
Pflegezusatzversicherung Einfach unbeschwert alt werden
- Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
- Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
- Pflegegeld jeden Monat sofort aufs Konto
- 24-Stunden-Assistanceleistung
Pflege kann jeden treffen – statistisch gesehen sogar mehr als jede zweite Person. Und niemand weiß, wann es so weit ist: Der Gesundheitszustand kann sich von heute auf morgen ändern. Genau deshalb ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen – solange Sie gesund sind.
Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Die Folge: Oft müssen Kinder für ihre Eltern einspringen oder das über viele Jahre aufgebaute Vermögen schrumpft Monat für Monat.
Mit einer Pflegezusatzversicherung schützen Sie, was Ihnen wirklich wichtig ist: Ihr Zuhause, Ihr Erspartes und die Zukunft Ihrer Familie. Sie entlasten Ihre Liebsten und sichern sich Lebensqualität – mit dem beruhigenden Gefühl, gut abgesichert zu sein.
Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Unterkunft, Verpflegung und viele Leistungen müssen Sie oder Ihre Angehörigen selbst tragen.
Unsere Pflegezusatzversicherung setzt genau hier an: Sie baut auf das gesetzliche Pflegegeld auf und erhöht dieses – je nach Tarif – deutlich. Im Exklusivtarif etwa verdreifachen wir das Pflegegeld und machen aus einem geringen Zuschuss eine starke Absicherung.
Ob Komfort, Premium oder Exklusiv – Sie wählen den Schutz, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Für mehr finanzielle Freiheit, Sicherheit für Ihre Familie und das beruhigende Gefühl, auch in schwierigen Zeiten zuverlässig versorgt zu sein.
Erhöhen Sie das gesetzliche Pflegegeld noch heute!
Pflegegrad 5 1.000 €
Pflegegrad 4 800 €
Pflegegrad 3 600 €
Pflegegrad 2 350 €
Pflegegrad 1 150 €
Diese dargestellten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Basis für unsere Versicherungsleistungen. (Aufgerundete Werte der gesetzl. Leistungen)
100 %
- Pflegegrad 5 1.000 €
- Pflegegrad 4 800 €
- Pflegegrad 3 600 €
- Pflegegrad 2 350 €
- Pflegegrad 1 150 €
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab PG 5
- 24-Stunden-Assistance 24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Thema Pflege
150 %
- Pflegegrad 5 1.500 €
- Pflegegrad 4 1.200 €
- Pflegegrad 3 900 €
- Pflegegrad 2 525 €
- Pflegegrad 1 225 €
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab PG 5
- 24-Stunden-Assistance 24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Thema Pflege
200 %
- Pflegegrad 5 2.000 €
- Pflegegrad 4 1.600 €
- Pflegegrad 3 1.200 €
- Pflegegrad 2 700 €
- Pflegegrad 1 300 €
- Keine Wartezeit
- Beitragsbefreiung ab PG 5
- 24-Stunden-Assistance 24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Thema Pflege

Gute Gründe für die DFV-DeutschlandPflege
Leistungen bereits ab Pflegegrad 1
Auch bei geringeren Beeinträchtigungen sind Sie bei uns von Beginn an gut geschützt. Mit der DFV-DeutschlandPflege erhalten Sie schon ab Pflegegrad 1 die nötige finanzielle Unterstützung. So sind Sie von Anfang an entlastet und können zusätzliche Hilfe und Services nutzen, sobald Sie diese brauchen.
Vereinfachte Gesundheitsfrage
Unsere Pflegezusatzversicherung lässt sich ganz unkompliziert abschließen: Anstelle vieler detaillierter Fragen müssen Sie bei uns nur eine vereinfachte Gesundheitsfrage beantworten. So können Sie sich schnell und ohne großen Aufwand absichern – ganz ohne lange Prüfverfahren.
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
Wenn die Belastung am größten ist, sollen Sie sich keine Sorgen um Versicherungsbeiträge machen. Ab Pflegegrad 5 sind Sie daher automatisch von der Beitragszahlung befreit. So bleibt mehr Raum für das, was wirklich zählt - ohne zusätzliche Kosten.
Keine Wartezeiten
Wenn Sie sich für die DFV-DeutschlandPflege entscheiden, genießen Sie sofortigen Schutz. Es gibt keine Wartezeit – Ihre Leistungen stehen Ihnen von Anfang an weltweit zur Verfügung. Gerade weil Pflegebedürftigkeit oft unerwartet eintritt, ist es wichtig, ab dem ersten Tag abgesichert zu sein.
