DFV-Krankengeld© shapecharge

Kranken­tagegeld­versicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen

  • Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
  • Leistung auch für Sonn- und Feiertage
  • Individuelle Absicherung
  • Steuerfreie Leistungen

Bedarf ermitteln  Beitrag berechnen

1. Schritt Ermitteln Sie Ihren Bedarf

Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Ihre Versorgungslücke
jetziges monatliches Netto
0
monatliches Krankengeld durch die GKV
0
Versorgungslücke monatlich
0
Benötigtes Krankentagegeld
0
Der Rechner ermittelt anhand einer Faustformel einen ungefähren Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.

2. Schritt Bestimmen Sie Ihren individuellen Beitrag

3. Schritt Testsieger-Tarif wählen

DFV-KrankenGeld

TESTSIEGER

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

  • ohne Wartezeiten
Online abschließen

Wichtige Gründe für eine Krankentagegeld­versicherung

Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit

  • Arbeitnehmer max. 6 Monate
  • Selbstständige max. 6 Wochen

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit

1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

Geburtspauschale (einmalig)
  • für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
  • unabhängig von einer Karenzzeit

12-faches Krankentagegeld

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriumsbehandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit

  • Arbeitnehmer max. 6 Monate
  • Selbstständige max. 6 Wochen

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit

1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

Geburtspauschale (einmalig)
  • für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
  • unabhängig von einer Karenzzeit

12-faches Krankentagegeld

Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Angestellter

(gesetzlich versichert)

 

1Freiwillige GKV Mitglieder:

Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

Leistungen der Kranken­tage­geld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.

Krankentagegeld bei Wiedereingliederung

Wiedereingliederung

Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Krankentagegeld bei Reha und Kur

Reha und Krankenhausaufenthalt

Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.

Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel

Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.

Bruttoeinkommen

3.000,00 €

Nettoeinkommen monatlich

1.888,00 €

Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)

1.699,00 €

./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)

206,00 €

Krankengeld netto

1.493,00 €

Ihre monatliche Lücke

395,00 €

Häufige Fragen zur Kranken­tagegeld­versicherung DFV-KrankenGeld

Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen

Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

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