Hundehalterhaftpflichtversicherung© Darinka Kievskaya

Hundehaftpflicht Pflicht

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Hundehalter sind für alle Schäden, die ihr Hund verursacht, verantwortlich. Im Schadensfall haften sie mit ihrem Privatvermögen. Daher ist es sinnvoll, sich mit einer Hunde­haftpflicht­versicherung vor hohen Ent­schädigungs­leistungen zu schützen. In vielen Bundesländern ist diese Hundeversicherung Pflicht.

Die Versicherungspflicht auf einen Blick

Eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht besteht in vielen Bundesländern. Einheitlich geregelt ist sie in Deutschland nicht. Einige der Länder beschränken diese Verpflichtung für Hundehalter jedoch auf bestimmte Rassen. Lediglich das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet komplett auf eine Hundehalterpflicht-Versicherung.

Eine Hundehaftplicht ist für jeden Hundebesitzer empfehlenswert. Auch wenn das Tier wohlerzogen ist, kann es dennoch Schäden verursachen. Hunde verletzen sich manchmal untereinander, beißen versehentlich Personen oder laufen vor ein Fahrrad und der Radfahrer stürzt. Nicht immer gehen solche Vorfälle glimpflich aus. Es können gar Schäden in Millionenhöhe entstehen.

Wichtig zu wissen: Als Halter eines Hundes haftet man grundsätzlich für alle Schäden, die der Hund verursacht. Es sei denn, dem Geschädigten kann eine Mitschuld nachgewiesen werden. 

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Da jedes Bundesland eigenständig darüber entscheidet, welche Vorschriften für Hundebesitzer gelten, hängt die gesetzliche Haftpflicht Pflicht für den Hund also davon ab, wo man in Deutschland lebt und in einigen Fällen auch davon, welcher Rasse der Hund angehört. 

Versicherungspflicht für alle HundehalterVersicherungspflicht für bestimmte HundeKeine Versicherungspflicht
BerlinBaden-WürttembergMecklenburg-Vorpommern
Hamburg Bayern 
NiedersachsenBrandenburg 
Sachsen-AnhaltBremen 
Schleswig-HolsteinHessen 
ThüringenNordrhein-Westfahlen 
 Rheinland-Pfalz 
 Saarland 
 Sachsen 

Wo ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht wird auf Länderebene entschieden. Die Regelungen und Vorgaben für jedes einzelne Bundesland sind in den jeweiligen Landesgesetzen definiert. In sechs Bundesländern gibt es eine generelle Festlegung für eine Hundehalterpflicht-Versicherung. Das sind: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

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BundeslandVersicherungssumme
Berlin

Personen- und Sachschäden:

mind. 1 Millionen Euro

Hamburg 

Personen- und Sachschäden:

mind. 1 Millionen Euro

Niedersachsen

Personenschäden: mind. 500.000 Euro

Sachschäden: mind. 250.000 Euro

Sachsen-Anhalt

Personen- und Sachschäden: mind. 1 Millionen Euro

Vermögensschäden: mind. 50.000 Euro

Schleswig-Holstein

Personenschäden: mind. 500.000 Euro

Sachschäden: mind. 250.000 Euro

Thüringen

Personenschäden: mind. 500.000 Euro

Sach- und Vermögensschäden: mind. 250.000 Euro

Hundeversicherung Berlin

Auch in Berlin ist die Haftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Versichert werden muss eine Summe in Höhe von mindestens einer Million Euro, wobei die Selbstbeteiligung pro Versicherungsjahr für die Hundehaftpflicht in Berlin maximal 500 Euro betragen darf.

Hundeversicherung Hamburg

In Hamburg unterliegt ebenfalls jeder Hundehalter der Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Bei der Hundehaftpflicht in Hamburg muss die versicherte Summe mindestens eine Million Euro betragen. Die Selbstbeteiligung ist auf maximal 500 Euro begrenzt.

Hundeversicherung Niedersachsen

Jeder Hundebesitzer unterliegt hier der Pflicht zum Abschluss einer Hundeversicherung. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Hundehaftplicht Pflicht in Niedersachsen befreit. Mindestens 500.000 Euro muss die Versicherungssumme für Personenschäden der Hundehaftpflicht in Niedersachsen betragen. Für Sachschäden beläuft sich die Versicherungspflicht auf mindestens 250.000 Euro.

