Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht.
© VGstockstudioVon Berufsunfähigkeit (BU) spricht man, wenn jemand über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Gründe dafür können eine körperliche oder psychische Erkrankung wie ein Krebsleiden oder ein Burnout, aber auch ein Unfall sein. Psychische Erkrankungen zählen inzwischen zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit, gefolgt von Krankheiten des Bewegungsapparates.
Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht.
Zu einer Berufsunfähigkeit führen meist Unfälle und schwere Erkrankungen. Die häufigste Ursache, aus der Frauen und Männer ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sind psychische Erkrankungen, wie Burnout, gefolgt von körperlichen Krankheiten wie einer Krebserkrankung, Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie Rückenleiden, Arthrose oder Gelenkprobleme, sowie Unfälle. Ebenso sind Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems, des Nerven- und Verdauungssystems oft Gründe für eine BU.
Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind nicht gleichbedeutend. Häufig werden diese Bezeichnungen jedoch missverständlich oder sogar falsch verwendet. Um Verwechslungen der entsprechenden Begriffe zu vermeiden, sollen sie hier erläutert werden:
Der Begriff "Arbeitsunfähigkeit" wird im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Versorgung verwendet. Arbeitsunfähigkeit bezieht sich in der Regel nur auf eine vorrübergehende Phase, in der die berufliche Tätigkeit nicht ausgeübt werden kann, zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit.
Bei Arbeitnehmern leistet der Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit übernimmt im Anschluss die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes, das allerdings deutlich unter der Höhe des bisherigen Einkommens liegt. Auch die Zahlung des Krankengeldes ist zeitlich begrenzt. Um die finanzielle Versorgung zu sichern, ist es sinnvoll, eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung abzuschließen. Auf diesem Weg können sich auch Selbstständige gegen Einkommensausfälle absichern.
Der Begriff „Berufsunfähigkeit“ wird meist in Verbindung mit einer privaten Absicherung verwendet. Von einer Berufsunfähigkeit (BU) spricht man – im Unterschied zur Arbeitsunfähigkeit – nur dann, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Um entsprechende Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss eine betroffene Person um mehr als 50 Prozent in der Ausübung des Berufes eingeschränkt sein. Die Leistungshöhe orientiert sich am Schweregrad der Einschränkung. Die weitgehende oder völlige Berufsunfähigkeit ist nicht immer auf den eigenen Beruf beschränkt. Sie umfasst auch verwandte Tätigkeiten mit einem ähnlichen sozialen Prestige. Es kann also notwendig sein, eine alternative Beschäftigung aufzunehmen, auch wenn sie qualitativ nicht völlig gleichwertig ist (abstrakte Verweisung).
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn über mindestens sechs Monate hinweg gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Bei Erkrankungen und Unfallfolgen, die nur noch erlauben, am Tag weniger als drei Stunden zu arbeiten, spricht man von der sogenannten Erwerbsminderung. Von einer teilweisen Erwerbsminderung ist dann die Rede, wenn jemand noch in der Lage ist, täglich bis zu sechs Stunden zu arbeiten. Grundsätzlich darf sich die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht nur auf den ausgeübten Beruf beziehen, sondern muss jegliche Erwerbstätigkeit umfassen.
Zudem ereignen sich Unfälle nicht ausschließlich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Angesichts der unvorhersehbaren Risiken und möglichen finanziellen Belastungen stellt eine private Unfallversicherung eine sinnvolle Absicherung dar. So sind Sie nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in Ihrer Freizeit bestens geschützt.
Ist ein Versicherter durch Krankheit, Unfall oder Körperverfall für voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, besteht Berufsunfähigkeit. Liegt eine Krankheit vor, muss sie dauerhaft die berufliche Leistungsfähigkeit beziehungsweise die berufliche Einsatzmöglichkeit beeinträchtigen oder ausschließen. Kräfteverfall heißt, dass körperliche oder geistige Kräfte des Versicherten in einem Ausmaß nachgelassen haben, dass die Belastbarkeit des Versicherten nicht altersgerecht ist. Berufsunfähigkeit tritt dann ein, wenn jemand in seinem aktuellen Beruf nur noch höchstens 50 Prozent der üblicherweise geleisteten Arbeit schafft. Zudem muss einem Versicherten die „voraussichtlich dauernde“ Berufsunfähigkeit ärztlich bescheinigt beziehungsweise prognostiziert werden.
Ohne eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist man im konkreten Bedarfsfall allein auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen. Sie sorgt mit der Erwerbsminderungsrente bei Invalidität lediglich für begrenzten Schutz und dies auch nur in geringer Höhe. Für diejenigen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall einer Berufsunfähigkeit bloß noch eine Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese zahlt etwa 30 bis 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Auf volle Erwerbsminderungsrente hat man in der Regel Anspruch, wenn man gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit nachgehen kann. Wem es noch möglich ist, zwischen drei und sechs Stunden in einem beliebigen Beruf zu arbeiten, der hat lediglich Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Gewährt wird die gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Das bedeutet, dass Berufsanfänger, Studenten und Auszubildende keinen Anspruch auf diese Rente haben. – Daher ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auch für junge Menschen eine wichtige Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines gesundheitsbedingten Einkommensverlustes.
