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Hund im Büro

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Ein Hund im Büro ist mittlerweile für viele Unternehmen fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Das ist auch gut so, denn Studien belegen, dass die Co-Worker auf vier Pfoten eine ganze Reihe positiver Effekte mit sich bringen. Allerdings gilt es vor dem ersten Arbeitstag des tierischen Kollegen, einiges zu beachten. Wie gelingt der Einstieg und die Einarbeitung des Bürohundes? Welche Voraussetzungen müssen für den Hund im Büro gegeben sein und warum ist eine Hundehaftpflicht im Büro zu empfehlen? Hier gibt´s alle Informationen!

Der erste Arbeitstag mit Ihrem Hund

Ebenso wie beim menschlichen Arbeitnehmer, bedarf es auch beim tierischen Kollegen einer gewissen Einarbeitungszeit und Regelbefolgung. Dabei gilt es zu beachten, dass auch der beste Einstieg in den Arbeitsalltag ab und an mit Fehlverhalten des treuen Co-Workers verbunden sein kann. Aus diesem Grund ist eine Hundehaftpflicht für Bürohunde unabdingbar und in einigen Bundesländern sogar längst verpflichtend. Wir zeigen, worauf es beim Einstieg auf vier Pfoten insgesamt ankommt.

Genehmigung vom Arbeitgeber und Kollegen

Die wichtigste Voraus­setzung für einen Hund im Büro ist zunächst die Zustimmung des Arbeitsgebers.

Das Direktions­recht regelt, dass Arbeit­geber entscheiden dürfen, ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind. Das gilt auch dann, wenn der Vierbeiner nur mal ausnahmsweise mitgenommen werden soll. Welche Regeln bei Mitnahme eines Hundes gelten, sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber schriftlich festhalten – z. B. in Form eines separaten Vertrags oder in Form einer Betriebsvereinbarung. Dort sollte festgehalten werden, in welchen Räumen sich der Vierbeiner aufhalten darf, wie oft er vor die Tür muss und welchen Einfluss das Gassi gehen auf die Arbeitszeit hat.

Auch der Umgang mit Problemen sollte geregelt sein. Was ist zu tun, wenn Kollegen Angst haben oder der Vierbeiner aggressiv wird? Auch ganz wichtig: Wer haftet bei Schäden, die der Hund im Büro verursacht? Die einfachste und beste Antwort auf diese Frage lautet: eine Hundehaftpflichtversicherung. Diese ist für Hundebesitzer in einigen Bundesländern ohnehin verpflichtend abzuschließen. Aber auch wenn keine Versicherungspflicht herrscht, sollte jeder Hundehalter über diesen Schutz verfügen. So sind Missgeschicke im Büro bestens abgesichert und bergen kein finanzielles Risiko für Herrchen oder Frauchen.

Es ist also sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer empfehlenswert, im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, dass eine Haftpflichtversicherung für den Hund besteht.

Ist der Chef einverstanden, sollten auch die Kollegen befragt werden. Sprechen Sie jeden Einzelnen an und gehen Sie sicher, dass niemand eine Tierhaarallergie oder panische Angst vor Hunden hat. Nehmen Sie Einwände Ihrer Kollegen in jedem Fall ernst. Herrscht gegenseitiges Verständnis und Vertrauen, lässt sich möglicherweise sogar der größte Kritiker überzeugen, denn ein Hund im Büro bringt nachweislich einige Vorteile mit sich:

