
Auslandskrankenversicherung Wir schützen Sie, wo immer Sie auch sind
- 24h Reise-Notrufservice
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Auch bei Corona-Infektionen im Urlaub
- Krankenrücktransport
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
- Warum braucht man eine Auslandskrankenversicherung?
- Wo gilt der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung?
- Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
- Wer ist in der Auslandskrankenversicherung versichert?
- Leistet die Auslandskrankenversicherung auch bei Corona?
- In welchen Ländern braucht man eine Auslandskrankenversicherung zum Einreisen?
- Bin ich mit einer Auslandskrankenversicherung auch in Deutschland versichert?
- Greift die Auslandkrankenversicherung auch bei längeren Auslands-Aufenthalten? (Au-Pair, Work & Travel, Sabbatical, Sprachreisen, Auslandssemester)
- Wie lange bin ich versichert?
Unsere Auslandskrankenversicherungen
100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Auch bei Covid-19
100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Auch bei Covid-19
Bei Corona im Ausland rundum geschützt
Mit dem DFV-AuslandsreiseSchutz können Sie endlich wieder unbeschwert reisen! Wir erstatten alle medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, Medikamente und Krankenrücktransporte wegen Covid-19 im Ausland. Für Sie und Ihre ganze Familie weltweit!
Wichtige Gründe für eine Auslandskrankenversicherung
- Erstattung von Behandlungskosten und Medikamenten im Ausland
- Krankenrücktransport aus dem Ausland
- Weltweite Absicherung ohne länderbezogene Einschränkungen
- Digital, mobil und serviceorientiert
AuslandsreisekrankenVersicherung Leistungen im Überblick
Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.
Einzelperson
Familie
Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
Erstattet werden ambulante Leistungen von:
- Ärzten
- Heilpraktikern
- Chirotherapeuten
- Osteopathen
Die von einem Arzt verordnet wurden.
Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Heilmittel sind z. B.:
- Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Massagen
- Medizinische Packungen
- Inhalationen
- Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie
Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.
Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.
Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus), sofern die versicherte Person minderjährig ist.
Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz
Erstattet werden Krankentransporte und Verlegungstransporte im Aufenthaltsland zum und vom nächstgelegenen aus medizinischer Sicht geeigneten Arzt oder Krankenhaus.
Such-, Rettungs- und Bergungskosten, sofern diese durch Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person verursacht wurden (max. 20.000 € je Versicherungsfall).
Rücktransport der versicherten Person aus dem Ausland, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Rücktransport der Begleitperson aus dem Ausland sofern für die Begleitperson ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen eines DFV-AuslandsreiseSchutz besteht ODER die versicherte Person minderjährig ist ODER die Begleitung medizinisch notwendig ist.
Behandlung bei Schwangerschaftskomplikationen sowie Leistungen für das im Ausland frühgeborene Kind.
Kinderbetreuung minderjähriger Kinder für die Dauer des medizinisch notwendigen Krankenhaus-aufenthaltes der erziehungsberechtigten, versicherten Person sowie bei Tod der erziehungsberechtigten, versicherten Person bis zur Rückkehr des minderjährigen Kindes an dessen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Zu den Kindern zählen auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder.
Die DFV bietet Ihnen und nahen Angehörigen der versicherten Person eine 24 Stunden-Hotline an, die Informationen und Leistungen in Bezug auf die versicherte Person erbringt. Die kostenlose Notrufnummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen ganz am Ende des Produktinformationsblattes.
Erstattet werden die Kosten für die
- Überführung des Leichnams aus dem Ausland
- Bestattung im Ausland
Leistung auch bei Corona-Erkrankung im Ausland
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsbedingungen gemeinsam mit der Police zu.
Fragen zu unseren Bedingungen?
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