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Welche Versicherungen brauchen Eltern?

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Leben heißt Veränderung. Wenn wir auf eigenen Füßen stehen, das Elternhaus verlassend, ins Berufsleben stürzend und eine eigene Familie gründend, dann ändert sich etwas in unserem Leben. Darauf müssen wir uns einstellen und gegebenenfalls Sicherheit herstellen. Aber was braucht man dafür alles? Versicherungen können dieses Sicherheitsgefühl je nach dem eigenen Absicherungsbedürfnis herstellen helfen.

Die Familienhaftpflichtversicherung – ein Tarif für alle Familienmitglieder

Was zunächst wie ein gutes Wort fürs Galgenraten klingt, kann einem im Schadensfall den Hals retten und viele Kosten sparen – die Familienhaftpflichtversicherung. Wenn Paare Eltern werden, lohnt es sich, die Police der Haftpflichtversicherung zu prüfen. Besitzen beide Elternteile jeweils eine eigene Haftpflichtversicherung, dann ist es sinnvoll, diese durch eine gemeinsame Familienhaftpflichtversicherung zu ersetzen. In der Regel ist das günstiger.

Wofür brauche ich eine Privathaftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden des Versicherungsnehmers anderen gegenüber. Das heißt, wenn ich bei Freunden zum Beispiel aus Versehen einen Computer kaputt mache, entsteht ihnen ein Schaden, den meine Privathaftpflichtversicherung für mich begleicht. Sie greift aber nicht, wenn ich meinen eigenen Computer beschädige. Analog dazu funktioniert eine Familienhaftpflichtversicherung. Sie deckt die Schäden der Personen, die laut Police zur Familie zählen, gegenüber anderen Personen, nicht aber innerhalb der Familie. Sie wird auch häufig als Familienversicherung oder Familienpolice bezeichnet. Die Tarife können bei bestimmten Anbietern auch mit einer Hausratversicherung kombiniert werden. Was wäre ein konkreter Schadensfall, den eine Familienversicherung übernehmen würde? Wenn zum Beispiel der zwölfjährige Sohn das Telefon des Vaters in die Toilette fallen lässt, übernimmt das die eigene Haftpflichtversicherung der Familie nicht. Ist es das Telefon eines Freundes oder dessen Vater, dann greift die Familienhaftpflicht wieder.

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Wer zählt alles zur Familie?

Um den Schutz einer Familienhaftpflicht bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden zu genießen, müssen die Beteiligten nicht verheiratet sein. Die Familie wird dabei zeitgemäß verstanden. Die einzige Bedingung ist, dass die betreffenden Elternteile und Kinder bei der Adresse des Versicherungsnehmers gemeldet sind. Das heißt, einer der unverheirateten Partner muss der Versicherungsnehmer sein und alle müssen an der gleichen Meldeanschrift wohnen. Zudem gibt es die Möglichkeit, weitere Verwandte wie Geschwister, Großeltern oder Pflegekinder in den Versicherungsschutz aufzunehmen. Gleiches gilt für Personen, die nur vorübergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, wie Au-pairs oder Austauschschüler.

Wann eine Versicherung im Schadensfall nicht aufkommt – deliktunfähige Kinder

Kinder genießen bei der Haftbarmachung für versicherungsrelevante Schadensereignisse besonderen Schutz. Als deliktunfähig gelten Kinder daher, wenn sie unter sieben und im Straßenverkehr unter zehn Jahre alt sind. Das heißt, dass Kinder innerhalb dieser Altersgrenzen für verursachte Schäden nicht verantwortlich sind. Eltern haften dann nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn niemand haftbar gemacht werden kann, zahlt auch keine Privathaftpflicht. Der Geschädigte bleibt dann auf den Kosten für den Schadensausgleich sitzen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich für Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichern zu lassen. Das kann vor allem für ein entspanntes Nachbarschaftsverhältnis hilfreich sein, wenn die eigene Privathaftpflicht auch solche Schadensfälle übernimmt.

Zahnzusatzversicherung für die Familie – gibt es dafür Versicherungsanbieter und Tarife

Es gibt keinen Familientarif bei der Zahnzusatzversicherung. Das muss jedoch kein Nachteil sein, denn jede Generation innerhalb der Familie bedarf individuellen Schutz. Bei jüngeren Familienmitgliedern liegt das Hauptaugenmerk auf Zahnspangen und bei älteren Familienangehörigen zum Beispiel auf Brücken oder Implantaten als Zahnersatz. Eines ist aber bei allen gleich: Die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen deckt nicht alle Kosten und Wünsche ab. Wenn man zum Beispiel statt einer Amalgamfüllung eine Kunststofffüllung wählt, übernimmt die Krankenkasse etwa 40 Euro, die den Kosten einer Regelversorgung mit Amalgam entspricht. Eine Kunststofffüllung kostet allerding circa 180 Euro. Das heißt, die Differenz von 140 Euro trägt man selbst oder eine Zahnzusatzversicherung ist nötig. Ähnlich groß können die Versorgungslücken bei Kosten für Zahnspangen und Korrekturen bei Zahnfehlstellungen sein. Auch hier ist eine individuelle Zahnzusatzversicherung pro Familienmitglied sinnvoll. Falls bereits Verträge über Zahnzusatzversicherungen bestehen, sollten Sie prüfen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis angemessen ist oder, ob Tarife auf dem Markt bestehen, die den Ansprüchen Ihrer Familie eher gerecht werden. Dann kann sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung lohnen.

