

Pflegezusatzversicherung für Kinder
Warum eine Pflegezusatzversicherung?
Statistisch gesehen werden jeder zweite Mann und zwei von drei Frauen im Laufe des Lebens pflegebedürftig - Tendenz steigend. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur ein Teilkasko-Modell und reicht bei weitem nicht, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Eltern und Großeltern können für Kinder mit einer Pflegezusatzversicherung bestens vorsorgen. Je jünger die versicherte Person, desto günstiger die Beiträge. Diese bleiben ein Leben lang gleich.
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700 €
bei stationärer Pflege
125 € - 550 €
bei ambulanter Pflege
Keine Wartezeit
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab PG 1
1.000 €
bei stationärer Pflege
150 € - 800 €
bei ambulanter Pflege
Keine Wartezeit
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab PG 1
1.500 €
bei stationärer Pflege
200 € - 1.000 €
bei ambulanter Pflege
Keine Wartezeit
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab PG 1
2.100 €
bei stationärer Pflege
300 € - 1.200 €
bei ambulanter Pflege
Keine Wartezeit
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab PG 1
Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung
Wann tritt der Leistungsanspruch ein und wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Gibt es für die Pflegezusatzversicherung eine Wartezeit?
Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
Steigt der Beitrag meiner DFV-DeutschlandPflege bei zunehmendem Alter?
Was ist die Pflegepflichtversicherung?
Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Pflegemonatsgeld AMBULANT | ||||
Pflegegrad 1 | 125 € | 150 € | 200 € | 300 € |
Pflegegrad 2 | 150 € | 200 € | 400 € | 600 € |
Pflegegrad 3 | 250 € | 400 € | 600 € | 900 € |
Pflegegrad 4 | 350 € | 600 € | 800 € | 1.000 € |
Pflegegrad 5 | 550 € | 800 € | 1.000 € | 1.200 € |
Pflegemonatsgeld STATIONÄR | ||||
Pflegegrad 1 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 2 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 3 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 4 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 5 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 1 | ||||
Versicherungsdynamik | 5% | 5% | 5% | 5% |
Pflegemonatsgeld AMBULANT | |
Pflegegrad 1 | 125 € 150 € 200 € 300 € |
Pflegegrad 2 | 150 € 200 € 400 € 600 € |
Pflegegrad 3 | 250 € 400 € 600 € 900 € |
Pflegegrad 4 | 350 € 600 € 800 € 1.000 € |
Pflegegrad 5 | 550 € 800 € 1.000 € 1.200 € |
Pflegemonatsgeld STATIONÄR | |
Pflegegrad 1 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 2 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 3 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 4 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 5 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 1 | |
Versicherungsdynamik | 5% 5% 5% 5% |
Gut zu wissen: Sind Kinder automatisch pflegeversichert?
In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung, die auch für Kinder gilt. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Kinder über die Familienversicherung mitversichert. Solange Kinder noch nicht erwerbstätig sind, können sie bis zum 23. Lebensjahr in der familiären Pflegeversicherung bleiben. Befinden sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, verlängert sich die Altersgrenze der Pflegeversicherung bis zum 25. Lebensjahr. Dennoch empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung für Kinder, denn die tatsächlichen Kosten bei Pflegebedürftigkeit liegen in der Realität oft deutlich höher als die Kosten, die von der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige.
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

Beitragsbefreiung im Pflegefall
Die finanziellen Belastungen im Pflegefall sind enorm. Die Pflegebedürftigen brauchen jeden Cent, um die hohen Kosten zu bewältigen. Trotzdem müssen die Betroffenen bei vielen Versicherungsgesellschaften auch im Pflegefall die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung weiterhin bezahlen. Bei der Deutschen Familienversicherung haben wir eine konsequent faire Lösung gefunden: Sobald der Leistungsfall eintritt, also auch bereits beim Pflegegrad 1, sind Sie als versicherter Kunde bei uns von der Beitragszahlung befreit.

Pflegegrad durch Unfall
Denkt man an einen Pflegefall, geht man automatisch davon aus, dass nur ältere Menschen betroffen sind. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Und dann kann sich das Leben von heute auf morgen komplett ändern. Ein junger, selbständiger Mensch muss plötzlich gepflegt werden. Das belastet nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell.

Ambulante Pflegeleistungen
Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt zu werden. Bei mehr als zwei Drittel der Betroffenen ist das auch wirklich so – sie werden zu Hause von Angehörigen oder ambulanten Pflegediensten betreut. Mit der jüngsten Pflegereform wurden die ambulanten Leistungen verbessert – decken aber oftmals immer noch nicht die tatsächlichen Kosten.
Die neue DFV-DeutschlandPflege verdoppelt die staatlichen Leistungen für die ambulante Pflege bis zu 100%.

Stationäre Pflegeleistungen
Die vollstationäre Pflege erfolgt „rund um die Uhr“ in einem Pflegeheim, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Betroffenen ein Verbleiben im häuslichen Umfeld nicht mehr zulässt. Ein Pflegeheimplatz ist teuer und kann im Monat ohne weiteres 3.000 Euro kosten. Wer sich z. B. im eingestuften Pflegegrad 2 dazu entschließt ins Pflegeheim zu gehen, der erhält von seiner Pflegekasse 770,- Euro erstattet. Der große Rest 2.230,- Euro müsste in diesem Fall der Pflegebedürftige aus seinen Einkommen und Vermögen leisten.
Die Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege Exklusiv würde im aufgezeigten Fall monatlich einen Beitrag für die stationäre Pflege von 900 Euro leisten. So wird die Pflege – auch im stationären Bereich – bezahlbar.

Weltweiter Schutz
Unsere Leistungen für die private Pflegeversicherung DFV-DeutschlandPflege erbringen wir weltweit – unabhängig davon, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben.
Wichtige Gründe für eine private Pflegezusatzversicherung
Weil die Pflegevorsorge der entscheidende Teil der Altersvorsorge ist
Weil Kinder nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollten
Weil die Leistungen des neuen Pflegestärkungsgesetzes nicht ausreichen
Weil im Pflegefall eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein sollte
Digital, mobil und serviceorientiert
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.