Hohe Zahnarztkosten vermeiden
Mit dem DFV-ZahnSchutz reduzieren Sie Eigenanteile bei Zahnersatz, Behandlungen und Prophylaxe – und sparen bares Geld.
Die Zahnarztkosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen bestehen sie aus dem zahnärztlichen Honorar und zum anderen aus den Material- und Laborkosten für beispielsweise Füllungen oder Kronen.
Der Berechnung des zahnärztlichen Honorars liegen zwei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zugrunde, durch die es zu Preisunterschieden kommt. Für die Regelversorgung ist der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, kurz BEMA, zuständig, für Privatleistungen greift die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
BEMA – Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen: In der BEMA sind alle Leistungen aufgeführt, die die gesetzliche Krankenversicherung teilweise oder komplett übernimmt. Dabei sind Material- und Honorarkosten für die einzelnen Behandlungen aufgelistet. Die Unterschiede der Kosten für Honorar und Material sind dadurch von Zahnarzt zu Zahnarzt eher gering.
GOZ – Gebührenordnung für Zahnärzte: In der GOZ sind alle Leistungen aufgeführt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Zahnärzte können damit den jeweiligen Aufwand und die Schwierigkeit der Behandlung extra berechnen. Das heißt, der Gebührensatz kann mit einem Faktor zwischen 1 und 3,5 multipliziert werden. Je schwieriger die Behandlung vom Zahnarzt im Vorfeld eingeschätzt wird, desto höher der Faktor. Dadurch kann es von Zahnarzt zu Zahnarzt zu unterschiedlichen Kosten kommen.
Die größte Kostendifferenz entsteht aber im Labor. Bei Zahnersatz zum Beispiel ist der Kostenanteil des Labors am größten, denn sie sind nur teilweise reguliert. Deshalb kann sich das Einholen eines zweiten Kostenvoranschlags bei einem zweiten Labor bereits rechnen.
Mit dem DFV-ZahnSchutz reduzieren Sie Eigenanteile bei Zahnersatz, Behandlungen und Prophylaxe – und sparen bares Geld.
Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem Befund des Zahnarztes bei der Krankenkasse. In diesem steht die Einschätzung des Zustandes des gesamten Gebisses, der auch im Heil- und Kostenplan des Zahnarztes auftaucht. Das heißt, für jeden Befund gibt es eine Festlegung der Regelversorgung und die damit verbundenen Kosten.
Nach dem Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen verpflichtet, mit den Geldern ihrer Versicherten „ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich“ umzugehen. Bei Zahnersatz beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der jeweiligen Regelversorgung.
Die größte Versorgungslücke entsteht, wenn man sich bei Zahnersatz statt einer Brücke als Regelversorgung für ein Implantat entscheidet. Implantate müssen immer selbst getragen werden, aber sie können die bessere Lösung bei Zahnersatz sein, da bei einer Brücke die benachbarten Zähne zur Lücke als Pfeiler dienen und dafür geschliffen werden müssen. Die Krankenkasse zahlt bei einem Implantat lediglich die Hälfte dessen, was eine Brücke kosten würde. Damit bleibe ein Eigenanteil von 1.200 bis 2.000 Euro. Bei einem gepflegten Bonusheft kann der Festzuschuss der Krankenkasse noch einmal um 10 bis 15 Prozent steigen.
Medikompass und Dentolo sind zwei Ratgeberseiten im Internet, die ein umfangreiches Angebot rund um das Thema Zahnbehandlung bieten. So kann man sich online verschiedene Angebote zu Zahnbehandlungen wie ein Implantat, Krone oder Inlay kostenlos einholen, Preise vergleichen und letztlich Kosten sparen. Für ein möglichst genaues Angebot erfragen die Seiten Behandlungsdetails. Ferner kann man, sofern bereits vorhanden, seinen Heil- und Kostenplan hochladen und sich zusätzlich telefonisch beraten lassen.
Ein gepflegtes Bonusheft zahlt sich aus. Wenn man fünf Jahre lang regelmäßig beim Zahnarzt war und dies im Bonusheft vermerkt ist, bekommt man einen Zuschuss zum Eigenanteil der Zahnarztkosten von 70 Prozent, bei nachweislich zehn Jahren regelmäßiger Zahnarztbesuche beträgt der Festzuschuss 75 Prozent.
