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Glasschaden und Glasversicherung: was ist zu beachten?

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Wertvolle Scheiben, Platten und Gläser gibt es in jeder Wohnung zuhauf. Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte daher immer an den Einschluss einer Glasversicherung gedacht werden.

Warum sollte ich eine Glasversicherung abschließen?

Gehen Ihre Besitztümer verloren oder werden diese beschädigt, ersetzt eine Hausratversicherung die zerstörten, beschädigten oder abhandengekommenen Gegenstände zum Neuwert. Bei einigen Versicherern sind allerdings bestimmte Risiken ausgeschlossen wie z. B. Fahrraddiebstahl, Elementarschäden, Defekte an Elektrogeräten nach einem Blitzeinschlag oder auch Glasbruch.

Wer über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenkt, sollte bedenken, dass es grundsätzlich in jedem Haushalt hochwertige Glasobjekte gibt, die schnell zu Bruch gehen können und immense Kosten nach sich ziehen. Glas ist sehr empfindlich und in den meisten Fällen nicht zu reparieren. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Hausratversicherung abzuschließen, die Glasschäden abdeckt.

Wer bereits eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung besitzt, sollte prüfen, ob eine Glasversicherung enthalten ist oder die Versicherung evtl. ergänzt oder komplett ausgetauscht werden sollte. Dabei ist zu beachten, dass für beide Versicherungen exakt festgelegt ist, welche Arten von Glasschäden versichert sind. Sowohl bei der Hausratversicherung als auch bei der Wohngebäudeversicherung wird nur Glas ersetzt, das aufgrund von Leitungswasser, Sturm, Feuer, Einbruch oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wurde. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt in aller Regel nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile (z. B. Türen und Fenster), während die Hausratversicherung den beweglichen Besitz (z. B. Vitrinen und Spiegel) schützt.

Beim DFV-HausratSchutz ist sowohl Gebäude- und als auch Mobiliarverglasung im Versicherungsschutz inbegriffen.

Um Ihre wertvollen Glasgegenstände zu schützen, sollte beim Abschluss einer Hausratpolice immer eine Glasversicherung mit eingeschlossen werden. Die Glasversicherung, die Sie ganz einfach mit der Hausratversicherung der DFV abschließen können, ersetzt nicht nur Scheiben und Spiegel aus Glas, sondern auch beschädigte Ceran-Kochfelder.

DFV-Hausratschutz© Westend61
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  • Beschädigung
  • Zerstörung
  • Abhandenkommen
  • inkl. Glasschäden

Glasversicherung – Was ist versichert?

Einige Versicherer unterteilen den Versicherungsschutz einer Glasversicherung in Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung und/oder bieten die Glasversicherung als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung an.

Zur Gebäudeverglasung gehören:

  • Glas- und Kunststoffscheiben von Balkonen, Brüstungen, Dächern, Duschkabinen, Fenstern, Türen und Wänden
  • Glas- und Kunststoffscheiben von Loggien, Terrassen, Veranden und Wintergärten einschließlich Dachverglasungen und Wetterschutzvorbauten
  • Glasbausteine, Profilbaugläser, Glas- und Kunststoff-Lichtkuppeln

Zur Mobiliarverglasung gehören:

  • Glasscheiben von Bildern, Vitrinen und Schränken
  • Glasplatten
  • Spiegel
  • Glasscheiben und Sichtfenster von Elektro- und Gasgeräten sowie von Öfen

Diese Glasschäden müssen in der Regel durch Zusatztarife absichert werden:

  • Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfelder)
  • Aquarien und Terrarien

Beim DFV-HausratSchutz ist die Glasversicherung sowohl für Gebäude- als auch Mobiliarverglasung immer im Versicherungsschutz enthalten. Außerdem sind Glaskeramik-Kochflächen sowie Aquarien und Terrarien im Versicherungsschutz inbegriffen. Sie müssen keinen Zusatztarif abschließen.

In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Glasschaden nicht

Bei vielen Glasversicherungen sind Schönheitsfehler und leichte Beschädigungen der Glasoberfläche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dann übernimmt der Versicherer nur Glasschäden, die eine professionelle Reparatur oder einen Austausch erfordern. Somit greifen diese Glasversicherungen bei Schrammen, Kratzern, Absplitterungen und Trübungen des Glases in aller Regel nicht.

Beim DFV-HausratSchutz gilt im Rahmen der enthaltenen Glasversicherung: Sind beschädigte Sachen weiterhin gebrauchsfähig und ist deren Nutzung ohne Reparatur zumutbar, ersetzen wir diese Schönheitsschäden, indem wir den Minderwert ausgleichen.

Nicht enthalten im Versicherungsschutz sind:

  • Gebäude- und Mobiliarverglasungen außerhalb der versicherten Wohnung
  • optische Gläser (z. B. Objektive, Mikroskope, Fernrohre)
  • Brillengläser
  • Hohlgläser (z. B. Lampen, Vasen oder Trinkgefäße)
  • Beleuchtungskörper
  • Kunstgegenstände aus Glas
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- oder Kommunikationsgeräte sind (z. B. Tablet, Smartphone)

Beispiele für Glasschäden – Wer zahlt?

Glasschäden entstehen aus den verschiedensten Gründen und an diversen Gegenständen. Die Glasversicherung übernimmt allerdings nicht für jeden Glasschaden an fest verbauten oder beweglichen Sachen die Kosten. Die folgenden Beispiele zeigen Ihnen, wann die Glasversicherung im Rahmen der Hausratversicherung greift.

Fenster-Glasschaden nach Einbruch

Einbrecher sind durch das Fenster in Ihre Wohnung eingebrochen und haben die Verglasung des Fensters zerstört. Dieses muss nun erneuert werden. Die Glasversicherung übernimmt dafür die Kosten. Wurden beim Einbruch Gegenstände aus der Wohnung beschädigt oder geklaut, sind diese Schäden durch Einbruchschutz der Hausratversicherung ebenfalls versichert.

