Zahngesundheit im Griff
Zähne optimal absichern – mit dem Testsieger der Stiftung Warentest.
Probleme: Zahn- und Kieferfehlstellungen können ästhetische oder funktionale Einschränkungen verursachen (z. B. Kauen, Sprechen, Zahnpflege).
Arten: Häufige Formen sind Überbiss, Tief-/Deckbiss, Vorbiss, Kreuzbiss, offener Biss, Engstand, Zahnlücken, nicht angelegte oder überzählige Zähne.
Folgen: Unbehandelt steigt das Risiko für Karies, Parodontitis, Kiefergelenksbeschwerden, Sprach- und Kauprobleme.
Ursachen: Meist genetisch bedingt, teils hormonell oder durch Angewohnheiten (z. B. Daumenlutschen, Schnuller).
Kosten: Die GKV zahlt nur bei schweren Fällen (KIG 3–5), Zahnzusatzversicherungen wie die DFV übernehmen oft bis 100 %.
Man spricht von einer Zahnfehlstellung (dentoalveoläre Dysgnathie), wenn ein Zahn oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer nicht korrekt angeordnet sind. Das heißt, sie stehen bspw. schief, sind gedreht oder nicht an der vorgesehenen Stelle herauswachsen.
Zahnfehlstellungen können ästhetische Auswirkungen haben, müssen aber nicht zwangsläufig auch gesundheitliche Nachteile mit sich bringen. Stehen die oberen Schneidezähne z. B. nicht ganz gerade, kann das Essen, Sprechen und die Zahnreinigung dennoch uneingeschränkt funktionieren.
In vielen Fällen führen allerdings schon kleine Abweichungen von der idealen Zahnstellung zu funktionalen Einschränkungen. So kann bei gekippten Schneidezähnen das Abbeißen erschwert sein.
Zudem bringen Zahnfehlstellungen oft ein höheres Risiko für Karies und Parodontitis mit sich, denn unregelmäßig angeordnete Zähne lassen sich mit Zahnbürste und Zahnseide nur erschwert und in vielen Fällen unzureichend pflegen. Umso wichtiger ist es, zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt in Anspruch zu nehmen. Die GKV bezahlt diese allerdings nicht.
Der Stiftung Warentest Rekordtestsieger unter den Zahnzusatzversicherungen leistet zudem bis zu 100 % Kostenerstattung für die Behandlung Ihrer Zahn- oder Kieferfehlstellung, unabhängig von Alter und KIG-Einstufung.
Zähne optimal absichern – mit dem Testsieger der Stiftung Warentest.
Bei einer Kieferfehlstellung (skelettale Dysgnathie) ist die Form des Ober- oder Unterkiefers beeinträchtigt (z. B. zu schmaler Oberkiefer) oder die Lage von Ober- und Kieferkiefer zueinander ist nicht korrekt. Kieferfehlstellungen können unter anderem zu Schmerzen und einer frühzeitigen Abnutzung der Kiefergelenke führen. Darüber hinaus können sie das Aussehen des Gesichts gravierend beeinträchtigen, z. B. wenn der Unterkiefer viel kleiner oder größer als der Oberkiefer ist.
Zum Zwecke einer nachvollziehbaren Diagnose und Bewertung in der Kieferorthopädie werden Zahn- und Kieferfehlstellungen in das Ordnungssystem der drei Angle-Klassen eingeteilt. Angle-Klassen beschreiben die Lage der ersten großen bleibenden Backenzähne (6-Jahr-Molar) von Ober- und Unterkiefer zueinander.
Angle-Klasse I (Neutralbiss): Der vordere Höcker des oberen ersten Backenzahns liegt bei geschlossenem Kiefer zwischen den Höckern des unteren ersten Backenzahns.
Angle-Klasse II (Distalbiss): Der vordere Höcker des oberen ersten Backenzahns liegt bei geschlossenem Kiefer vor dem vorderen Höcker des unteren ersten Backenzahns.
Angle-Klasse III (Mesialbiss): Der vordere Höcker des oberen ersten Schneidezahns liegt bei geschlossenem Kiefer hinter dem hinteren Höcker des unteren ersten Schneidezahns.
