Kurzschluss und Überspannungsschäden© Africa Studio

Überspannungsschäden & Kurzschluss

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In den vergangenen Jahren sind jährlich weit mehr als 400.000 Schäden durch Blitz und Überspannung an deutsche Versicherungen gemeldet und Leistungen von 340 Mio. Euro ausgezahlt worden. Dabei können solche Schäden und die damit verbundenen Risiken ziemlich einfach vermieden werden. Durch Überspannung beschädigte Geräte können sogar Wohnungsbrände auslösen ohne das ein Blitz ein direktes Feuer ausgelöst hat.


Wie tritt ein Überspannungsschaden auf?

Die Energieversorgung in unseren Haushalten ist auf eine Spannung von 230 Volt ausgelegt und sämtliche elektrische Geräte sind daran angepasst. Überspannungen sind Werte, die über die normal anliegende Spannung von 230 Volt weit hinausgehen. Passieren kann das zum Beispiel durch einen Blitzschlag. Dabei muss der Blitz nicht unbedingt in das Versorgungsnetz direkt eintreten. Es reicht, wenn der Blitzschlag in der Nähe ist. Erst bei 1 000 Metern Abstand spricht man von einer sicheren Entfernung.

Bei einem Blitzeinschlag steigt die Spannung plötzlich stark an und breitet sich innerhalb des Netzes aus, also auch in allen angeschlossenen elektrischen Einrichtungen und Abnehmern im Haus. Diese können durch diese sprunghaft hohe Spannung beschädigt werden, durchbrennen und sogar einen Brand auslösen. In Städten können die Netze durch die vielen Verzweigungen und Abnahmestellen Überspannungen durch Blitze besser ausgleichen als auf dem Land, wo eine Überspannung leichter bis zu den abnehmenden Geräten im Haus vordringen kann.

Das Licht geht aus - Was ist bei einem Kurzschluss zu tun?

Es ist für die spätere Schadensregulierung seitens der Versicherung wichtig, den genauen Zeitpunkt eines Kurzschlusses festzuhalten, denn so können Gutachter rekonstruieren, ob ein Blitzschlag, der Energieversorger oder falsche Bedienung zur Überspannung führten. Gibt es Lücken in der Schadensrekonstruktion dürfen Versicherer Leistungen kürzen oder sogar verweigern, denn die Obliegenheitspflicht gilt für den Versicherten.

Deshalb müssen auch beschädigte technische Geräte vom Strom getrennt und unbedingt aufgehoben werden, denn wer keine defekten Geräte vorweisen kann, geht im Zweifel leer aus. Wie bei jedem anderen Schaden ist es hilfreich, Fotos zu machen und Zeugen nennen zu können. Prüfen Sie das Haus oder die Wohnung nach weiteren Folgeschäden, die der Kurzschluss an Leitungen und Anschlüsse verursacht haben kann. Dokumentieren Sie alles so sorgfältig wie möglich und informieren Sie den Versicherer zeitnah.

Die meisten Versicherer zahlen nur Leistungen aus, wenn der Überspannungsschaden auf einen Blitz zurückgeht und keine anderen Ursachen in Frage kommen. Deshalb sollte ein Versicherungsvertrag auf Überspannungsschäden, die durch den Energieversorger verursacht wurden, geprüft werden, auch wenn die Schäden durch Stromschwankungen seltener und geringer ausfallen. Ferner kann man auch selbst sein Zuhause gegen Überspannungsschäden durch Fachpersonal schützen lassen.

Welche Maßnahmen tragen zu einem Überspannungsschutz bei?

Bei Gewitter sämtliche Stecker zu ziehen, ist zwar eine wirksame, aber nicht unbedingt praktikable Lösung, denn man ist nicht immer Zuhause oder wach, wenn es gewittert. Zudem müssen verschiedene Geräte nach dem Wiederanschließen an die Energieversorgung neu eingestellt werden. Energieversorger informieren in der Regel auch nicht über Schwankung und Spitzen im Energieversorgungsnetz. Es muss also eine bessere Lösung geben, als durch das Steckerziehen derartige Schäden zu vermeiden zu versuchen.