Kind beschädigt Scheibe

Ihr Kind spielt innerhalb der Wohnung oder im Garten mit einem Ball und trifft dabei ein Fenster oder bringt Glas-Gegenstände in der Wohnung zu Fall. Die Glasbrüche an Fenstern und Türen werden von der Glasversicherung übernommen. Gleiches gilt, wenn bewegliche Gegenstände im Haushalt wie z. B. ein Spiegel zerstört werden. Hohlgläser wie z. B. Geschirr, Vasen und Trinkgläser sind jedoch nicht in der Glasbruchversicherung enthalten.

Handwerksunfall zerstört Glaskeramik-Kochfläche

Während Sie ein neues Regal über dem Herd anbringen wollen, lassen Sie versehentlich den Hammer fallen. Dieser landet auf dem Ceranfeld, das daraufhin kaputt und unbenutzbar ist. In diesem Fall deckt der umfassende Versicherungsschutz unserer Hausratversicherung den Glasschaden am Ceranfeld ab.

Duschkabine durch Ausrutschen kaputt

Jeder weiß: In einer nassen Dusche kann man schnell mal ausrutschen. Schlimmstenfalls fällt man sogar in die Verglasung der Duschkabine. Geht diese daraufhin zu Bruch, greift die Glasbruchversicherung und kommt für den entstandenen Schaden auf.

Thermischer Glasbruch

Ein thermischer Glasbruch an der Verglasung des Gebäudesentsteht durch Temperaturunterschiede im Glas. Das kann z. B. durch eine Teilbeschattung, eine lokale Erwärmung, eine aufgeklebte Folien oder durch zu große Scheibeneinstände im Rahmen hervorgerufen werden. In diesem Fällen greift die Glasversicherung und ersetzt die entstandenen Schäden.

Risse im Smartphone-Display

Sie lassen Ihr Smartphone auf den Boden fallen und das Display zerspringt. In diesem Fall ist der Schaden nicht durch die Glasversicherung abgedeckt. Handys und Tablets sind im Versicherungsschutz einer Glasversicherung nicht inbegriffen. Hier könnte eine Handyversicherung den Schaden ersetzen.

Ast zerschlägt Windschutzscheibe

Während einer stürmischen Autofahrt fällt plötzlich ein Ast auf Ihre Windschutzscheibe und zerstört diese. Die Glasversicherung leistet in diesem Fall nicht für den Schaden, sondern die Teilkaskoversicherung.

Für wen ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Glasobjekte lassen sich in aller Regel in jedem Haushalt finden. So sind beispielsweise Glaskeramik-Kochflächen oder auch Duschkabinen aus Glas weit verbreitet. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Glasversicherung prinzipiell für jeden Haushalt sinnvoll und empfehlenswert.Wer sich also gegen alle möglichen Arten von Glasschäden absichern möchte, sollte eine Glasbruchversicherung abschließen. So schützt man sich im Fall der Fälle vor hohen finanziellen Belastungen.

Die Kosten für die Schadensregulierung umfassen oft nicht nur das beschädigte Material. So können zusätzlich zum eigentlichen Sachschaden auch noch Kosten für Aufräumarbeiten oder weitere Reparaturen hinzukommen. Der Austausch einer mittelgroßen Fensterscheibe kann schon Kosten zwischen 200 und 400 Euro verursachen. Bei einem Wintergarten oder größeren Glasfronten ist mit deutlich höheren Beträgen zu rechnen.Wer einen Wintergarten besitzt, sollte diesen also unbedingt mit einer Glasversicherung schützen. Außerdem empfiehlt sich eine Hausrat- mit Glasversicherung vor allem für Familien mit Kindern, denn gerade dann geht schnell mal etwas unabsichtlich kaputt.

Welche Kosten werden von der Glasversicherung übernommen?

Geht eine Fensterscheibe zu Bruch, ersetzt die Glasversicherung die Scheibe. Die Versicherungsleistung umfasst aber nicht nur die Materialkosten, sondern auch alle sonstigen Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Versicherungsfall möglicherweise notwendig sind. Dazu gehören:

  • Handwerkerkosten
  • Kosten für eine Notverglasung
  • Kosten für den Auf- und Abbau erforderlicher Gerüste
  • Kosten für Hebebühne oder Kran
  • Kosten für den An und Abbau von Schutzvorrichtungen (z. B. Fenstergitter als Einbruchschutz)
  • Kosten für Aufräumarbeiten nach besonders schwerwiegenden Schadenfällen

Wie viel kostet die Hausratversicherung mit Glasversicherung?

Die Versicherungsbeiträge für eine Glasversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer. Die Beitragsberechnung ergibt sich aus folgenden Faktoren:

  • Wert der Eirichtung
  • Wohnort
  • Einbruchrate bzw. Kriminalität und Diebstähle im Wohnort
  • Wahrscheinlichkeit für Unwetter wie Stürme oder Überschwemmung
  • Höhe der Versicherungssumme
  • eventuelle Selbstbeteiligung
  • gewählter Tarif

Die monatlichen Kosten für eine Hausratversicherung inkl. Glasversicherung bei der DFV im Überblick:

Basis

Komfort

Premium

Exklusiv

bis 50 m² Wohnfläche

bis 75 m² Wohnfläche

bis 100 m² Wohnfläche

bis 150 m² Wohnfläche

32.500 € Versicherungssumme

48.750 € Versicherungssumme

65.000 € Versicherungssumme

97.500 € Versicherungssumme

ab 6,86 €

ab 8,38 €

ab 9,90 €

ab 12,95 €

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