Gesetzlich gefordert – zuverlässig geschützt!
Erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern sichern sich auch umfassend gegen Schäden ab, die Ihr Hund verursachen könnte.
Listenhunde sind bestimmte Hunderassen, die in einigen Bundesländern als potenziell gefährlich gelten und besonderen gesetzlichen Auflagen unterliegen.
Keine bundesweit einheitliche Regelung: Jedes Bundesland hat eigene Rasselisten und Vorschriften – von Einstufung über Haltung bis zu Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht.
Neue Regelungen 2024 betreffen unter anderem zusätzliche Prüfungen, geänderte Rasselisten und strengere Auflagen in einzelnen Bundesländern.
Erziehung zählt: Studien zeigen, dass nicht die Rasse, sondern Erziehung, Haltung und Umweltverhältnisse das Verhalten eines Hundes maßgeblich beeinflussen.
Wesentest und Sachkundenachweis sind in vielen Bundesländern Voraussetzung für die Haltung eines Listenhundes.
Hundehaftpflichtversicherung ist für Listenhunde fast überall verpflichtend und schützt Halter im Schadensfall.
Listenhunde, oft auch „gefährliche Hunde“ genannt, sind Hunderassen oder Mischlinge, die in Deutschland in bestimmten Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Einstufung basiert auf Eigenschaften wie Körperbau, Kraft und dem vermuteten Aggressionspotenzial, die bei falscher Haltung oder mangelnder Erziehung Risiken für die öffentliche Sicherheit bergen könnten.
Die jeweilige „Rasseliste“ legt fest, welche Hunderassen als Listenhunde gelten. Dabei unterscheiden sich die Regelungen von Bundesland zu Bundesland, sodass es keine bundesweit einheitliche Liste gibt. Rasselisten sollen dabei helfen, den si
Erfüllen Sie nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern sichern sich auch umfassend gegen Schäden ab, die Ihr Hund verursachen könnte.
In Deutschland werden bestimmte Hunderassen als sogenannte Listenhunde eingestuft, da ihnen ein höheres Risiko für aggressives Verhalten zugeschrieben wird. Die folgenden Rassen und deren Kreuzungen gelten in einigen Bundesländern als Listenhunde:
Zusätzlich gelten auch Kreuzungen aus diesen Rassen als Listenhunde, was bedeutet, dass auch Mischlinge mit Erbanlagen aus diesen Rassen unter die Regelungen fallen können.
"[...] ob und wie stark ausgeprägt ein Vertreter einer bestimmten Rasse ein Verhalten zeigt, hängt nicht nur damit zusammen, inwieweit dieses Verhalten heute in der Zucht überhaupt noch eine Rolle spielt [...], sondern vor allem damit, wie die ontogenetische, also die individuelle Entwicklung des Hundes verläuft und welche Lernerfahrungen der Hund im Lauf seines Heranwachsens und -reifens macht." ( "Aggressionsverhalten beim Hund" von Ute Heberer, Nora Brede, Normen Mronzinski, S. 28)
Listenhunde sind oft mit Vorurteilen behaftet und werden in der Öffentlichkeit als besonders gefährlich wahrgenommen. Die Realität zeigt jedoch, dass nicht die Rasse allein das Verhalten eines Hundes bestimmt. Laut einer Studie des Instituts für Tiermedizin kam es bei Hundebeißvorfällen nur in etwa 20 % der Fälle zu Beteiligungen von Listenhunden. Die meisten Vorfälle lassen sich auf mangelnde Erziehung, Missverständnisse oder unsichere Haltungsbedingungen zurückführen.
Der Mensch spielt eine entscheidende Rolle im Verhalten eines Hundes. Hunde, die liebevoll, konsequent und sozialisiert erzogen werden, zeigen in der Regel ein freundliches und ausgeglichenes Wesen – unabhängig von ihrer Rasse. Umgekehrt können falsche Haltung, Vernachlässigung oder bewusstes Aggressionstraining das Verhalten eines Hundes negativ beeinflussen.
Auch statistische Daten verdeutlichen, dass Hunderassen wie Labrador Retriever und Schäferhunde aufgrund ihrer Häufigkeit ebenso oft in Beißstatistiken auftauchen. Jedoch fallen Listenhunde durch ihre Körperkraft stärker auf, was das Risiko schwerwiegender Verletzungen erhöht. Dies verstärkt die öffentliche Wahrnehmung, dass Listenhunde generell gefährlicher seien, was nicht unbedingt mit der Realität übereinstimmt.
