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Pflege­zusatz­versicherung Für Selbstbestimmung und Unabhängigkeit im Alter

  • ambulante und stationäre Pflegeleistung
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 1
  • keine Wartezeit

Mehr als jede zweite Frau wird pflegebedürftig

Weil Frauen im Schnitt eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, ist auch das Risiko größer, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Statistisch gesehen muss jede zweite Frau damit rechnen. In den Pflegeheimen ist ihr Anteil heute bereits doppelt so groß und das bei einem durchschnittlichen Eigenanteil von über 2.200 Euro pro Monat.

Der Anteil der Pflege­kasse ist hier schon abgezogen, denn die gesetzliche Pflege­versicherung ist ein Teilkasko-Modell und reicht bei weitem nicht, um die tatsächlichen Kosten im Pflege­fall zu decken. Private Vorsorge ist also unumgänglich, um im Alter nicht alles zu verlieren, was Sie sich Ihr Leben lang aufgebaut haben.

Private Vorsorge lässt Sie auch Pflegefall selbst­bestimmt und finanziell unabhängig leben. Mit einer Pflege­zusatz­versicher­ung können Sie im Pflege­fall das ganze Spektrum möglicher Pflege­leistungen nutzen, ohne Rente, Vermögen oder die Einkünfte Ihrer Angehörigen anzutasten.

Reduzieren Sie effizient die Versorgungslücke DFV-DeutschlandPflege

BasisDer günstige Einstieg
Pflegemonatsgeld

500 €

bei Pflegegrad 3 - 5

Art der Pflege
  • Im Pflegeheim
  • Zu Hause
Leistungen
  • Keine Wartezeit
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 3
Monatsbeitrag
ab9,28 €
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KomfortTop Preis/Leistung
Pflegemonatsgeld

1.000 €

bei Pflegegrad 3 - 5

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  • Im Pflegeheim
  • Zu Hause
Leistungen
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Monatsbeitrag
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PremiumUnsere Empfehlung
Pflegemonatsgeld

1.500 €

bei Pflegegrad 3 - 5

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  • Im Pflegeheim
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  • Im Pflegeheim
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Wichtige Gründe für eine private Pflegezusatzversicherung

  • Statistisch gesehen wird jede zweite Frau und jeder dritte Mann im Leben von Pflege­bedürftigkeit betroffen sein und die Tendenz ist steigend. Die Absicherung von finanziellen Pflegerisiken ist daher das Kernthema der privaten Altersvorsorge.

    Die Leistungen der staatlichen Pflegeversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Erste Wahl bei der Pflege­vorsorge ist eine private Pflege­zusatz­versicherung. Die DFV-DeutschlandPflege verringert den Eigenanteil bzw. schließt die Finan­zierungs­lücke.

  • Am Lebensende möchte man seinen Kindern gerne etwas mitgeben. Wer allerdings im Alter pflegebedürftig wird, der muss leider oftmals etwas anderes erleben. Die Pflege­kosten sind so hoch, dass das eigene Vermögen verbraucht ist und am Ende sogar die Kinder ihren Eltern finanziell unter die Arme greifen müssen.

    Mit der privaten Pflege­zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege können hohe Pflegekosten auf­gefangen und das eigene sowie das Vermögen der Kinder gesichert werden.

  • Eine gute Pflege wünscht sich jeder im Alter – doch diese ist teuer. Die Unterbringung im Pflegeheim verlangt im bundesdeutschen Durchschnitt einen Eigenanteil von 2.200 Euro. Bei einer Pflege über fünf Jahre kann man mit Kosten von über 100.000 Euro rechnen. Um im Alter nicht vom Pflege- zum Sozialfall zu werden, ist eine private Pflege­versicherung un­ver­zichtbar.

Pflege ist weiblich

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Lebenserwartung

Während Männer im Durchschnitt 78,5 Jahre alt werden, werden Frauen durch­schnitt­lich 83,4 Jahre alt, womit auch das Pflegerisiko erheblich steigt.

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Pflegebedürftigkeit

Zwei von drei Frauen werden zum Pflege­fall. Bereits heute sind 73 % aller in der stationären Pflege unter­brachten Personen, Frauen. Tendenz steigend.

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Pflegekosten

Männer werden in Schnitt knapp 3,6 Jahre gepflegt. Für Frauen liegt die durch­schnitt­liche Pflege­zeit bei rund 4,9 Jahren, was auch weitaus höhere Pflege­kosten bedeutet.

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Rente

Männer bekommen in Deutschland eine durch­schnittliche Rente von 1.227 Euro. Frauen müssen sich mit gerade einmal 807 Euro zufrieden­geben. Wer soll davon Pflege­kosten bezahlen können?

