Pflegezusatzversicherung© PaperKites

Pflege­zusatz­versicherung Einfach unbeschwert alt werden

  • Keine finanziellen Sorgen im Pflegefall
  • Leistungen für Pflege zu Hause und im Pflegeheim
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 5
  • Pflegegeld jeden Monat sofort aufs Konto
  • 24-Stunden-Assistanceleistung

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Pfle­ge kann je­den tref­fen – sta­tis­tisch ge­se­hen so­gar mehr als je­de zwei­te Per­son. Und nie­mand weiß, wann es so weit ist: Der Ge­sund­heits­zu­stand kann sich von heu­te auf mor­gen än­dern. Ge­nau des­halb ist es wich­tig, recht­zei­tig vor­zu­so­rgenso­lan­ge Sie ge­sund sind.

Die Leis­tung der ge­setz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung reicht bei wei­tem nicht aus, um die tat­säch­li­chen Kos­ten zu de­cken. Die Fol­ge: Oft müs­sen Kin­der für ih­re El­tern ein­sprin­gen oder das über vie­le Jah­re auf­ge­bau­te Ver­mö­gen schrumpft Mo­nat für Mo­nat.

Mit ei­ner Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung schüt­zen Sie, was Ih­nen wirk­lich wich­tig ist: Ihr Zu­hau­se, Ihr Er­spar­tes und die Zu­kunft Ih­rer Fa­mi­lie. Sie ent­las­ten Ih­re Lieb­sten und si­chern sich Le­bens­qua­li­tät – mit dem be­ru­hi­gen­den Ge­fühl, gut ab­ge­si­chert zu sein.

 

Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung

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Die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung deckt nur ei­nen klei­nen Teil der tat­säch­li­chen Kos­ten. Un­ter­kunft, Ver­pfle­gung und vie­le Leis­tun­gen müs­sen Sie oder Ih­re An­ge­hö­ri­gen selbst tra­gen.

Un­se­re Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung setzt ge­nau hier an: Sie baut auf das gesetzliche Pflegegeld auf und erhöht die­ses – je nach Ta­rif – deut­lich. Im Ex­klu­siv­ta­rif et­wa ver­dreifachen wir das Pflegegeld und ma­chen aus ei­nem ge­rin­gen Zu­schuss ei­ne star­ke Ab­si­che­rung.

Ob Kom­fort, Pre­mi­um oder Ex­klu­siv – Sie wäh­len den Schutz, der zu Ih­rer Le­bens­si­tu­a­ti­on passt. Für mehr fi­nan­zi­el­le Frei­heit, Si­cher­heit für Ih­re Fa­mi­lie und das be­ru­hi­gen­de Ge­fühl, auch in schwie­ri­gen Zei­ten zu­ver­läs­sig ver­sorgt zu sein.

Erhöhen Sie das gesetzliche Pflegegeld noch heute!

Gesetzliche LeistungPflegegeld
Monatliche gesetzl. Auszahlung

Pflegegrad 5           1.000 €

Pflegegrad 4              800 €

Pflegegrad 3              600 €

Pflegegrad 2              350 €

Pflegegrad 1              150 €

Diese dargestellten Leis­tungen der gesetzlichen Pflege­ver­siche­rung sind die Basis für unsere Versiche­rungs­leis­tungen. (Aufgerundete Werte der gesetzl. Leistungen)

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KomfortTop Preis/Leistung
Erhöhung des Pflegegeldes um

100 %

Monatliche Auszahlung der DFV
  • Pflegegrad 5           1.000 €
  • Pflegegrad 4              800 €
  • Pflegegrad 3              600 €
  • Pflegegrad 2              350 €
  • Pflegegrad 1              150 €
Leistungen
  • Keine Wartezeit
  • Beitragsbefreiung ab PG 5
  • 24-Stunden-Assistance 
    24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienst­leistungen rund um das Thema Pflege
Monatsbeitrag
ab17,00 €
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PremiumUnsere Empfehlung
Erhöhung des Pflegegeldes um