"Es gibt keine Studie, die eine pauschale Einstufung aufgrund der Rassezugehörigkeit bezüglich der Aggression gerechtfertigt" - Sabine Holland, Tierärztin
Erziehung und Umweltbedingungen spielen eine entscheidende Rolle im Verhalten eines Hundes. Hunde, die in einer stabilen, liebevollen Umgebung aufwachsen, sind in der Regel ausgeglichen und nicht aggressiv. Studien zeigen, dass soziale Isolation, fehlende Sozialisierung oder auch Misshandlung das Risiko von aggressivem Verhalten erheblich steigern – unabhängig von der Rasse. Hunde, die klare Regeln, konsequente Erziehung und regelmäßige Beschäftigung erhalten, zeigen daher weniger problematisches Verhalten, unabhängig davon, ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht.
Die Begriffe „Listenhund“ und „Kampfhund“ werden häufig gleichgesetzt, doch in der Praxis gibt es wichtige Unterschiede. Während Kampfhunde ursprünglich für Hundekämpfe gezüchtet wurden, gilt diese Definition heute kaum noch. Der Begriff „Listenhund“ beschreibt Hunde, die in bestimmten Bundesländern aufgrund ihrer körperlichen Eigenschaften oder Veranlagungen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Hunde tatsächlich aggressiver oder gefährlicher sind als andere Rassen – die Einstufung erfolgt als vorbeugende Maßnahme und dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Ob ein Hund als Listenhund gilt, hängt oft von regionalen Vorschriften ab, die sich in jedem Bundesland unterscheiden.
In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen, allerdings gibt es auch bundesweite Bestimmungen zum Verbot der Einfuhr und Verbringung bestimmter Rassen:
Gleiches gilt landesabhängig für alle Rassen, die dort als gefährlich eingestuft werden, solange der Hund dort "ständig gehalten" werden soll.
Kategorie 1: Gefährlichkeitseigenschaft durch Rassezugehörigkeit
Kategorie 2: Potenziell gefährlich
Kategorie 3 / Gefährliche Hunde: Individuelle Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden.
Für all diese Hunde gilt bundesweit die Pflicht des Tragens eines Mikrochips und der Registrierung.
→ Regelung: Ein Wesenstest ist erforderlich, um die Kampfhundeeigenschaft zu widerlegen.
→ Regelung: Diese Hunde gelten nur dann als gefährlich, wenn sie auffälliges Verhalten zeigen. Dies wird durch einen Wesenstest bestimmt.
→ Genehmigungspflicht mit strengem Nachweis (polizeiliches Führungszeugnis, Wesenstest des Hundes, berechtigtes Interesse). Kein Negativzeugnis möglich. Leinen- und je nach Gemeinde Maulkorbpflicht.
→ Haltung nach bestandenem Wesenstest möglich, aber erhöhte Hundesteuer bleibt bestehen. Ohne Wesenstest gelten die gleichen Auflagen wie für Kategorie 1.
Hundesteuererhöhungen ab 2025: Ab Januar 2025 planen einige deutsche Kommunen eine Erhöhung der Hundesteuer. Dies betrifft sowohl Halter von Listenhunden als auch Besitzer anderer Hunderassen. Die genauen Beträge variieren je nach Region. Beispielweise steigt in Trossingen (Baden-Württemberg) die Steuer für den ersten Listenhund von bisher 96 Euro auf 720 Euro pro Jahr, was einer Erhöhung von 650 Prozent entspricht.
(Hinweis: Diese Angaben können je nach lokalen Änderungen variieren; eine Anfrage beim zuständigen Amt ist ratsam, um aktuelle Informationen zu erhalten.)
Die gesetzlichen Anforderungen an das Halten von Listenhunden variieren stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Daher ist es entscheidend, sich immer vor Ort über die spezifischen Vorschriften zu informieren, da diese örtlich unterschiedlich gehandhabt werden. Dennoch gibt es einige zentrale Anforderungen, die in vielen Bundesländern für Listenhunde gelten und deren Einhaltung zwingend erforderlich ist.
