

Pflegezusatzversicherung Für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit im Alter
- ambulante und stationäre Pflegeleistung
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1
- keine Wartezeit
Mehr als jede zweite Frau wird pflegebedürftig
Weil Frauen im Schnitt eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, ist auch das Risiko größer, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Statistisch gesehen muss jede zweite Frau damit rechnen. In den Pflegeheimen ist ihr Anteil heute bereits doppelt so groß und das bei einem durchschnittlichen Eigenanteil von über 2.200 Euro pro Monat.
Der Anteil der Pflegekasse ist hier schon abgezogen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teilkasko-Modell und reicht bei weitem nicht, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken. Private Vorsorge ist also unumgänglich, um im Alter nicht alles zu verlieren, was Sie sich Ihr Leben lang aufgebaut haben.
Private Vorsorge lässt Sie auch Pflegefall selbstbestimmt und finanziell unabhängig leben. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie im Pflegefall das ganze Spektrum möglicher Pflegeleistungen nutzen, ohne Rente, Vermögen oder die Einkünfte Ihrer Angehörigen anzutasten.
Reduzieren Sie effizient die Versorgungslücke DFV-DeutschlandPflege
500 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
1.000 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
1.500 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
2.000 €
bei Pflegegrad 3 - 5
- Im Pflegeheim
- Zu Hause
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
Mach Vorsorge zur Frauensache Für ein selbstbestimmtes Leben im Alter
Wichtige Gründe für eine private Pflegezusatzversicherung
- Weil die Pflegevorsorge der entscheidende Teil der Altersvorsorge ist
Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflegebedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend. Die Absicherung von finanziellen Pflegerisiken ist daher das Kernthema der privaten Altersvorsorge.
Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflegevorsorge ist eine private Pflegezusatzversicherung. Die DFV-DeutschlandPflege verringert den Eigenanteil bzw. schließt die Finanzierungslücke.
- Weil Kinder nicht für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen sollten
Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflegekosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen.
Mit der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege können hohe Pflegekosten aufgefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.
- Weil im Pflegefall eine bestmögliche Pflege selbstverständlich sein sollte
Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Die Unterbringung im Pflegeheim verlangt im bundesdeutschen Durchschnitt einen Eigenanteil von 2.200 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man mit Kosten von über 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.
Leistungen im Überblick
Basis | Komfort | Premium | Exklusiv | |
Pflegemonatsgeld AMBULANT | ||||
Pflegegrad 1 | 125 € | 150 € | 200 € | 300 € |
Pflegegrad 2 | 150 € | 200 € | 400 € | 600 € |
Pflegegrad 3 | 250 € | 400 € | 600 € | 900 € |
Pflegegrad 4 | 350 € | 600 € | 800 € | 1.000 € |
Pflegegrad 5 | 550 € | 800 € | 1.000 € | 1.200 € |
Pflegemonatsgeld STATIONÄR | ||||
Pflegegrad 1 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 2 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 3 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 4 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Pflegegrad 5 | 700 € | 1.000 € | 1.500 € | 2.100 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 1 | ||||
Versicherungsdynamik | 5% | 5% | 5% | 5% |
Pflegemonatsgeld AMBULANT | |
Pflegegrad 1 | 125 € 150 € 200 € 300 € |
Pflegegrad 2 | 150 € 200 € 400 € 600 € |
Pflegegrad 3 | 250 € 400 € 600 € 900 € |
Pflegegrad 4 | 350 € 600 € 800 € 1.000 € |
Pflegegrad 5 | 550 € 800 € 1.000 € 1.200 € |
Pflegemonatsgeld STATIONÄR | |
Pflegegrad 1 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 2 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 3 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 4 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Pflegegrad 5 | 700 € 1.000 € 1.500 € 2.100 € |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 1 | |
Versicherungsdynamik | 5% 5% 5% 5% |
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

Ambulante Pflegeleistungen
Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung gepflegt zu werden. Aber auch hier reichen die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht aus, um die Kosten zu decken. Bei Pflegegrad 3 zahlt man für einen ambulanten Pflegedienst im Durchschnitt ca. 2.400 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet jedoch nur 1.363 Euro. Es bleibt ein Eigenanteil von 1.037 Euro. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie vor diesen Kosten geschützt.

Stationäre Pflegeleistungen
Für die meisten kommt die Unterbringung im Pflegeheim erst dann infrage, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Ein Pflegeheimplatz ist teuer und kann schnell 3.000 Euro pro Monat kosten. Wer sich im eingestuften Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 1.262 Euro pro Monat. Es verbleiben also 1.738 Euro pro Monat, die der Pflegebedürftige aus Rente und Vermögen leisten muss. Mit der DFV-DeutschlandPflege gehen diese Kosten auf uns.

Pflegegrad durch Unfall
Denkt man an einen Pflegefall, denkt man automatisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leide nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.

Beitragsbefreiung im Pflegefall
Die finanziellen Belastungen im Pflegefall sind enorm. Dennoch müssen Betroffene bei vielen Versicherungsgesellschaften auch im Pflegefall die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung weiterhin bezahlen. Bei der Deutschen Familienversicherung haben wir eine konsequent faire Lösung gefunden: Sobald der Leistungsfall eintritt, also auch bereits beim Pflegegrad 1, sind Sie als versicherter Kunde bei uns von der Beitragszahlung befreit.

Weltweiter Schutz
Unsere Leistungen für die private Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege erbringen wir weltweit – unabhängig davon, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben.
Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung
- Wann tritt der Leistungsanspruch ein und wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?
Wir erbringen Leistungen der Pflegezusatzversicherung, wenn der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit eintritt - frühestens ab dem Tag, an dem die Pflegebedürftigkeit durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK oder MEDICPROOF) festgestellt wurde.
Auf Grundlage dieses Pflegegutachtens stuft Ihre Krankenversicherung Sie in eine der gesetzlichen Pflegegrade ein. Über die Einstufung in den Pflegegrad erhalten Sie von Ihrer Krankenversicherung einen Pflegebescheid. Daraufhin können Sie den Leistungsfall ganz bequem per App oder über das Kundenportal bei uns melden und den Bescheid einreichen. Soweit der Versicherungsfall eingetreten ist und von uns festgestellt wurde, erhalten Sie auch schon die vereinbarten Leistungen.
- Gibt es für die Pflegezusatzversicherung eine Wartezeit?
Bei der Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege gibt es keine Wartezeit. Sie sind sofort nach Vertragsabschluss und Zahlung des Erstbeitrages versichert.
- Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
Nein! Im Leistungsfall einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr für die Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege zahlen.
- Steigt der Beitrag meiner DFV-DeutschlandPflege bei zunehmendem Alter?
Nein. In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintrittsalter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird. Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche Beitragsanpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertragsänderungen) bleibt möglich.
- Was ist die Pflegepflichtversicherung?
Sie sind pflegepflichtversichert, wenn Sie bei einer deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einem deutschen privaten Krankenversicherer (PKV) versichert sind und dort über die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung verfügen.
Die DFV-DeutschlandPflege ist eine freiwillige Pflegezusatzversicherung, die die Pflegepflichtversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Versicherungsfähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflegepflichtversicherung verfügt.
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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