Die Gefährlichkeit eines Hundes wird unabhängig von dessen Rasse ermittelt. Auf eine Liste für Kampfhunde verzichtet Niedersachsen. Ein als gefährlich eingestufter Hund, darf nur dann gehalten werden, wenn durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass das Tier sich sozialverträglich verhalten kann. In der Öffentlichkeit muss es allerdings an der Leine gehalten werden und unterliegt einer Maulkorbpflicht 

Hundeversicherung Sachsen-Anhalt

Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies muss spätestens dann erfolgen, wenn der Hund drei Monate alt ist. Für Personen- und Sachschäden muss die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen, für Vermögensschäden 50.000 Euro. 

Hundeversicherung Schleswig-Holstein

Es besteht eine generelle Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Dies gilt spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes. Dabei muss für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro versichert werden, für Sachschäden 250.000 Euro.

Pro Jahr muss die Versicherung bei der Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein die volle Deckungssumme für mindestens zwei Schadensfälle zur Verfügung stellen (zweifache Jahresmaximierung).

Wie auch Niedersachsen, verzichtet Schleswig-Holstein auf eine Liste für Kampfhunde. Die Gefährlichkeit eines Tieres wird unabhängig von dessen Rasse ermittelt.

Hundeversicherung Thüringen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 500.000 Euro betragen. Sonstige Schäden müssen bis mindestens 250.000 Euro von der Versicherung übernommen werden.

Wo gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht?

In den neun Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen (NRW), Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gilt für Hundebesitzer eine eingeschränkte Versicherungspflicht.

Abhängig vom Bundesland gelten unterschiedliche Kampfhunderassen als gefährlich, aber auch Hunde anderer Rassen, die durch Ausbildung oder falsche Haltung aggressiv geworden sind. Ebenso Hunde, die bereits auffällig wurden und bei denen von einer erhöhten Gefahr ausgegangen wird. In diesen Fällen muss in der Regel eine Extraerlaubnis zur Haltung beantragt werden. Dies ist in der Regel auch an den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung gekoppelt. 

Hundeversicherung Bayern

Halter von Kampfhunden sind versicherungspflichtig. Die Versicherungssumme für die Hundehaftpflicht in Bayern muss für Personenschäden mindestens eine Million Euro betragen. Für Sachschäden liegt die Mindestversicherungssumme bei 250.000 Euro. Laut bayerischem Gesetz sind solche Hunde Kampfhunde, bei denen man aufgrund von rassespezifischen Merkmalen, von Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ausgehen muss.

Unterschieden werden bei der Hundehaftpflicht Pflicht in Bayern drei Kategorien: 

Kategorie 1:

Die Kategorie umfasst alle Hunderassen, die unwiderlegbar als Kampfhunde gelten. Dazu zählen ebenfalls Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden.

Folgende Rassen zählen dazu: American Staffordshire Terrier, Badog, Pit Bull, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu.

Kategorie 2:

Sie umfasst Rassen, denen sowohl Aggressivität als auch Gefährlichkeit „widerlegbar unterstellt werden“. Das heißt: Der Hund wird wie einer der Rassen aus Kategorie 1 behandelt, solange seine Ungefährlichkeit nicht durch ein Gutachten belegt wurde.

Diese Regelung betrifft folgende Rassen, Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden: Alano, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux (Bodeauxdogge), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin (Ca de Bou) und Rottweiler.

Kategorie 3:

In dieser Kategorie werden Hunde erfasst, die zwar nicht als Kampfhunde gelten, jedoch mit dem Ziel einer erhöhten Aggressivität oder Gefährlichkeit ausgebildet wurden. 

Hundeversicherung Baden-Württemberg

Eine Versicherungspflicht besteht nur für Kampfhunde. Unterschieden werden hier zwei Kategorien. Spätestens ab dem siebten Lebensmonat muss die Haftpflicht abgeschlossen werden.