Leistungen im Überblick
Leistungen | Komfort | Premium | Exklusiv |
Monatliche Auszahlung der DFV | |||
Pflegegrad 1 | 150 € | 225 € | 300 € |
Pflegegrad 2 | 350 € | 525 € | 700 € |
Pflegegrad 3 | 600 € | 900 € | 1.200 € |
Pflegegrad 4 | 800 € | 1.200 € | 1.600 € |
Pflegegrad 5 | 1.000 € | 1.500 € | 2.000 € |
Weitere Tarifdetails | |||
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 5 | |||
Einmalleistung (z. B. für Sterbebegleitung) Bezogen auf das letzte gezahlte Pflegemonatsgeld. Wartezeit: 5 Jahre. Nur ab Pflegegrad 3. | 10-faches Pflegemonatsgeld | 10-faches Pflegemonatsgeld | 10-faches Pflegemonatsgeld |
Versicherungsdynamik alle 3 Jahre | 5% | 5% | 5% |
Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit | |||
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung | |||
Geltungsbereich | weltweit | weltweit | weltweit |
24-Stunden-Assistance 24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Thema Pflege | |||
Monatliche Auszahlung der DFV | |
Pflegegrad 1 | 150 € 225 € 300 € |
Pflegegrad 2 | 350 € 525 € 700 € |
Pflegegrad 3 | 600 € 900 € 1.200 € |
Pflegegrad 4 | 800 € 1.200 € 1.600 € |
Pflegegrad 5 | 1.000 € 1.500 € 2.000 € |
Weitere Tarifdetails | |
Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 5 | |
Einmalleistung (z. B. für Sterbebegleitung) Bezogen auf das letzte gezahlte Pflegemonatsgeld. Wartezeit: 5 Jahre. Nur ab Pflegegrad 3. | 10-faches Pflegemonatsgeld 10-faches Pflegemonatsgeld 10-faches Pflegemonatsgeld |
Versicherungsdynamik alle 3 Jahre | 5% 5% 5% |
Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit | |
Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung | |
Geltungsbereich | weltweit weltweit weltweit |
24-Stunden-Assistance 24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienstleistungen rund um das Thema Pflege | |
Was passiert mit Ihrem Besitz und Ersparten im Pflegefall?
Ihr Vermögen schmilzt im Pflegefall
Sie arbeiten ein Leben lang, sparen und schaffen sich ein eigenes Zuhause. All das tun Sie nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Familie – um etwas weitergeben zu können. Doch im Pflegefall kann dieses Vermögen schnell dahinschmelzen.
Ihre Kinder zahlen für Ihre Pflege
Zuerst wird Ihr Erspartes aufgebraucht. Dann kann der Verkauf von Haus oder Immobilien folgen. Und wenn auch das nicht reicht, werden Ihre Kinder finanziell mit in die Verantwortung genommen. Niemand möchte, dass die nächste Generation für die Pflegekosten der Eltern zahlen muss.
Wie Sie sich und Ihr erspartes Vermögen schützen
Eine private Pflegezusatzversicherung bewahrt Sie und Ihre Familie vor dieser Situation. Sie sorgt dafür, dass Ihr Zuhause erhalten bleibt, Ihr Vermögen geschützt wird – und Ihre Kinder nicht die Last tragen müssen. Es geht um mehr als Geld: Es geht um Ihr Lebenswerk, um Verantwortung und um das gute Gefühl, rechtzeitig für die Zukunft gesorgt zu haben.
Die 5 größten Pflege-Irrtümer Diese Irrtümer gefährden Ihr Vermögen
Leider nicht. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung und deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten. Pflegebedürftige im Pflegeheim zahlen aktuell im Schnitt ca. 3.100 Euro im Monat selbst – Tendenz steigend. Ohne private Vorsorge schmilzt das Ersparte dahin und die Familie wird finanziell belastet.
Falsch. Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensabschnitt eintreten – völlig unabhängig vom Alter. Ein schwerer Unfall oder eine schwere Erkrankung reichen aus, um plötzlich auf Hilfe angewiesen zu sein. Tatsache ist: Bereits heute ist rund jede zehnte pflegebedürftige Person unter 60 Jahre alt.
So einfach ist es leider nicht. Seit 2020 gilt zwar eine Einkommensgrenze, doch wer über 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann weiterhin für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden – oft auch mit dem Ehepartner. Ohne private Vorsorge bedeutet das für die Familie schnell mehrere tausend Euro monatlich.
