Wie können Sie sich für den Pflegefall am besten absichern?
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung allein reichen nicht aus, um im Pflegefall eine optimale Versorgung sicherstellen zu können. Deshalb gibt es verschiedene Formen der privaten Vorsorge mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dazu gehören private Pflegeversicherungen wie die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung, der Pflege-Bahr als vom Staat bezuschusste Absicherung oder eine Pflegerentenversicherung. Je nach dem erwarteten Pflegebedarf und den persönlichen Absicherungswünschen kann mit diesen Möglichkeiten eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall getroffen werden.
Was ist "Betreutes Wohnen" und was sind alternative Wohnformen?
Es gibt keine genaue Definition dazu, was Betreutes Wohnen ist. Die einzelnen Konzepte unterscheiden sich je nach Zusammensetzung und Bedürfnissen der jeweiligen Wohngruppen. Der Grundgedanke ist jedoch, eine Verbindung aus eigenständigem Leben in der eigenen Wohnung mit einer Gemeinschaft, Service und Pflegedienstleistungen zu verbinden. Viele Einrichtungen für Betreutes Wohnen sind mit einem Senioren- oder Pflegeheim verbunden. Die Betreuung beinhaltet unter anderem gemeinsame Veranstaltungen, Fahr- und Begleitdienste sowie Hilfe im Haushalt. Der Vorteil ist, dass bei sich einstellender Pflegebedürftigkeit der Bewohner, die entsprechenden Hilfsangebote meist schon vorhanden sind und der oder die Betroffene nicht erneut umziehen muss.
Was ist das Ziel hinter dem Wohnkonzept?
Das Ziel ist, die Eigenständigkeit und das selbstbestimmte Leben der Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Das ist sehr wichtig für das Selbstwertgefühl von Menschen, denn schließlich waren sie über ein langes Leben hinweg selbständig. Ferner wirkt das Leben in der Gemeinschaft einer möglichen Vereinsamung entgegen. Das betreute Wohnen kann zudem sehr gut auf Pflegebedürftigkeit reagieren, da alles Notwendige gleich vor Ort ist. Der Pflege kann dabei im Vergleich zu ähnlichen Konzepten eine größere Bedeutung zugemessen werden.
Welche Voraussetzungen für ein selbstständiges Leben müssen in den Konzepten vorhanden sein?
Betreutes Wohnen sollte folgende Kriterien erfüllen:
- Eigene behindertengerechte Wohnung
- Hausnotruf-System
- Gemeinsame Veranstaltungen
- Gemeinschaftsräume
- Fahr- und Begleitdienste
- Hilfe bei Schriftverkehr mit Versicherungen und Verwaltungen
- Behörden- und Botengänge
- Serviceleistungen wie Reinigung und Wäsche
- Ambulante Pflegeleistungen
Welche Formen des betreuten Zusammenlebens gibt es?
Neben dem betreuten Wohnen und dem Service-Wohnen gibt es noch weitere Modelle wie z.B. betreutes Wohnen im eigenen Zuhause mit ambulanter Pflege. Dafür muss die individuelle Wohnung möglichst barrierefrei und pflegegerecht ausgestattet sein. Der Vorteil ist, dass die Betroffenen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und in der Regel mehr Platz haben.
Man kann auch mit anderen gemeinsam selbst eine Pflege-WG mit häuslicher Pflege gründen (Betreute Wohngemeinschaft). Dazu braucht man nur eine Wohnung, die zum Beispiel mit Rollstuhl erreichbar ist und große Bäder besitzt. Hierbei ist es möglich, sogar einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro monatlich für eine Wohngemeinschaft zu beantragen.
Als letzte Möglichkeit sei noch das Mehr-Generationen-Haus genannt. Dabei handelt es sich um eine Hausgemeinschaft, die vom Kind bis zum Senioren alle Generationen in einem Haus beherbergt. Der Vorteil ist, dass sich im Alltag alle umeinander kümmern können, sich gegenseitig unterstützen und auch hier mit zunehmendem Alter nicht Gefahr laufen, zu vereinsamen. Oft ist mehr Zeit für die zwischenmenschlichen Belange des Lebens und es profitieren in der Regel alle bewohnenden Generationen eines solchen Hauses von der gegenseitigen Unterstützung.
Für wen ist betreutes Wohnen geeignet?
Das betreute Wohnen, vor allem in Verbindung mit einer Pflegeeinrichtung, bietet den Spagat zwischen Eigenständigkeit, dem Wohnen im eigenen Zimmer, und der Abdeckung von Pflegebedürftigkeit, die ohne fremde Hilfe oder einen persönlichen Assistenten nicht mehr möglich wäre. Die Pflegebedürftigkeit kann je nach Gesundheit und Alter zunehmen und es kann den Lebensumständen des Pflegebedürftigen in seinem gewohnten sozialen Umfeld angepasst werden.
Mit welchen Kosten sollte man rechnen?
Die Kosten für betreutes Wohnen und ähnliche Angebote können in der Höhe sehr unterschiedlich ausfallen, denn sie setzen sich aus der Kaltmiete, den Nebenkosten, der Betreuungspauschale und den Sätzen für eventuelle Wahlleistungen zusammen. Die Höhe der Kaltmiete sollte sich aber am örtlichen Mietspiegel orientieren. Abweichungen sind aufgrund baulicher Anpassungen möglich, sollten aber den Rahmen nicht zu weit sprengen.
In den Nebenkosten finden sich alle üblichen Beträge wie für Müllentsorgung, Hausreinigung und Heizung und Wasser.
Die Betreuungspauschale liegt im Durchschnitt bei knapp 90 Euro/Monat als Unterstützung für eine Person und bei etwa 110 Euro für zwei Personen. Allerdings können die Beträge je nach Leistungsumfang der Grundbetreuung abweichen.
Wahlleistungen gehen über die Grundversorgung hinaus. Wichtig ist hier, dass die Preise nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind. Um die Angemessenheit der Preise besser einschätzen und entscheiden zu können, ist es nötig, sich mehrere Einrichtungen anzusehen und zu vergleichen.
Welche Vor- und Nachteile hat das Konzept des Betreuten Wohnens?
Pflegekräfte der häuslichen Pflege berichten immer wieder, dass der eigene Wohnraum und das vertraute Umfeld den Menschen sehr viel Lebensfreude erhält. Die Selbständigkeit wird gefördert und bleibt möglichst lange erhalten. Auch bei Erkrankungen im Alter, die mehr persönliche Assistenz verlangen wie bspw. Demenz, ist das betreute Wohnen lange eine sehr würdevolle Atmosphäre und man ist zu Kompromissen bereiter. Und mindestens zweimal pro Woche kommen qualifizierte Pflegekräfte vorbei, die den Bewohnern mit Rat und Tat zur Seite stehen und um den jüngeren und den älteren Betroffenen Abwechslung zu bieten.
Nachteile entstehen unter anderem, wenn die Wohnung nicht barrierefrei und pflegegerecht ist. Vor allem bei abnehmender oder eingeschränkter Mobilität im gewohnten Lebensumfeld birgt das die Gefahr der schleichenden Vereinsamung. Zusätzlich erschweren Wohnungen, die nicht barrierearm oder -frei sind, die pflegerische Arbeit der ambulanten Pflegedienste.
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