Deckungssumme in der Privathaftpflicht© Andrey Popov

Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung

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Die Deckungssumme ist einer der wichtigsten Bestandteile einer Privathaftpflichtversicherung. Sie bestimmt die Höchstsumme, mit der ein Schaden maximal gedeckt werden kann.

Was ist die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung?

Die Deckungssumme beschreibt den Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadensfall abdeckt. Alle Mehrkosten, die durch einen Versicherungsschaden zusätzlich anfallen können, trägt der Versicherte trotz Haftpflichtversicherung selbst. Deshalb setzen Versicherungen eher eine hohe Deckungssumme an, um das finanzielle Risiko beim Versicherungsnehmer möglichst gering zu halten.

Welche Deckungssumme sollte mindestens gewählt werden?

Als Deckungshöhe innerhalb der Privathaftpflicht empfiehlt sich eine Summe mindestens 5 bis 10 Millionen Euro. Bei einer Verdopplung der Deckungshöhe fällt der Unterschied bei den Beiträgen sehr gering aus. Vor allem bei Personenschäden kann es schnell sehr teuer werden, wenn beispielsweise beim Geschädigten eine Rente nötig ist. Dabei gilt es zu beachten, dass die Deckungshöhe mit Anzahl der abzudeckenden Personen und Sachwerte steigt. Wichtig sind auch angemessene Mindestdeckungssummen, die das mögliche Risiko bei Vermögens- oder Mietschäden berücksichtigen. In jedem Fall sollten Sie keine private Haftpflichtversicherung abschließen, deren Deckungssumme unterhalb von 3 Millionen Euro liegt. Es ist sinnvoll, die Summe höher anzusetzen, wenn mehr Personen und Sachen abgesichert werden sollen.

Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei einer Haftpflichtversicherung sein?

Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist auch der Versicherungsbeitrag. Bei einem Schaden zahlen Sie eine Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe. Allerdings muss man zwischen Einsparung bei den Beiträgen und möglichem Eigenanteil im Schadensfall abwägen. Bei hohem Eigenanteil und geringer Einsparung ist davon abzuraten. Vor allem für kleinere Sachschäden, die man bei Selbstbeteiligung bis zur vertraglich festgelegten Grenze aus eigener Tasche zahlt, rechnet sich die Einsparung nicht.

Was ist bei der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Wird einer Schadensersatzforderung gegen Sie aufgegeben, haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Das beinhaltet Sparrücklagen, Girokonten und Wertanlagen wie Immobilien. Somit besteht durchaus die Möglichkeit, dass Sie bei einem besonders kostspieligem Schaden für den Rest des Lebens belangt werden können. In solchen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie sichert Sie vor Schäden gegenüber Dritten ab. Wenn Sie beispielsweise bei Schnee vergessen, den Gehweg zu räumen und jemand hinfällt und sich verletzt, dann ist das ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. 

Diese Versicherung deckt selbst verursachte Sach- und Personenschäden des Versicherungsnehmers ab. Sind die Schadensersatzansprüche des Geschädigten begründet, übernimmt der Vesicherer die Wiederherstellung der beschädigten Gegenstände oder die Kosten für einen ebenwürdigen Ersatz sowie den Nutzungsausfall des Gegenstandes. Das gilt, wenn beispielsweise ein Computer beschädigt wird, den der Geschädigte für die Arbeit benötigt und er somit bis zur Wiederherstellung oder bis zum Ersatz nicht mehr arbeiten kann.

Personenschäden und Schmerzensgeld

Während die Summen bei den meisten Sachschäden noch überschaubar klingen, können sie bei Personenschäden leicht mehrere Millionen Euro betragen. Zu den Behandlungskosten kommen in diesem Fall eventuell noch Bergungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall hinzu. Je nach Schwere des Schadens kann sogar eine lebenslange Rente notwendig sein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten im Rahmen der Schadensregulierung. Ausschlusskriterium für die Regulierung ist eine nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers.

Vermögensschäden

Schadensfälle ohne Verletzte und Sachschäden können Ersatzansprüche für entgangene Gewinne, also einen sogenannten Vermögensschaden aufkommen lassen. Wenn Sie zum Beispiel jemanden zuparken und der Betroffene deshalb den Anschluss zu einer Dienstreise mit lukrativem Termingeschäft verpasst, entsteht dem Geschädigten ein Vermögensschaden für den Sie haften. Eine Privathaftpflichtversicherung greift je nach Vertragsdetails auch in solchen Fällen.

