Krankentagegeldversicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
Warum ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krankschreibung von Ihrem Arbeitgeber ihr volles Gehalt. Danach bekommen sie von der gesetzlichen Krankenkasse für maximal 78 Wochen ein Krankengeld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Krankentagegeldversicherung sichert im Fall einer Arbeitsunfähigkeit Ihren Lebensstandard, indem es die Differenz zwischen dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse und dem tatsächlichen Gehalt ausgleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.
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Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
Wichtige Gründe für eine Krankentagegeldversicherung
Finanzielles Risiko bei längerer Krankheit
So sichern Sie Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Digital, mobil und serviceorientiert
Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit: 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | Individuelle Absicherung |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeitnehmer max. 6 Monate. | |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit: 1. - 6. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
bei Kind krank
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Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld
Angestellter
(gesetzlich versichert)
1Freiwillige GKV Mitglieder:
Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen Ihrem gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Wir bieten Ihnen mit dem DFV-KrankenGeld eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit.
Wiedereingliederung
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.
Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch statinär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen
3.000,00 €
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Ihre monatliche Lücke
395,00 €
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
Kann das Krankentagegeld nachträglich angepasst werden?
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Bekomme ich Krankentagegeld, wenn mein Kind krank ist?
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.