Pflegevorsorge bleibt Pflicht!

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Am 01.01.2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft und komplettiert damit die Pflegereform. Doch trotz verbesserter Leistungen, bleibt die staatliche Pflegeversicherung eine Teilkasko-Versicherung. Eine private Pflegezusatzvorsorge bleibt daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Altersvorsorge.

Besonders Frauen sind die Leidtragenden des PSG II

Leidtragende der durch das PSG II noch verschärften Armutsfalle Pflege sind insbesondere die Frauen. Frauen haben eine höher Lebenserwartung, ein höheres Demenzrisiko und sind im Alter meistens alleine. Hinzu kommt, dass das gemeinsam Ersparte schon für die Pflege des Mannes aufgebracht wurde. Die Politik verschließt die Augen vor diesen gravierenden Finanzierungsproblemen bei der Pflege. 

Das Maklermagazin Versicherungsbote befragte Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung, zum Versagen der Politik und zur zwingenden Notwendigkeit der privaten Pflegezusatzvorsorge für den Pflegefall. Den vollständigen Artikel "Die private Pflegezusatzversicherung ist eine absolute Pflichtversicherung" vom 30.09.16, finden Sie hier

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