Leistungen im Überblick

Basis
Komfort
Premium
Exklusiv
Pflegemonatsgeld AMBULANT
Pflegegrad 1

125 €

150 €

200 €

300 €

Pflegegrad 2

150 €

200 €

400 €

600 €

Pflegegrad 3

250 €

400 €

600 €

900 €

Pflegegrad 4

350 €

600 €

800 €

1.000 €

Pflegegrad 5

550 €

800 €

1.000 €

1.200 €

Pflegemonatsgeld STATIONÄR
Pflegegrad 1

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 2

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 3

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 4

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 5

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 1

Versicherungs­dynamik

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

Pflegemonatsgeld AMBULANT
Pflegegrad 1

125 €

150 €

200 €

300 €

Pflegegrad 2

150 €

200 €

400 €

600 €

Pflegegrad 3

250 €

400 €

600 €

900 €

Pflegegrad 4

350 €

600 €

800 €

1.000 €

Pflegegrad 5

550 €

800 €

1.000 €

1.200 €

Pflegemonatsgeld STATIONÄR
Pflegegrad 1

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 2

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 3

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 4

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Pflegegrad 5

700 €

1.000 €

1.500 €

2.100 €

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 1

Versicherungs­dynamik

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

5%
(alle 3 Jahre)

Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

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Ambulante Pflegeleistungen

Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich, so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung gepflegt zu werden. Aber auch hier reichen die gesetzlichen Pflegeleistungen nicht aus, um die Kosten zu decken. Bei Pflegegrad 3 zahlt man für einen ambulanten Pflegedienst im Durchschnitt ca. 2.400 Euro. Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet jedoch nur 1.363 Euro. Es bleibt ein Eigenanteil von 1.037 Euro. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie vor diesen Kosten geschützt.

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Stationäre Pflegeleistungen

Für die meisten kommt die Unterbringung im Pflegeheim erst dann infrage, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Ein Pflegeheimplatz ist teuer und kann schnell 3.000 Euro pro Monat kosten. Wer sich im eingestuften Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse 1.262 Euro pro Monat. Es verbleiben also 1.738 Euro pro Monat, die der Pflegebedürftige aus Rente und Vermögen leisten muss. Mit der DFV-DeutschlandPflege gehen diese Kosten auf uns.

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Pflegegrad durch Unfall

Denkt man an einen Pflegefall, denkt man automatisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leide nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.

DFV Visual© shurkin_son

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Die finanziellen Belastungen im Pflegefall sind enorm. Dennoch müssen Betroffene bei vielen Versicherungsgesellschaften auch im Pflegefall die Beiträge zur Pflege­zusatz­versicherung weiterhin bezahlen. Bei der Deutschen Familien­versicherung haben wir eine konsequent faire Lösung gefunden: Sobald der Leistungsfall eintritt, also auch bereits beim Pflegegrad 1, sind Sie als versicherter Kunde bei uns von der Beitragszahlung befreit.

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Weltweiter Schutz

Unsere Leistungen für die private Pflege­zusatz­versicherung DFV-DeutschlandPflege erbringen wir weltweitunabhängig davon, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben.

Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

  • Wir erbringen Leistungen der Pflege­zusatz­versicherung, wenn der Ver­sicher­ungs­fall während der Vertrags­laufzeit eintritt - frühestens ab dem Tag, an dem die Pflege­bedürftig­keit durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK oder MEDICPROOF) fest­gestellt wurde.

    Auf Grundlage dieses Pflege­gutachtens stuft Ihre Kranken­versicherung Sie in eine der gesetzlichen Pflege­grade ein. Über die Einstufung in den Pflege­grad erhalten Sie von Ihrer Kranken­versicherung einen Pflege­bescheid. Daraufhin können Sie den Leistungs­fall ganz bequem per App oder über das Kunden­portal bei uns melden und den Bescheid einreichen. Soweit der Versicherungs­fall ein­ge­tre­ten ist und von uns fest­gestellt wurde, erhalten Sie auch schon die vereinbarten Leistungen.

  • Bei der Pflege­zusatz­versicherung DFV-DeutschlandPflege gibt es keine Wartezeit. Sie sind sofort nach Vertragsabschluss und Zahlung des Erstbeitrages versichert.

  • Nein! Im Leistungsfall einer eingetretenen Pflege­bedürftigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr für die Pflege­zusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege zahlen.

  • Nein. In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintritts­alter der versicherten Person bei Versicherungs­beginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird. Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche Beitrags­anpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertrags­änderungen) bleibt möglich.

  • Sie sind pflege­pflicht­versichert, wenn Sie bei einer deutschen Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) oder einem deutschen privaten Kranken­ver­sicher­er (PKV) versichert sind und dort über die gesetzlich vor­ge­schriebene Pflege­versicherung verfügen.

    Die DFV-DeutschlandPflege ist eine frei­willige Pflege­zusatz­versicherung, die die Pflege­pflicht­versicherung der Gesetzlichen Kranken­ver­sicher­ung (GKV) oder Privaten Kranken­versicherung (PKV) sinnvoll ergänzt. Ver­sicher­ungs­fähig ist daher, wer in einer deutschen GKV oder deutschen PKV versichert ist und über eine Pflege­pflicht­versicherung verfügt.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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