150 %

Monatliche Auszahlung der DFV
  • Pflegegrad 5           1.500 €
  • Pflegegrad 4           1.200 €
  • Pflegegrad 3              900 €
  • Pflegegrad 2              525 €
  • Pflegegrad 1              225 €
Leistungen
  • Keine Wartezeit
  • Beitragsbefreiung ab PG 5
  • 24-Stunden-Assistance 
    24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienst­leistungen rund um das Thema Pflege
Monatsbeitrag
ab25,50 €
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ExklusivOptimaler Schutz
Erhöhung des Pflegegeldes um

200 %

Monatliche Auszahlung der DFV
  • Pflegegrad 5           2.000 €
  • Pflegegrad 4           1.600 €
  • Pflegegrad 3           1.200 €
  • Pflegegrad 2              700 €
  • Pflegegrad 1              300 €
Leistungen
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    24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienst­leistungen rund um das Thema Pflege
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ab34,01 €
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Persönliche Beratung
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Unsere DFV-Pflegeexperten beraten Sie zu Ihrer individuellen Pflege­zusatz­versicherung. Kontaktieren Sie uns gerne unter der folgenden Telefonnummer oder vereinbaren Sie einen Rückruf für eine persönliche Beratung.

Gute Gründe für die DFV-DeutschlandPflege

  • Auch bei geringeren Beeinträchtigungen sind Sie bei uns von Beginn an gut geschützt. Mit der DFV-DeutschlandPflege erhalten Sie schon ab Pflegegrad 1 die nötige finanzielle Unterstützung. So sind Sie von Anfang an entlastet und können zusätzliche Hilfe und Services nutzen, sobald Sie diese brauchen.

  • Unsere Pflegezusatzversicherung lässt sich ganz unkompliziert abschließen: Anstelle vieler detaillierter Fragen müssen Sie bei uns nur eine vereinfachte Gesundheitsfrage beantworten. So können Sie sich schnell und ohne großen Aufwand absichern – ganz ohne lange Prüfverfahren.

  • Wenn die Belastung am größten ist, sollen Sie sich keine Sorgen um Versicherungsbeiträge machen. Ab Pflegegrad 5 sind Sie daher automatisch von der Beitragszahlung befreit. So bleibt mehr Raum für das, was wirklich zählt - ohne zusätzliche Kosten.

  • Wenn Sie sich für die DFV-DeutschlandPflege entscheiden, genießen Sie sofortigen Schutz. Es gibt keine Wartezeit – Ihre Leistungen stehen Ihnen von Anfang an weltweit zur Verfügung. Gerade weil Pflegebedürftigkeit oft unerwartet eintritt, ist es wichtig, ab dem ersten Tag abgesichert zu sein.

Leistungen im Überblick

Leistungen
Komfort
Premium
Exklusiv
Monatliche Auszahlung der DFV
Pflegegrad 1

150 €

225 €

300 €

Pflegegrad 2

350 €

525 €

700 €

Pflegegrad 3

600 €

900 €

1.200 €

Pflegegrad 4

800 €

1.200 €

1.600 €

Pflegegrad 5

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Weitere Tarifdetails
Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 5

Einmalleistung (z. B. für Sterbebegleitung)

Bezogen auf das letzte gezahlte Pflegemonatsgeld. Wartezeit: 5 Jahre. Nur ab Pflegegrad 3.

