
Krankentagegeldversicherung Einfach in Ruhe genesen – ohne finanzielle Sorgen
- Finanzielle Absicherung bei längerer Krankheit
- Leistung auch für Sonn- und Feiertage
- Individuelle Absicherung
- Steuerfreie Leistungen
1. Schritt Ermitteln Sie Ihren Bedarf
2. Schritt Bestimmen Sie Ihren individuellen Beitrag
3. Schritt Testsieger-Tarif wählen
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
- ohne Wartezeiten
Wichtige Gründe für eine Krankentagegeldversicherung
- Finanzielles Risiko bei längerer Krankheit
- So sichern Sie Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit
- Digital, mobil und serviceorientiert
Krankentagegeldversicherung Leistungen im Überblick
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
| |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
| |
bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 3. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
Geburtspauschale (einmalig)
| 12-faches Krankentagegeld |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
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bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 3. Monat zu 100 % | |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
Geburtspauschale (einmalig)
| 12-faches Krankentagegeld |
Schließen Sie die Versorgungslücke mit dem DFV-KrankenGeld

Angestellter
(gesetzlich versichert)
1Freiwillige GKV Mitglieder:
Begrenzt auf Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung DFV-KrankenGeld

Krankentagegeld
Im Falle einer längeren Krankheit und damit verbundener Erwerbsunfähigkeit, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihr Gehalt sechs Wochen lang weiterhin auszuzahlen. Ab dem 43. Kalendertag übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung Ihres Bruttoeinkommens höchstens zu 90 Prozent. Sollte Ihre Krankheit von längerer Dauer sein, entsteht Ihnen somit eine finanzielle Lücke, die unsere Krankengeldversicherung für Sie schließt. Unsere Leistung gleicht die finanzielle Differenz zwischen gewohntem Einkommen und dem gesetzlichen Krankengeld aus. Das DFV-KrankenGeld bietet Ihnen eine Verdienstausfallversicherung ab dem 43. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, ohne zeitliche Begrenzung.

Wiedereingliederung
Wiedereingliederungsmaßnahmen sollen Arbeitnehmer, nach einer längeren Phase der Krankheit, schrittweise wieder an die Belastungen ihrer Erwerbstätigkeit heranführen. Die Arbeitsleistung wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht in vollem Umfang erbracht und somit auch nicht in vollem Umfang des Bruttogehalts vergütet. Im Falle einer Wiedereingliederung sorgt die Krankentagegeldversicherung der DFV dafür, dass sie finanziell abgesichert sind. Während Sie Ihre Erwerbstätigkeit stufenweise wiederaufnehmen, erhalten Sie weiterhin das Krankentagegeld, bis Sie wieder vollständig arbeitsfähig sind. Das DFV-KrankenGeld ermöglicht Ihnen eine sorgenfreie Genesung.

Reha und Krankenhausaufenthalt
Schwere Unfälle oder Erkrankungen erfordern einen langen Genesungsweg, der durch Reha- oder Kurmaßnahmen begünstigt werden kann. Behandlungen dieser Art erfolgen sowohl ambulant als auch stationär. Bei einem stationären Aufenthalt sieht sich der Patient, neben Einbußen im Nettoeinkommen, mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag konfrontiert. Mit der DFV Krankengeld-Versicherung erhalten Sie Krankentagegeld für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit. Auch im Falle von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, bei ambulanter oder stationärer Kur sowie Krankenhausaufenthalten steht Ihnen die Deutsche Familienversicherung zur Seite.
Arbeitsunfähig zu werden, kostet bares Geld Rechenbeispiel
Niemand mag gerne daran denken, dass eine Bandscheibenoperation oder ein komplizierter Knochenbruch einen längere Zeit außer Gefecht setzen kann. Doch wenn es passiert, kommen auf Sie neben den physischen und psychischen auch hohe wirtschaftliche Belastungen zu.
Bruttoeinkommen
3.000,00 €
Nettoeinkommen monatlich
1.888,00 €
Krankengeld ab der 7. Woche (90 % v. netto)
1.699,00 €
./. Sozialversicherungsbeiträge (12,13 %)
206,00 €
Krankengeld netto
1.493,00 €
Ihre monatliche Lücke
395,00 €
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
- Kann das Krankentagegeld nachträglich angepasst werden?
- Wer hat Anspruch auf gesetzliches Krankengeld?
- Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?
- Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
- Wann habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Nochmal Lust zu blättern? Alle Unterlagen zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.