Man spricht von einem Überbiss (Prognathie), wenn der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu groß (Maxilläre Prognathie) ist bzw. der Unterkiefer zu klein ist (Mandibuläre Retrognathie), so dass der Oberkiefer vor steht. Im Normalgebiss beträgt der Abstand der oberen Schneidezähne zu den unteren nur etwa 2 mm. Beim Überbiss wird dieser Abstand überschritten. In der Folge ragt der Oberkiefer bei geschlossenem Mund sehr weit über den Unterkiefer hinaus.
Ein leichter Überbiss verursacht in der Regel keine Probleme, während ein größerer Überbiss nicht zu unterschätzende Folgen nach sich ziehen kann.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Bei Kindern wird der Überbiss meistens mit einer festen Spange behandelt. Diese dämmt das Wachstum des Oberkiefers ein oder fördert das Wachstum des Unterkiefers. Ob die Korrektur mit einer wachstumshemmenden Spange für den Oberkiefer oder mit einer ausbildungsfördernden Apparatur für den Unterkiefer erfolgt, hängt von Grad und Ausprägung der Fehlstellung der Frontzähne ab.
Eine festsitzende Zahnspange zur Korrektur des Überbisses kommt bei Erwachsenen eher selten in Frage, da das Kieferwachstum bereits abgeschlossen ist. In schwerwiegenden Fällen kann eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erforderlich sein. Ein leichter Überbiss lässt sich mit einer transparenten Zahnschiene behandeln.
Normalerweise bedecken die oberen Schneidezähne beim Zusammenbeißen die unteren etwa 2-3 mm. Beim Tiefbiss reichen sie zu weit nach unten und bedecken die Schneidezähne im Unterkiefer.
Beim Deckbiss (craniomandibulären Dysfunktion) sind die oberen Schneidezähne zusätzlich nach innen gekippt. Die oberen Schneidezähne können das Zahnfleisch berühren (Gingivakontakt), daran reiben oder es verletzen (Traumatischer Gingivakontakt).
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Liegt zusätzlich ein Überbiss vor, wird bei Kindern das Wachstum des Oberkiefers gehemmt bzw. das Wachstum des Unterkiefers gefördert. Bei Erwachsenen ist oft eine zusätzliche kieferchirurgische Therapie notwendig.
Eine weitere Behandlungsmethode für den Tief- bzw. Deckbiss besteht darin, die verlängerten oberen Schneidezähne in den Kiefer zurückzubewegen (intrudieren) bzw. zu kurze Seiten sowie die unteren Schneidezähne zum Herauswachsen zu bewegen (extrudieren).
st der Unterkiefer im Verhältnis zum Oberkiefer zu lang (Mandibuläre Prognathie) bzw. der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu klein (Maxilläre Retrognathie), wird dies als Vorbiss (Progenie) oder Unterbiss bezeichnet.
Die Fehlstellung behindert den Zusammenbiss der Zähne. Die unteren Schneidezähne beißen über die oberen Schneidezähne (frontaler Kreuzbiss).
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Bei einem sehr ausgeprägten Vorbiss ist die frühzeitige Behandlung des Milchzahngebisses sinnvoll. Im Kindes- und Jugendalter wird das Wachstum des Unterkiefers gehemmt und das des Oberkiefers gefördert. Reicht die kieferorthopädische Therapie nicht aus, um den Vorbiss zu korrigieren, kann im Erwachsenenalter eine kieferchirurgische Maßnahme vorgenommen werden.
Haben die Zähne nicht genug Platz im Kiefer, liegt ein Engstand vor. Beim primären, erblich bedingten Engstand ist von Beginn an nicht genug Platz vorhanden, während beim sekundären, erworbenen Engstand, der notwendige Platz durch Zahnwanderungen verloren gegangen ist.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Bei Kindern und Jugendlichen wird das Kieferwachstum angeregt, z. B. wird ein zu schmaler Kiefer geweitet, damit die Zähne ausreichend Platz finden. Nach der Vergrößerung des Kiefers werden die Zähne in den Zahnbogen eingeordnet. Dazu wird in der Regel eine feste Zahnspange verwendet.
Bei Erwachsenen ist der Einfluss auf das Kieferwachstum nicht mehr möglich. Falls der Engstand nicht zu ausgeprägt ist, werden die Zähne mittels einer festen Zahnspange oder einer durchsichtigen Zahnschiene (Aligner) verschoben.
Bei geringfügigem Platzmangel kann es sinnvoll sein, die Zähne seitlich vorsichtig zu beschleifen. Der Zahnschmelz wird anschließend poliert sowie fluoridiert und erholt sich nach einigen Monaten von selbst wieder. So können einige Millimeter Platz gewonnen werden.