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

Versicherungs­dynamik

alle 3 Jahre

5%

5%

5%

Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

Nachversicherungs­garantie

ohne erneute Gesundheitsprüfung

Geltungsbereich

weltweit

weltweit

weltweit

24-Stunden-Assistance

24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienst­leistungen rund um das Thema Pflege

Monatliche Auszahlung der DFV
Pflegegrad 1

150 €

225 €

300 €

Pflegegrad 2

350 €

525 €

700 €

Pflegegrad 3

600 €

900 €

1.200 €

Pflegegrad 4

800 €

1.200 €

1.600 €

Pflegegrad 5

1.000 €

1.500 €

2.000 €

Weitere Tarifdetails
Beitragsbefreiung im Leistungsfall

ab Pflegegrad 5

Einmalleistung (z. B. für Sterbebegleitung)

Bezogen auf das letzte gezahlte Pflegemonatsgeld. Wartezeit: 5 Jahre. Nur ab Pflegegrad 3.

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

10-faches Pflegemonatsgeld
(max. 7.000 €)

Versicherungs­dynamik

alle 3 Jahre

5%

5%

5%

Unfallbedingte Pflegebedürftigkeit

Nachversicherungs­garantie

ohne erneute Gesundheitsprüfung

Geltungsbereich

weltweit

weltweit

weltweit

24-Stunden-Assistance

24 Stunden-Hotline Informationen, Beratung und Vermittlung von Dienst­leistungen rund um das Thema Pflege

Pflegesituation in Deutschland

Höhe der Pflegewahrscheinlichkeit in Deutschland
Höhe der Pflege­wahr­scheinlich­keit

In Deutschland werden drei von fünf Menschen zum Pflege­fall.

Anzahl an Pflegebedürftigen
Anzahl der Pflege­bedürfti­gen

Bis 2050 wird die Anzahl der Pflege­bedürfti­gen um ca. 42 % steigen.

Interesse an der Pflegezusatzversicherung im Verhältnis zum Abschluss
Interesse an der Pflege­zusatz­versicherung

57 % der Deutschen finden eine Pflege­zusatz­ver­siche­rung wichtig aber nur 4,6 % haben eine ab­ge­schlossen.
 

Pflegedauer und Pflegekosten bei Männern und Frauen
Pflegedauer und Pflegekosten

Männer werden im Schnitt 3,6 Jahre und Frauen 4,9 Jahre gepflegt. Ent­sprechend hoch sind auch die Pflege­kosten.

Durchschnittliche Rente bei Männern und Frauen
Durchschnittliche Rente

Die durchschnitt­liche Rente ist weder bei Frauen noch bei Männern aus­reichend, um die Pflege­kosten zu decken.

Was passiert mit Ihrem Besitz und Ersparten im Pflegefall?

  • Sie arbeiten ein Leben lang, sparen und schaffen sich ein eigenes Zuhause. All das tun Sie nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Familie – um etwas weitergeben zu können. Doch im Pflegefall kann dieses Vermögen schnell dahinschmelzen.

  • Zuerst wird Ihr Erspartes aufgebraucht. Dann kann der Verkauf von Haus oder Immobilien folgen. Und wenn auch das nicht reicht, werden Ihre Kinder finanziell mit in die Verantwortung genommen. Niemand möchte, dass die nächste Generation für die Pflegekosten der Eltern zahlen muss.

  • Eine private Pflegezusatzversicherung bewahrt Sie und Ihre Familie vor dieser Situation. Sie sorgt dafür, dass Ihr Zuhause erhalten bleibt, Ihr Vermögen geschützt wird – und Ihre Kinder nicht die Last tragen müssen. Es geht um mehr als Geld: Es geht um Ihr Lebenswerk, um Verantwortung und um das gute Gefühl, rechtzeitig für die Zukunft gesorgt zu haben.

Die 5 größten Pflege-Irrtümer Diese Irrtümer gefährden Ihr Vermögen

Der Staat übernimmt doch alles?
Der Staat übernimmt doch alles?

Lei­der nicht. Die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung ist nur eine Grund­ab­si­che­rung und deckt nur einen Bruch­teil der tat­säch­li­chen Kos­ten. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge im Pfle­ge­heim zah­len ak­tu­ell im Schnitt ca. 3.100 Eu­ro im Mo­nat selbst – Ten­denz stei­gend. Oh­ne pri­va­te Vor­sor­ge schmilzt das Er­spar­te da­hin und die Fa­mi­lie wird fi­nan­zi­ell be­las­tet.