Falsch. Auch bei ambulanter Pflege summieren sich die Kosten schnell – oft auf 1.500 Euro und mehr pro Monat. Dazu kommen Ausgaben für Pflegedienste, Hilfsmittel oder Umbauten – und unzählige unbezahlte Stunden, die Angehörige neben Alltag und Beruf leisten müssen. Die Belastung ist finanziell wie emotional enorm.
Ein großer Irrtum. Sie schützt nicht nur Sie, sondern auch Ihre Familie vor hohen finanziellen Belastungen. Schon ab rund 17 Euro im Monat lässt sich deutlich mehr Sicherheit gewinnen. Wer früh vorsorgt, zahlt weniger – und bewahrt Selbstbestimmung, Vermögen und die Freiheit, die Familie nicht zu belasten.
Kostenzusicherung bei Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende und Suizidassistenz. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, eine Leistung für die Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung im Rahmen unserer Pflegezusatzversicherung aufzunehmen. Wenn Sie als Pflegefall assistierte Sterbebegleitung in Anspruch nehmen möchten und mit der Pflegezusatzversicherung bei uns versichert sind, erhalten Sie den zehnfachen Satz des zuvor zuletzt von uns geleisteten Pflegemonatsgeldes (maximal 7.000 Euro).
"Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Wer früh vorsorgt, entlastet sich und seine Angehörigen."
Häufige Fragen zu den Kosten Pflegezusatzversicherung
- Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegegeld erhalten Sie von der Pflegekasse.
Mit welchen Kosten müssen Pflegebedürftige rechnen?
Die Pflegekasse zahlt nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Alle weiteren Kosten, wie z.B. die Unterbringung und die Betreuung, muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Die Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad ab und davon, wie viel Hilfe Sie im Alltag benötigen.
- Die DFV-DeutschlandPflege kann bereits ab 17 Euro abgeschlossen werden, wobei der Beitrag je nach Tarifwahl variiert.
Was kostet die Pflegezusatzversicherung?
Die Kosten der Pflegezusatzversicherung hängen ganz von dem Tarif ab, den Sie wählen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich für alle Pflegegrade ab. Das gesetzliche Pflegegeld reicht bei Weitem nicht mehr aus, um die tatsächlichen Kosten im Pflegefall zu decken.
- Nein, aufgrund des Älterwerdens des Versicherten, erhöht sich der Beitrag nicht.
Steigt der Beitrag meiner DFV-DeutschlandPflege bei zunehmendem Alter?
In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintrittsalter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird.
Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche vorgeschriebene Beitragsanpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertragsänderungen) bleibt möglich.
- Einen Teil der Pflegekosten übernimmt die staatliche Pflegeversicherung. Den Rest müssen Sie selbst zahlen.
Wer trägt die Kosten bei Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegepflichtversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Leistung deckt aber bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst für die Kosten aufzukommen, erfolgt eine Begutachtung Ihres Vermögens. Grundsätzlich muss Ihr ganzes verwertbares Hab und Gut, zum Beispiel ein Haus oder Ihr Vermögen, das Ihre Kinder erben sollen, für anfallende Pflegekosten verwendet werden. Es verbleibt nur ein kleines Schonvermögen.
Wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, müssen Ihre Kinder für die Kosten aufkommen. Dies ist der Fall, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Kinder über 100.000 Euro beträgt. Wenn Sie und Ihre Kinder nicht zahlungsfähig sind, kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.
Besser ist es jedoch, rechtzeitig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, da Sie die finanzielle Lücke schließt.
- Mit einer Pflegezusatzversicherung sind Sie am besten gegen steigende Pflegekosten abgesichert.
Wie sichere ich mich am besten gegen steigende Pflegekosten ab?
Nach Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie sicher sein, dass ein erheblicher Teil der anfallenden Pflegekosten übernommen wird. Sie können bei der DFV zwischen drei Tarifen wählen, welche Ihren Eigenanteil vermindern.
- Ohne Pflegezusatzversicherung entsteht eine finanzielle Lücke, die vom Pflegebedürftigen selbst gedeckt werden muss.
Wie groß ist der Eigenanteil bei der Pflege?
Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Da Sie für den Rest selbst aufkommen müssen, kann dies im Falle einer Pflege im Pflegeheim schnell mehrere tausend Euro pro Monat kosten.
Die Preise für Pflegeheime steigen regelmäßig und der Eigenanteil wird somit immer größer. Mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen.
