Erstattungshöhe
Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre gewünschten Leistungsbausteine hohe Erstattungssummen bieten. Besonders wichtig sind die Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlungen sowie Zahnprophylaxe. Unter die Prophylaxe sollte auch die Übernahme von Maßnahmen zur Erhaltung der Zahngesundheit (z.B. professionelle Zahnreinigung) fallen. Beim Leistungsbaustein Zahnersatz sollten Sie darauf achten, dass dieser einen möglichst hohen Erstattungssatz bietet. Beim DFV-ZahnSchutz sind in jeder Tarifvariante alle Leistungsbausteine enthalten. Sie wählen einfach zwischen den Erstattungssätzen 50%, 70%, 80% oder 100%.
Gesundheitsfragen
Bei Tarifen ohne Wartezeit müssen Sie in aller Regel Gesundheitsfragen beantworten. Diese Fragen beziehen sich auf Ihren Zahnzustand und dienen der Erkundigung nach geplanten bzw. angeratenen Behandlungen. Achten Sie hierbei unbedingt auf korrekte und vollständige Angaben, da fehlerhafte Angaben den Versicherungsschutz gefährden können. Sollten Sie sich unsicher sein, kann Ihr Zahnarzt Ihren Zahnstatus kurz zusammenfassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Angeratene Behandlung
Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeiten verzichten zwar auf Sperrfristen, was jedoch keinesfalls bedeutet, dass Behandlungen, die schon vor Vertragsbeginn angeraten, geplant oder beabsichtigt waren, übernommen werden. Solche Behandlungen sind auch in diesen Tarifen nicht versichert.
Summen/Leistungsbegrenzung/Zahnstaffel während der ersten Jahre
Eine anfängliche Zahnstaffel, welche die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt, sollte nicht zu niedrig angesetzt sein. Versicherte sollten hier im Vorhinein auf die gewünschte Höhe achten.
Erstattung von Laborkosten
In vielen Fällen machen Laborkosten einen großen Teil der Zahnarztrechnung aus. Achten Sie vor Vertragsabschluss also unbedingt darauf, ob und in welcher Höhe diese Kosten von Ihrer Zahnzusatzversicherung übernommen werden.
Keine dauerhaften Leistungsbegrenzungen
Achten Sie darauf, dass sich die Leistungsbegrenzung in Ihrem Tarif nur auf die ersten vier Versicherungsjahre bezieht und nicht darüber hinaus geht. Im Anschluss sollte ein vollumfänglicher Versicherungsschutz, ohne Leistungsbegrenzungen, bestehen.