DFV Visual
Zahnzusatzversicherung Stiftung Warentest Testsieger 2025

Zahnzusatzversicherung TESTSIEGER DFV-ZahnSchutz

Premium
Lidl Gutschein
Kostenerstattung

80 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 160 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab16 €
Online abschließen
Exklusiv
Lidl Gutschein
Kostenerstattung

100 %

Leistungen
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Zahnimplantate
  • Kieferorthopädie
Zusatzleistungen
  • 200 € Prophylaxe pro Jahr
Monatsbeitrag
ab20 €
Online abschließen

Das leistet die Zahnzusatzversicherung

DFV Visual
Zahnprophylaxe

Für Ihre Zahn­prophy­laxe wie z.B. eine pro­fessionelle Zahn­reinigung erhalten Sie bei der DFV bis zu 200 Euro pro Kalenderjahr. Bei der Kosten­erstattung pro­fi­tie­ren Sie von einer un­kom­pli­zier­ten und schnellen Abwicklung per DFV-App. Einfach Foto machen, in der App hochladen und in Kürze Geld erhalten.

DFV Visual
Zahnersatz

Hochwertiger, langlebiger Zahnersatz wie z. B. Ke­ra­mik-Zahn­kronen, Zahn­brücken sowie Implantate sind meistens sehr teuer. Die Kranken­kassen zahlen lediglich fest­gelegte Zuschüsse für eine Regel­ver­sorgung. Der DFV-ZahnSchutz über­nimmt bis zu 100 % der Kosten für Ihren Zahn­ersatz inkl. Zahnimplantate.

DFV Visual
Zahnbehandlung

Mit unserer Zahn­zusatz­versicher­ung sparen Sie sich bis zu 100 Prozent der Kosten für hochwertige Kunst­stoff­füllungen in Zahnfarbe. Gleiches gilt für die Behandlung von Parodontitis-Parodontose sowie Ihre Wurzel­behandlungen bzw. Wurzel­kanalbehandlungen. Sie erhalten vollen Schutz ohne Wartezeiten!

DFV Visual
Zahnerhalt

Zahnerhalt gilt als Alter­native zu Zahn­ersatz. Dabei hat der Erhalt der Zähne oberste Priorität. Durch hochwertige Ein­lage­füllungen (Inlays, Onays und Overlays) und andere zahner­haltende Maß­nah­men können auch schwer erkrankte Zähne gerettet werden. Mit dem DFV-ZahnSchutz geht die Rech­nung bis zu 100 % auf uns.

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Bleaching

Die Zähne werden im Laufe des Lebens immer dunkler. Während ober­flächliche Ver­färbungen durch eine pro­fessionelle Zahn­rei­ni­gung beseitigt werden kön­nen, kann eine Zahn­auf­hel­lung tiefe Ver­färbungen im Zahn selbst beseitigen. Wir ersetzen Ihnen die Kosten des Blea­chings alle drei Jahre bis zu einem Betrag von 200 Euro.

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Kieferorthopädie

Behandlungen beim Kie­fer­ortho­päden sind nicht nur für Kinder relevant. Auch Erwachsene können sich mithilfe der Kiefer­orthopädie die Zähne richten lassen. Die Zahn­zusatz­ver­sicher­ung DFV-ZahnSchutz über­nimmt für Sie bis zu 100 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten, unabhängig von Alter und KIG-Stufe.

Zahnzusatzversicherung Leistungen im Überblick

Premium
Exklusiv
Zahn­behand­lungen und Zahn­ersatz

Zum Beispiel:

  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • Wurzelbehandlungen
  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Rechnung mobil einreichen

Zahnstaffel

Die Leistung der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) ist in den ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monaten, durch die jeweilige Leistungsbegrenzung, gestaffelt. Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall und für Prophylaxe-Maßnahmen entfällt die Leistungsbegrenzung.