- Ja, Sie können die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung angeben.
Kann ich meine private Pflegezusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Jedoch gibt es hierfür eine Höchstgrenze, welche oft schon durch die gesetzliche Pflegeversicherung überschritten wird. Die Vorsorgeaufwendungen müssen unter der Höchstgrenze (z.B. 1.900 € bei Angestellten und Beamten) liegen, damit sich die Steuerlast verringert.
- Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihr Monatsgeld zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen.
Kann ich die Pflegezusatzversicherung später noch einmal anpassen?
Die DFV bietet Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig das Monatsgeld zu erhöhen. Die Versicherungsdynamik ist in allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege enthalten und kann alle 3 Jahre um 5 % ohne erneute Gesundheitsfragen angepasst werden.
Auch wenn sich bestimmte Lebensumstände verändern (z.B. Heirat, beruflich bedingter Umzug u.Ä.), kann einmalig eine Erhöhung des Monatsgeldes um bis zu 30 %, ohne Gesundheitsfrage, vorgenommen werden. Ansonsten können Sie die Leistung jederzeit erhöhen, wenn Sie einige Gesundheitsfragen beantworten.
- Wir bieten Ihnen eine sofortige Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5.
Muss der Beitrag der Pflegezusatzversicherung im Pflegefall weiterhin gezahlt werden?
Da die Pflegekosten in den höheren Pflegegraden besonders hoch sind und für Pflegebedürftige sowie Angehörige oft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, entfällt bei der DFV-DeutschlandPflege ab Pflegegrad 5 die Zahlung der Versicherungsbeiträge.
Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege
Pflege zu Hause und im Pflegeheim
Ob Pflege zu Hause in vertrauter Umgebung oder professionelle Betreuung im Pflegeheim – mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie in beiden Fällen umfassend abgesichert. Viele Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben. Doch gerade bei höheren Pflegegraden reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken – oft bleibt ein Eigenanteil bis zu mehreren Tausende Euro. Das gilt auch für die stationäre Versorgung: Ein Platz im Pflegeheim kostet im Durchschnitt rund 3.100 Euro im Monat, die gesetzliche Pflegekasse übernimmt davon nur einen Teil.
24-Stunden-Assistance
Pflege betrifft mehr als nur Finanzen – sie bringt viele organisatorische und persönliche Fragen mit sich. Deshalb bietet die DFV-DeutschlandPflege eine 24-Stunden-Hotline, die Ihnen rund um die Uhr zur Seite steht. Ob Pflegedienste, Notrufsysteme, Wohnraumanpassung oder Reiseangebote für Pflegebedürftige – Sie erhalten schnell und unkompliziert Informationen, Kontakte und konkrete Hilfestellungen. Auch bei Anträgen, Leistungen der Pflegekasse oder der Suche nach psychologischer Unterstützung sind wir für Sie da.
Pflegegrad durch Unfall
Denkt man an einen Pflegefall, denkt man automatisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leidet nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.
Beitragsbefreiung im Pflegefall
Pflege kostet – nicht nur Zeit und Kraft, sondern auch Geld. Deshalb entlastet Sie die DFV-DeutschlandPflege im schwersten Pflegefall zusätzlich: Ab Pflegegrad 5 sind Sie von der Beitragspflicht befreit. Das bedeutet: Sie erhalten weiterhin alle vereinbarten Leistungen, müssen aber keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Pflege und Lebensqualität konzentrieren – ohne zusätzliche Kosten.
Weltweiter Schutz
Unsere Leistungen der Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege gelten weltweit – unabhängig davon, wo Sie sich aufhalten oder wohnen. Damit sind Sie überall auf der sicheren Seite und können im Pflegefall auf umfangreiche Unterstützung vertrauen. Diese weltweite Absicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Ausland von denselben Leistungen profitieren, die Sie aus Deutschland gewohnt sind.
DFV empfehlen und 100 € Prämie sichern.
Empfehlen Sie uns weiter und wir schenken Ihnen für jede erfolgreiche Empfehlung der DFV-DeutschlandPflege im Oktober und November 100 €. Ob Sie die Prämie verschenken, behalten oder teilen, ist ganz Ihnen überlassen.
Übrigens: Auch bei unseren anderen Produkten sichern Sie sich Prämien von bis zu 50 €.
Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung
- Bei der Pflegezusatzversicherung der DFV gibt es eine einfache Gesundheitsprüfung.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung bei einer Pflegezusatzversicherung?