Begründete Schadensersatzansprüche

Gibt es zwischen dem Geschädigten und dem Versicherer des Schadenverursachers Uneinigkeit darüber, ob ein Schadensersatz überhaupt berechtigt ist oder, wenn ja, in welcher Höhe, muss ein Gericht entscheiden, ob es sich um begründete Schadensersatzansprüche handelt. Die Kosten für einen solchen Rechtstreit trägt das Versicherungsunternehmen.

Wer ist alles mitversichert?

Man kann die eigenen Kinder oder die Kinder, die mit im gemeinsamen Haushalt leben, in die private Haftpflichtversicherung aufnehmen. Damit gelten für die Kinder die gleichen Bedingungen wie für den Versicherungsnehmer.

Haftpflichtversicherung: Deliktunfähige Kinder

Sie sollten beachten, dass Kinder unter sieben Jahren als deliktunfähig gelten.

Das heißt, sie werden per Gesetz nicht haftbar gemacht. Wurde allerdings von den Eltern im Moment des Schadens die Aufsichtspflicht verletzt, dann haftet zwar nicht das Kind, aber die Eltern.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, deliktunfähige Kinder in die Privathaftpflicht mit aufzunehmen, denn dann trägt die Versicherung die Kosten für den durch das Kind entstandenen Schaden.

Haftpflichversicherung im Rahmen einer Familienversicherung

Ein Familientarif lohnt sich, wenn der Versicherungsnehmer die Kinder und den Partner mitversichert, denn auf diese Weise können Beitragskosten gespart werden. Allerdings fallen dann gegenseitige Ansprüche bei Sachschäden, wie einer kaputten Brille, weg. Bei Personenschäden ist dies jedoch möglich, wenn sogenannte Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert sind.

Wer profitiert vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden, denn im schlimmsten Fall kann ein Personenschaden zum finanziellen Ruin führen und die Privatinsolvenz zur Folge haben. Die Zusammenstellung des genauen Leistungspaketes ist an die jeweilige Lebenssituation geknüpft. Deshalb sollten die eigenen Versicherungen mit jeder neuen Lebenssituation geprüft werden.

DFV-HaftpflichtSchutz

Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit SEHR GUT (1,4) ausgezeichnet.

Die Privathaftpflichtversicherung der DFV gibt es für Ihren maßgeschneiderten Versicherungsschutz in vier Tarif-Varianten mit jeweils 20 Millionen Euro Versicherungssumme. Der Single-Tarif ist ebenso wie der Tarif für Familien jeweils ohne und mit Selbstbeteiligung (300 Euro) möglich. Optional können Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für bis zu fünf Hunde in den Tarif integrieren. So erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz der Haftpflicht auch auf Schäden, die Ihr Vierbeiner verschuldet.

Wir bewahren Sie außerdem vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Im Versicherungsfall prüft die DFV als Versicherer, ob und in welcher Höhe überhaupt eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Kommt es im Zusammenhang mit unberechtigten Schadenersatzforderungen zum Rechtsstreit, führt die DFV den Prozess und trägt die Kosten. Soweit Sie danach haftpflichtig sein sollten, sorgt die private Haftpflichtversicherung, bis zur vereinbarten Deckungssumme, für die Wiedergutmachung des Schadens. Sie erhalten außerdem beste Leistungen und weltweiten Versicherungsschutz bei:

  • Personen-, Sach-, und Vermögenschäden
  • Verlust von Schlüsseln (privat und beruflich)
  • Drohnen (bis 5 kg)
  • Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
  • Mietsachschäden
  • Schäden durch deliktunfähige Mitversicherte
  • Schäden durch Internetnutzung

Unterwegs begleitet Sie unsere App, so dass Sie Ihre Vertragsunterlagen jederzeit zur Hand haben und Ihren Schaden mit nur wenigen Klicks per Foto melden können.

Jetzt einfach in nur 2 Minuten abschließen und vor allen Missgeschicken sicher sein – mit der Privathaftpflichtversicherung der DFV!

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Quellen

  • Bundeszentrale für Finanzdienstleistungsaufsicht: www.bafin.de
  • Finanztip: www.finanztip.de
  • Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
  • Verivox: www.verivox.de

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