Mietkosten mit Wohngeld senken
Die Wohnungsmiete ist einer der größte Ausgabenposten im Haushaltsbudget. Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, sollten Sie prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Einen Antrag auf Wohngeld können Sie in der Regel bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung stellen.
Vergünstigungen als Schwerbehinderter
Viele Pflegebedürftige besitzen – auf Grund körperlicher Einschränkungen – einen Schwerbehindertenausweis. Die Ansprüche auf Vergünstigungen im Rahmen des so genannten "Nachteilsausgleichs“ sind vielfältig und betreffen z. B. Steuervergünstigungen, ein höheres Wohngeld, Erleichterungen beim Parken eines PKW und die unentgeltliche oder stark verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bzw. alternativ eine Kfz-Steuerermäßigung. Entscheidend für die einzelne Vergünstigung sind der Grad der Behinderung bzw. einzelne gesundheitliche Einschränkungs-Merkmale. Weitere Informationen bieten auch die örtlichen Versorgungsämter. Da auch die Leistungen für Schwerbehinderte wie das staatliche Pflegegeld nur einen "Tropfen auf dem heissen Stein" für Pflegebedürftigkeit darstellen, sollte immer mit einer zusätzlichen Pflegezusatzversicherung Vorsorge betrieben werden.
Quellen
- Pflege: www.pflege.de (Abruf: 22.07.2015)
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