1.000 €
bis 12 Monate

2.000 €
bis 24 Monate

3.000 €
bis 36 Monate

4.000 €
bis 48 Monate

unbegrenzte Deckung
ab dem 49. Monat

1.250 €
bis 12 Monate

2.500 €
bis 24 Monate

3.750 €
bis 36 Monate

5.000 €
bis 48 Monate

unbegrenzte Deckung
ab dem 49. Monat

Sofortschutz bei Unfall

Die Leistungsbegrenzungen finden keine Anwendung bei unfallbedingten Aufwendungen

DFV-ZahnSchutz Assistance

24-Stunden-Hotline zu folgenden Themen:

  • Mundhygiene und Präventation
  • Behandlungsmethoden
  • Zahnfüllungen, Zahnersatz usw.
  • Benennung von Zahnärzten in Wohnortnähe
  • Zahnmedizinische Zweitmeinung / Beurteilung nach Aktenlage
  • Recherche von Zahnkliniken im Ausland

GOZ-Garantie

Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind.

Zahn­behand­lungen und Zahn­ersatz

Zum Beispiel:

  • Mikroinvasive Kariesinfiltrationen
  • Kunststoff-, Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsivfüllungen
  • Einlagefüllungen (Inlays)
  • Eingliederungen von Provisorien, Aufbissbehelfen und Schienen
  • Behandlungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • Wurzelbehandlungen
  • Kronen, Teilkronen, Stiftzähne und Brücken
  • Voll- und Teilprothesen
  • Implantate und auf Implantaten getragener Zahnersatz
  • Keramikverblendschalen (Veneers)
  • Wiederherstellung der Funktion des Zahnersatzes (Reparatur)

80 %

100 %

Zahn­pro­phy­la­xe

Alle zahnprophylaktischen Maßnahmen, beispielsweise professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelungen.

100 %
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Zahn­auf­hell­ung (Bleaching)

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 160 € je Kalenderjahr

100 %
alle 3 Jahre zusammen mit Zahnprophylaxe
höchstens 200 € je Kalenderjahr

Kiefer­ortho­pädie mit GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

80 %

100 %

Kiefer­ortho­pädie ohne GKV-Vor­leist­ung

Kieferorthopädische Behandlungen nach kieferothopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5

80 %
höchstens 1.600 € je Versicherungsfall

100 %
höchstens 2.000 € je Versicherungsfall

Rechnung mobil einreichen

Zahnstaffel

Die Leistung der unterschiedlichen Varianten (DFV-ZahnSchutz Basis 50, Komfort 70, Premium 80 und Exklusiv 100) ist in den ersten 12 / 24 / 36 / 48 Monaten, durch die jeweilige Leistungsbegrenzung, gestaffelt. Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei Unfall und für Prophylaxe-Maßnahmen entfällt die Leistungsbegrenzung.

1.000 €
bis 12 Monate

2.000 €
bis 24 Monate

3.000 €
bis 36 Monate

4.000 €
bis 48 Monate

unbegrenzte Deckung
ab dem 49. Monat

1.250 €
bis 12 Monate

2.500 €
bis 24 Monate

3.750 €
bis 36 Monate

5.000 €
bis 48 Monate

unbegrenzte Deckung
ab dem 49. Monat

Sofortschutz bei Unfall

Die Leistungsbegrenzungen finden keine Anwendung bei unfallbedingten Aufwendungen

DFV-ZahnSchutz Assistance

24-Stunden-Hotline zu folgenden Themen:

  • Mundhygiene und Präventation
  • Behandlungsmethoden
  • Zahnfüllungen, Zahnersatz usw.
  • Benennung von Zahnärzten in Wohnortnähe
  • Zahnmedizinische Zweitmeinung / Beurteilung nach Aktenlage
  • Recherche von Zahnkliniken im Ausland

GOZ-Garantie

Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind.

Wichtige Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

  • Alle unsere Zahnzusatzversicherungen stehen Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung offen. Sie erhalten Ihren Wunschtarif ganz einfach ohne Wartezeiten oder Gesundheitsfragen. Verlieren Sie keine Zeit und sparen Sie sich hohe Zuzahlungen für Zahnprophylaxe, Kieferorthopädie sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz!

    Der Versicherungsschutz unserer Zahnzusatzversicherung gilt weltweit. Zudem können Sie unter den niedergelassenen, approbierten Zahnärzten und Kieferorthopäden frei wählen.

  • Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und sogar die routinemäßige Zahnprophylaxe sind mit hohen Kosten verbunden, die Sie als gesetzlich Versicherter selbst zu tragen haben. Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten nur noch einen „befundorientierten Festzuschuss“, d. h. etwa 50 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. Ein Patient ohne private Zahnzusatzversicherung bekommt also die günstigste Versorgung, an der er sich zur Hälfte selbst beteiligen muss. Wer höherwertige Behandlungen wünscht, trägt die gesamten Mehrkosten allein.

