Zahnzusatzversicherung für Kinder© AKIRA_PHOTO

Brauchen Kinder eine Zahnzusatzversicherung?

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Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zum 18. Lebensjahr die Kosten einiger Zahnleistungen. Hierzu zählen unter anderem die halbjährliche  Grundprophylaxe und die kieferorthopädische Behandlung bei schwerwiegender Fehlstellung. Nichtsdestotrotz müssen zusätzliche Leistungen aus eigener Tasche bezahlt werden. Eine spezielle Zahnzusatzversicherung für Kinder deckt viele Leistungen ab, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt.

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Kieferorthopädie – Medizinische und ästhetische Behandlung

Im Durch­schnitt tragen mehr als 50 Pro­zent der Kin­der und Ju­gend­lichen eine Zahn­span­ge in Deutsch­land. Bis 2002 haben die Krank­en­kas­sen viele Kos­ten über­nom­men, sei­ther werden die Kos­ten nur über­nom­men, wenn eine me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit vorliegt. Im Durch­schnitt kos­tet eine kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lung  mehrere tau­send Euro, wobei die Be­tei­li­gung der Krank­en­kas­se von der Aus­prä­gung der Fehl­stel­lung ab­hängt. Man un­ter­schei­det fünf kie­fer­or­tho­pä­di­sche In­di­ka­tions­grup­pen (KIG) – hier­bei über­nimmt die Krank­en­kas­se die Kos­ten erst ab Stu­fe drei. Leich­tere Fehl­stel­lun­gen hin­ge­gen müs­sen bei kie­fer­or­tho­pä­di­sche­r Be­hand­lung aus ei­gener Ta­sche ge­zahlt wer­den (Stufen 1 und 2). 

Eine Zahn­span­ge wird von der ge­setz­lich­en Krank­en­kas­se zu 80 Pro­zent über­nom­men, wobei die re­stli­chen 20 Pro­zent aus ei­ner Ta­sche be­zahlt wer­den müs­sen. Be­rück­sich­tigt wer­den muss, dass das vor­ge­leg­te Geld nach ei­ner er­folg­rei­chen Be­hand­lung zu­rück­erstattet wird. Die­se Zahl­me­tho­de soll den An­reiz set­zen am Er­folg der Be­hand­lung selbst be­zu­tra­gen. Dem Pa­ti­ent wird ei­ne Aus­wahl von Zahn­span­gen mit un­ter­schied­li­chem Tra­ge­kom­fort und Äs­the­tik an­ge­bo­ten, die ihm un­ter­schied­li­che Be­hand­lungs­mög­lich­kei­ten auf­zei­gen. Je­doch über­nimmt die ge­setz­lich­e Krank­en­kas­se le­dig­lich die Kos­ten für ei­ne Be­hand­lung mit ei­nfa­chen Me­tall­brack­ets und Stahl­bö­gen, die mit Gum­mis be­fes­tigt wer­den. 

Zu­satz­leis­tun­gen wer­den nicht von der Krank­en­kas­se über­nom­men. Da­run­ter fal­len Zahn­span­gen, die schon­en­der oder op­tisch bes­ser aus­se­hen. Bei­spiel­wei­se kön­nen Zu­satz­kos­ten bei Brack­ets an­fal­len, das sind Kle­be­plätt­chen, die auf die Zähne ge­klebt wer­den. Brack­ets wer­den klein­er und flach­er, in Kunst­stoff oder Ke­ra­mik so­wie selbst­hal­tend ohne Gum­mis an­ge­bo­ten (selbst­li­gie­rend). Ebe­nso wer­den be­stimm­te Pfle­ge­maß­nah­men  z. B. die pro­fes­sio­nelle Zahn­rei­ni­gung, Fluo­ri­die­ru­ng, die Glatt­flä­chen­ver­sie­ge­lung der Zähne, Lang­zeit–Re­tai­ner, die nach der Be­hand­lung  das er­ziel­te Er­geb­nis auf­recht­er­hal­ten sol­len, von der Krank­en­kas­se nicht über­nom­men.  Ei­ne zu­sätz­liche Pfle­ge­maß­nah­me kann von Be­deu­tung sein, da Zahn­span­ge­nträger ei­nem er­höh­ten Ka­rie­sri­siko aus­ge­setzt. Der Grund hier­für ist, dass Es­sen­sres­te sich in den Brack­ets fest­set­zen kön­nen. Ei­ne Zahn­rei­ni­gung ver­rin­gert das Ka­rie­sri­siko bei Zahn­span­ge­nträger­n. Ei­nen wei­tere ren Schutz vor Ka­ries bie­tet die Glatt­flä­chen­ver­sie­ge­lung. Sie ist ein Schutz­lack, der vor dem Kle­ben der Brack­ets auf die Zähne auf­ge­tra­gen wird. 