Pflege ist doch nur ein Thema für Ältere.
Pflege ist doch nur ein Thema für Ältere.

Falsch. Pflegebedürftigkeit kann in jedem Lebensabschnitt eintreten – völlig unabhängig vom Alter. Ein schwerer Unfall oder eine schwere Erkrankung reichen aus, um plötzlich auf Hilfe angewiesen zu sein. Tatsache ist: Bereits heute ist rund jede zehnte pflegebedürftige Person unter 60 Jahre alt.

Meine Kinder zahlen nichts für meine Pflege.
Meine Kinder zahlen nichts für meine Pflege.

So einfach ist es leider nicht. Seit 2020 gilt zwar eine Einkommensgrenze, doch wer über 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, kann weiterhin für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden – oft auch mit dem Ehepartner. Ohne private Vorsorge bedeutet das für die Familie schnell mehrere tausend Euro monatlich.

Pflege zu Hause ist doch viel günstiger.
Pflege zu Hause ist doch viel günstiger.

Falsch. Auch bei am­bu­lan­ter Pfle­ge sum­mie­ren sich die Kos­ten schnell – oft auf 1.500 Eu­ro und mehr pro Mo­nat. Da­zu kom­men Aus­ga­ben für Pfle­ge­diens­te, Hilfs­mit­tel oder Um­bau­ten – und un­zäh­li­ge un­be­zahl­te Stun­den, die An­ge­hö­ri­ge ne­ben All­tag und Be­ruf leis­ten müs­sen. Die Be­las­tung ist fi­nan­zi­ell wie emo­tio­nal enorm.

Die Pflegezusatz­ver­sicherung lohnt sich nicht.
Die Pflegezusatz­ver­sicherung lohnt sich nicht.

Ein gro­ßer Irr­tum. Sie schützt nicht nur Sie, son­dern auch Ih­re Fa­mi­lie vor ho­hen fi­nan­zi­el­len Be­las­tun­gen. Schon ab rund 17 Eu­ro im Mo­nat lässt sich deut­lich mehr Si­cher­heit ge­win­nen. Wer früh vor­sorgt, zahlt we­ni­ger – und be­wahrt Selbst­be­stim­mung, Ver­mö­gen und die Frei­heit, die Fa­mi­lie nicht zu be­las­ten.

Kostenzusicherung bei Inanspruchnahme von assistierter Sterbebegleitung

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Jeder Mensch hat das Recht auf Selbst­bestimmung am Lebensende und Suizid­assistenz. Das hat das Bundes­verfassungs­gericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, eine Leistung für die Inanspruchnahme von assistierter Sterbe­begleitung im Rahmen unserer Pflege­zusatz­versicherung aufzu­nehmen. Wenn Sie als Pflegefall assistierte Sterbe­begleitung in Anspruch nehmen möchten und mit der Pflegezusatzversicherung bei uns versichert sind, erhalten Sie den zehnfachen Satz des zuvor zuletzt von uns geleisteten Pflegemonatsgeldes (maximal 7.000 Euro).

"Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten ab. Wer früh vorsorgt, entlastet sich und seine Angehörigen."

Häufige Fragen zu den Kosten Pflegezusatzversicherung

  • Die Pflegekasse zahlt nur bis zu einem gesetz­lich festgelegten Höchstbetrag. Alle weiteren Kosten, wie z.B. die Unterbringung und die Betreuung, muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Die Beträge hängen von Ihrem Pflegegrad ab und davon, wie viel Hilfe Sie im Alltag benötigen. 

  • Die Kosten der Pflegezusatzversicherung hängen ganz von dem Tarif ab, den Sie wählen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sichern Sie sich für alle Pflegegrade ab. Das gesetzliche Pflegegeld reicht bei Weitem nicht mehr aus, um die tat­säch­lichen Kosten im Pflege­fall zu decken.