    Beispielkosten für Zahnbehandlungen (nach Abzug der GKV-Leistung) :

    ZahnkostenOhne ZahnversicherungMit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100
    Professionelle Zahnreinigungca. 80 €0,00 €
    Keramikinlayca. 540 €0,00 €
    Keramikkroneca. 410 €0,00 €
    Implantat mit Keramikkroneca. 1.700 €0,00 €
    Hochwertige Kunststofffüllungca. 90 €0,00 €
    Brücke (1 Zahn)ca. 1.500 €0,00 €
  • Einfach, schnell und sicher: Mit der digitalen DFV-Schnellregulierung können Sie ganz einfach online Ihre Rechnungen sowie Heil- und Kostenpläne per Foto oder Scan selbst einreichen. So profitieren Sie von einer besonders schnellen Kostenerstattung. Wir garantieren unseren Kunden eine Regulierung der Leistungsansprüche innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller relevanten Unterlagen.

    In unserem Kundenportal finden Sie alle weiteren Informationen zur praktischen DFV-Schnellregulierung.

  • Bei uns verlieren Sie nie den Überblick. Im DFV-Kundenportal können Sie jederzeit auf Ihre Vertragsunterlagen zugreifen und diese runterladen. Zudem haben Sie dort Zugriff auf unser Servicecenter und die Schnellregulierung.

    Für unterwegs finden Sie in der E-Mail auch Ihre Wallet-Card. Damit sind Ihr Versicherungsschein und alle Service-Nummern auch mobil verfügbar.

Zahnbehandlungen beim Zahnarzt Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz)

3.458,76 €

Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat

0,00 €

. /. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz

487,04 €

Eigenanteil ohne Zusatzversicherung

2.971,72 €

Kostenerstattung durch DFV-ZahnSchutz Exklusiv

2.971,72 €

Verbleibender Eigenanteil

0,00 €

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Leistungen der Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz

Zahnerhalt Wurzelbehandlung

Zahnbehandlungen

­

Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Ret­tung. Ursache für einen geschädigten Zahn­nerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit ver­brei­te­te Zahnerkrankung führt zu einer Schwel­lung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahn­wurzel ver­eitert und auch der Kiefer­knoch­en von Bakterien befallen.

Mit der privaten Zahnzusatz­versicherung DFV-ZahnSchutz sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontose­behandlungen.

Zahnbehandlung professionelle Zahnreinigung

Prophylaxe (Zahnreinigung)

Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vor­beu­gung, Früh­erkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahn­krankheiten. Besonders die Ka­ries­pro­phylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungs­maßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vor­beu­gen­de Maß­nahme, wel­che an den karies­ge­fähr­det­en Stel­len der Zähne zum Einsatz kommt. Die be­kannt­es­te Prophy­laxe­methode bil­det wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kos­ten hierfür werden von den meisten ge­setz­li­chen Kranken­versicherungen nicht über­nom­men.

Zahnbehandlung Zahnersatz

Zahnersatz

Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter lie­gen­de Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt.

Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich fest­ge­legte Zuschüsse. Für einen von der Re­gel­ver­sorg­ung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehr­kosten - ohne Zahnzusatz­versicherung - demnach selbst.

Zahnbehandlung Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Ge­sichts­äs­thet­ik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kie­fer­or­tho­pä­di­schen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Die Zahn­zu­satz­ver­sicher­ung DFV-ZahnSchutz über­nimmt für Sie bei KFO-Behandlungen der kie­fer­or­tho­pä­di­schen Indikations­gruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten.

Keramikinlay

Zahnerhalt

Wir ersetzen die erstattungsfähigen Auf­wend­ung­en für Zahn­er­halt. Dazu zählen Einlage­fül­lung­en (In­lays, On­lays und Over­lays) aus Edel­metall oder Keramik, Eingliederung von Pro­vi­so­ri­en, Kunststofffüllungen und Kom­po­sit­fül­lung­en (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Ver­fahr­en, Parodontosebehandlungen, Wur­zel­be­hand­lung, Wurzelkanalbehandlung, Wur­zel­spit­zen­re­sek­ti­on, funk­ti­ons­analytische und funk­ti­ons­the­ra­peu­ti­sche Leistungen sowie die mit dem Zahn­er­halt verbundenen zahntechnischen Ma­te­ri­al- und Laborkosten.