Kategorie 1:

Laut Baden-Württembergischen Recht werden die Rassen Pit Bull Terrier, Bullterrier und American Staffordshire Terrier als besonders aggressiv und gefährlich eingestuft. Dies gilt ebenso für Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden. Hundehalter haben jedoch die Möglichkeit, bei einer zuständigen Behörde das Gegenteil nachzuweisen und die Einstufung ihres Hundes gegebenenfalls aufheben zu lassen.

Kategorie 2:

Zu dieser versicherungspflichtigen Gruppe zählen Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören und bei denen sich Anhaltspunkte auf gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren bestätigt haben. Die Kampfhundeeigenschaft wurde in diesen Fällen amtlich festgestellt.

Folgende Rassen umfasst die Regelung: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. 

Hundeversicherung Brandenburg

Versicherungspflicht gilt in Brandenburg für gefährliche Hunde. Entsprechend der Hundehalterverordnung des Landes gelten Hunde unter anderem dann als gefährlich, wenn bei ihnen eine über das natürliche Maß hinausreichende Kampfbereitschaft besteht sowie Angriffslust und Schärfe. Ebenso dann, wenn von anderen für Mensch oder Tier gefährdeten Eigenschaften ausgegangen werden muss. Als gefährlich werden Hunde zudem eingestuft, wenn sie als bissig gelten, weil sie Menschen oder Tiere bereits durch einen Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein. Sie gelten auch dann als gefährlich, wenn sie Wild oder andere Tiere unkontrolliert hetzen beziehungsweise reißen.

Ebenso werden folgende Hunderassen als gefährlich eingestuft: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Dies gilt ebenso für Kreuzungen untereinander als auch mit anderen Hunden.

Hundebesitzer können sich in Brandenburg durch einen Nachweis der Ungefährlichkeit des Hundes von der Hundehaftpflicht befreien lassen.

Dies trifft auf folgende Rassen zu: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin sowie Rottweiler.    

Hundeversicherung Bremen

Hunde, die wegen ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten, müssen versichert werden.

Das sind: Pit Bull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier. Versicherungspflicht gilt zudem für Kreuzungen dieser Rassen untereinander wie auch mit anderen Hunden.

Hundeversicherung Hessen

Besitzer von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, müssen eine Hundehaftpflicht in Hessen abschließen. Die Deckungssumme beträgt mindestens 500.000 Euro. Ein Hund gilt laut Hessischem Gesetz dann als gefährlich, wenn er aufgrund seiner Rassezugehörigkeit so beschrieben ist, aber auch wenn sein Verhalten derartige Auffälligkeiten zeigt.

Folgende Rassen gelten in Hessen als gefährlich: Pitbull Terrier, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka sowie Rottweiler. Auch Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden gelten als gefährlich.

Hundeversicherung Nordrhein-Westfalen (NRW)

Einer Hundehaftpflicht Pflicht in NRW unterliegen Tiere dann, wenn sie aufgrund ihrer Rasse oder ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft werden. Der Versicherungspflicht unterliegen ebenfalls Hunde, deren Widerristhöhe bei mindestens 40 cm liegt und/oder die 20 Kilogramm oder mehr wiegen. Der zu versichernde Betrag für Personenschäden liegt bei mindestens bei 500.000 Euro, Sach- und Vermögensschäden müssen mit einer Mindestsumme von 250.000 Euro versichert werden. Grundsätzlich werden bei der Haftpflichtversicherung Hund (NRW) vier versicherungspflichtige Gruppen unterschieden:

Kategorie 1:

Dieser Gruppe gehören Hunde an, die aufgrund ihrer Rasse in Nordrhein-Westfalen als gefährlich gelten: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Dazu zählen ebenso Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Kategorie 2:

Diese Gruppe wird als „Hunde bestimmter Rassen“ bezeichnet. Das sind: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler sowie Tosa Inu. Ebenso deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.

Kategorie 3:

Dieser Kategorie gehören Hunde an, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Mögliche Gründe sind unter anderem: wenn der Hund mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wurde, wenn mit dem Hund eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde, die zum Nachteil des Menschen gereicht, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe abzielt. Zudem, wenn der Hund einen Menschen gebissen hat, ohne dass dies der Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah. Ebenfalls dann, wenn der Hund einen anderen Hund durch Biss verletzt hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.

