oft liegt jedoch eine ernste Erkrankung zugrunde. Treten Beschwerden wie Herzstolpern, Herzrasen oder verlangsamter Herzschlag auf, sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden. Zur Linderung von Symptomen und in Absprache mit dem behandelnden Mediziner kann die begleitende Einnahme homöopathischer Arzneien hilfreich sein. Dabei sollte man sich in jedem Fall von einem erfahrenen Homöopathen beraten lassen. Diese homöopathischen Mittel werden, abhängig von der individuellen Diagnose, bei Herzrhythmusstörungen oft empfohlen (Auswahl):

  • Adonis vernalis: Bei nervösen Herzbeschwerden. Auch bei beschleunigtem Puls mit unregelmäßigem Herzschlag und Herzstechen. Ausgelöst werden können die Symptome durch Grunderkrankungen wie Schilddrüsenüberfunktion oder Herzklappenfehler.
  • Jodum: Bei Herzrhythmusstörungen und Herzvergrößerung durch eine Schilddrüsenfehlfunktion.
  • Barium jodatum: Bei Herzrasen und Herzrhythmusstörungen sowie bei allgemeiner Herzschwäche.
  • Convallaria majalis: Bei nervösen Herzbeschwerden und Herzschwäche mit Atemnot und Ödemen.

Akupunktur bei Herzrhythmusstörungen

Dem Verständnis der Traditionellen Chinesischen Medizin nach, ist der gesamte Organismus von einem dichten Netzwerk an Kanälen, den sogenannten Meridianen, durchzogen. Durch diese Kanäle fließt demnach das Qi, die Lebensenergie, mit ihren beiden lebenserhaltenden Kräften Yin und Yang. Körperliche und seelische Symptome und Krankheiten sind häufig die Folge eines Ungleichgewichts von Yin und Yang. Der Qi-Fluss lässt sich durch Akupunktur, an bestimmten Körperpunkten auf den Meridianen, regulieren. Laut Deutscher Akademie für Akupunktur (DAA e.V.) können mit der Methode auch Herz-Kreislauf-Beschwerden wie Herzrhythmusstörungen behandelt werden. Die Therapie sollte durch einen erfahrenen Akupunkteur und in Absprache mit dem behandelnden Arzt erfolgen.

Herzrhythmusstörungen – Das kann man selbst tun:

Wer an Herzrhythmusstörungen leidet, sollte darauf achten, Stress zu meiden und sich regelmäßige Ruhepausen gönnen. Sinnvoll ist zudem das Erlernen von Entspannungsmethoden. Auf Kaffee, Alkohol und Rauchen sollte verzichtet werden. Gerade Alkoholkonsum begünstigt Vorhofflimmern. Patienten, die Medikamente einnehmen, sollten ihren Arzt fragen, ob diese eventuell Rhythmusstörungen verursachen. Gegebenenfalls kann dann der Wechsel des Präparats oder eine Anpassung der Dosierung notwendig sein. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig. Denn hinter der Rhythmusstörung können auch andere Erkrankungen, wie beispielsweise eine Schilddrüsenüberfunktion, stecken. Patienten, die einen Herzschrittmacher tragen, müssen ihre Kontrolltermine unbedingt einhalten. Treten Beschwerden auf, sollte man sofort zum Arzt gehen.

Ernährung bei Herzrhythmusstörungen

Ein gesunder Lebensstil und eine herzgesunde Ernährung können das Herz schützen. Bei Herzrhythmusstörungen raten Fachleute zu einem normalen bis hochnormalen Kaliumspiegel. Zu den Lebensmitteln, die reich an Kalium sind, zählen unter anderem Aprikosen (besonders Trockenobst), frische Bananen, Karotten, Kohlrabi und Tomaten. Besonders reich an diesen Elektrolyten sind außerdem Nüsse: Haselnüsse, Cashewkerne, Erdnüsse und Mandeln. Ebenso bestimmte Mehlsorten, wie Dinkel- oder Roggenmehl. Aufschluss über die Kaliumwerte erhält man über eine Blutuntersuchung.

Herzrhythmusstörungen – ICD-Code

Jeder Krankheit ist in der Medizin ein eigener ICD-Code zugeordnet. Die Abkürzung ICD (englisch) steht dabei für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems. Das Klassifizierungssystem ist weltweit anerkannt und eines der wichtigsten für medizinische Diagnosen. So werden Herzrhythmusstörungen beziehungsweise „Sonstige kardiale Arrhythmien“ unter dem ICD-Code: „I49“ erfasst. Häufig hilft die Eingabe dieses Codes auch bei der Recherche im Internet weiter.

