DFV-Krankengeld© shapecharge
Krankentagegeld ab 1,37 € im Monat

Kranken­tagegeld­versicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Leistung auch für Sonn- und Feiertage
  • Individuelle Absicherung
  • Steuerfreie Leistungen

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Warum ist eine Krankentagegeld­versicherung sinnvoll?

Gesetzlich versicherte Arbeit­nehmer erhalten für die ersten sechs Wochen einer Krank­schreibung von Ihrem Arbeit­geber ihr volles Gehalt. Danach be­kom­men sie von der gesetz­lichen Kranken­kasse für maximal 78 Wochen ein Kranken­geld, das deutlich unter ihrem Nettoeinkommen liegt. Die Kran­ken­tage­geld­versicherung sichert im Fall einer Arbeits­unfähig­keit Ihren Lebens­standard, indem es die Differenz zwischen dem Kranken­geld der ge­setz­lichen Kasse und dem tat­säch­lichen Gehalt aus­gleicht. Darüber hinaus leistet die Krankentagegeldversicherung sogar noch bis zu 12 weitere Monate.

Ermitteln Sie Ihren Bedarf Berechnen Sie Ihr Krankengeld

1. Daten eingeben
Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Das Nettogehalt muss niedriger sein als das Bruttogehalt.
Bitte geben Sie ein Alter zwischen 16 und 66 Jahren an.
2. Ihr individueller Bedarf
Nettogehalt
0 €
Auszahlung der GKV
0 €
Einkommenslücke
0 €
3. Unsere Empfehlung Um die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Krankentagegeld
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4. Ihr gewünschter Krankentagegeldbetrag

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Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

ab1,37 €/mtl.
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Wichtige Gründe für eine Krankentagegeld­versicherung

Krankentagegeld­versicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit:

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit:

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

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Angestellter
(gesetzlich versichert)

1Freiwillige GKV Mitglieder:

Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld© jeffbergen / iStock

Krankentagegeld

Im Falle einer längeren Krankheit und damit ver­bun­de­ner Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu ver­pflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Kranken­ver­sicher­ung die Lohnfortzahlung Ihres Brutto­­ein­kommens ­höchstens zu 70 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Kran­ken­geld­versicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen Ihrem gewohntem Einkommen und dem gesetz­lichen Kranken­geld aus. Wir bieten Ihnen mit dem DFV-KrankenGeld eine Verdienst­ausfall­versicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeits­unfähigkeit.

Wiedereingliederung© nenetus / AdobeStock

Wiedereingliederung

Wieder­eingliederungs­maßnahmen sollen Arbeit­nehmer, nach einer längeren Phase der Krank­heit, schritt­weise wieder an die Be­las­tungen ihrer Er­werbs­tätig­keit heranführen. Die Arbeits­leistung wird zu diesem Zeit­punkt noch nicht in vollem Umfang er­bracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Brutto­gehalts vergütet. Im Falle einer Wieder­ein­gliederung sorgt die Kranken­tage­geld­versicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Wäh­rend Sie Ihre Er­werbs­tätig­keit stufenweise wieder­aufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Kranken­tagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeits­fähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Reha- und Krankenhausaufenthalt© pixdeluxe / iStock

Reha und Krankenhausaufenthalt

Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kur­maßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl am­bu­lant als auch sta­tinär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Ein­bußen im Netto­einkommen, mit einer Zu­zahlung von 10 Euro pro Kalendertag kon­frontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Kranken­tage­geld für jeden Kalendertag der Arbeits­unfähig­keit. Auch im Falle von medi­zin­ischen Reha­bili­tations­maßnahmen, bei ambu­lanter oder stationärer Kur sowie Kranken­haus­aufent­halten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel

Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.

Bruttoeinkommen

3.000,00 €

Nettoeinkommen monatlich

1.888,00 €

Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)

1.699,00 €

./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)

206,00 €

Krankengeld netto

1.493,00 €

Ihre monatliche Lücke

395,00 €

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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