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Pflegereform 2023: Alle Neuigkeiten im Überblick

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In Deutschland werden drei von fünf Menschen zum Pflegefall. Damit diese nicht auf sich allein gestellt sind, bildet die gesetzliche Pflegeversicherung seit 1995 einen Teil der Sozialversicherung in Deutschland. Sie dient dazu, pflegebedürftige Personen zu unterstützen und abzusichern. Mit Hilfe von Pflegereformen können die Gesetze im Pflegesystem erneuert und verbessert werden.

In den vergangenen Jahren waren die Pflegereform 2017 und 2021 maßgeblich für die Pflege in Deutschland und brachten wesentliche Veränderungen mit sich. Die wichtigsten Änderungen der vergangenen Reformen und geplante Maßnahmen für die neue Pflegereform im Jahr 2023 finden Sie hier.

Die Pflegereform 2017

Die Pflegereform 2017 ist die größte aller bisherigen Reformen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Das liegt vorrangig an der Einführung der fünf Pflegegrade. Diese lösen die drei Pflegestufen ab und ermöglichen, dass auch psychische Erkrankungen mehr berücksichtigt werden. So wird eine Person beispielsweise einem höheren Pflegegrad zugeordnet, wenn neben physischer Beeinträchtigung auch eine geistige Einschränkung besteht. Mit Hilfe des neuen Punktesystems, welches eine individuellere Pflege-Beurteilung bietet, erfolgt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erhebliche Anforderungen an die Pflegeversorgung

Weitere Maßnahmen der Pflegereform 2017:

  • Einbeziehung von psychischen Beeinträchtigungen: Psychische und geistige Erkrankungen werden bei der Zuweisung in einen Pflegegrad mehr berücksichtigt und führen gegebenenfalls zu einer höheren Einstufung.
  • Neues Begutachtungsverfahren: Ein Gutachter der Krankenversicherung beleuchtet sechs Lebensbereiche hinsichtlich der Selbstständigkeit (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen, Alltagsleben und soziale Kontakte)
  • Flexible Nutzung der Pflegesachleistungen: Pflegebedürftige Menschen können selbst entscheiden, welche Pflegesachleistung sie in Anspruch nehmen möchten.
  • Ausweitung der Pflegeberatung: Es stehen mehr Angebote für Angehörige zur Verfügung, z.B. Pflegekurse oder Freistellungsmöglichkeiten vom Arbeitsplatz.
  • Mehr Leistungen für Pflegebedürftige: Pflegebedürftige Personen bekommen durch die fünf Pflegegrade durchschnittlich mehr Leistungen.
  • Soziale Absicherung: Die Pflegekasse zahlt für Pflegebedürftige im Pflegegrad 2- 5 die Beiträge für die Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung oder für eine Arbeitslosenversicherung.


Kritik:

Bei Pflegebedürftigen, die einem niedrigen Pflegegrad zugeordnet werden, fällt der Zuschuss für eine stationäre Versorgung in einem Pflegeheim geringer aus als vorher. Zudem wird kritisiert, dass die Preise für einen Platz in einer Pflegeeinrichtung immer mehr steigen und die Finanzierungslücke trotz einer Reform nicht kleiner wird. Des Weiteren merken die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen kritisch an, dass es für Menschen mit ausschließlich physischen Beeinträchtigungen schwieriger ist, in einen höheren Pflegegrad zu kommen, obwohl sie körperlich stark beeinträchtigt sind.
 

Die Pflegereform 2021

Im Zuge der Corona-Pandemie wurde immer deutlicher, dass das Pflegesystem in Deutschland viele Schwachstellen aufweist und eine Erneuerung unerlässlich ist. Ein Großteil der Pflegekräfte war gewillt, den Job während der Pandemie aufzugeben, da die Arbeitsbelastung zu hoch und die Entlohnung nach wie vor zu gering ist. Demnach war der Deutsche Bundestag während der Corona- Pandemie im Zugzwang, mehrere Änderungen im Pflegesystem vorzunehmen.

Im Fokus der Pflegereform 2021 steht vor allem die Erhöhung von Pflegesachleistungen.

Maßnahmen der Pflegereform 2021:

  • Leistungszuschlag (außer Pflegegrad 1): Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen für Pflege- und Ausbildungskosten verringert sich.
  • Erhöhung des Kurzzeitpflegebetrags (10 Prozent) und Pflegesachleistungen (5 Prozent): Pflegebedürftige Personen sollen mit Hilfe von mehr Kurzzeitpflegegeld und einer Erhöhung der Pflegesachleistungen finanziell unterstützt werden.
  • Übergangspflege im Krankenhaus: Nach einem Krankenhausaufenthalt können Pflegebedürftige bis zu zehn Tagen eine Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch nehmen, wenn nach der Entlassung keine angemessene Versorgung gewährleistet werden kann.
  • Erstattungsansprüche nach Tod: Angehörige haben auch nach dem Tod des Pflegebedürftigen, unter bestimmten Bedingungen, einen Anspruch auf Erstattungen von den Pflegeversicherungen (z.B. wenn die Pflegeleistung noch kurz vor dem Versterben erbracht wurde, aber die Rechnung erst nach dem Versterben eingereicht wird).
  • Empfehlung für Beratungsmöglichkeiten: Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen sollen kontinuierlich alle Informationen rund ums Thema Pflege erhalten. Zu diesem Zweck wird bei allen Anträgen der Pflegeversicherung auf einen persönlichen Pflegeberater hingewiesen.
  • Empfehlungen für Hilfsmittelversorgung: Pflegehilfsmittel müssen nicht mehr vom Arzt verordnet werden, sondern können auch auf Empfehlung von Pflegefachkräften beantragt werden.
  • Nutzung ungenutzter Pflegesachleistungsbeträge: Ungenutzte Pflegesachleistungsbeträge können, bis zu einem Anteil von 40 Prozent und ohne Antrag, für Entlastungsleistungen genutzt werden.

