Übernahme der Kosten für hochwertige Füllungen.
Beste Leistungen für rundum gesunde Zähne
Amalgam ist eine Legierung aus Kupfer, Zinn, Silber und Quecksilber. Wegen seines hohen Quecksilbergehalts musste es in Deutschland bereits vor dem Verbot als Sondermüll entsorgt werden. Obwohl es kostengünstig und langlebig war, wurde Amalgam aufgrund seiner potenziellen Gesundheitsrisiken und Umweltauswirkungen zunehmend kritisiert.
Amalgamfüllungen wurden hauptsächlich zur Behandlung von Karies genutzt. Das Material wurde vom Zahnarzt gemischt und härtete direkt im Zahn aus. Mit der Weiterentwicklung von Alternativen wurde Amalgam jedoch in den letzten Jahren immer seltener verwendet. Es entsteht eine dickflüssige Masse, die auf den betroffenen Zahn aufgetragen wird und dort aushärtet. Metalpulver und Quecksilber sind dabei in einer Kunststoffkapsel durch eine Membran getrennt, die beim Mischen zerstört wird, so dass die Verbindung stattfinden kann.
In der Europäischen Union werden jährlich etwa 70 Tonnen Quecksilber für Amalgam genutzt. Zahnärzte sind dabei die Hauptabnehmer des günstigen Materials. Amalgam erfreut sich hoher Beliebtheit, da es von den Krankenkassen bezahlt wird. Somit müssen auch Patienten mit geringen finanziellen Mitteln nicht auf eine Füllung ihres erkrankten Zahnes verzichten. Zudem ist Amalgam besonders langlebig. Amalgamfüllungen ähneln der Beschaffenheit von echten Zähnen und müssen über einen Zeitraum von ca. 8 Jahren nicht erneuert werden.
Vorteile auf einen Blick:
Das Verbot von Amalgam basiert auf den Gefahren des enthaltenen Quecksilbers. Studien zeigen, dass Quecksilber aus Amalgamfüllungen freigesetzt werden kann und sich im Körper anreichert. Unter anderem hat die WHO in ihrem Bericht „Future Use of Materials for Dental Restoration“ die potenziellen gesundheitlichen und umweltbezogenen Risiken von quecksilberhaltigen Materialen hervorgehoben und auch Studien im Auftrag des National Institutes of Health (NIH) beschäftigte sich mit den Gefahren von Amalgamfüllungen. Diese können langfristig zu gesundheitlichen Problemen wie:
Zudem stellt die Entsorgung von Amalgam eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar. Um diese Risiken zu minimieren, hat die EU beschlossen, die Verwendung von Amalgam stufenweise einzustellen. Das aktuelle Verbot gilt für alle Patientengruppen.
Beste Leistungen für rundum gesunde Zähne
Giftiges Quecksilber, das sich aus Amalgam-Füllungen gelöst hat,
Danach kann das Quecksilber über die Blutbahn im gesamten Körper verteilt und in Geweben und Organen gespeichert werden. Davon können Gehirn und Zentralnervensystem, Nieren, Herzmuskel, Darm, Bauchspeicheldrüse und Gebärmutter betroffen sein. Es lähmt die körpereigene Entgiftung, da es vom Organismus kaum ausgeschieden wird und kann somit jahrzehntelang im Körper bleiben. Die Halbwertszeit des Quecksilbers beträgt im Gehirn etwa 18 Jahre. Quecksilber ist ein starkes Nervengift (Neurotoxin). Es hemmt die Signalübertragung der Nerven und es zerstört deren Schutzhüllen. Dies führt zu Symptomen wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Stimmungsschwankungen, Persönlichkeitsstörungen, Selbstmordgedanken, Lähmungserscheinungen, Zittern, Taubheitsgefühle und Kribbeln. Weiterhin kann es den Sauerstofftransport hemmen, die Herzleistung schwächen und dadurch insgesamt müde und energielos machen.
Frauen mit erhöhten Quecksilberwerten leiden häufig unter Störungen der Regelblutung und haben eine deutlich höhere Fehlgeburtenrate. Eine Mutter gibt bis zu 60 % ihres Quecksilbers an ihr Erstgeborenes ab. Aus diesen Gründen empfiehlt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seit über 20 Jahren den Verzicht von schädlichen Amalgamfüllungen bei Schwangeren, stillenden Frauen, Kindern und Menschen mit Nierenleiden. Das Material darf unter anderem auch nicht für retrograde Wurzelfüllungen, als Stumpfausbauten unter Zahnbrücken oder Kronen verwendet werden. Eine Vollkeramikbrücke ist allerdings weitaus teurer als Amalgamfüllungen und schlägt mit bis zu 2200 Euro zu Buche.