  • In allen Tarifen der DFV-DeutschlandPflege ist in Bezug auf die Höhe des Beitrags allein das Eintrittsalter der versicherten Person bei Versi­cherungsbeginn maßgeblich. Der Beitrag steigt nicht, wenn die versicherte Person älter wird.

    Eine Änderung des Beitrages aus anderen Gründen (gesetzliche vorgeschriebene Beitragsanpassungen, Dynamiken oder sonstige Vertragsänderungen) bleibt möglich.

  • Die Pflegepflichtversicherung wird auch als Teilkaskoversicherung bezeichnet, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt. Diese Leistung deckt aber bei Weitem nicht die tatsächlichen Kosten ab, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen.

    Wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst für die Kosten aufzukommen, erfolgt eine Begutach­tung Ihres Vermögens. Grundsätzlich muss Ihr ganzes verwertbares Hab und Gut, zum Beispiel ein Haus oder Ihr Vermögen, das Ihre Kinder erben sollen, für anfallende Pflegekosten verwendet werden. Es verbleibt nur ein kleines Schonvermögen.

    Wenn Ihr Vermögen nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, müssen Ihre Kinder für die Kosten aufkommen. Dies ist der Fall, wenn das Jahresbruttoeinkommen der Kinder über 100.000 Euro beträgt. Wenn Sie und Ihre Kinder nicht zahlungsfähig sind,  kann ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden.

    Besser ist es jedoch, rechtzeitig eine Pflege­zusatzversicherung abzuschließen, da Sie die finanzielle Lücke schließt. 

  • Nach Abschluss einer privaten Pflegezusatz­versicherung können Sie sicher sein, dass ein erheblicher Teil der anfallenden Pflegekosten übernommen wird. Sie können bei der DFV zwischen drei Tarifen wählen, welche Ihren Eigenanteil vermindern. 

  • Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Da Sie für den Rest selbst aufkommen müssen, kann dies im Falle einer Pflege im Pflegeheim schnell mehrere tausend Euro pro Monat kosten.

    Die Preise für Pflegeheime steigen regelmäßig und der Eigenanteil wird somit immer größer. Mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Pflegekosten schützen. 

  • Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge für die private Pflegezusatzversicherung als Vorsorge­aufwendungen anzugeben. Jedoch gibt es hierfür eine Höchstgrenze, welche oft schon durch die gesetzliche Pflegeversicherung über­schritten wird. Die Vorsorgeaufwendungen müssen unter der Höchstgrenze (z.B. 1.900 € bei Angestellten und Beamten) liegen, damit sich die Steuerlast verringert.

  • Die DFV bietet Ihnen die Möglichkeit, regelmäßig das Monatsgeld zu erhöhen. Die Versicherungs­dynamik ist in allen Tarifen der DFV-Deutschland­Pflege enthalten und kann alle 3 Jahre um 5 % ohne erneute Gesundheitsfragen angepasst werden.

    Auch wenn sich bestimmte Lebensumstände verändern (z.B. Heirat, beruflich bedingter Umzug u.Ä.), kann einmalig eine Erhöhung des Monats­geldes um bis zu 30 %, ohne Gesund­heits­frage, vorgenommen werden. Ansonsten können Sie die Leistung jederzeit erhöhen, wenn Sie einige Gesundheitsfragen beantworten.

  • Da die Pflegekosten in den höheren Pflege­graden besonders hoch sind und für Pflege­bedürftige sowie Angehörige oft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, entfällt bei der DFV-DeutschlandPflege ab Pflegegrad 5 die Zahlung der Versicherungs­beiträge.