Herzrhythmusstörungen – Was bezahlt die Krankenkasse und was muss man selbst bezahlen?

Angehörige einer gesetzlichen Krankenversicherung haben grundsätzlich ein Recht auf stationäre sowie ambulante Versorgung, auf Arzneimittel und weitere Leistungen. In aller Regel sind jedoch bestimmte Eigenleistungen (Zuzahlungen) gesetzlich festgeschrieben. Diese Zuzahlungen betragen 10 Prozent der Kosten, pro Zuzahlung aber maximal 10 Euro. Kostet die Leistung weniger als 5 Euro, hat der Versicherte den tatsächlichen Preis zu entrichten.

Bei Arzneimitteln gelten diese Grenzen ebenfalls. Wenn der Betroffene ein besonders preiswertes Präparat erhält, entfällt die Zuzahlung. Dabei dürfen die Krankenkassen feste Beträge bestimmen, die sie erstatten, sofern mehrere Präparate mit gleichem Wirkstoff erhältlich sind. Arzneimittel, deren Preis 30 Prozent unter diesem Festbetrag liegt, werden von den Krankenkassen ohne Zuzahlung erstattet.

Zudem besteht die Regelung, dass die GKV bei bestimmten Präparaten nicht mehr den Einzelpreis des jeweiligen Arzneimittels erstatten muss, sondern nur den Festbetrag, der für eine Gruppe von vergleichbaren Präparaten festgelegt wurde. Ist das verschriebene Medikament teurer, muss der Patient den Mehrpreis selbst zahlen plus der gesetzlichen Zuzahlung für den erstatteten Kostenanteil.

Zuzahlungen fallen ebenfalls bei einem Krankenhausaufenthalt an. Sie betragen 10 Euro pro Kalendertag, wobei die Zuzahlung nur für maximal 28 Tage pro Jahr geleistet werden muss. Dabei können mehrere Krankenhausaufenthalte in einem Jahr zusammengenommen werden, so dass die maximale Zuzahlung bei stationärer Behandlung 280 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Bei häuslicher Krankenpflege werden einmalig zehn Euro für die Verordnung fällig. Darüber hinaus sind 10 Prozent pro Tag als Eigenanteil zu tragen. Die Zuzahlung ist auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr begrenzt und wird nur bei Erwachsenen über 18 Jahren erhoben. Auch bei häuslicher Krankenpflege gilt die Obergrenze von 280 Euro pro Kalenderjahr. Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte werden bei der Obergrenze der Zuzahlung für häusliche Krankenpflege angerechnet.

Wenn die Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen werden, müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der anfallenden Kosten leisten. Die Grenzen liegen bei mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Kalendertag. Diese Zuzahlungspflicht gilt für den gesamten Zeitraum, in dem eine Haushaltshilfe in Anspruch genommen wird.

Bei Hilfsmitteln müssen Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises leisten, wobei ebenfalls eine Ober- und Untergrenze von 10 und 5 Euro pro Verordnung gelten.

Die Höhe der Zuzahlungen für Rehabilitationsmaßnahmen hängt von der Maßnahme und vom jeweiligen Kostenträger ab.

Die Kosten für eine Schmerztherapie in einer Schmerzklinik übernimmt in der Regel jede gesetzliche Krankenkasse, da es sich um eine vertragsärztliche Leistung handelt. Allerdings können weitere Kosten (wie z. B. Zuzahlungen für Verordnungen) privat anfallen.

Die Kosten einer klassischen Körperakupunktur werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei Kniegelenkarthrose, übernommen. Der Leistung wird vorausgesetzt, dass die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf bis zu zehn Akupunktursitzungen pro Krankheitsfall innerhalb von maximal sechs Wochen. Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss der letzten Akupunkturbehandlung erfolgen. Die Krankenkasse erstattet die Kosten nur, wenn die Behandlung von einem qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Akupunktur bei einem Heilpraktiker wird nicht übernommen. Die Kosten sind dann privat zu leisten.

Herzrhythmusstörungen – Was übernimmt die DFV?