Ausgaben für die eigene Gesundheit lassen sich von der Steuer absetzen, wenn die Kosten unzumutbar hoch sind. Wo die Grenze der Unzumutbarkeit liegt, hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dazu zählen der Familienstand, die Anzahl der Kinder und das jährliche Bruttoeinkommen. Die Unzumutbarkeit liegt also bei einem bis sieben Prozent der jährlichen Einkünfte.
Ist man beispielsweise ledig, ohne Kinder und verdient bis zu 15.340 Euro pro Jahr, sind Kosten, die die Grenze übersteigen, unzumutbar. Kommen bei gleichen Einkünften noch ein oder zwei Kinder dazu, fällt die Grenze auf zwei Prozent. So ist es leichter, die Kosten von der Steuer abzusetzen.
Wie bereits erwähnt, zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz einen Festzuschuss von 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Kann jemand die restliche Hälfte der Regelversorgung nachweislich nicht aufbringen, ist es der Krankenkasse möglich, den Festzuschuss so weit zu erhöhen, dass sie die tatsächlichen Kosten trägt.
Die Härtefallregelung zielt auf Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter ab. Ebenso berechtigt sind Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt. Für 2020 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.274 Euro festgelegt. Mit einem Angehörigen erhöht sich diese Grenze auf 1.751,75 Euro. Für jeden weiteren im Haushalt lebenden Angehörigen um weitere 318,50 Euro. Im Härtefall stellt man bei der Krankenversicherung einen Antrag auf doppelten Festzuschuss und fügt den vom Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan mit an.
Wie gezeigt, können sich die Kosten vor allem bei Zahnverlust schnell im dreistelligen Bereich bewegen, selbst wenn nur die Regelversorgung in Anspruch genommen wird. Bei sogenannten privaten Leistungen ist man schnell bei vierstelligen Beträgen, wenn der Aufwand der Laborarbeiten steigt. Deshalb lohnt es sich, rechtzeitig eine passende Zahnzusatzversicherung für sich und die Familie zu finden.
Wie findet man also die richtige Zahnzusatzversicherung in diesem riesigen Tarifdschungel? Zunächst einmal unterscheiden sich die verschiedenen Angebote anhand ihres Leistungsumfangs. Es gibt z. B. „reine“ Zahnzusatzversicherungen für den Zahnersatz oder Zahnerhalt. Letztere übernehmen z. B. die Kosten für Zahnfüllungen und oftmals auch für Prophylaxemaßnahmen wie eine professionelle Zahnreinigung. Wer eine reine Zahnersatzzusatzversicherung wählt, der hat oftmals keine Leistungen für kieferorthopädische Leistungen inbegriffen.
Welche Zahnzusatzversicherung ist also wichtiger, eine Zahnerhalt- oder Zahnersatz-Zusatzversicherung? Unsere Empfehlung: Wählen Sie eine Zahnzusatzversicherung, die alle Leistungen bündelt. So können Sie sicher sein, dass egal ob eine hochwertige Zahnfüllung erneuert werden muss oder Zahnersatz fällig ist, die Zahnzusatzversicherung auch eingesetzt werden kann und Kosten eingespart werden können.
Zahnersatz, Implantate oder Prophylaxe – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen Teil der Kosten. Mit der Zahnzusatzversicherung der DFV sichern Sie sich die bestmögliche Versorgung und senken Ihre Eigenanteile deutlich.
Ihr Lächeln verdient den besten Schutz – und genau den gibt es vom Rekordtestsieger! Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 der Deutschen Familienversicherung wird von Stiftung Warentest seit Jahren mit der Bestnote „SEHR GUT (0,5)“ ausgezeichnet. Und das aus gutem Grund: Der DFV-ZahnSchutz bietet die höchste Leistung am Markt – mit besonders hohen Erstattungen schon ab dem ersten Versicherungsjahr. Im Vergleich zu anderen Anbietern werden von Anfang an deutlich mehr Kosten bei allen Zahnbehandlungen übernommen.
Zahnarztbesuche können teuer werden – besonders bei Implantaten oder hochwertigem Zahnersatz. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar einen Teil, viele Kosten bleiben dennoch eigenständig zu tragen. Wer sorgfältig Preise vergleicht, das Bonusheft nutzt, Kostenvoranschläge prüft oder gegebenenfalls Leistungen steuerlich absetzt, kann spürbar sparen. Besonders sinnvoll ist zudem der rechtzeitige Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die Eigenanteile deutlich reduziert und Planungssicherheit schafft.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Tiermediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus zahnmedizinischen Fachpersonal und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
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