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

  • Die gesetzliche Krankenkasse leistet für Zahnersatz und Zahnbehandlung nur eine Minimalversorgung. Gesetzlich Versicherte erhalten also nur die günstigste Ausführung (Regelversorgung), die lediglich zu 50 % erstattet wird. Es bleibt ein kostspieliger Eigenanteil. Wird Zahnersatz benötigt, kommt schnell ein vierstelliger Betrag zusammen. Mit einer Zahnzusatzversicherung werden die Kosten bis zu 100 % erstattet.

  • Den DFV-ZahnSchutz Basis gibt es bereits ab 10 Euro monatlich. Ab 14 Euro pro Monat ist der DFV-ZahnSchutz Komfort erhältlich. Ab 18 Euro im Monat gibt es den DFV-ZahnSchutz Premium mit 90 % Kostenerstattung. Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv ist ab 20 Euro monatlich für 100 % Kostenerstattung abschließbar.

  • Stiftung Warentest hat im April 2019 alle bestehenden Tarife verglichen. Mit der Bestnote "sehr gut" (0,5) wurde der DFV-Zahnschutz Exklusiv 100 zum vierten Mal in Folge Testsieger unter 234 Zahnzusatzversicherungen. Keine andere Zahnzusatzversicherung wurde so oft zum Testsieger gekürt.

  • Der Monatsbeitrag für den Tarif DFV-ZahnSchutz Basis beginnt bereits bei 10 Euro*.* Die Kostenerstattung beträgt 50 % für alle zahnärztlichen und kieferorthopädischen Behandlungen. Versicherte erhalten auch im günstigsten Tarif 100 % Kostenerstattung für unfallbedingte Behandlungen.

  • Alles, denn der DFV-ZahnSchutz bietet in allen wichtigen Leistungsbereichen Schutz, in denen bei einem Zahnarztbesuch hohe Kosten entstehen können. Dazu gehören:

    • Zahnprophylaxe (z. B. professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung)
    • Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose-Behandlungen inkl. Mundschleimhauttransplantation, Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Kompositfüllungen, Mikroinvasive Kariesinfiltration, Inlays, Onlays sowie Material- und Laborkosten)
    • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, implantatgetragener Zahnersatz, funktionstherapeutische und funktionsanalytische Leistungen)
    • Zahnimplantate
    • Kieferorthopädie (ohne Altersgrenzen und für alle KIGs)

    Vor Antragstellung abgeschlossene Heilbehandlungen sind im Versicherungsschutz inbegriffen, so ist zum Beispiel die Reparatur einer bestehenden Zahnkrone oder Zahnfüllung in unserer Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz abgesichert. Zusätzlich leisten wir bei allen anästhetischen Leistungen (Maßnahmen zur Schmerzausschaltung) ohne Höchstgrenze und Sie erhalten 100% Kostenerstattung nach Unfall, ganz unabhängig von Ihrem Tarif.

  • Ihr Versicherungsschutz ist in seltenen Fällen begrenzt. Daher besteht in den nachfolgend beschriebenen Fällen kein Anspruch auf Versicherungsleistungen:

    • bei Antragstellung bereits erkrankte Zähne,
    • bei Antragstellung fehlende und noch nicht ersetzte Zähne,
    • bei Antragstellung bereits bekannte oder medizinisch angeratene oder bereits begonnene Behandlungen
    • nicht angelegte Zähne (Fehlen von Zahnanlagen)

    Hinweis: Ein Zahn, der aufgrund einer früheren Erkrankung behandelt und dessen Versorgung bereits abgeschlossen ist - der Zahn somit zum Zeitpunkt der Antragstellung behandlungs- und beschwerdefrei ist, gilt für spätere Behandlungen als versichert.

  • Prophylaxe ist zahnmedizinische Prävention. Zahnärzte empfehlen z. B. , eine professionelle Zahnreinigung zweimal im Jahr durchführen zu lassen, um Zahnerkrankungen und damit der Notwendigkeit von Zahnersatz vorzubeugen. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich nicht an diesen Kosten.