Die ambulante Krankenzusatzversicherung DFV-AmbulantSchutz erstattet Ihnen gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel und die Fahrtkosten im Rahmen einer ambulanten Behandlung. Der DFV-AmbulantSchutz bietet Ihnen zudem erweiterte Vorsorgeleistungen und steht Ihnen auch finanziell zur Seite, wenn eine schwere Krankheit festgestellt wird.

Im Falle einer Erkrankung warten Sie mit der Krankenhauszusatzversicherung DFV-KlinikSchutz Exklusiv nicht länger als 5 Tage auf einen Termin bei einem spezialisierten Facharzt.

Sie profitieren zudem von Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, freier Krankenhauswahl und Krankenhaustagegeld bei einem stationären Klinikaufenthalt. Der DFV-KlinikSchutz macht Sie zum Privatpatienten im Krankenhaus inkl. Auslandskrankenversicherung.

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FAQ zum Thema Herzrhythmusstörungen

Was kann man gegen Herzrhythmusstörungen tun?

Bei Herzrhythmusstörungen sollte man sich unbedingt von einem Kardiologen untersuchen lassen. Nur so kann festgestellt werden, ob es sich um lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen handelt oder ob die Symptome harmlos sind. Einzelne Extrasystolen sind oft ungefährlich und wenn keine Herzerkrankung vorliegt, reicht es meist, auf Kaffee und Alkohol zu verzichten. Regelmäßige Entspannungsübungen sind ebenfalls sinnvoll. Liegt der Rhythmusstörung jedoch eine ernste Erkrankung zugrunde, muss diese behandelt werden. Häufig in Form einer medikamentösen Therapie. Aber auch das Einsetzen eines Defibrillators oder Herzschrittmachers ist in vielen Fällen erforderlich und kann vor plötzlichem Herztod schützen. Eine weitere Option ist beispielsweise eine Katheterablation.

Wie gefährlich sind Herzrhythmusstörungen?

Einige Formen von Rhythmusstörungen sind harmlos. Es kann aufgrund von Arrhythmien jedoch auch zu gefährlichen Auswirkungen kommen. So ist beispielsweise ein Herz-Kreislauf-Stillstand oft die Folge eines schweren Herzinfarkts oder einer Herzrhythmusstörung. Herzinsuffizienz entsteht aufgrund eines immer schwächer werdenden Herzens. Zudem steigt das Risiko für Infarkte. Unregelmäßige und schnelle Arrhythmien können langfristig die Bildung eines Thrombus begünstigen. Der daraus folgende Sauerstoffmangel kann zu einem Schlaganfall, einer Lungenembolie oder einem Niereninfarkt mit anschließender Niereninsuffizienz führen.

Welche Sportart darf man mit Vorhofflimmern machen?

Bevor man mit dem Sport beginnt, sollte man sich mit seinem Arzt absprechen. Zudem helfen Belastungstests, die individuelle Leistungsfähigkeit zu bestimmen. Häufig wird von risikoreichen Sportarten, wie Kampfsport oder Reiten, abgeraten, denn sie bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Da Patienten mit Vorhofflimmern meist Medikamente einnehmen, die das Blutungsrisiko erhöhen, sollten sie eher andere Sportarten wählen. Auch von Kraftsport, wie Gewichtheben, wird oft abgeraten. Dies führt zu Blutdruckspitzen, die Herz und Kreislauf belasten können. Experten empfehlen Sportarten wie Walking, Radfahren, Volleyball oder Skilanglauf – in mäßiger Intensität.

Was kann man gegen Herzrasen machen?

Wenn Herzrasen ganz plötzlich auftritt, kann man erst einmal versuchen, den Puls zu verlangsamen. Zum Beispiel, indem man sich einen Umschlag mit Eis auf Gesicht oder Hals legt oder mit angehaltenem Atem presst. Dabei werden spezielle Sensoren in den Gefäßen gereizt. Sie geben Signale an das zentrale Nervensystem, das über den Vagus-Nerv die Herzaktivität drosselt.

Was ist eine Tachykardie?

Wenn der Herzschlag regelmäßig zu schnell ist, das Herz also öfter als 100 Mal pro Minute schlägt, spricht man von Tachykardie oder von Herzrasen. Das Blut wird dann nicht vollständig in den Körperkreislauf gepumpt. Tachykarde Herzrhythmusstörungen entstehen, wenn die Erregungsleitung im Herzen gestört ist. Häufigste Ursache einer Tachykardie ist das Vorhofflimmern.

Quellen

Alle Angaben ohne Gewähr.

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