Bei sehr ausgeprägtem Platzmangel kann eine Zahnentfernung notwendig werden. In den meisten Fällen werden die ersten kleinen Backenzähne (4er) entfernt. Die übrigen Zähne werden anschließend mit einer festen Zahnspange in den Zahnbogen eingeordnet.
Zähne, die nicht zu einer bestimmten Zeit durchbrechen, werden als retiniert (=verhalten) bezeichnet. Kommt es zusätzlich zu einer Ortsänderung des Zahnkeims im Knochen, spricht man von Retention und Verlagerung. Diese Zähne kommen ohne Hilfe gar nicht oder nur stark zeitverzögert und ortsverändert zum Durchbruch. Bricht ein Zahn nur teilweise durch, handelt es sich um eine Halbretention.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Verlagerte Zähne, die andere Zähne nicht gefährden, können an falscher Stelle durchbrechen und anschließend im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festen Zahnspange an die passende Stelle der Zahnreihe manövriert werden.
Bei einem Kreuzbiss beißen die Höcker der Unterkieferseitenzähne seitlich an den Höckern der Oberkieferseitenzähne vorbei. Die Kauflächen der Zähne treffen beim Zubeißen nicht korrekt aufeinander, da die Seitenzähne im Oberkiefer zu weit nach innen stehen (palatinal = in Richtung Gaumen) oder die Seitenzähne im Unterkiefer zu weit nach außen (bukkal = in Richtung Wange) stehen.
Man unterscheidet drei Arten des Kreuzbisses:
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Bei einem leicht ausgeprägten Kreuzbiss kann eine herausnehmbare oder feste Zahnspange gute Erfolge erzielen.
Bei stark ausgeprägtem Kreuzbiss ist eine alleinige Zahnspangentherapie problematisch, da der Kiefer in den meisten Fällen falsch ausgebildet ist. Eine Zahnspange kann den Kiefer dann nicht anpassen, sondern lediglich die Folgen des falschen Kieferwachstums beheben. In diesen Fällen ist ein operativer Eingriff zur Kreuzbiss Behandlung meistens die bessere Alternative.
Beim offenen Biss liegt ein nicht verschließbarer Spalt zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen vor. Die Lücke zwischen den Schneidezähnen bleibt bestehen, auch wenn die Eckzähne und Backenzähne fest übereinanderliegen.
Ein frontal offener Biss bezeichnet die Schneidezähne, die nicht übereinanderliegen, was oft zu Lispeln und Problemen bei der Aussprache bestimmter Buchstaben führt. Häufigste Ursache ist der Schnuller, der bis ins Kita- und Kindergartenalter genutzt wird. Durch das kontinuierliche Lutschen und den dabei auseinander stehenden Ober- und Unterkiefer, kann eine Fehlentwicklung des Kiefers begünstigt werden.
Demgegenüber steht der seitlich offene Biss, der aufgrund einer genetischen Veranlagung entsteht.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Im Kindesalter kann ein offener Biss in aller Regel gut mit funktionskieferorthopädischen Geräten korrigiert werden. Bei deutlicher Ausprägung jenseits des Wachstumsalters ist eine kieferchirurgische Korrektur meistens die einzige Lösung, das Problem zu beheben.
Der Begriff Zahnlücke (auch Diastema, altgriechisch für “Zwischenraum”) bezeichnet einen zu großen Freiraum zwischen den mittleren Schneidezähnen im Oberkiefer, seltener auch im Unterkiefer. Man unterscheidet zwischen echtem Diastema und unechtem Diastema. Das echte Diastema ist meistens erblich bedingt. Ein zu tiefsitzendes Lippenbändchen kann zum Beispiel verhindern, dass die beiden Schneidezähne enger zusammenwachsen. Es ist ebenfalls möglich, dass die beiden Zähne einfach nicht breit genug sind, um die Lücke zu schließen.
Beim unechten Diastema brechen die beiden Schneidezähne zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch. In manchen Fällen ist die Ursache auch eine Nichtanlage oder Verkümmerung eines Schneidezahns oder beider seitlichen Schneidezähne.
Auch Zahnunfälle und Parodontitis hinterlassen Zahnlücken. Oft wandern Nachbarzähne dann in die freie Lücke und verlassen ihre ursprüngliche Position in der Zahnreihe, so dass weitere Lücken entstehen.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Durch eine festsitzende Zahnspange wird die Zahnwurzel selbst bewegt und der Zahnspalt verschwindet nach und nach.