Eine körperliche oder psychische Erkrankung oder gar ein Unfall können das gesamte bisherige Leben verändern. In Deutschland scheidet jeder vierte Arbeitnehmer aus einem dieser Gründe vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Dabei sind auch die finanziellen Folgen nicht zu unterschätzen, denn die staatliche Erwerbsminderungsrente deckt nur einen Teil des letzten Bruttoeinkommens ab. Um die entstehende Versorgungslücke schließen zu können, ist es sinnvoll, sich frühzeitig um eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zu kümmern. Sie deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab und sorgt für finanzielle Unabhängigkeit, wenn man einmal nicht mehr arbeiten kann. Dabei erhält ein Versicherungsnehmer eine monatlich festgelegte Rente. Sie wird meist dann gezahlt, wenn ein Versicherter voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in der Lage ist, seinem zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nachzugehen. Bei Bedarf wird diese BU-Rente bis zum Beginn der regulären Altersrente gezahlt (derzeit bis zu einem Alter von 67 Jahren).
Folgende Aufgaben hat eine BU-Versicherung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann:
Die geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung muss vor allem zur persönlichen Situation passen. Der eigene Gesundheitszustand, Risiken und Eigenheiten des ausgeübten Berufes sollten genauso berücksichtigt werden, wie vermeintliche Seitenaspekte, zum Beispiel die Ausübung einer verletzungsträchtigen Sportart. Alle diese Kriterien fließen in die Kalkulation und den gebotenen Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsrente ein. Bei der daraus entstehenden Vielfalt von unterschiedlichen BU-Tarifen fällt die Entscheidung entsprechend schwer. Es gibt aber einige allgemeingültige Anhaltspunkte, die in jedem Fall berücksichtigt werden sollten.
Die BU-Versicherung zahlt eine monatliche Rente ab dem Zeitpunkt, wenn die oder der Versicherte nicht mehr zu 50 Prozent dem derzeit ausgeübten Beruf (nicht in der Vergangenheit ausgeübte Berufe) nachgehen kann. Als Ursache werden Krankheiten und Verletzungen anerkannt oder beispielsweise auch ein auftretender Kräfteverfall, der nicht allein mit dem natürlichen Alterungsprozess erklärt werden kann.
Vor der Leistungserteilung wird nicht geprüft, ob die oder der Versicherte mit dem vorhandenen Fachwissen, in einen anderen Beruf zu wechseln hat, der trotz der vorliegenden Einschränkungen ausgeübt werden könnte (abstrakte Verweisung). Zum Beispiel, ob ein Konzertmusiker, der nicht mehr auftreten kann, nicht künftig als Musiklehrer arbeiten könnte. Im Versicherungsdeutsch nennt sich der betreffende Passus "Abstrakter Verweisungsverzicht".
Die Berufsunfähigkeit wird anerkannt, wenn die oder der Betroffene voraussichtlich mehr als sechs Monate nur noch zu weniger als 50 Prozent dem bisher ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das gilt auch, wenn diese Zeitspanne bereits erreicht ist.
Die Berufsunfähigkeitsrente wird ab dem ersten Tag nach dem Erreichen des sechsmonatigen Mindestzeitraums auch rückwirkend ausgezahlt. Bei einer verspäteten Meldung der BU an die Versicherung wird noch drei Jahre rückwirkend die Rente ausgezahlt.
Damit der monatliche Beitrag zur BU-Versicherung im Bedarfsfall nicht zu einer zusätzlichen Belastung in dieser Notsituation wird, können die Versicherungsbeiträge während der laufenden Leistungsprüfung auf Wunsch gestundet werden. Diese Option soll verhindern, dass sich ohnehin vorhandene finanzielle Probleme durch die Berufsunfähigkeit nicht noch zusätzlich verschärfen.
Eine Kündigung des Versicherungsvertrags, eine Anhebung der Versicherungsbeiträge oder eine Verweigerung der Rentenauszahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit sind ausgeschlossen, wenn die oder der Versicherte ohne eigenes Verschulden vorhandene Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
Weil die Mobilität der Gesellschaft künftig immer weiter zunimmt, sollte der Versicherungsvertrag unbedingt weltweite Gültigkeit haben.
Im Falle einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit, ist die Rückforderung von bereits gewährten Rentenzahlungen durch die Versicherung ausgeschlossen. Auch wenn sich im Laufe der Zahlungen zeigen sollte, dass kein gerechtfertigter Anspruch vorliegt.
Die BU-Versicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Am besten kümmert man sich möglichst frühzeitig darum. Die günstigsten Angebote erhält man nämlich dann, wenn man noch vollkommen gesund ist. Leidet jemand bereits an ersten Krankheiten, dann führt dies in der Regel zu einem höheren Versicherungsbeitrag oder bestimmte Beschwerden werden ganz ausgeschlossen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher bereits Auszubildenden und Studierenden empfohlen.