  • Die Anwesenheit eines Hundes wirkt beruhigend und sorgt für mehr Entspannung und weniger Stress im Arbeitsalltag. Menschen verhalten sich automatisch bedächtiger und freundlicher. Wutausbrüche nehmen rapide ab.
  • Indem er für Harmonie, gute Laune und gemeinsamen Gesprächsstoff sorgt, trägt ein Hund im Büro zu einem guten Betriebsklima bei und stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl im Kollegium.
  • Gelegentliches Streicheln des Bürohundes verschafft den Mitarbeitern kleine Denkpausen und setzt gleichzeitig Glückshormone frei. Das führt zu mehr Entspannung, Konzentration und Produktivität.
  • Pausen werden öfter zum Gassi gehen genutzt. Die Bewegung an der frischen Luft fördert die Gesundheit und Kreativität der Mitarbeiter.
  • Ein Bürohund reduziert das Risiko und die damit verbundenen Kosten für berufs- oder stressbedingte Krankheiten (z. B. Burnout, Kopfschmerzen, Verdauungsprobleme, Bluthochdruck).

Hund, Hundehalter und Arbeitskollegen: Rahmenbedingungen für einen geregelten Arbeitsalltag

Die beste Voraussetzung für einen geregelten Arbeitsalltag mit Hund im Büro ist ein Hundetraining, das das Verhalten des Vierbeiners auch für den Büroalltag trainiert.

Damit der Hund sich im Büro auch wirklich wohl fühlt, benötigt er zudem einen ähnlichen Rückzugsort wie auch zu Hause. Es gilt, direktes Sonnenlicht, zu viel Heizungswärme, ständige Zugluft sowie viel Durchgangsverkehr zu vermeiden. Der Platz unter dem Schreibtisch bietet sich beispielsweise als geeigneter Rückzugsort an. Denken Sie allerdings auch drüber nach, ob sich dort Näpfe für Futter und Wasser aufstellen lassen.

Bestenfalls sollte sich der Hund im Büro frei bewegen können, so dass er auch mal an den Tischen der Kollegen vorbeischauen darf. Das setzt das Einverständnis aller Mitarbeiter voraus. Zudem sollten keine einschränkenden Hygienevorschriften gelten und der Vierbeiner darf nicht Gefahr laufen, mit giftigen Substanzen in Kontakt zu kommen.

Auch für ausreichend Auslauf an der frischen Luft sollte gesorgt sein. Das tut nicht nur dem Hund, sondern auch Herrchen oder Frauchen gut. Am besten gehen Sie vor der Arbeit, in der Mittagspause und nach der Arbeit Gassi. So bekommt Ihr treuer Begleiter genügend Auslauf und ist im Büro nicht allzu aufgedreht. Spielzeug im Büro ist dennoch empfehlenswert. So kann er sich beschäftigen, während Sie ebenfalls beschäftigt sind.

Ist Ihr Vierbeiner nicht der einzige tierische Co-Worker, sollten die Bürohunde aneinander gewöhnt werden. Das gelingt am besten, wenn sie die Gassi-Mittagspause gemeinsam verbringen. Beachten Sie aber vor allem in diesem Fall: Kranke Hunde sowie läufige Hündinnen müssen zu Hause bleiben.

Nehmen Sie Rücksicht auf Kollegen, die bisher gar keinen oder nur wenig Kontakt mit Hunden hatten. Diese haben oft Berührungsängste oder sogar Angst. Sie können diesen Kollegen die Eingewöhnung leichter machen, indem Sie den Hund im Büro zunächst anleinen.

Umgekehrt sollte der Hund nicht zu viel Aufmerksamkeit und Leckerlis vom Kollegium bekommen. So erhält er den Eindruck, dass sich alles um ihn und seine Bedürfnisse dreht. Stattdessen muss er auch mal aushalten können, dass er eine Weile ignoriert wird.

Die Versicherungsfrage

Falls der Hund im Büro einen Schaden verursacht, gilt wie auch bei allen anderen Schäden, die der Vierbeiner verursacht: Der Tierhalter haftet. Verursacht das Tier einen Personen-, Vermögens- oder Sachschaden, muss grundsätzlich der Besitzer – und nicht der Arbeitgeber – in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufkommen.

Diesem Risiko kann man vorbeugen, indem man eine entsprechende Versicherung abschließt.