Der Wesentest ist ein standardisiertes Prüfverfahren, das eingesetzt wird, um das Verhalten eines Hundes in verschiedenen Situationen zu beurteilen. Ziel ist es, die Reaktionen des Hundes auf alltägliche Reize und Herausforderungen zu testen und dabei zu prüfen, ob das Tier potenziell gefährlich ist. Der Test wird von qualifizierten Hundetrainern, Tierärzten oder Verhaltenspezialisten durchgeführt und basiert auf bestimmten Richtlinien.
Wichtig: Durchführungsbestimmungen variieren zwischen Bundesländern. Bei einem Umzug ist der Wesentest eventuell nicht mehr gültig und muss erneuert werden.
Ablauf und Bewertungskriterien
Der Testablauf kann je nach Bundesland leicht variieren, folgt aber meist ähnlichen Prinzipien. Der Hund wird verschiedenen Situationen ausgesetzt, um seine Reaktionen zu analysieren. Beispiele hierfür sind Begegnungen mit fremden Menschen und Tieren, das Verhalten bei plötzlichen Geräuschen oder in stressigen Umgebungen sowie der Umgang mit bedrohlich wirkenden Gesten.
Der Hund wird dabei bewertet, wie er in diesen Situationen reagiert – etwa, ob er entspannt, aggressiv, ängstlich oder gelassen bleibt. Relevante Bewertungskriterien umfassen Reizschwelle, Aggressionspotenzial, Sozialverhalten und die Fähigkeit, sich durch die Kommandos des Halters steuern zu lassen. Der Test schließt mit einer Beurteilung ab, ob der Hund ein erhöhtes Risiko für die Öffentlichkeit darstellt.
Nach Abschluss des Wesentests wird der Hund entweder als ungefährlich, bedingt ungefährlich oder gefährlich eingestuft. Das Ergebnis des Tests hat Einfluss auf die Auflagen für den Hund und den Halter. Im besten Fall kann der Hund von bestimmten Verpflichtungen, wie der Maulkorbpflicht, befreit werden. Ein negatives Ergebnis kann jedoch strengere Auflagen zur Folge haben.
Konsequenzen bei Bestehen und Nichtbestehen
In fast allen Bundesländern müssen Halter von Listenhunden einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen. Dieser Nachweis soll belegen, dass der Halter über ausreichend Wissen im Umgang mit Hunden, insbesondere Listenhunden, verfügt und sich verantwortungsvoll um den Hund kümmern kann. Der Sachkundenachweis umfasst in der Regel Kenntnisse über Hundeverhalten, Pflege, Erziehung und den sicheren Umgang in der Öffentlichkeit.
Eine häufige Auflage für Listenhunde ist die Leinen- und Maulkorbpflicht. In vielen Bundesländern müssen Listenhunde in der Öffentlichkeit grundsätzlich angeleint und mit einem Maulkorb gesichert sein, um mögliche Risiken für andere Menschen und Tiere zu minimieren. Diese Pflicht gilt in vielen öffentlichen Bereichen wie Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln oder stark frequentierten Plätzen.
Zusätzlich zu Sachkundenachweis und Leinen- und Maulkorbpflicht können weitere Anforderungen bestehen. In einigen Bundesländern ist es beispielsweise vorgeschrieben, dass der Halter ein polizeiliches Führungszeugnis ohne relevante Einträge vorlegt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Halter verantwortungsbewusst ist und keine Vorstrafen im Bereich der Tierhaltung oder -misshandlung hat.
In manchen Fällen kann auch ein Wesenstest für den Hund erforderlich sein. Dieser Test soll das Verhalten des Hundes in unterschiedlichen Situationen überprüfen und dabei feststellen, ob der Hund potentiell gefährlich ist. Ein positiv absolvierter Wesenstest kann unter Umständen dazu führen, dass die Auflagen für den Hund gelockert werden.
In den meisten Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung für Listenhunde gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherung schützt den Halter finanziell, wenn der Hund Personen- oder Sachschäden verursacht. Da Listenhunde aufgrund ihrer Einstufung als potenziell gefährlich unter besondere Regelungen fallen, sind die Anforderungen an eine Haftpflichtversicherung für sie oft strenger als für andere Hunde. Die Versicherung deckt beispielsweise Schäden ab, die bei Dritten durch Bisse, Kratzer oder andere unvorhergesehene Vorfälle entstehen können.