Viele erwachsene Patienten bevorzugen unsichtbare Zahnspangen. Beim Invisalign-System kommen transparente Schienen, ähnlich einer Knirschschiene, zum Einsatz. Diese bringen die Zähne in die gewünschte Position, so dass sich die Lücke nach und nach schließt.
Festsitzende Apparaturen, die auf der Innenseite der Zähne angebracht werden, sind ebenfalls kaum sichtbar und können Zahnlücken schließen. Diese Methode wird als Lingualtechnik bezeichnet.
Bei der Nichtanlage von Zähnen (Aplasie) sind bleibende Zähne von Geburt an nicht vorhanden, so dass nach den Milchzähnen keine bleibenden Zähne nachkommen. Die Milchzähne bleiben dann länger im Gebiss als üblich. Da Milchzähne allerdings nicht so lange halten wie die bleibenden Zähne, ist damit zu rechnen, dass Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt mit Zahnersatz versorgt werden müssen.
Die Aplasie tritt häufig als genetischer Erbdefekt auf. Die Nichtanlage von Zähnen kann auch die Folge einer Entwicklungsstörung sein und gehört zu den häufigsten Anomalien.
In den meisten Fällen fehlen die Weisheitszähne, was in der Regel keinerlei negative Einflüsse auf das Gebiss hat.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Bei fehlenden Zähnen werden häufig Zahnimplantate zur Versorgung der Lücke genutzt. Eine gute Alternative kann aber auch der kieferorthopädische Lückenschluss darstellen. Mithilfe einer Zahnspange werden die Zähne so bewegt, dass die Lücke mit eigenen Zähnen geschlossen wird.
Diese Methode der kieferorthopädischen Therapie ist auch bei Erwachsenen möglich.
Hyperdontie bezeichnet einen Überschuss an Zähnen. Diese erscheinen als Mehrfach- oder Doppelgebilde, als Zwillingszahn, als Verschmelzung oder als Verwachsung. Verschmelzungen oder Verwachsungen können dann wie ein großer Zahn aussehen.
Mögliche Folgen, wenn keine Korrektur durchgeführt wird:
Behandlung:
Überschüssige Zähne sollten möglichst frühzeitig gezogen werden, so dass ein Lückenschluss erreicht werden kann. Für eine lückenlose Zahnreihe sowie einen stabilen Aufbiss werden Plastikschienen, herausnehmbare Zahnspangen oder so genannte Lingual-Retainer eingesetzt.
Zahnfehlstellungen sind in vielen Fällen genetisch bedingt, da die Form des Gebisses nicht selten erblich vorbestimmt ist.
Eine typische angeborene Kieferfehlstellung ist bspw. ein zu großer Unterkiefer (Progenie), was allgemein als "Habsburger-Lippe oder -Kinn" bezeichnet wird. Dabei beißen die Schneidezähne im Unterteil des Kiefers vor die Zähne des Oberteils.
Weitere angeborene Fehlstellungen sind der Distalbiss, ein Rückbiss des Unterkiefers, sowie der Deckbiss. Die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder zu viele bzw. zu wenige Zähne gehören ebenfalls dieser Kategorie an.
In seltenen Fällen können Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne hormonell bedingt sein. Die Überproduktion eines Wachstumshormons kann Akromegalie hervorrufen. Diese Erkrankung führt zu Fehlentwicklungen der Zähne, des Kiefers und/oder des Kausystems.
Wird eine Zahnlücke nach vorheriger Zahnextraktion nicht mit Zahnersatz versorgt, können benachbarte Zähne wandern und den Biss mit der Zeit verändern. Auch teilweise retinierte Weisheitszähne rufen Verschiebungen und Zahnfehlstellungen hervor. Manchmal verschachtelt sich im Anschluss die untere Zahnfront.
Infektionskrankheiten sowie chronischer Vitaminmangel beeinträchtigen den Knochenaufbau und somit auch Kiefer- und Zahnstellung.
Fehlfunktionen der Zungenmotorik oder Schluckmuskulatur sowie das Lutschen des Kleinkindes an Fingern oder Babyschnullern können ebenfalls zu Fehlstellungen führen.