Beim Blitzschutz unterscheidet man zwischen äußerem und innerem Blitzschutz, der jedoch nicht grundsätzlich für Wohngebäude vorgeschrieben ist. Der äußere Blitzschutz besteht aus einer Metallleitung, die einen direkten Blitzschlag vom Dach in die Erde führt und so Bewohner sowie Gebäude schützt. Das sind in den meisten Fällen ein sogenannte Blitzableiter. Er garantiert den unmittelbaren Übergang der Überspannung in die Erde.

Der innere Blitzschutz besteht aus einer Haupt-Erdungsschiene, die unter anderem mit Wasser- und Telekommunikationsleitungen verbunden ist. Über den Fundament-Erder oder Blitzschutz-Erder führt die Haupt-Erdungsschiene auch bei einem direkten Blitzeinschlag den Strom des grün-gelben Erdungsleiters in den Erdboden.

Der Überspannungsschutz schützt das Energieversorgungsnetz sowie die angeschlossenen Geräte innerhalb des Hauses und der Wohnung. Seit 2016 ist er für Neubauten vorgeschrieben und wird in drei Typen eingeteilt, wobei eine Kombination aller drei den besten Schutz vor Überspannungsschäden darstellen.

Typ 1 ist ein Blitzstromableiter, der mit einem Überspannungsableiter (Typ 2) direkt im Zählerschrank eingebaut wird. Für die Sicherung der Leitungen und einzelner Geräte am Stromnetz ist Typ 3 der Überspannungsschutzeinrichtung zuständig. Diese gibt es mittlerweile als kleine Module, die direkt an der Beleuchtung, an Steckdosen oder an Telefonleitungen verbaut werden können. Zudem gibt es auch Geräte, die bereits über einen Überspannungsschutz verfügen.

Welche Versicherung springt bei einem Überspannungsschaden ein?

Da muss man unterscheiden, wo oder wie der Schaden entstanden ist und welche versicherten Sachen betroffen sind. Brandversicherungen greifen bei Schäden an Geräten, die direkt zum Gebäude gehören wie die Steuerung der Heizung oder der Telefonanlage. Für einen Gewitter-bedingten Überspannungsschaden in den eigenen vier Wänden, beispielsweise an Unterhaltungselektronik, Telekommunikationsgeräten und Haushaltsgeräten, ist die private Hausratversicherung zuständig. Sie schützt sämtlichen Hausrat wie Fernseher oder andere Elektrogeräte.

Welche Schäden werden zusätzlich von der Hausratversicherung abgedeckt?

Die Hausratversicherung ist keine Pflicht-, sondern eine Privatversicherung. Sie deckt alles ab, was zum Haushalt zählt und das ist bei den meisten Menschen ziemlich viel, wenn man berücksichtigt, dass es sich um den größten Teil des eigenen Besitzes handelt.

Zum einen reguliert die Hausratversicherung die Schäden bei Zerstörung oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Haushalt. Es wird dabei in der Regel der Neuwert ersetzt. Darunter zählen unter anderem Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Gebrauchsgegenstände wie Computer sowie Wertgegenstände wie Kunstwerke.

Des Weiteren ersetzt die Hausratversicherung Schäden verschiedener Ursachen. So greift sie bei Schäden durch Naturgewalten wie Blitz, Sturm oder Hagel. Sie deckt Schäden, die durch Leitungswasser entstehen, wenn zum Beispiel die Wasserleitung einer Waschmaschine defekt ist und das austretende Wasser Schäden an der Einrichtung oder elektronischen Geräten verursacht. Gleiches gilt für Brände und Brandfolgen.

Darüber hinaus ist eine Hausratversicherung für Schäden durch Einbruch und Vandalismus zuständig. Das gilt auch, wenn man zum Zeitpunkt des Einbruchdiebstahls im Urlaub ist. Ferner sollte der Versicherungsschutz bei Diebstahl weltweit auf Reisen für mitgeführte Gegenstände wie Kleidung und Technik gelten.

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  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Abhandenkommen
  • Übernahme von Folgekosten

Quellen

Haufe: www.haufe.de (Abruf: 24.07.2018)

Stiftung Warentest: www.test.de (Abruf: 27.07.2018)

Versicherungsarchiv: www.versicherungsarchiv.de (Abruf: 24.07.2018)

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