Welche Versicherung zahlt bei einem Hund im Büro?

Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt den Schadenersatz, begleicht berechtigte Ansprüche eines Geschädigten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hundehalter verpflichtend abzuschließen.

Eine solche Tierversicherung ist jedoch für absolut jeden Hundehalter empfehlenswert. So lässt sich kostengünstig eine ganze Reihe von Risiken – auch im Büro – abdecken.

Welche Schäden kann ein Hund im Büro anrichten?

Auch der liebste und besterzogenste Kollege auf vier Pfoten kann im Büro mal Schäden an Personen oder Gegenständen verursachen:

  • Der Hund hat es sich in der Nähe der Toilette auf dem Boden gemütlich gemacht. Ein Kollege rechnet nicht damit, stolpert auf dem Weg ins WC über den Vierbeiner und bricht sich den Arm.
  • Der Hund beißt sich in einem unbeobachteten Moment an wertvollem Büromobiliar fest und hinterlässt sichtbare Beißschäden.
  • Beim Toben zieht der Hund ein Ladekabel hinter sich her. Der daran befindliche Laptop des Kollegen geht zu Boden und zu Bruch.
  • Der Hund hält es nicht mehr bis zur Mittagspause aus und uriniert auf dem Teppichboden des Büros.
  • Der Hund springt einen Kollegen im Büro an und beschädigt dabei dessen Anzug.
  • Ihr Vierbeiner zerreißt wichtige Dokumente.
  • Der Hund beißt einen Kollegen.

In all diesen Fällen sind Sie als Halter dazu verpflichtet, in unbegrenzter Höhe für den Schaden aufzukommen. Das kann sehr schnell sehr teuer werden. Aus genau diesem Grund ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über eine Hundehaftpflichtversicherung zu informieren und diese bestenfalls abzuschließen. So sind Sie und Ihr tierischer Co-Worker auf der sicheren Seite.

Hund im Homeoffice: Darauf sollten Sie achten

Das Corona-Virus und die damit verbundene Pandemie haben den Arbeitsalltag verändert. So sind aus Bürohunden größtenteils Homeoffice-Hunde geworden. Zudem haben viele Arbeitnehmer im Homeoffice mehr Zeit und legen sich einen Hund zu. Der Vierbeiner ersetzt als Co-Worker oftmals die Kollegen. Aber auch wenn der Hund die Umgebung dieses Arbeitsplatzes bereits kennt, ist Vorsicht geboten. So kann im heimischen Büro ebenfalls mal schnell ein Laptop umgeschmissen oder Akten zerbissen werden.

Für das Homeoffice überlässt der Arbeitgeber den Mitarbeitern oftmals Laptop und Smartphone. In vielen Fällen sind diese Sachen auch außerhalb des Betriebes über die Police der Firma versichert. Das kann auch relevant werden, wenn der Hund die Ausstattung kaputt macht. Allerdings besteht nicht immer eine Garantie dafür, dass der Arbeitgeber dann den Schaden trägt. Bestenfalls klären sie das im Vorhinein mit Ihrem Arbeitgeber ab und/oder fragen bei Ihrer Tierversicherung an, ob solche Schäden mitversichert werden können.

Tipps für den perfekten Arbeitsalltag mit Hund im Homeoffice:

Haustiersicheres Arbeitszimmer: Achten Sie darauf, dass Ihr Vierbeiner keine Möglichkeit bekommt, gefährliche Gegenstände wie z. B.  herunterhängende Kabel anzuknabbern. Ein Kabelschutz hilft. Stifte, Büroklammern oder andere Büroutensilien sollten sicher in Schubladen oder Boxen verstaut werden, damit der Hund nichts verschlucken oder zerkauen kann. Lassen Sie keine Essensreste oder verschluckbare Gegenstände im Mülleimer liegen. Falls Sie den Arbeitsplatz verlassen, sollten Sie alle wichtigen Daten vorher speichern, damit keine Pfote etwas ändern kann. Insbesondere für das Arbeitszimmer gilt: Risikoquellen für Schäden möglichst minimieren!