Karies führt bei Kleinkindern schnell zu größeren Schäden und Schmerzen, da die Milchzähne eine sehr empfindliche Struktur haben. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, bereits ab dem ersten Milchzahn mit der Zahnpflege zu beginnen und regelmäßige Vorsorgetermine beim Zahnarzt wahrzunehmen. Dieser verfolgt die Entwicklung von Zähnen und Kiefer und untersucht, ob sie gesund sind.
Weitere Tipps für die kindliche Zahnpflege:
Die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen wird von Zahnärzten und Kieferorthopäden durchgeführt. Die Kieferorthopädie ist dabei ein Teilgebiet der Zahnmedizin. Lässt sich eine größere Dysbalance (Ungleichgewicht) des Kiefers nicht alleine mithilfe von kieferorthopädischen Spangen behandeln, muss die Therapie durch den Kieferchirurgen erfolgen.
In diesen Fällen können Abschnitte des Kiefers oder den gesamten Kiefer operativ angepasst werden. Der Eingriff erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen einem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen und einem Kieferorthopäden. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sind Fachärzte, die sowohl einen Abschluss in Medizin als auch in Zahnmedizin vorweisen können.
Die genauen Kosten für eine feste oder lose Zahnspange sind schwer zu beziffern, da es immer auf die individuelle Diagnose und die Meinung des behandelnden Arztes ankommt. Der Betrag setzt sich aus der Art der Zahnregulierung, der Behandlungsdauer und dem verwendeten Material zusammen. Kleinere Korrekturen beginnen bei etwa 500 Euro, eine festsitzende Spange beginnt bei 1.500 Euro und bei einem Kiefergelenkdefekt, der langjährige Behandlung benötigt, geht es um 6.000 Euro oder sogar mehr.
Ob die gesetzliche Krankenkasse eine Korrektur bei Zahn- oder Kieferfehlstellung bezahlt, ist von der Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) abhängig. Seit Januar 2002 muss der Kieferorthopäde die Fehlstellung vor Behandlungsbeginn mit „Noten“ von 1–5 beurteilen. Die GKV zahlt erst ab der Einstufung 3. Bei KIG 1–2 müssen die Kosten selbst getragen werden, wobei die Therapie auch in diesen Fällen medizinisch notwendig sein kann. Die Einstufung der Gebissfehlentwicklung erfolgt nach exakt messbaren Kriterien, wird von den Krankenkassen registriert und vom Gutachter überprüft.
Handelt es sich um KIG 3–5, werden für das erste Kind 80 % und bei weiteren Kindern 90 % der Behandlungskosten sofort von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Die fehlenden 10 % oder 20 % werden erst bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet. Außervertragliche Leistungen für eine optimierte kieferorthopädische Behandlung müssen selbst finanziert werden. Dies betrifft auch Zusatzleistungen, die die Behandlung verkürzen oder angenehmer machen.
Bei der Behandlung von erwachsenen gesetzlich Versicherten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme. Die Therapie wird nur in Ausnahmefällen finanziell unterstützt. Zu den Ausnahmen zählen schwere Kieferanomalien, z. B. bei angeborenen Missbildungen, knöchern bedingten Fehlbissen und verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen. Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach Bewilligung per Kostenvoranschlag eine Standardbehandlung.
Der Stiftung Warentest Rekordtestsieger DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 übernimmt 100 % der Kosten für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen – unabhängig von Alter und Einstufungsgrad. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und Sie bekommen eine Testsieger-Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Zudem können Sie unter den niedergelassenen, approbierten Zahnärzten und Kieferorthopäden frei wählen.
Ob Überbiss, Kreuzbiss oder Engstand – die DFV hilft, Eigenbeteiligungen gering zu halten. Jetzt Zähne beim Testsieger der Stiftung Warentest absichern.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3-5.
KIG 3:
KIG 4:
KIG 5:
In der Kieferorthopädie gelten die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 und 2 als leichte Fehlstellungen. Diese sind im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nicht behandlungsbedürftig, so dass Betroffene selbst für die Kosten einer Korrektur aufkommen müssen.
KIG 1:
KIG 2:
Zahn- und Kieferfehlstellungen sind weit verbreitet und können weitreichende Folgen für Gesundheit, Funktion und Ästhetik haben. Eine frühzeitige Diagnose und Behandlung sind entscheidend, um Risiken zu minimieren. Während die GKV nur schwere Fälle übernimmt, bieten Zahnzusatzversicherungen umfassenden Schutz und sichern die Kosten für moderne, individuelle Therapien ab.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus Fachärzten und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
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