Haftpflicht absetzen© Lee Charlie

Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen

Erstellt am Uhr
Artikel teilen
Link kopiert

Wer seine Versicherungsbeiträge nicht steuerlich geltend macht, verschenkt unter Umständen bares Geld. Allerdings sind nicht alle Versicherungen steuerlich absetzbar. Hier gibt´s alle Informationen zur Absetzbarkeit der Privat-Haftpflicht und zu anderen absetzbaren Versicherungen.

Kurz und knapp: Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe absetzen

  • Sie können Ihre private Haftpflichtversicherung grundsätzlich von der Steuer abzusetzen.
  • Dazu müssen Sie die private Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in Zeile 48 angeben.
  • Für Angestellte, Rentner und Beamte liegt die Höchstgrenze der Sonderausgaben bei 1.900 Euro eintragen. Für Selbständige liegt sie bei 2.800 Euro.
  • Als Nachweis für die Versicherungsbeiträge benötigen Sie eine Beitragsbescheinigung der Versicherung oder eine Kopie des Versicherungsvertrags mit Kontoauszügen, die die Beitragszahlung zeigen.

Zum DFV-HaftpflichtSchutz

Kann die Haftpflichtversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Die Haftpflichtversicherung ist als Vorsorgeaufwendung in der Steuererklärung absetzbar. Damit unterstützt der Gesetzgeber seine Bürger dabei, sich mit einer Versicherung gegen die Risiken eines Haftpflichtschadens abzusichern. Neben der Haftpflichtversicherung sind auch weitere Versicherungen in der Steuererklärung als Vorsorgemaßnahmen absetzbar. Es ist jedoch nicht garantiert, dass jeder mit einer Haftpflichtversicherung steuerliche Vorteile genießt. Die meisten erreichen bereits durch die Angabe der Beiträge zur Krankenversicherung die Höchstgrenze beim Vorsorgeaufwand.

Auch wenn die Privathaftpflichtversicherung nicht in jedem Fall steuerlich geltend gemacht werden kann, sollte man auf diesen wichtigen Versicherungsschutz auf keinen Fall verzichten. Mit dem DFV-HaftpflichtSchutz sind Sie weltweit vor ruinösen Haftpflichtschäden geschützt.

Wer kann die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Um die Beiträge der Haftpflicht von der Steuer absetzen zu können, muss man steuerpflichtige Einnahmen haben. Ist diese Voraussetzung erfüllt, sollte man weiterhin beachten, dass der Gesetzgeber Höchstgrenzen festgelegt hat, bis zu denen Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Höchstgrenze für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre: Beträge bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro sind absetzbar.

Höchstgrenze für Selbstständige: Dieser Personenkreis hat einen Höchstbetrag von 2.800 Euro pro Steuerjahr, da Selbständige die Krankenkassenbeiträge vollständig selbst aufbringen.

Höchstgrenze für Ehepaare: Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, haben einen gemeinsamen Höchstbetrag. Dieser ergibt sich aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge jedes Ehepartners. Wer viele Vorsorgeaufwendungen hat, kann nur wenige oder gar keine Beiträge bestimmter Versicherungen wie der Haftpflicht in der Steuererklärung absetzen.

Für wen lohnt es sich besonders?

Vor allem für geringverdienende Arbeitnehmer oder Rentner lohnt es sich, die Kosten für die Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen. Sie können dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren, da die Sozialversicherungsbeiträge bei ihnen niedriger sind, so dass auch noch andere Versicherungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Wo in der Steuererklärung muss man die Kosten für die private Haftpflichtversicherung eintragen?

Die Kosten der privaten Haftversicherung sind in der "Anlage Vorsorgeaufwände" (Zeile 46-50) der Steuererklärung einzutragen. Dort werden auch alle weiteren Beiträge für Versicherung als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen.

Sofern Sie mehrere Haftpflichtversicherungen haben, addieren Sie alle Beiträge und tragen das Ergebnis in Zeile 48 ein.

Beispiel:

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung mit einem Jahresbeitrag von 42 Euro. Für Ihren Hund haben Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für 71 Euro pro Jahr. Addieren Sie nun die beiden Beiträge und tragen Sie in Zeile 48 der Steuererklärung 113 Euro ein.

Lohnt es sich, die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen?

Die Privathaftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich für alle Steuerzahler, die nicht bereits durch andere Versicherungen ihren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwände erreichen. Sollten Sie also viele Versicherungen haben, profitieren Sie wahrscheinlich nicht von der Absetzbarkeit der Privathaftpflichtversicherung. Somit besteht keine Garantie dafür, dass Sie tatsächlich steuerliche Vorteile haben, wenn Sie die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben.

Welche Versicherungen kann man sonst von der Steuer absetzen?

Neben der privaten Haftpflichtversicherung können auch weitere Haftpflichtversicherungen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.