Kategorie 4:

Halter von großen Hunden sind in NRW verpflichtet, eine Hundehaftpflicht abzuschließen. Dies gilt für Hunde ab einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern und/oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm.

Hundeversicherung Rheinland-Pfalz

Für als gefährlich geltende Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden beläuft sich auf mindestens 500.000 Euro. Sonstige Schäden müssen mit mindestens 250.000 versichert werden. Die zu versichernden Hunde werden in zwei Gruppen unterteilt:

Kategorie 1:

Der Hund gilt als gefährlich, wenn er einer oder mehreren der folgenden Rassen angehört oder von ihnen abstammt: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier. 

Kategorie 2:

Als gefährlich werden zudem Hunde eingestuft, deren Verhalten aggressiv ist: zum Beispiel, wenn sie bissig sind, wenn sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, wenn sie in aggressiver Weise Menschen angesprungen haben und wenn sie über ein natürliches Maß hinaus, Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder vergleichbare Eigenschaften entwickelt haben. 

Hundeversicherung Saarland

Als gefährlich eingestufte Hunde müssen im Saarland haftpflichtversichert werden. Die Einstufung als aggressiver Hund hängt von seiner Rasse ab, aber auch das Verhalten kann ausschlaggebend sein. Halter eines versicherungspflichtigen Hundes müssen jährlich nachweisen, dass die Haftpflichtversicherung noch gültig ist. Für Personenschäden muss die Deckungssumme mindestens eine Million Euro betragen, für Sachschäden mindestens 500.000 Euro. Folgende Gruppen gelten als gefährlich und unterliegen demnach der Pflicht zur Haftpflichtversicherung: 

Kategorie 1:

Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier. Nur wenn ein Wesenstest das Gegenteil beweist, kann ein Hund einer dieser Rassen als nicht gefährlich eingestuft werden.

Kategorie 2:

Hunde, die durch ihr Verhalten auffällig geworden sind, gelten unter anderem dann als gefährlich, wenn sie bissig sind, wenn sie in aggressiver und gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere angesprungen haben, wenn sie auf Angriffslust oder Schärfe (oder in ihrer Wirkung vergleichbare Zuchtmerkmale) gezüchtet oder ausgebildet wurden.

Hundeversicherung Sachsen

Halter von als gefährlich geltenden Hunden sind zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Unterschieden werden dabei zwei Kategorien: Hunde, die aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als gefährlich gelten sowie Hunde, die ein aggressives Verhalten zeigen.

Kategorie 1:

Zu den als gefährlich geltenden Hunderassen zählen in Sachsen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie Kreuzungen untereinander.

Noch nicht versicherungspflichtig sind Welpen und Junghunde bis zum Alter von sechs Monaten. Mittels Gutachten haben Hundehalter zudem die Möglichkeit, die Ungefährlichkeit ihres Hundes nachzuweisen. Damit entfällt die Auflage zur Hundehaftpflicht in Sachsen.

Kategorie 2:

Wenn Hunde sich aggressiv verhalten und somit anderen – Menschen oder Tieren – gefährlich werden, sind deren Besitzer verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Als gefährlich gelten Hunde außerdem dann, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Nutztieren neigen und wenn sie aufgrund von Zucht, Haltung oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität entwickelt haben und daraufhin Menschen oder Tiere angreifen.

Wo gilt keine Versicherungspflicht?

Da die Versicherungspflicht in Deutschland nicht einheitlich geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland separat darüber, welche Pflichten für Hundebesitzer gelten. In nur einem einzigen Land sind die Halter von Hunden jedoch grundsätzlich von der Pflicht befreit, ihr Tier haftpflichtzuversichern. Diese Ausnahme gilt in Mecklenburg-Vorpommern. 

Hundeversicherung in Mecklenburg-Vorpommern

Unter allen Bundesländern stellt Mecklenburg-Vorpommern eine Ausnahme dar, denn hier wird es jedem Hundebesitzer komplett freigestellt, ob er seinen Hund versichert oder nicht. Es besteht also keine Verpflichtung für eine Hundehaftpflichtversicherung.

DFV-HundehaftpflichtSchutz – Was übernimmt die DFV?

Die Hundehaftpflichtversicherung der DFV bietet Schutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht hat. 