Bei der Gewinnung, Verarbeitung und Verwendung von Quecksilber besteht immer die Gefahr, dass das Metall ins Trinkwasser gelangt und so in den menschlichen Körper. Deshalb besteht in Deutschland für jeden Zahnarzt eine besondere Abwasserverordnung. Spülen Patienten ihren Mund aus, gelangt automatisch Amalgam ins Abwasser. Jeder Zahnarzt verfügt über einen Amalgamabscheider, der verhindert, dass es in den Wasserkreislauf gerät.
Seit dem Verbot von Dentalamalgam stehen verschiedene alternative Füllungsmaterialien zur Verfügung. Die Wahl des geeigneten Materials sollte individuell getroffen werden und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Lage des Zahndefekts, dem Kariesrisiko, der verbleibenden Zahnsubstanz und der Mitarbeit des Patienten ab.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen selbstadhäsiven Materialien, die ohne zusätzlichen Haftvermittler auskommen, und Materialien, die einen zusätzlichen Haftvermittler benötigen.
Diese Füllungen haften direkt an der Zahnsubstanz und erfordern keinen zusätzlichen Kleber:
Diese Materialien erfordern einen zusätzlichen Klebeschritt, bevor sie im Zahn fixiert werden:
Die Auswahl des geeigneten Füllungsmaterials sollte stets in Absprache mit Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt erfolgen, wobei individuelle Faktoren wie Defektgröße, Lage des Zahns, Kaubelastung und ästhetische Ansprüche berücksichtigt werden.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernahm bisher nur die Kosten für Amalgamfüllungen. Seit dem Verbot wird in der Regel der Betrag erstattet, der einer Amalgamfüllung entspricht. Patienten, die sich für hochwertige Alternativen entscheiden, müssen den Differenzbetrag selbst tragen.
Das EU-weite Verbot von Amalgam bezieht sich ausschließlich auf neue Zahnbehandlungen ab 2025. Bereits bestehende Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich ausgetauscht werden. Solange diese intakt sind und keine Beschwerden verursachen, können sie bedenkenlos im Zahn verbleiben.
Falls eine Füllung jedoch in Zukunft Risse bekommt oder bricht, wird sie durch ein anderes, quecksilberfreies Material ersetzt. Amalgamfüllungen sind bekannt für ihre Langlebigkeit und können mehrere Jahrzehnte halten, ohne dem Träger zu schaden.
Eine vorzeitige Entfernung ist nicht empfehlenswert, da dabei Quecksilberdämpfe freigesetzt werden, die gesundheitsschädlich sein können. Deshalb ist es wichtig, dass solche Eingriffe nur unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen, wie der Verwendung von Absaugvorrichtungen, um die Belastung für den Körper zu minimieren. Experten raten daher, Amalgam nur dann zu entfernen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Übernahme der Kosten für hochwertige Füllungen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernahm bisher nur die Kosten für Amalgamfüllungen. Seit dem Verbot wird in der Regel der Betrag erstattet, der einer Amalgamfüllung entspricht. Patienten, die sich für hochwertige Alternativen entscheiden, müssen den Differenzbetrag selbst tragen.
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Amalgam ist eine preisgünstige, langlebige Legierung aus Kupfer, Zinn, Silber und Quecksilber, die bis 2025 häufig als Zahnfüllung verwendet wurde. Aufgrund der Quecksilberbelastung und damit verbundener Gesundheits- und Umweltgefahren – wie neurologischen Schäden, Konzentrationsstörungen oder erhöhter Fehlgeburtenrate – wurde die Verwendung in Deutschland EU-weit verboten. Intakte Amalgamfüllungen müssen nicht vorsorglich entfernt werden, da deren Entfernung Quecksilberdämpfe freisetzen kann; ein Austausch erfolgt nur bei Beschädigung. Alternative, ästhetisch ansprechendere Füllmaterialien wie Komposit, Kunststoff oder Keramik (z. B. Inlays mit Haltbarkeit von über 15 Jahren) sind inzwischen Standard – der Unterschied zu Amalgam wird von den Krankenkassen nur bis zu dessen üblichen Kosten übernommen; höhere Ausgaben zum Beispiel für Keramik müssen privat getragen werden.
Die Artikel im Ratgeber der Deutschen Familienversicherung sollen Ihnen allgemeine Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Zahngesundheit bieten. Sie sind nicht als Ersatz für eine professionelle Beratung gedacht und sollten nicht als Grundlage für eine eigenständige Diagnose und Behandlung verwendet werden. Dafür sind immer Tiermediziner zu konsultieren.
Unsere Inhalte werden auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Studien verfasst, von einem Team aus zahnmedizinischen Fachpersonal und Redakteuren erstellt, dauerhaft geprüft und optimiert.
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