Die Kosten einer BU-Versicherung sind nicht für alle Kunden dieselben. Der Beitrag hängt mehreren Faktoren ab:
Um eine Entscheidung für die Höhe der privaten BU-Versicherungsrente treffen zu können, sollte man die künftig zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen kalkulieren. Bei steigendem Einkommen ermöglichen es viele Verträge mit einer Nachversicherungsgarantie den Versicherungsschutz entsprechend zu erhöhen. Grundsätzlich wird empfohlen, dass die spätere BU-Rente rund 80 Prozent des Nettoeinkommens entsprechen soll.
Bei der Kalkulation seiner künftigen Einnahmen sollte man laut Finanztest (Stiftung Warentest) folgende Positionen berücksichtigen:
Bei der Kalkulation seiner späteren Ausgaben sollte man laut Finanztest (Stiftung Warentest) folgende Positionen berücksichtigen:
Vor Abschluss eines BU-Vertrages gilt es einiges zu beachten, damit die Vereinbarung optimal auf die individuelle Lebenssituation zugeschnitten ist und alle gewünschten Eckpunkte zur Absicherung berücksichtigt wurden. Folgende Tipps sollten Kunden befolgen:
Kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht in Frage, entweder aufgrund hoher Risikozuschläge oder weil keine Versicherung bereit ist, den Kunden aufzunehmen, dann gibt es Alternativen. Das können eine Funktionsinvaliditätsversicherung (Multi-Risk-Versicherung) oder eine Grundunfähigkeitsversicherung sein. Ebenso möglich ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt.
Entsprechend den aktuellen Bedingungen, muss man dem Versicherer einen Berufswechsel nicht mitteilen. Das gilt unabhängig davon, welcher Gefahrenklasse der neue Beruf zuzuordnen ist. – Eine Berufsunfähigkeitsprüfung bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf. Es gibt jedoch BU-Verträge, die bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit den Vorberuf miteinbeziehen, wenn der Wechsel innerhalb der letzten zwölf oder 24 Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit stattgefunden hat. Einige Versicherer prüfen dies auch dann, wenn der Wechsel nicht freiwillig vollzogen wurde. Also auch bei Arbeitslosigkeit oder einem Wechsel aus gesundheitlichen Gründen. Bei einem Wechsel in einen Beruf, der zu einer niedrigeren Risikogruppe zählt, muss man nicht automatisch weniger zahlen. Es kann aber in einigen Fällen sein, dass es sich dennoch lohnt, den Versicherer darüber in Kenntnis zu setzen.
Um als berufsunfähig anerkannt zu werden, ist eine entsprechende Diagnose von Haus- oder Facharzt notwendig. Ein ärztlicher Nachweis ist Voraussetzung dafür, als berufsunfähig anerkannt zu werden. Zudem ist es wichtig zu klären, ob eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung besteht. Auf Basis dieser Informationen können die Leistungsprüfer der Versicherung entscheiden, ob eine Berufsunfähigkeit besteht. Nur in speziellen Fällen oder wenn Zweifel bestehen, beauftragt eine Versicherung Gutachter für eine erneute Gesundheitsprüfung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte möglichst bis zum Eintritt in die Altersrente laufen, also bis zum 67. Lebensjahr. Wem die Beiträge dafür zu hoch sind, dem wird empfohlen, sich zumindest bis zum Alter von 63 beziehungsweise 65 Jahren zu versichern.
Viele Versicherer lehnen Interessenten aufgrund ihrer Vorerkrankungen ab. Daher wird Betroffenen geraten, möglichst zeitgleich bei mehreren Versicherungen einen Antrag zu stellen. Dies kann dann manchmal trotz bestehender Vorerkrankung zum Erfolg führen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Steuerklärung als „Sonderausgabe“ berücksichtigt. Man trägt sie unter dem Punkt „Vorsorgeauffand“ ein. Die Ausgaben für die BU-Versicherung mindern das zu versteuernde Einkommen.
Berufsunfähigkeit ist kein seltenes Risiko – psychische und körperliche Erkrankungen sowie Unfälle können dazu führen, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die gesetzliche Absicherung reicht fast immer nicht aus, um die eigene Existenz zu sichern. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher essenziell (Finanztip). Sie zahlt Ihnen eine monatliche Rente, typischerweise ab einer 50 %igen Einschränkung, und bewahrt Ihren Lebensstandard. Je früher Sie sie abschließen – idealerweise in jungem Alter bei guter Gesundheit – desto günstiger sind die Beiträge. Achten Sie dabei auf eine ausreichende Rentenhöhe (mindestens 80 % des letzten Nettoeinkommens) und faire Vertragsklauseln. Eine BU-Versicherung ist ein stabiler Schutzschild gegen unvorhergesehene Gesundheitsschäden.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Gesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Mediziner zu konsultieren.
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