Selbst in Bundesländern, in denen eine Hundehaftpflichtversicherung nicht für alle Hunde verpflichtend ist, wird sie für Listenhunde fast immer zur Pflicht. Die genauen Regelungen variieren, sodass es wichtig ist, sich bei den lokalen Behörden zu informieren. Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet eine Hundehaftpflichtversicherung auch einen wichtigen Schutz für den Halter selbst und kann potenzielle Haftungsrisiken erheblich minimieren.
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Als Halter eines Listenhundes sind Sie in den meisten Bundesländern verpflichtet, spezielle Auflagen zu erfüllen, wie etwa eine Maulkorb- und Leinenpflicht in der Öffentlichkeit, den Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung und ggf. den Erwerb eines Sachkundenachweises. Es ist wichtig, sich über die lokalen Regelungen in Ihrem Bundesland zu informieren, da die Anforderungen je nach Region variieren können.
Die Kosten für einen Wesenstest können stark variieren und liegen meist zwischen 100 und 500 Euro, abhängig von Ort und Prüfstelle. Zusätzlich können Kosten für den Sachkundenachweis oder eine spezielle Ausbildung anfallen, wenn diese vorgeschrieben ist. Es ist ratsam, bei den zuständigen Behörden oder Tierärzten nach den aktuellen Gebühren zu fragen.
Ja, Reisen mit einem Listenhund in ein anderes Bundesland ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen für Listenhunde. Daher sollten Sie sich im Vorfeld über die dort geltenden Vorschriften informieren, da ggf. Maulkorbpflichten oder zusätzliche Auflagen bestehen können. Für Auslandsreisen können noch strengere Vorschriften gelten, da einige Länder die Einreise für Listenhunde beschränken oder sogar untersagen.
Bei einem Urlaub mit einem Listenhund sollten Sie sich vorab über die gesetzlichen Regelungen im jeweiligen Urlaubsland informieren. In einigen Ländern gelten strenge Einreisebestimmungen für Listenhunde, und in bestimmten Unterkünften oder öffentlichen Bereichen kann eine Maulkorb- und Leinenpflicht vorgeschrieben sein. Achten Sie zudem darauf, eine Hundehaftpflichtversicherung mit ausreichendem Auslandsschutz abzuschließen und eventuelle Impfungen und Dokumente, wie den EU-Heimtierausweis, mitzuführen.
In der Regel darf nur eine Person, die einen Sachkundenachweis besitzt und die nötige körperliche und geistige Eignung hat, mit einem Listenhund spazieren gehen. Manche Bundesländer fordern einen Nachweis der Aufsichtsfähigkeit und Verantwortung. Bei Unsicherheiten sollten Sie bei der örtlichen Behörde oder Tierarztpraxis nach den genauen Vorschriften fragen, um sicherzustellen, dass die Person rechtlich dazu berechtigt ist, den Hund zu führen.
Der Wesenstest ist in vielen Bundesländern für bestimmte Listenhunde oder Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft wurden, verpflichtend. Häufig wird der Test verlangt, wenn der Hund bereits auffälliges Verhalten gezeigt hat oder eine Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht angestrebt wird. Die genauen Regelungen, wer einen Wesenstest ablegen muss, variieren je nach Bundesland und sollten vor Ort erfragt werden.
Listenhunde stehen in Deutschland aufgrund ihrer Einstufung unter besonderer Beobachtung und sind oft mit strengen Auflagen verbunden. Ob diese Hunde tatsächlich gefährlicher sind als andere Rassen, hängt jedoch maßgeblich von ihrer Erziehung und Umgebung ab. Die gesetzlichen Vorschriften, einschließlich Maulkorb- und Leinenpflicht, Sachkundenachweisen und ggf. dem Wesentest, sollen das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier sicherer machen und das Verantwortungsbewusstsein der Halter stärken.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen Pflicht und bietet zusätzliche Sicherheit, während der Wesentest dabei helfen kann, eine objektive Bewertung über das Verhalten eines Listenhundes zu erhalten. Letztlich kann ein gut sozialisierter Listenhund ein ebenso treuer und verlässlicher Begleiter sein wie jede andere Hunderasse – entscheidend ist die Haltung und das Verantwortungsbewusstsein des Halters.
Dieser Ratgeberartikel wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erstellt und von Fachexperten geprüft sowie überarbeitet. Eine detaillierte Beschreibung, wie wir KI im Unternehmen einsetzen, finden Sie in unseren KI-Prinzipien.
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