    Mit dem DFV-ZahnSchutz Exklusiv erhalten Sie 200 € pro Kalenderjahr für Ihre Zahnprophylaxe - ganz gleich in welchem Monat Ihr Versicherungsschutz beginnt.

  • In der Kieferorthopädie wird nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) unterschieden. Es gibt Gruppen von 1-5. Diese definieren Art und Grad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung. Gleichzeitig wird durch die Gruppen bestimmt, ob medizinische Notwendigkeit für eine kieferorthopädische Behandlung besteht. Je höher die Gruppe, desto notwendiger ist die kieferorthopädische Behandlung (1= geringe Notwendigkeit, 5 = hohe Notwendigkeit).

    Die Behandlung wird bei Kindern nur zu einem Teil bezuschusst, wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Der DFV-ZahnSchutz leistet in allen KIGs ohne Altersbegrenzung. Bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Krankenkasse  nur bei verletzungsbedingten stark ausgeprägten Fehlstellungen.

  • Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen. Alle zahnmedizinischen Leistungen, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können, werden über die GOZ abgerechnet.

    Entscheidet sich ein Kassenpatient bspw. für hochwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung der GKV, wird die andersartige Versorgung über die GOZ abgerechnet. Darüber hinaus gibt es zahnärztliche Leistungen, die grundsätzlich vom Vertragszahnarzt (Kassenzahnarzt) entsprechend der GOZ in Rechnung gestellt werden wie z. B. die Professionelle Zahnreinigung (PZR) oder auch kieferorthopädische Leistungen.

    Im GOZ-Gebührenverzeichnis sind die Leistungen bestimmten Nummern zugeordnet. Diesen Nummern ist wiederum eine Punktzahl zugeordnet, die den Aufwand der zahnmedizinischen Leistung abbildet. Der individuelle Schwierigkeitsgrad der konkreten Leistung wird zusätzlich durch den sogenannten Satz oder auch Faktor abgebildet. Die Höhe dieses Steigerungssatzes wird vom jeweiligen Zahnarzt festgelegt. Somit können die Kosten der gleichen Zahnbehandlung bei unterschiedlichen Zahnärzten unterschiedlich ausfallen.

    Wenn der Zahnarzt besondere, über das übliche Maß hinausgehende Behandlungsmaßnahmen ergreifen muss, kann das Honorar auch mal bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach) berechnet werden. Der DFV-ZahnSchutz erstattet die Kosten bis zum Höchstsatz der GOZ und bietet eine GOZ- Garantie. Wir garantieren Ihnen, dass auch neu hinzukommende (heute noch unbekannte) zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen mitversichert sind. Sie profitieren in Zukunft automatisch von medizinischem Fortschritt.

  • Bei einem Implantat mit Keramikkrone muss man mit Kosten von 2.000 bis 3.000 Euro rechnen. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt davon nur etwa 400 Euro. Ohne Zahnzusatzversicherung bleibt ein Eigenanteil von ca. 1.600 bis 2.600 Euro.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Der durchschnittliche Festzuschuss beläuft sich dann auf rund 300 Euro. Der Eigenanteil des Patienten kann bei einer Wurzelbehandlung bis zu 500 Euro betragen.

  • Eine Zahnzusatzversicherung kann von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird neben der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie weiteren Versicherungen in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ angegeben. Die steuerlich absetzbaren Kosten der Vorsorgeaufwendungen unterliegen allerdings einer jährlichen Höchstgrenze. Diese beträgt 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 für Selbstständige.

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

*Teilnahmebedingungen Lidl Einkaufsgutschein Aktion

Wer bis zum 30.06.2024 einen Vertrag über die Tarife DFV-ZahnSchutz Premium oder Exklusiv zum ersten Mal abschließt, erhält 2 x 15 € Lidl Einkaufsgutscheine per E-Mail, sofern der Vertrag bis dahin nicht gekündigt und die Beiträge regelmäßig gezahlt wurden. Eine Barauszahlung der Gutscheine ist ausgeschlossen.

Hinweis:
Vertragsbeginn 15.05.2024 oder später; der erste 15 €-Gutschein wird 10 Wochen nach Vertragsbeginn und der zweite 15 € Gutschein dann mit Beginn des 2. Jahres der Vertragslaufzeit versendet.

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