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Was die Patientenverfügung regelt

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In einer Patientenverfügung können Sie als volljährige Person schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die behandelnde Ärztin bzw. den Arzt. Sie kann sich allerdings auch zusätzlich an einen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten. Wichtig: Besprechen Sie die Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt. Er sollte das Dokument ebenfalls unterschreiben.

Bevollmächtigte wachen über den Patientenwillen

Es gibt viele Gründe eine Patientenverfügung zu verfassen. Die Häufigste ist sicherlich, seinen Angehörigen die Last der Entscheidung abzunehmen, wenn man gesundheitlich selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. So kann z. B. im Vorfeld festgelegt werden, welche ärztlichen Maßnahmen zu treffen sind, falls z. B. eine Komasituation eintritt. Im Notfall stimmt der Arzt sich mit dem Betreuer bzw. Bevollmächtigen ab – denn diese wachen darüber, dass der Patientenwille umgesetzt wird. Was viele nicht wissen: auch ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt. Darum sollte neben einer Patientenverfügung auch immer eine so genannte „Vorsorgevollmacht“ schriftlich fixiert werden.

Organspende in der Verfügung aufführen

Die Patientenverfügung ist für Ärzte und Pfleger nur dann verbindlich, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr bilden bzw. äußern kann. Das kann z. B. im Endstadium einer schweren, unheilbaren Krankheit der Fall sein. Insbesondere bei einer Gehirnschädigung, wie nach einem Schlaganfall, kann eine solche Situation gegeben sein. Besonders häufig ist auch eine schwere Gehirnschädigung bei einer Demenzerkrankung in Verbindung mit einer schweren Pflegebedürftigkeit. In einer Patientenverfügung werden in der Regel Beispielsituationen aufgeführt, wie z. B. ob einer künstliche Beatmung oder einer Organspende zugestimmt wird oder diese abgelehnt wird.

Patientenverfügung rechtzeitig verfassen

Fest steht: Eine Patientenverfügung sollte frühzeitig verfasst werden, denn selbst in jungen Jahren kann man durch eine schwere Krankheit oder durch einen schweren Unfall ein schwerer Pflegefall werden und eine lebensbedrohliche Notsituation eintreten. Wer dann keine Patientenverfügung hinterlegt hat, kann dann seinen eigenen Willen nicht mehr artikulieren.

Quellen

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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