Um Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, ist zu beachten, dass es Versicherungen gibt, die berufliche Risiken abdecken und private Versicherungen, die private Risiken abdecken. Je nach Kategorie, können die Versicherungsbeiträge entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Zu den Versicherungen, die als Werbungskosten in Anlage N vor dem Finanzamt geltend gemacht werden, zählen:

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung für berufliche Unfälle
  • Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsschutz

Zu den Versicherungen, die als Sonderausgaben vor dem Finanzamt geltend gemacht werden, zählen:

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
  • Bootshaftpflicht
  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschaden-Haftpflicht
  • Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufsgruppen
  • Risikolebensversicherung
  • gesetzliche und private Rentenversicherung

Welche Belege braucht man, wenn man die Haftpflichtversicherung absetzen möchte?

Generell gilt für die Steuererklärung: Sie müssen die Nachweise nicht mehr direkt mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln, sondern nur noch auf Verlangen einreichen. Es besteht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das heißt, Sie müssen die Nachweise nach wie vor sammeln und aufbewahren.

Versicherer stellen Ihren Kunden in aller Regel jedes Jahr einen Nachweis über geleistete Beiträge im Steuerjahr aus. Diesen sollten Sie aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise einfordert. Alternativ werden aber auch Kontoauszüge oder Überweisungsbelege als Nachweise für die Steuererklärung akzeptiert.

Bei der DFV können Sie Ihre Beitragsbescheinigung ganz einfach im Kundenportal anfordern.

DFV Visual
Bester Schutz vor den Risiken des Alltags!

Mit dem DFV-HaftpflichtSchutz ist alles abgedeckt!

  • 20 Mio. € Versicherungssumme
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • Verlust von Schlüsseln (privat und beruflich)
  • Forderungsausfalldeckung

FAQ

Welche Versicherungen kann man nicht steuerlich absetzen?

Einige reine Sachversicherungen lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Zu diesen Versicherungen gehören z.B. Hausratversicherung, Kfz-Kaskoschutz, Gebäude-, Fahrrad-, Reisegepäck- oder Reiserücktrittsversicherung.

Kann man die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Die Kosten für die Kfz-Versicherung sind steuerlich absetzbar, wenn man Versicherungsnehmer des Fahrzeugs ist. Arbeitnehmer können nur die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht vollständig absetzen. Die optionale Kaskoversicherung fällt nur bei Selbstständigen unter die steuerliche Absetzbarkeit. Arbeitnehmer, die ihr Auto auch beruflich nutzen, können die über das Jahr gemachten Fahrtwege zusätzlich in der Steuererklärung unter dem Punkt "Werbungskosten" eintragen.

Kann ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man von der Einkommenssteuer absetzen. Sie sind als Sonderausgaben anzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings nur die Beiträge für eine sogenannte Basiskrankenversicherung. Die Zahlung des Krankengelds bei einer längeren Erkrankung zählt nicht dazu.

Welche Vorsorgeaufwendungen werden steuerlich berücksichtigt?

In der Anlage Vorsorgeaufwand werden Altersvorsorgeaufwendungen, Basiskranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge sowie sonstige Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören vor allem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zur Risikolebensversicherungen, zur privaten Krankenversicherung (die über die Basisabsicherung hinausgehen) und zur privaten Pflegeversicherung. Zudem werden Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht sowie Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht erfasst, die vor 2005 abgeschlossen worden sind.

Wie kann man berufliche Versicherungen von der Steuer absetzen?

In den meisten Fällen wird der Vorsorgehöchstbetrag bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorgeaufwendungen ausgeschöpft. Berufliche Versicherungen, welche nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Oftmals ist ein Abzug in der Anlage N (Bereich "Arbeitnehmer > Werbungskosten") vor allem für die Berufs-Haftpflichtversicherung und Berufs-Rechtsschutzversicherung möglich.

Da eine Unfallversicherung sowohl private als auch berufliche Risiken abdeckt, sind die Beiträge zum Teil als Werbungskosten und zum Teil als Sonderausgaben absetzbar.

Quellen

Grundeigentümerversicherung, www.gev-versicherung.de (Abruf: 26.02.2020)

Lohnsteuer Kompakt, www.lohnsteuer-kompakt.de (Abruf: 25.02.2020)

HDI, www.hdi.de (Abruf: 25.02.2020)

Wundertax, www.steuererklaerung.de (Abruf: 26.02.2020)

Steuern, www.steuern.de , (Abruf: 26.02.2020)

Finanztip: www.finanztip.de (Abruf: 26.02.2020)

Wirtschaftswoche: www.wiwo.de (Abruf: 24.01.2022)

Check24: www.check24.de (Abruf: 24.01.2022)

Taxfix: www.taxfit.de (Abruf: 24.01.2022)

Alle Angaben ohne Gewähr.

Neueste Artikel

Sie benutzen einen veralteten Browser.
Dieser wird von uns nicht mehr unterstützt.

Browser-Alternativen finden Sie unter anderem hier: