Privathaftpflichtversicherung kündigen© Cottonbro

Haftpflicht­versicherung DFV-HaftpflichtSchutz

Jetzt clever wechseln oder kündigen!

  • Überblick über Ihre Kündigungsmöglichkeiten
  • Mustervorlage für Ihre Kündigung
  • Wann sollten Sie Ihren Tarif wechseln?
  • Profitieren Sie von einem Tarifwechsel innerhalb der DFV
  • Anleitung für einen Tarifwechsel von einem anderen Anbieter

Kündigung & Tarifwechsel - Das Wichtigste zusammengefasst

Wählen Sie hier zwischen Kündigung und Wechsel

Warum kündigen?

Die Kündigung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung kann aus den verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Möglicherweise sind Sie mit den Leistungen unzufrieden, die Beiträge sind gestiegen oder Sie haben womöglich ein besseres Angebot gefunden. Kündigen Sie in jedem Fall nicht voreilig und überlegen Sie sich ganz genau, ob ein Wechsel der Versicherung momentan wirklich sinnvoll ist. Folgende Gründe könnten beispielsweise für die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung sprechen:

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Unzureichende Leistungen

Die Leistungen Ihrer aktuellen Haftpflichtversicherung entsprechen nicht mehr Ihrem Bedarf und sind unzureichend. Bestimmte Risiken wie z. B. Sach- oder Personenschäden oder auch die Forderungsausfalldeckung sind gar nicht oder nur unzureichend versichert und sie möchten Ihren Versicherungsschutz umfänglicher gestalten.

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Zu geringe Deckungssumme

Bei älteren Versicherungsverträgen ist die Deckungssumme oft zu niedrig. Die Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung sollte mindestens 5 Millionen Euro betragen. Unterschreitet die Deckungssumme Ihres Vertrags diesen Wert, ist ein Wechsel ratsam.

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Schlechter Service

Sie sind mit dem Kundenservice des Versicherers unzufrieden. Ihre Anfragen wurden gar nicht oder nur sehr verspätet beantwortet oder Sie haben nicht die Beratung erhalten, die sie sich erhofft haben. Zudem kam es möglicherweise zu Problemen bei einem Leistungsfall und Sie haben das Vertrauen in Ihren Versicherer verloren.

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Zu hohe Beiträge

Ihr aktueller Versicherer hat die Monatsbeiträge für Ihre Privathaftpflichtversicherung erhöht. Die Beiträge sind nun zu teuer und für Sie nicht mehr tragbar. Sie möchten eine Privathaftpflichtversicherung mit günstigeren Monatsbeiträgen zu gleichen oder sogar zu besseren Leistungen.

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Neuer Vertrag

Sie haben ein Angebot mit besseren Leistungen zum selben Preis oder mit den gleichen Leistungen zu einem geringeren Preis gefunden und möchten das Versicherungsunternehmen nun wechseln, weil bereits ein neuer Vertrag vorliegt. Der neue Vertrag knüpft bestenfalls nahtlos an den alten Vertrag an.

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Zwei Haftpflicht-Policen nach Heirat

Wenn Sie heiraten und einer bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen - außer es handelt sich um eine Versicherung speziell für Singles. Dann muss dieser Vertrag entsprechend angepasst werden und Sie sollten den überflüssig gewordenen Vertrag kündigen.

Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es üblicherweise?

Zahnzusatzversicherung Ordentliche Kündigung

Ordentliche Kündigung

Bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung kündigen können, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können. Der Termin, zu dem der Versicherungsschutz nach einer ordentlichen Kündigung ausläuft, liegt in den meisten Fällen jeweils am Ende eines Vertragsjahres. Bei den meisten Anbietern beträgt die Kündigungsfrist für die Haftpflichtversicherung drei Monate. Läuft der Vertrag am 31. Dezember aus, endet die Kündigungsfrist am 30. September. Spätestens bis zu diesem Tag muss dem Versicherer das Kündigungsschreiben vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Je nach Anbieter kann die Kündigungsfrist aber auch mehr oder weniger als 3 Monate betragen. Um die Kündigung wirklich fristgemäß einzureichen, sollten Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag prüfen oder direkt bei Versicherer nachfragen.

Zahnzusatzversicherung Außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung 

Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen zu, wenn formale Gründe vorliegen. Sie verfügen also über ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer die Leistungen mindert oder die Beiträge erhöht. Hat die Versicherung Sie über die geplante Beitragserhöhung oder Leistungsminderung informiert, haben Sie ab diesem Zeitpunkt einen Monat Zeit, um von der außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Gleiches gilt im Schadenfall. Sobald Sie eine Zu- oder Absage bezüglich der Schadenregulierung von Ihrer Versicherung erhalten haben, beginnt Ihre einmonatige Kündigungsfrist. Ebenso verfügen Sie nach Eheschließung über ein Sonderkündigungsrecht. 
Allerdings haben nicht nur Sie als Versicherungsnehmer die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über ein Sonderkündigungsrecht. Dieses liegt beispielsweise auch im Schadenfall vor und, wenn sich der Versicherte im Zahlungsrückstand befindet.  

Wann ist eine außerordentliche Kündigung möglich?

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Beitragserhöhung

Wenn Ihr Versicherer den Versicherungsbeitrag erhöht, ohne Leistungen entsprechend anzupassen, verfügen Sie über ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Haftpflichtversicherung. Der Versicherer muss Sie mindestens einen Monat im Voraus über die Beitragserhöhung informieren. Nachdem der Bescheid über die Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist, haben Sie vier Wochen Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Innerhalb dieses Zeitraums muss Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherungsunternehmen eingehen. 

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Kündigung nach Schadensfall

Sie können von Ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, wenn Ihre Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert. Das gilt sowohl, wenn Ihre Versicherung die Schadensregulierung ablehnt als auch dann, wenn sie sie übernimmt. Die Zu- oder Absage über die Regulierung eines Schadensfalls wird Ihnen von Ihrer Versicherung mitgeteilt. Danach beginnt eine Frist von vier Wochen, in der Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können.

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Doppelversicherung

Wenn Sie als Paar heiraten und einer von beiden bereits eine private Haftpflichtversicherung hat, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit in aller Regel automatisch in den Vertrag eingeschlossen – es sei denn, es handelt sich um eine Versicherung speziell für Singles. Dann muss dieser Vertrag entsprechend angepasst werden. Der zuletzt abgeschlossene Vertrag kann dann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Das ist in den meisten Fällen preislich günstiger. Der einzige Haken: Gegenseitige Schadensersatzansprüche der beiden Partner sind durch die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

Mustervorlage Kündigung

Grundsätzlich sollten Sie Versicherungsverträge immer schriftlich kündigen. Schicken Sie dazu das Kündigungsschreiben per Post als Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. Der Rückschein gilt als rechtsgültiger Nachweis für die Zustellung der Kündigung. Rein juristisch betrachtet, ist auch eine Kündigung per E-Mail ausreichend. Außerdem bieten viele Versicherungsunternehmen auch Online-Kündigungsservices an. Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die Sie in den Versicherungsbedingungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung finden. Haben Sie eine Einzugsermächtigung erteilt, dann widerrufen Sie diese ebenfalls in Ihrem Schreiben.

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In unserer Kündigungsvorlage finden Sie alle Angaben für die Kündigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung:


Kündigungsvorlage

[Ihre Anschrift]

[Anschrift des Versicherers]

Betreff: Kündigung Privathaftpflichtversicherung [Versicherungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die bei Ihnen bestehende Privathaftpflichtversicherung mit der Versicherungs-Nr. [Versicherungs-Nr.] zum 31.12.20xx / nächstmöglichen Termin. 

Ebenso widerrufe ich hiermit die Ihnen am xx.xx.202x ausgestellte Einzugsermächtigung für das folgende Konto: [Ihre IBAN], [Ihre BIC].

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

[Ort, Datum, Ihr Name]

Wann sollte man seine Privathaftpflichtversicherung wechseln?

Schlechter Service

Sie sind mit dem Kundenservice des Versicherers unzufrieden und/oder es gab bereits Probleme mit der Kostenerstattung für einen Schaden.

Unzureichende Leistungen

Die Leistungen entsprechen nicht mehr Ihrem Bedarf, da die Deckungssumme zu gering ist und/oder bestimmte Leistungen nicht enthalten sind.
 

Beitragserhöhung

Die Monatsbeiträge für Ihre private Haftpflichtversicherung sind gestiegen und Sie sind nicht bereit, den erhöhten Preis zu zahlen.

Neues Angebot

Sie möchten das Versicherungsunternehmen wechseln, da Sie ein besseres Angebot gefunden haben und/oder weil womöglich bereits ein neuer Vertrag vorliegt.

Gute Gründe zur DFV zu wechseln

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Informationen rund um den Tarifwechsel innerhalb der DFV

Vom älteren Tarif zum aktuellen Tarif

Sie haben bereits einen Tarif der Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz. Der Tarif entstammt allerdings einer älteren Tarifgeneration und gehört nicht zu den Tarifvarianten unserer aktuellen Haftpflichtversicherung, die von Stiftung Warentest mit „Sehr gut“ ausgezeichnet wurde. Sie können nun in eine Tarifvariante der aktuellen Tarifgeneration wechseln und sichern sich somit ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis.

Vom Single- in den Familientarif

Sie haben bereits eine Haftpflichtversicherung der Deutschen Familienversicherung. Dieser Tarif ist allerdings nur für Sie als Einzelperson. Sie möchten nun aber Familienmitglieder wie z. B. Kinder oder Ehepartner mitversichert wissen. Zu diesem Zweck können Sie einfach in einen unserer Familientarife wechseln. Diese bieten wir sowohl mit als auch ohne Selbstbeteiligung an.

Vom Familien- in den Singletarif

Sie haben einen Familientarif der Privathaftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz abgeschlossen. Nun entspricht diese Tarifvariante allerdings nicht mehr Ihrem Bedarf und Sie möchten, z. B. aufgrund von Scheidung oder Auszug der Kinder, in einen Single-Tarif wechseln. Zu diesem Zweck können Sie einfach einen Single-Tarif, entweder mit oder ohne Selbstbeteiligung, wählen.

Beitragskosten durch Selbstbeteiligung senken

Sie möchten die Kosten für Ihre aktuelle Tarifvariante der Haftpflichtversicherung DFV-HaftpflichtSchutz senken und in eine Tarifvariante mit Selbstbeteiligung zu einem niedrigeren Beitrag wechseln. Hierzu können Sie sowohl in der Single- als auch in der Familienvariante einen günstigeren Tarif wählen, der im Schadenfall eine Selbstbeteiligung erfordert.

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Haftpflichtversicherung Stiftung Warentest

Der DFV-HaftpflichtSchutz wurde von Stiftung Warentest mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ (0,8) ausgezeichnet und gehört damit zu den besten Privaten Haftpflichtversicherungen Deutschlands.

  • 100 Mio. € Versicherungssumme
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  • Drohnen (bis 5 kg)
  • SEHR GUT (0,8) bei Stiftung Warentest

Besten Schutz vor finanziellen Belastungen im Schadenfall!

Innerhalb der DFV den Tarif wechseln - So geht´s!

Von einem anderen Anbieter zu uns wechseln - So geht´s!

Überlegen Sie sich, welche Tarif­stufe unserer Privat­haft­pflicht­versicherung DFV-Haftpflicht­Schutz am besten zu Ihren aktuellen Be­dürf­nissen passt. Wünschen Sie keine Selbst­beteiligung mehr? Oder wollen Sie in einen Familien­tarif wechseln? Wir bieten Ihnen sowohl Single- als auch Familien­tarife mit und ohne Selbst­beteiligung.Wählen Sie innerhalb der Privat­haft­pflicht­versicherung DFV-Haftpflicht­Schutz den für sich passenden Tarif aus. Single- oder Familien­tarif? Mit oder ohne Selbst­beteiligung? Sie haben die Wahl!
Melden Sie sich im DFV-Kunden­portal (www.dfv-portal.de) an. Dort können Sie uns unter „Service­center“ jeder­zeit kontaktieren. Schreiben Sie einfach eine kurze Nachricht und geben an, in welche Tarif­stufe Sie gerne wechseln möchten. Wir veranlassen umgehend Ihren Tarif­wechsel und Sie erhalten schnellst­möglich eine Bestätigung. Rufen Sie einfach die Seite unserer Privat­haftpflicht­versicherung auf und schon haben Sie alle Preise für die einzelnen Tarif­stufen unserer Privat­haftpflicht­versicherung auf einen Blick. Wählen Sie Ihre Tarif­stufe und schon können Sie die Ver­sicherung mit nur wenigen Klicks ab­schließen!
Sie sind sich noch nicht sicher, welcher Tarif der richtige für Sie ist? Sie haben noch Fragen oder Beratungs­bedarf? Kein Problem – unser Service­center steht Ihnen rund um den Tarif­wechsel mit Rat und Tat zur Seite! Stellen Sie Ihre Frage einfach im Service­center unseres Portals oder geben Sie an, dass Sie einen Rückruf wünschen.Kündigen Sie Ihren alten Haft­pflicht­tarif, nachdem Sie die Annahme­bestätigung von uns erhalten haben. Achten Sie darauf, dass Versicherungs­ende und Versicherungs­beginn zu­einander passen. Sonst kann es zu einer Absicherungs­lücke oder zu einer Doppel­versicherung kommen.

FAQ zum Thema Versicherung kündigen oder wechseln

Haben Sie Fragen an uns? Wir helfen Ihnen gerne!

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Tel.: 069 95 86 969

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