Um die DFV-DeutschlandPflege abzuschließen, müssen Sie nur auf wenige Punkte antworten. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Der Versicherer kann sich so ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen. Bei bestimmten beruflichen oder familiären Veränderungen, können Sie die Leistungen in Ihrem Vertrag sogar ohne Gesundheitsfrage erhöhen.
- Die Pflegezusatzversicherung sollte im Pflegefall einen ausreichenden Versicherungsumfang bieten.
Worauf muss ich bei Abschluss einer Pflegeversicherung achten?
Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Tarife innerhalb der Pflegezusatzversicherung zu wählen und können so den Versicherungsumfang selbst bestimmen. Es ist ratsam, auszurechnen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand ungefähr zur Verfügung steht, um alle Fixkosten und sonstige Ausgaben ihres alltäglichen Lebens decken zu können.
- Pflegetagegeld wird für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit ausgezahlt und Pflegemonatsgeld für jeden Monat der Pflegebedürftigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegemonatsgeld?
Pflegetagegeld hat einen Nachteil: Werden Sie gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Leistungen nur noch für die ausstehenden Tage des Monats. Beim Pflegemonatsgeld der DFV erhalten Sie die Auszahlung für den gesamten Monat. Das heißt, egal an welchem Tag im Monat bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – Sie erhalten die Leistungen immer für den vollen Monat. So sind die Leistungen auch nicht von der Tagesanzahl des jeweiligen Monats abhängig, sondern sind immer gleichbleibend.
- Erstere übernimmt bei Eintritt eines Pflegefalls einen Teil der Kosten. Die Pflegezusatzversicherung schützt Sie vor zusätzlich aufkommenden Kosten.
Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen Pflegeversicherung und einer Pflegezusatzversicherung?
Der auszuzahlende Betrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlen die Pflegekassen. Jedoch wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Den Rest der anfallenden Kosten muss der Betroffene selbst aufbringen. Die Pflegezusatzversicherung hilft, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen. Sie zahlt Ihnen ein Pflegegeld aus, welches Ihnen zur freien Verfügung steht.
- Die Versicherung hilft dem Versicherten bei der Vermittlung und Organisation von Pflegeleistungen.
Was ist die 24-Stunden-Assistanceleistung?
Assistance Leistung ist eine von der Versicherung angebotene Unterstützung für den Pflegebedürftigen. Wir stehen Ihnen also beratend zur Seite und vermitteln Sie beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst. Angehörige können ebenfalls Assistance Leistungen in Anspruch nehmen und z.B. an Selbsthilfegruppen teilnehmen. Auch bei der Stellung des Pflegeantrags steht die Assistance unterstützend zur Verfügung.
- Die Pflegegrade richten sich nach der vorhandenen Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.
Nach welchen Kriterien werden die 5 Pflegegrade festgelegt?
Mit Hilfe eines Fragenkatalogs werden Punkte ermittelt, die den Grad der Pflegebedürftigkeit festlegen. Es werden hierfür sechs Lebensbereiche beleuchtet und verschiedene Kriterien vom z. B. vom Medizinischen Dienst (MDK) abgefragt.
- 12,5 bis unter 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- 90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und erhebliche Anforderungen an die Pflegeversorgung
- Mit Hilfe eines Pflegegutachtens werden Sie von ihrer Krankenversicherung in einen Pflegegrad eingestuft.
Wie erfolgt die Einstufung in ein Pflegegrad?
Ein Gutachter der Krankenkassen stellt anhand eines Fragenkatalogs telefonisch oder bei Ihnen zu Hause fest, ob und welche Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt. Hierfür werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Selbstständigkeit bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens untersucht. Anschließend erhalten Sie einen Pflegebescheid von Ihrer Krankenversicherung.
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.
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Unser Ratgeber zum Thema Pflege
Top Versicherungsschutz. Gesundheit und Pflege
Top Ratgeber-Themen. Pflege
- Pflegeantrag - so wird er richtig gestellt
- Plötzlich Pflegefall - was ist jetzt zu tun?
- Wundliegen - Ursachen, Symptome und Maßnahmen
- Pflegegrade: Definition, Voraussetzungen und Kriterien
- Wenn junge Menschen ins Pflegeheim kommen
- Überfordert mit der Pflege der Angehörigen?
- Pflegetagebuch: Hilfe für Pflegende
- Pflegehilfsmittel
- Pflegefall: Angehörige müssen zahlen
- Pflege durch Angehörige zu Hause