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Krankenhauszusatzversicherungen für Familien?

Bei der privaten Krankenhauszusatzversicherung gelten ähnliche Regeln wie bei der Zahnzusatzversicherung. Es gibt keinen Familientarif beziehungsweise ist es sinnvoll, jedes Familienmitglied einzeln zu versichern, da Kinder und Eltern unterschiedliche Bedürfnisse an Zusatzleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt besitzen. Bei Kindern ist es beispielsweise wichtig, dass ein Elternteil im Krankenzimmer des Kindes untergebracht wird und Verdienstausfälle oder besondere Behandlungswünsche übernommen werden.

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Unfallversicherung bei Kindern

Etwa 60 Prozent aller Unfälle bei Kindern passieren im eigenen Haushalt. Einen Schadensfall mit bleibenden Schäden durch einen Unfall zuhause oder im Straßenverkehr beim eigenen Kind möchte natürlich niemand erleben. Aber wenn es passiert, kann eine private Unfallversicherung eine große Unterstützung sein, um Behandlungskosten und Kosten um Anschluss an die Behandlungen zu finanzieren. Es kann zum Beispiel notwendig sein, das Haus behindertengerecht umzubauen. Über eine private Kinder-Unfallversicherung kann das Kind bei Kinder-Invalidität zusätzlich zur Pflegeversicherung abgesichert werden.

Unfallversicherung bei Eltern

Berufstätige Eltern sind über die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen abgesichert. In der Freizeit greift dieser Versicherungsschutz jedoch nicht. Eine private Unfallversicherung deckt beispielsweise die Folgen bei Sportunfällen oder Unfällen im Haushalt ab. Gleiches gilt natürlich auch für Eltern, die nicht berufstätig sind. Bei risikoreichen Hobbies (verschiedene Sportarten) ist eine zusätzliche Überprüfung des eigenen Versicherungsbedarfs sinnvoll und ein passender Unfall-Tarif kann im Schadensfall Kosten decken.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung leistet mindestens folgendes: Invaliditätsleistung, Unfallrente, Todesfallleistung, Tagegeld sowie Krankenhaustagegeld, Übergangsleistung, Bergungskosten und kosmetische Operationen. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, auch den Versicherungsschutz im Ausland zu überprüfen (Wintersportunfälle in Österreich oder der Schweiz).

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Auslandsreisekrankenversicherung

Wer seinen Familienurlaub gern im Ausland verbringt, sollte sich informieren, was die Krankenversicherung im Krankheitsfall übernimmt. Die Leistungen sind unterschiedlich und weichen von Land zu Land ab. Innerhalb Europas gibt es mit den meisten Staaten ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses ermöglicht eine ambulante Versorgung vor Ort ohne Zusatzkosten. Aber bei einem anschließenden Krankenhausaufenthalt oder einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport ins Heimatland muss mit Zusatzkosten gerechnet werden. Gleiches gilt für eventuelle Such- und Bergungskosten. Es sollten dabei die gleichen Maßstäbe an den Versicherungsschutz für Ihre Familie angelegt werden, wie bei der privaten Unfallversicherung.

Viel Sicherheit für wenig Geld im Ausland

Deshalb rechnet sich eine Zusatzversicherung für die Familie. Die Leistungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Je nach Reiseland und Reisedauer unterscheidet sich auch der Fokus bei den Leistungen. Auf jeden Fall sollten zahnmedizinische, ambulante ärztliche und stationäre Leistungen inbegriffen sein. An einem sollte dabei der Versicherungsschutz nicht scheitern – an den Kosten. Die liegen etwa bei 20 Euro pro Jahr. Das ist ein kleiner Preis für eine Auslandskrankenversicherung für die gesamte Familie, um sorgenfrei den Urlaub zu genießen.

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Das alles mag vielleicht auf den ersten Blick nach sehr viel Versicherung für eine einzige Familie klingen, aber das Leben ist nicht vorhersehbar. Sie können jedoch einiges tun, um vorbereitet zu sein und im Schadensfall sich und Ihre Familie vor hohen Kosten schützen zu können.

Quellen

  • Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 03.04.2018)
  • Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 03.04.2018)
  • Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de (Abruf: 03.04.2018)
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