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Amalgam: Unbedenkliche Zahnfüllung oder gefährliches Risiko

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Text fachlich geprüft von Rumen StanchevZahnarzt mit Behandlungs­schwerpunkte Alters­zahnmedizin, Kiefer­orthopädie, Implantologie, Prothetik

Seit Januar 2025 ist die Verwendung von zahnärztlichem Amalgam in Deutschland offiziell verboten. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage der neuen EU-Vorgaben getroffen, die den Einsatz von quecksilberhaltigen Materialien in der Medizin weiter einschränken. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Hintergründen des Verbots, den Risiken von Amalgam und den modernen Alternativen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Amalgam ist eine Legierung aus Kupfer, Zinn, Silber und Quecksilber – bis Januar 2025 wurde es in Deutschland häufig für Zahnfüllungen verwendet, ist aber seitdem EU-weit weitgehend verboten.
  • Vorteile: kostengünstig, langlebig (bis ca. 8 Jahre), einfach zu verarbeiten und wirkt antibakteriell.
  • Grund für das Verbot: möglicher Quecksilberfreisetzung und kumulative Gesundheits- und Umweltbelastung. Studien zeigen Risiken wie Nervensystemschäden, Gedächtnisprobleme, chronische Müdigkeit und Erhöhte Fehlgeburtenrate auf.
  • Bestehende, intakte Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden – sie können bedenkenlos im Zahn verbleiben. Austausch sollte nur bei Schäden erfolgen und unter Schutzmaßnahmen.
  • Alternative Materialien wie Komposit, Keramik oder Kunststoff-Keramik-Mischungen (Komposite) sind ästhetischer und quecksilberfrei – jedoch teurer und je nach Material unterschiedlich langlebig.

Was ist Amalgam?

Amalgam ist eine Legierung aus Kupfer, Zinn, Silber und Queck­sil­ber. Wegen seines hohen Quecksilbergehalts musste es in Deutschland bereits vor dem Verbot als Sondermüll entsorgt werden. Obwohl es kostengünstig und langlebig war, wurde Amalgam aufgrund seiner potenziellen Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen zunehmend kritisiert.

Amal­gam­fül­lun­gen wur­den haupt­säch­lich zur Be­hand­lung von Ka­ries ge­nutzt. Das Ma­te­ri­al wurde vom Zahn­arzt ge­mischt und här­tete di­rekt im Zahn aus. Mit der Wei­ter­ent­wick­lung von Al­ter­na­tiv­en wurde Amalgam jedoch in den letz­ten Jah­ren im­mer sel­te­ner ver­wen­det. Es entsteht eine dick­flüs­sige Masse, die auf den be­trof­fe­nen Zahn auf­ge­tra­gen wird und dort aus­här­tet. Me­tal­pul­ver und Queck­sil­ber sind dabei in einer Kunst­stoff­kap­sel durch eine Membran getrennt, die beim Mischen zerstört wird, so dass die Ver­bin­dung statt­fin­den kann.

Warum wurde Amalgam verwendet?

In der Eu­ro­pä­ischen Union wer­den jähr­lich etwa 70 Ton­nen Queck­sil­ber für Amal­gam ge­nutzt. Zahn­ärz­te sind da­bei die Haupt­ab­neh­mer des güns­tigen Ma­te­ri­als. Amal­gam er­freut sich ho­her Be­liebt­heit, da es von den Kran­ken­kassen be­zahlt wird. So­mit müs­sen auch Pa­tien­ten mit ge­rin­gen fi­nan­ziel­len Mit­teln nicht auf eine Fül­lung ih­res er­krank­ten Zah­nes ver­zich­ten. Zu­dem ist Amal­gam be­son­ders lang­le­big. Amal­gam­fül­lun­gen äh­neln der Be­schaf­fen­heit von ech­ten Zäh­nen und müs­sen über einen Zeit­raum von ca. 8 Jah­ren nicht er­neu­ert wer­den.

Vor­tei­le auf ei­nen Blick:

  • kos­ten­güns­tig
  • lang­le­big
  • leicht zu ver­ar­bei­ten
  • aus­rei­chen­de Füll­hö­he (füllt Zahn bis zum Rand)
  • kur­ze Aus­här­te­zeit
  • wirkt an­ti­bak­te­ri­ell

Warum wurde Amalgam verboten?