Die leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung der DFV greift zum Beispiel bei Personenschäden, wenn der Hund auf die Straße läuft und einen Unfall provoziert. Oder wenn der Vierbeiner an einem Menschen hochspringt und der daraufhin stürzt und sich verletzt. Meist entstehen dann nicht nur Heilkosten, sondern auch Schmerzensgeldforderungen.

Der Versicherungsschutz greift ebenso bei Sachschäden, wenn der Hund beispielweise einen fremden Teppich ruiniert oder einen Schuh zerkaut.

Der DFV-HundehaftpflichtSchutz erstreckt sich zudem auf Vermögensschäden. Beißt der Hund einen Menschen mit solchen Folgen, dass der anschließend seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, übernimmt die Hundehalterhaftpflicht der DFV sowohl die Behandlungskosten als auch den Verdienstausfall. 

Beim DFV-HundehaftpflichtSchutz kann man einen Tarif mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Geleistet wird bis zu einer Höchstentschädigung von maximal 20 Millionen Euro pro Schadensfall.

Hundehaftpflicht© Vesnaandjic
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FAQs

Ist die Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht?

Das ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. In sechs Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Und zwar in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Mecklenburg-Vorpommern ist es jedem Hundehalter selbst überlassen, ob er für seinen Hund eine Haftpflicht abschließt oder nicht. In den anderen Bundesländern hängt die Pflicht für eine Versicherung von verschiedenen Kriterien ab. Das sind unter anderem die Rassezugehörigkeit des Tieres und aggressives Verhalten.

Was passiert, wenn man keine Hundehaftpflicht hat?

Verstößt ein Hundebesitzer gegen die Versicherungspflicht, kann das bis zu 10.000 Euro kosten. Daher sollte sich jeder über die gesetzlichen Vorgaben seines Bundeslandes informieren und, je nach Auflage, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließen.

Wer muss die Hundehaftpflicht abschließen?

Die Hundehaftpflicht muss der Besitzer des Vierbeiners abschließen. In der Regel ist das spätestens drei bis sechs Monate nach der Geburt des Hundes verpflichtend. Da die Vorschriften in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, muss man sich über die gesetzlichen Vorgaben seines Wohnortes informieren.

Wo ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

Grundsätzlich Pflicht ist der Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen gilt eine eingeschränkte Versicherungspflicht. Hundehalter sind hier nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Vierbeiner zu einer bestimmten Rasse zählt oder aggressives Verhalten zeigt. Nur Halter von Hunden, die in Mecklenburg-Vorpommern leben, unterliegen keiner Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung. Sie dürfen selbst entscheiden, ob sie die Versicherung als sinnvoll erachten. 

Wie hoch muss mein Hund haftpflichtversichert sein?

Die Höhe der Deckungssumme ist in den Bundesländern nicht einheitlich festgelegt. Daher muss man sich bei der zuständigen Behörde erkundigen, was genau die Regelung für den eigenen Wohnort vorsieht. In einigen Bundesländern muss die Versicherungssumme für Personenschäden mindestens 500.000 Euro betragen und die für Sachschäden mindestens 250.000 Euro. Andere Länder schreiben eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro vor.

Wo muss ich eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen?

Die Versicherung für den Hund muss man meist bei der Anmeldung des Vierbeiners nachweisen, in der Regel beim Steuer- und/oder Ordnungsamt. Der Nachweis der Hundehaftpflicht ist in den einzelnen Bundesländern allerdings unterschiedlich geregelt. So genügt es einigen Ländern, den Versicherungsabschluss zu Beginn der Hundehaltung nachzuweisen, andere Länder verlangen den Nachweis jedes Jahr.

Quellen

vs vergleichen- und- sparen GmbH, www.vergleichen-und-sparen.de, (Abruf 22.08.2022)
transparent-beraten.de GmbH, www.transparent-beraten.de (Abruf 19.08.2022)
Finanztip Verbraucherinformation, www. finanztip.de (Abruf 18.08.2022)
Mein Haustier, www.mein-haustier-de. (Abruf 18.08.2022)
Verbraucherzentrale, www.verbraucherzentrale.de (Abruf 22.08.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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