Deutsche Familienversicherung: Vorreiter bei neuer Pflege

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Frankfurt am Main – Wie befürchtet, wird das neue Pflegesicherungsgesetz (PSG II) die Finanzierungslücken im Pflegefall nicht schließen. Das Kernproblem der deutschen Pflegepolitik besteht fort: Pflegekosten als Armutsfalle für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung: „Die staatlichen Zuwendungen im PSG II sind künftig zwar höher als bisher, decken aber weiterhin nur kleine und kleinste Teile der wahren Pflegekosten ab. Durch die lautstarke Einführung des PSG II entstand bei den Menschen der falsche Eindruck, dass die staatliche Pflegeversicherung mehr sei, als eine Teilkasko-Versicherung. In Wahrheit müssen deutsche Rentner auch weiterhin für einen Großteil der Pflegekosten aus eigenem Einkommen und Vermögen selbst aufkommen, um die Finanzierungslücke zwischen den staatlichen Zuwendungen und den tatsächlichen Pflegekosten zu schließen.“

Frauen – Leidtragende des PSG II

Leidtragende der durch das PSG II noch verschärften Armutsfalle Pflege sind insbesondere die Frauen. Gründe sind ihre deutlich höhere Lebenserwartung sowie fortwirkende gesellschaftliche Rollenerwartungen: Frauen sorgen noch ungenügend vor. Oft pflegen sie erst Eltern oder Schwiegereltern und dann noch den Ehemann. Wird die Frau anschließend selbst zum Pflegefall, sind die gemeinsamen Ersparnisse für die Pflege des Mannes aufgebraucht. Es gibt zu wenig eigene Kinder, die nachfolgende Generation kann oder möchte die Mutter nicht selbst pflegen und die Kinder können oder wollen die fehlenden Mittel nicht aufbringen. Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Familienversicherung AG: „Wir dürfen die Menschen nicht in falscher Sicherheit wiegen, sondern müssen sie rechtzeitig und ausreichend versichern. Wenn sich die Pflegekosten vervielfachen, müssen die Versicherungsleistungen mithalten. Kümmern müssen wir uns dabei ganz besonders um die Frauen“.

Die neue Pflege - die „DFV-DeutschlandPflege“

Das neue Recht gilt ab 1. Januar 2017. Die Deutsche Familienversicherung hat als Erste eine Antwort darauf: Vor allen anderen Versicherungskonzernen bietet sie schon ab 1. Oktober 2016 eine private Pflegezusatzversicherung, die sich den Herausforderungen des PSG II stellt: Die „DFV-DeutschlandPflege“.

Die DFV-DeutschlandPflege ermöglicht eine individuelle Vorsorge und Absicherung für jeden Anspruch und für jeden Geldbeutel. Die DFV-DeutschlandPflege knüpft dabei nicht an komplizierte Leistungskataloge an, sondern garantiert in den Varianten Basis, Komfort, Premium und Exklusiv für eine Verdopplung oder Verdreifachung bzw. eine Vervierfachung oder Verfünffachung des staatlichen Pflegegeldes: Einfach, vernünftig.

Über die DFV Deutsche Familienversicherung AG

Die in Frankfurt am Main ansässige Deutsche Familienversicherung AG steht für ein umfassendes Angebot an Pflege- und Krankenzusatzversicherungen. Ziel ist es, mit einzigartigen, einfachen und innovativen Produkten neue Maßstäbe in der Branche zu setzen. Weitere Informationen unter www.deutsche-familienversicherung.de

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