Das Ver­bot von Amal­gam ba­siert auf den Ge­fah­ren des ent­hal­te­nen Queck­sil­bers. Stu­di­en zei­gen, dass Queck­sil­ber aus Amal­gam­fül­lun­gen frei­ge­setzt wer­den kann und sich im Kör­per an­rei­chert. Un­ter an­de­rem hat die WHO in ih­rem Be­richt „Fu­tu­re Use of Ma­te­ri­als for Den­tal Re­sto­ra­tion“ die po­ten­zi­el­len ge­sund­heit­li­chen und um­welt­be­zo­ge­nen Ri­si­ken von queck­sil­ber­hal­ti­gen Ma­te­ria­len her­vor­ge­ho­ben und auch Stu­di­en im Auf­trag des Na­tio­nal In­sti­tu­tes of Health (NIH) be­schäf­tig­te sich mit den Ge­fah­ren von Amal­gam­fül­lun­gen. Die­se kön­nen lang­fris­tig zu ge­sund­heit­li­chen Pro­ble­men wie:

  • Schä­den am Ner­ven­sys­tem,
  • Kon­zen­tra­tions- und Ge­dächt­nis­stö­rungen,
  • Mü­dig­keit und En­er­gie­lo­sig­keit,
  • er­höh­ter Fehl­ge­bur­ten­ra­te bei Frau­en füh­ren.

Zu­dem stellt die Ent­sor­gung von Amal­gam eine er­heb­li­che Be­las­tung für die Um­welt dar. Um die­se Ri­si­ken zu mi­ni­mie­ren, hat die EU be­schlos­sen, die Ver­wen­dung von Amal­gam stu­fen­wei­se ein­zu­stel­len. Das ak­tu­el­le Ver­bot gilt für al­le Pa­tien­ten­grup­pen.

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Wie gelangt Quecksilber in den Körper und welche Auswirkungen hat es?

Gif­ti­ges Queck­sil­ber, das sich aus Amal­gam-Fül­lun­gen ge­löst hat,

  1. wird ver­schluckt und ein­ge­at­met
  2. ge­langt durch Ge­ruchs­ner­ven in das Ge­hirn
  3. wird von der Mund­schleim­haut auf­ge­nom­men
  4. ge­langt über den Zahn­hal­te­ap­pa­rat in den Kie­fer

Da­nach kann das Queck­sil­ber über die Blut­bahn im ge­sam­ten Kör­per ver­teilt und in Ge­we­ben und Or­ga­nen ge­spei­chert wer­den. Da­von kön­nen Ge­hirn und Zen­tral­ner­ven­sys­tem, Nie­ren, Herz­mus­kel, Darm, Bauch­spei­chel­drü­se und Ge­bär­mut­ter be­trof­fen sein. Es lähmt die kör­per­ei­ge­ne Ent­gif­tung, da es vom Or­ga­nis­mus kaum aus­ge­schie­den wird und kann so­mit jahr­zehnt­e­lang im Kör­per blei­ben. Die Halb­werts­zeit des Queck­sil­bers be­trägt im Ge­hirn et­wa 18 Jah­re. Queck­sil­ber ist ein star­kes Ner­ven­gift (Neu­ro­to­xin). Es hemmt die Si­gnal­über­tra­gung der Ner­ven und es zer­stört de­ren Schutz­hül­len. Dies führt zu Sym­pto­men wie Kon­zen­tra­tions- und Ge­dächt­nis­stö­rungen, Stim­mungs­schwan­kun­gen, Per­sön­lich­keits­stö­rungen, Selbst­mord­ge­dan­ken, Läh­mungs­er­schei­nun­gen, Zit­tern, Taub­heits­ge­füh­le und Krib­beln. Wei­ter­hin kann es den Sau­er­stoff­trans­port hem­men, die Herz­leis­tung schwä­chen und da­durch ins­ge­samt müde und en­er­gie­los ma­chen.