Leistungen der privaten Pflegezusatzversicherung DFV-DeutschlandPflege

Pflegeleistung zu Hause

Pflege zu Hause und im Pflegeheim 

Ob Pfle­ge zu Hau­se in ver­trau­ter Um­ge­bung oder pro­fes­sio­nel­le Be­treu­ung im Pfle­ge­heim – mit der DFV-Deutsch­land­Pfle­ge sind Sie in bei­den Fäl­len um­fas­send ab­ge­si­chert. Vie­le Men­schen möch­ten so lan­ge wie mög­lich zu Hau­se blei­ben. Doch ge­ra­de bei hö­he­ren Pfle­ge­gra­den reicht die ge­setz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung nicht aus, um die tat­säch­li­chen Kos­ten zu de­cken – oft bleibt ein Ei­gen­an­teil bis zu meh­re­ren Tau­sen­de Eu­ro. Das gilt auch für die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung: Ein Platz im Pfle­ge­heim kos­tet im Durch­schnitt rund 3.100 Eu­ro im Mo­nat, die ge­setz­li­che Pfle­ge­kas­se über­nimmt da­von nur ei­nen Teil.

Pflege Assistance

24-Stunden-Assistance

Pfle­ge be­trifft mehr als nur Fi­nan­zen – sie bringt vie­le or­ga­ni­sa­to­ri­sche und per­sön­li­che Fra­gen mit sich. Des­halb bie­tet die DFV-Deutsch­land­Pfle­ge ei­ne 24-Stun­den-Hot­line, die Ih­nen rund um die Uhr zur Sei­te steht. Ob Pfle­ge­diens­te, Not­rufs­ys­te­me, Wohn­raum­an­pas­sung oder Rei­se­an­ge­bo­te für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge – Sie er­hal­ten schnell und un­kom­pli­ziert In­for­ma­tio­nen, Kon­takte und kon­kre­te Hil­fe­stel­lun­gen. Auch bei An­trä­gen, Leis­tun­gen der Pfle­ge­kas­se oder der Su­che nach psy­cho­lo­gi­scher Un­ter­stüt­zung sind wir für Sie da.

Pflege Unfall

Pflegegrad durch Unfall

Denkt man an einen Pflegefall, denkt man auto­matisch nur an ältere Menschen. Das ist aber nicht immer so. Auch junge Menschen können plötzlich pflegebedürftig werden, z. B. durch einen Unfall. Wer dann noch nicht mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat, der leidet nicht nur körperlich und psychisch, son­dern auch finanziell unter den Folgen. Mit der DFV-DeutschlandPflege sind Sie auf der finanziell sicheren Seite.

Pflege Beitragsbefreiung

Beitragsbefreiung im Pflegefall

Pfle­ge kos­tet – nicht nur Zeit und Kraft, son­dern auch Geld. Des­halb ent­las­tet Sie die DFV-Deutsch­land­Pfle­ge im schwer­sten Pfle­ge­fall zu­sätz­lich: Ab Pfle­ge­grad 5 sind Sie von der Bei­trags­pflicht be­freit. Das be­deu­tet: Sie er­hal­ten wei­ter­hin al­le ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen, müs­sen aber kei­ne Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge mehr zah­len. So kön­nen Sie sich voll und ganz auf Ih­re Pfle­ge und Le­bens­qua­li­tät kon­zen­trie­ren – oh­ne zu­sätz­li­che Kos­ten.

Pflege Weltweiter Schutz

Weltweiter Schutz

Unsere Leistungen der Pflege­zusatz­ver­sicherung DFV-DeutschlandPflege gelten weltweit – unabhängig davon, wo Sie sich aufhalten oder wohnen. Damit sind Sie überall auf der sicheren Seite und können im Pflegefall auf umfangreiche Unterstützung vertrauen. Diese weltweite Absicherung sorgt dafür, dass Sie auch im Ausland von denselben Leistungen profitieren, die Sie aus Deutschland gewohnt sind.

Illustration einer Frau im Rollstuhl, die einen 100 € Schein in der Hand hält.

DFV emp­feh­len und 100 € Prä­mie si­chern.