  • Auslastung: Machen Sie bestenfalls vor der Arbeit, während der Mittagspause und nach der Arbeit einen Spaziergang mit Ihrem Hund. Die Bewegung ermöglicht ein weitestgehend störungsfreies Arbeiten, da der Vierbeiner ausgelastet ist. Sie profitieren ebenfalls von den Vorteilen der regelmäßigen Spaziergänge an der frischen Luft. Kleine Kreativitätspausen können wahre Wunder bewirken.
  • Gemütlichen Schlafplatz: Damit sich der Co-Worker mit der kalten Schnauze im Homeoffice auch wohlfühlt, sollte er in dem entsprechenden Raum gemütlich liegen können. Dafür bietet sich ein bequemes Kissen oder ein Hundebett an. Je nachdem, wie ausgeprägt der Wachtrieb ist, sollte der Schlafplatz möglichst nicht am Fenster oder an der Tür stehen.
  • Beschäftigungsspielzeug: Damit Herrchen und Frauchen in Ruhe der Arbeit nachgehen können, ist es empfehlenswert, verschiedene Beschäftigungsspielzeuge anzuschaffen. Während sich manche Vierbeiner schon mit einer zusammengeknüllten Papierkugel beschäftigen lassen, sind andere anspruchsvoller. Halten Sie also immer eine kleine Auswahl bereit. Wer kreativ werden möchte, kann das Spielzeug für den Homeoffice-Hund auch selbst basteln.

DFV-HundehaftpflichtSchutz: So sind Hund und Hundehalter auf der Arbeit bestens abgesichert

Sei es im Büro oder im Homeoffice - damit kleine Ausreißer Ihres Lieblings-Co-Workers nicht zum Ruin führen, schützt Sie der DFV-HundehaftpflichtSchutz vor den kleinen und großen Risiken des Alltags. Sie erhalten beste Leistungen bei:

  • Personenschäden (z. B. wenn ein Arbeitskollege von Ihrem Hund gebissen wird)
  • Sachschäden (z. B. Zerstörung/Beschädigung der Büromöbel oder eines Laptops)
  • Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall, weil Ihr Arbeitskollege aufgrund eines Bisses nicht arbeitsfähig ist)
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Mietsachschäden
  • Führen ohne Leine oder Maulkorb
  • Hundeschule und Veranstaltungen
  • Forderungsausfalldeckung

Außerdem sind beim DFV-HundehaftpflichtSchutz hinzukommende Welpen des versicherten Muttertieres bis 12 Monate automatisch mitversichert. Ebenfalls versichert sind Schäden aus gewollten oder ungewollten Deckakten. Der Schutz gilt zudem weltweit! Unterwegs begleitet Sie unsere App, so dass Sie Ihre Vertragsunterlagen jederzeit zur Hand haben und Ihren Schaden mit nur wenigen Klicks per Foto melden können.

Jetzt einfach in nur 2 Minuten abschließen und ein Hundeleben lang sicher sein – mit der Hundehaftpflichtversicherung der DFV!

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  • 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Welpen-Schutz bis zum 12. Lebensmonat
  • Deckschäden
  • weltweiter Schutz

Alle Angaben ohne Gewähr.

Quellen

 Anwalt.de: www.anwalt.de (Abruf: 20.10.2020)

 Hundemagazin: www.hundemagazin.net (Abruf: 20.10.2020)

 Tierklinik Berlin: www.tierklinik-berlin.de (Abruf: 21.10.2020)

 Tierversicherung Schewe: www.tierversicherungen-schewe.de (Abruf: 21.10.2020)

 Wolfsburger Allgemeine: www.waz-online.de (Abruf: 19.10.2020)

 Zooplus: www.zooplus.de (Abruf: 19.10.2020)        

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