Frau­en mit er­höh­ten Queck­sil­ber­wer­ten lei­den häu­fig un­ter Stö­rungen der Re­gel­blu­tung und ha­ben eine deut­lich hö­he­re Fehl­ge­bur­ten­ra­te. Eine Mut­ter gibt bis zu 60 % ih­res Queck­sil­bers an ihr Erst­ge­bo­re­nes ab. Aus die­sen Grün­den emp­fiehlt das Bun­des­in­sti­tut für Arz­nei­mit­tel und Me­di­zin­pro­duk­te seit über 20 Jah­ren den Ver­zicht von schäd­li­chen Amal­gam­fül­lun­gen bei Schwan­ge­ren, stil­len­den Frau­en, Kin­dern und Men­schen mit Nie­ren­lei­den. Das Ma­te­ri­al darf un­ter an­de­rem auch nicht für re­tro­gra­de Wur­zel­fül­lun­gen, als Stumpf­aus­bau­ten un­ter Zahn­brü­cken oder Kro­nen ver­wen­det wer­den. Eine Voll­ke­ra­mik­brü­cke ist al­ler­dings weit­aus teu­rer als Amal­gam­fül­lun­gen und schlägt mit bis zu 2200 Euro zu Bu­che.

Wie wird Amalgam vom Zahnarzt entsorgt?

Bei der Ge­win­nung, Ver­ar­bei­tung und Ver­wen­dung von Queck­sil­ber be­steht im­mer die Ge­fahr, dass das Me­tall ins Trink­was­ser ge­langt und so in den mensch­li­chen Kör­per. Des­halb be­steht in Deutsch­land für je­den Zahn­arzt eine be­son­de­re Ab­was­ser­ver­ord­nung. Spü­len Pa­tien­ten ih­ren Mund aus, ge­langt au­to­ma­tisch Amal­gam ins Ab­was­ser. Je­der Zahn­arzt ver­fügt über ei­nen Amal­gam­ab­schei­der, der ver­hin­dert, dass es in den Was­ser­krei­slauf ge­rät.

Welche Alternativen gibt es zu Amalgam-Füllungen?

Seit dem Verbot von Dentalamalgam stehen verschiedene alternative Füllungsmaterialien zur Verfügung. Die Wahl des geeigneten Materials sollte individuell getroffen werden und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Lage des Zahndefekts, dem Kariesrisiko, der verbleibenden Zahnsubstanz und der Mitarbeit des Patienten ab.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen selbstadhäsiven Materialien, die ohne zusätzlichen Haftvermittler auskommen, und Materialien, die einen zusätzlichen Haftvermittler benötigen.

Selbstadhäsive Materialien:

Diese Füllungen haften direkt an der Zahnsubstanz und erfordern keinen zusätzlichen Kleber:

  • Glasionomerzemente: Mineralische Zemente, die nach dem Anmischen weich sind und chemisch an der Zahnsubstanz haften. Sie setzen Fluoride frei und sind vor allem für kleinere Defekte oder provisorische Versorgungen geeignet.
  • Kunststoffmodifizierte Glasionomerzemente: Eine Weiterentwicklung der Glasionomerzemente mit Kunststoffanteilen, die die Haltbarkeit verbessern.
  • Glas-Hybride: Kombinationen aus Glasionomerzementen und speziellen Beschichtungen, die eine höhere mechanische Stabilität bieten.
  • Selbstadhäsive Komposit-Hybride: Diese Materialien kombinieren die Vorteile von Kompositen mit der selbsthaftenden Eigenschaft und benötigen keinen zusätzlichen Haftvermittler.

Materialien mit zusätzlichem Haftvermittler:

Diese Materialien erfordern einen zusätzlichen Klebeschritt, bevor sie im Zahn fixiert werden:

  • Kompositfüllungen (Kunststofffüllungen): Bestehen aus Kunststoff mit feinen Keramik- oder Glaspartikeln. Sie sind stabil, zahnfarben und für fast alle Defekte geeignet, erfordern jedoch eine sorgfältige Verarbeitung.
  • Kompomere: Eine Mischung aus Glasionomerzementen und Kompositen, die Fluoride abgeben und für wenig belastete Füllungen verwendet werden.
  • Keramikfüllungen (Inlays): Besonders langlebige und ästhetische Alternative, die im Labor hergestellt und in den Zahn eingeklebt wird.