Emp­feh­len Sie uns wei­ter und wir schen­ken Ih­nen für jede erfolgreiche Empfehlung der DFV-DeutschlandPflege im Oktober und November 100 €. Ob Sie die Prä­mie ver­schen­ken, be­hal­ten oder tei­len, ist ganz Ih­nen über­las­sen. 

Übrigens: Auch bei un­se­ren an­de­ren Pro­duk­ten si­chern Sie sich Prä­mien von bis zu 50 €.

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Häufige Fragen zur Pflegezusatzversicherung

  • Um die DFV-DeutschlandPflege abzuschließen, müssen Sie nur auf wenige Punkte antworten. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Der Versicherer kann sich so ein Bild über Ihren Gesundheitszustand machen. Bei bestimmten beruflichen oder familiären Veränderungen, können Sie die Leistungen in Ihrem Vertrag sogar ohne Gesundheitsfrage erhöhen. 

  • Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Tarife innerhalb der Pflegezusatzversicherung zu wählen und können so den Versicherungs­umfang selbst bestimmen. Es ist ratsam, auszurechnen, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand ungefähr zur Verfügung steht, um alle Fixkosten und sonstige Ausgaben ihres alltäglichen Lebens decken zu können.

  • Pflegetagegeld hat einen Nachteil: Werden Sie gegen Ende des Monats als pflegebedürftig eingestuft, erhalten Sie Leistungen nur noch für die ausstehenden Tage des Monats. Beim Pflegemonatsgeld der DFV erhalten Sie die Auszahlung für den gesamten Monat. Das heißt, egal an welchem Tag im Monat bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit oder eine Höherstufung festgestellt wird – Sie erhalten die Leistungen immer für den vollen Monat. So sind die Leistungen auch nicht von der Tagesanzahl des jeweiligen Monats abhängig, sondern sind immer gleichbleibend. 

  • Der auszuzahlende Betrag bei der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach dem Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, desto mehr zahlen die Pflegekassen. Jedoch wird nur ein Teil der Kosten übernommen. Den Rest der anfallen­den Kosten muss der Betroffene selbst aufbring­en. Die Pflegezusatzversicherung hilft, die finanzielle Versorgungslücke zu schließen. Sie zahlt Ihnen ein Pflegegeld aus, welches Ihnen zur freien Verfügung steht. 

  • Assistance Leistung ist eine von der Versicherung angebotene Unterstützung für den Pflegebedürftigen. Wir stehen Ihnen also beratend zur Seite und vermitteln Sie beispielsweise an einen ambulanten Pflegedienst. Angehörige können ebenfalls Assistance Leistungen in Anspruch nehmen und z.B. an Selbsthilfegruppen teilnehmen. Auch bei der Stellung des Pflegeantrags steht die Assistance unterstützend zur Verfügung.

  • Mit Hilfe eines Fragenkatalogs werden Punkte ermittelt, die den Grad der Pflegebedürftigkeit festlegen. Es werden hierfür sechs Lebens­bereiche beleuchtet und verschiedene Kriterien vom z. B. vom Medizinischen Dienst (MDK) abgefragt. 

    • 12,5 bis unter 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 27 bis unter 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 47,5 bis unter 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 70 bis unter 90 Punkte: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 
    • 90 bis 100 Punkte: Schwerste Beeinträchti­gung der Selbstständigkeit und erhebliche Anforderungen an die Pflegeversorgung 
  • Ein Gutachter der Krankenkassen stellt anhand eines Fragenkatalogs telefonisch oder bei Ihnen zu Hause fest, ob und welche Pflegebedürftigkeit bei Ihnen vorliegt. Hierfür werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, psychische Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Selbstständigkeit bei krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens untersucht. Anschließend erhalten Sie einen Pflegebescheid von Ihrer Krankenversicherung. 

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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, senden wir Ihnen die Versicherungsunterlagen gemeinsam mit der Angebotspolice zu.

Unser Ratgeber zum Thema Pflege

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