Kritik:

Die Erhöhung der Pflegesachleistungen wird vor allem von Angehörigen der pflegebedürftigen Personen als zu gering bewertet. Generell lässt sich sagen, dass sie sich mit der Pflegereform 2021 von der Bundesregierung im Stich gelassen fühlen. Die Hoffnung auf mehr Unterstützung in der häuslichen Pflege wurde nicht erfüllt. Auch bei der stationären Pflege im Pflegeheim findet keine nennenswerte Verbesserung statt. Der Pflegebedürftige erhält immer noch keinen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung.
 

Die Pflegereform 2023

Leider haben die bisherigen Pflegereformen keine Entlastung für Pflegekräfte geboten. Hinzu kommt, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland nach der Pandemie in einer finanziell schwierigen Lage befinden. Die Pflegeversicherungen benötigen mehr Geld, um ausreichende Leistungen erbringen zu können. Als Lösung strebt der deutsche Bundesminister für Gesundheit, Herr Lauterbach, eine Erhöhung der Pflegebeiträge an. Die Opposition sowie die Krankenkassen äußern sich zu den geplanten Änderungen jedoch insgesamt sehr kritisch. Was sich mit der neuen Pflegereform 2023 letztendlich wirklich ändern wird, sollte Mitte des Jahres 2023 klarer werden.
 
Geplante Maßnahmen für die Pflegereform 2023:

  • Erhöhung des Beitragssatzes: Zum 01.07.2023 soll der Beitragssatz um 0,35 Prozent steigen und der Pflegeversicherung so mehr finanzielle Stabilität verschaffen.
  • Erhöhung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungsbeträge: Mit dem Geld des erhöhten Beitragssatzes sollen sowohl das Pflegegeld als auch die ambulanten Sachleistungsbeträge ab 2024 um 5 Prozent angehoben werden.
  • Erhöhung der Beiträge für Kinderlose: Die Beiträge für Kinderlose sollen angehoben werden. Familien werden, ab dem zweiten bis zum sechsten Kind, finanziell entlastet und zahlen weniger.
  • Mehr Zuschüsse für Heimbewohner: Heimbewohner sollen mehr Zuschüsse erhalten, damit weniger Bewohner Sozialhilfe für ihren Heimaufenthalt beantragen müssen.
  • Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige: Bei einem kurzzeitigen Arbeitsausfall eines Angehörigen, soll das Pflegeunterstützungsgeld Entlastung bieten. Dieses soll jedes Jahr für bis zu zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person genutzt werden können. Zudem soll ein digitales Suchportal die Angehörigen und Pflegebedürftige dabei unterstützen, eine passende Pflegeeinrichtung zu finden oder Beratungsangebote in Anspruch nehmen zu können.

Kritik:

Die kommende Pflegereform 2023 eckt sowohl in der Politik als auch bei den Krankenkassen an. So wird vor allem der Beitragszuschlag für Kinderlose stark kritisiert, denn neben bewusst Kinderlosen gibt es durchaus Menschen, die aus physischen oder psychischen Beweggründen unfreiwillig kinderlos sind. So erscheint es quasi als eine Art Bestrafung oder Diskriminierung, den Beitrag für Menschen ohne Kinder zu erhöhen. Hinzu kommt, dass sich Sozialverbände sicher sind, dass eine Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent bei den allgemeinen Preissteigerungen nicht ausreichen wird. Sie fordern eine größere Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige sowie eine Finanzierung durch Steuerzuschüssen. 

Der beste Schutz mit der DFV- DeutschlandPflege

Seit Jahren ist in der Presse die Rede von schlechten Arbeitsbedingungen, einem Mangel an Pflegepersonal und zu wenig Pflegegeld im deutschen Pflegesystem. Jedoch hat es bislang noch keine Pflegereform geschafft, eine nachhaltige Verbesserung herbeizuführen.

Mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor einer finanziellen Belastung durch Pflegekosten, die das gesetzliche Pflegegeld überschreiten. Die DFV-DeutschlandPflege verringert Ihren Eigenanteil maßgeblich. So können Sie kommende Pflegereformen gelassen sehen und vom Schutz unserer Pflegezusatzversicherung profitieren. Die DFV-DeutschlandPflege bietet vier verschiedene Tarifvarianten an und übernimmt bis zu 100 % der Kosten für anfallende Pflegeleistungen.

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Beste Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bieten nur einen teilweisen Kostenschutz. Die DFV-DeutschlandPflege verringert Ihren Eigenanteil und wurde für ihr herausragendes Preis-Leistungs-Niveau von der WirtschaftsWoche mit „SEHR GUT“ bewertet. Damit gehört der Tarif zu den besten Pflegetagegeld-Versicherungen Deutschlands!

  • Ambulante Pflegeleistungen
  • Stationäre Pflegeleistungen
  • Pflegegrad durch Unfall
  • Beitragsbefreiung im Pflegefall

Quellen

Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de (Abruf: 27.02.2023)

Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abruf:27.02.2023)

Pflege durch Angehörige: www.pflege-durch-angehoerige.de (Abruf: 27.02.2023)

Sanubi: www.sanubi.de (Abruf: 27.02.2023)

Pflegehilfe: www.pflegehilfe.org (Abruf: 27.02.2023)

Pflegebox: www.pflegebox.de (Abruf: 27.02.2023)

Altenpflege Online: www.altenpflege-online.net (Abruf:28.02.2023)

Vorwärts: www.vorwaerts.de (Abruf: 27.02.2023)

Alle Angaben ohne Gewähr.

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