Die Auswahl des geeigneten Füllungsmaterials sollte stets in Absprache mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erfolgen, wobei individuelle Faktoren wie Defektgröße, Lage des Zahns, Kaubelastung und ästhetische Ansprüche berücksichtigt werden.

Was bedeutet das Verbot für gesetzlich Versicherte?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernahm bisher nur die Kosten für Amalgamfüllungen. Seit dem Verbot wird in der Regel der Betrag erstattet, der einer Amalgamfüllung entspricht. Patienten, die sich für hochwertige Alternativen entscheiden, müssen den Differenzbetrag selbst tragen.
 

Alte Amalgamfüllungen: Behalten oder ersetzen?

Das EU-wei­te Ver­bot von Amal­gam be­zieht sich aus­schließ­lich auf neue Zahn­be­hand­lun­gen ab 2025. Be­reits be­ste­hen­de Amal­gam­fül­lun­gen müs­sen nicht vor­sorg­lich aus­ge­tauscht wer­den. So­lan­ge die­se in­takt sind und kei­ne Be­schwer­den ver­ur­sa­chen, kön­nen sie be­den­ken­los im Zahn ver­blei­ben.

Falls ei­ne Fül­lung je­doch in Zu­kunft Ris­se be­kommt oder bricht, wird sie durch ein an­de­res, queck­sil­ber­frei­es Ma­te­ri­al er­setzt. Amal­gam­fül­lun­gen sind be­kannt für ih­re Lang­le­big­keit und kön­nen meh­re­re Jahr­zehn­te hal­ten, oh­ne dem Trä­ger zu scha­den.

Ei­ne vor­zei­ti­ge Ent­fer­nung ist nicht emp­feh­lens­wert, da da­bei Queck­sil­ber­dämp­fe frei­ge­setzt wer­den, die ge­sund­heits­schäd­lich sein kön­nen. Des­halb ist es wich­tig, dass sol­che Ein­grif­fe nur un­ter be­son­de­ren Schutz­maß­nah­men er­fol­gen, wie der Ver­wen­dung von Ab­saug­vor­rich­tun­gen, um die Be­las­tung für den Kör­per zu mi­ni­mie­ren. Ex­per­ten ra­ten da­her, Amal­gam nur dann zu ent­fer­nen, wenn dies aus me­di­zi­ni­schen Grün­den er­for­der­lich ist.

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Was bedeutet das Verbot für gesetzlich Versicherte?

Die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­siche­rung über­nahm bis­her nur die Kos­ten für Amal­gam­fül­lun­gen. Seit dem Ver­bot wird in der Re­gel der Be­trag er­stat­tet, der ei­ner Amal­gam­fül­lung ent­spricht. Pa­tien­ten, die sich für hoch­wer­ti­ge Al­ter­na­tiv­en ent­schei­den, müs­sen den Dif­fe­renz­be­trag selbst tra­gen.

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Zahn Darstellung Fazit

Fazit

Amalgam ist eine preisgüns­tige, lang­le­bige Legierung aus Kupfer, Zinn, Silber und Quecksilber, die bis 2025 häufig als Zahnfüllung verwendet wurde. Aufgrund der Quecksilber­belastung und damit verbundener Gesundheits- und Umweltgefahren – wie neurologischen Schäden, Konzentrationsstörungen oder erhöhter Fehlgeburtenrate – wurde die Verwendung in Deutschland EU-weit verboten. Intakte Amal­gamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden, da deren Entfernung Quecksilberdämpfe freisetzen kann; ein Austausch erfolgt nur bei Beschädigung. Alternative, ästhetisch ansprechendere Füllmaterialien wie Komposit, Kunststoff oder Keramik (z. B. Inlays mit Haltbarkeit von über 15 Jahren) sind inzwischen Standard – der Unterschied zu Amalgam wird von den Krankenkassen nur bis zu dessen üblichen Kosten übernommen; höhere Ausgaben zum Beispiel für Keramik müssen privat getragen werden.

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