Zahnprophylaxe – Zahnreinigung und Schutz vor Karies

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zum 18. Lebensjahr halbjährlich eine Art Grundprophylaxe. Die Grundprophylaxe bietet keinen vollständigen Schutz der Zähne, darum sind individuelle Maßnahmen erforderlich, die jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Zuzahlungen können  anfallen, wenn das Kind oder der Jugendliche eine festsitzende Zahnspange hat. Der Grund ist, dass die zahnärztliche Reinigung zeitintensiver und komplexer ist.  Hierbei kommt eine Zahnzusatzversicherung ins Spiel. Sie übernimmt unter anderem die Kosten einer professionellen Zahnreinigung und die Kosten einer Fissurenversiegelung. Eine Versieglung der Rillen, auch Fissuren genannt, schützt vor der Ansammlung von Bakterien und bietet somit einen Schutz vor Karies.

Parodontose – bei Kindern meist durch ungesunde Ernährung verursacht

Eine Parodontose ist eine Entzündung des Zahnfleisches, die unbehandelt zum Verlust des Zahnes führen kann. Es gibt unterschiedliche Ursachen, die eine Parodontose hervorrufen können. Eine Ursache kann eine schlechte Mundhygiene, ungesunde Ernährung und ein geschwächtes Immunsystem sein.

Kinder und Jugendliche sind durch den Verzehr von Süßigkeiten und der Vernachlässigung  einer gründlichen Mundhygiene einer Entzündung des Zahnfleisches mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt. Die Kosten für eine Parodontosebehandlung werden grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Jedoch werden spezielle Verfahren nicht übernommen, darunter fällt zum Beispiel die Laserbehandlung.  Zudem übernimmt die Krankenkasse eine erneute Parodontose – Behandlung  nur alle zwei Jahre.

Zahnimplantat – schon in jungen Jahren möglich

In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten für Zahnimplantate. Es werden ausschließlich Festzuschüsse angeboten, die 60 Prozent einer Regelversorgung betragen. Das sind in den meisten Fällen ein paar hundert Euro, während die tatsächlichen Kosten um die tausend Euro für ein einziges Implantat liegen.

Ein Zahnimplantat kann für Jugendliche in Frage kommen, wenn der Zahn durch äußere Einflüsse beschädigt wird. Beispielsweise kann der Jugendliche in der Freizeit oder beim Sport durch einen Schlag oder Stoß seinen Zahn verlieren. Wichtig bei einer Zahnimplantat-Behandlung ist, dass der Kieferknochen schon ausgebildet ist.

Die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder bietet viele Vorteile, die in einer gesetzlichen Krankenkasse unberücksichtigt bleiben. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte nicht nur Leistungen für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Zahnimplantate und Kieferorthopädie erstatten, sondern auch zahnerhaltende Leistungen für die Zahnprophylaxe übernehmen. Mit zahnerhaltenden Maßnahmen können Schäden vorgebeugt werden. Ob eine professionelle Zahnreinigung oder die Versieglung der Zähne – der Schutz der Zähne hat heutzutage höchste Priorität. Unter dem Strich gesehen, ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder eine gute Wahl, um finanzielle Eigenbeteiligungen bei den Zähnen zu senken.

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  • Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.

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