
Pflege durch Angehörige zu Hause
Das Wichtigste in Kürze
- Pflege durch Angehörige zu Hause („häusliche/ambulante Pflege“) wird finanziell durch die Pflegekasse unterstützt – z. B. mit Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträgen.
- Ansprüche bestehen ab Pflegegrad 2. Ein Pflegegeld kann beantragt werden, sobald der Pflegebedürftige als solcher anerkannt ist. Wichtig: Antrag rechtzeitig stellen, denn Leistungen beginnen ab dem Tag der Antragstellung.
- Pflegende Angehörige haben Anspruch auf soziale Absicherung (z. B. Rentenversicherungsbeiträge) und können beruflich freigestellt werden (Pflegeunterstützungsgeld, Pflegezeit), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Kostenfreie Pflegekurse unterstützen Angehörige mit praktischen Kenntnissen – etwa in Mobilisation, Hygiene, Umgang mit Pflegebedürftigen.
Was ist ambulante Pflege?
Wer seinen Alltag aufgrund einer Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein organisieren kann, ist auf Unterstützung angewiesen. Diese Unterstützung kann in Form von ambulanter Pflege wahrgenommen werden. Ambulante Pflege bezeichnet die pflegerische Versorgung der Betroffenen außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen also in den eigenen vier Wänden. Dabei übernehmen Angehörige oder professionelle Pflegedienste die Versorgung des Pflegebedürftigen. Dafür gibt es von der Pflegekasse finanzielle Unterstützung in Form von Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Wo beantrage ich die häusliche Pflege?
Wenn Sie die häusliche Pflege für einen Angehörigen übernehmen, können Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Wichtig ist, dass der Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person selbst gestellt wird. Rufen Sie hierzu die Pflegekasse an oder schreiben Sie einen Brief, in dem Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Warten Sie damit nicht zu lange, denn die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld erst ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen.
Wer zahlt für die ambulante Pflege zu Hause?
Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die ambulante Pflege zu Hause, sofern beim Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde. Es gibt zwei Hauptarten von Leistungen: Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Beide Leistungen hängen davon ab, wer die Pflege übernimmt und wie diese organisiert ist.
1. Pflegesachleistungen (ambulante Pflege durch einen Pflegedienst)
- Wenn die ambulante Pflege vollständig durch einen mobilen Pflegedienst durchgeführt wird, erhält der Pflegebedürftige Pflegesachleistungen.
- Die Pflegekasse übernimmt dabei die Pflegesachleistungen direkt, die der Pflegedienst mit der Pflegekasse abrechnet.
- Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und der Art der durchgeführten Pflege. Für Pflegegrad 2 bis 5 gibt es einen festgelegten monatlichen Betrag, der von der Pflegekasse übernommen wird.
2. Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
- Wird die Pflege vollständig von Angehörigen übernommen, erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld.
- Das Pflegegeld wird direkt an den Pflegebedürftigen gezahlt, und dieser kann entscheiden, ob er das Geld selbst behält oder es an die pflegenden Angehörigen weitergibt.
- Pflegegeld ist flexibel verwendbar und kann für andere Hilfsangebote genutzt werden, wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder für Rehabilitationsmaßnahmen.
3. Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld
- Wird die Pflege zwischen einem Pflegedienst und Angehörigen aufgeteilt, kann der Pflegebedürftige eine Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld erhalten.
- Auch hier wird der Pflegedienst mit der Pflegekasse direkt abgerechnet, während das Pflegegeld an die Angehörigen ausgezahlt wird.
Wichtige Hinweise:
- Pflegegrad 2 bis 5 ist Voraussetzung für die Unterstützung durch die Pflegekasse. Der Pflegegrad bestimmt, wie viel Unterstützung der Pflegebedürftige erhält, sei es in Form von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld.
- Es gibt Obergrenzen für die Pflegesachleistungen. Für Pflegegrad 2 liegt der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen bei 696 Euro, während dieser Betrag für Pflegegrad 5 auf bis zu 2.095 Euro steigen kann.
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Kombinationspflege – Pflege durch Angehörige und Pflegedienst
Bei der sogenannten Kombinationspflege kümmern sich sowohl Angehörige als auch ein mobiler Pflegedienst um die pflegebedürftige Person. In diesem Fall können Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander kombiniert werden, um den Pflegebedarf flexibel abzudecken.
- Pflegesachleistungen: Wenn der Pflegedienst nicht alle Pflegesachleistungen vollständig ausschöpft, können die nicht abgerufenen Beträge für weitere Unterstützungsangebote im Pflegealltag verwendet werden. Hierbei können maximal 40 Prozent der nicht genutzten Pflegesachleistungen umgewandelt werden.
- Pflegegeld: Wird die Pflege durch Angehörige übernommen, kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld nach eigenem Ermessen verwenden, z. B. für die Entlohnung der pflegenden Angehörigen.
Pflegehilfsmittel – Unterstützung im Pflegealltag
Die Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur Unterstützung im Pflegealltag notwendig sind. Es wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Verbrauchs-Pflegehilfsmitteln unterschieden:
Technische Pflegehilfsmittel
- Hierzu gehören Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme.
- Ab dem 18. Lebensjahr müssen Pflegebedürftige einen Eigenanteil von 10 Prozent für technische Hilfsmittel zahlen, jedoch niemals mehr als 25 Euro pro Hilfsmittel.
- Größere technische Hilfsmittel können gemietet werden, wodurch der Eigenanteil entfällt.
Verbrauchs-Pflegehilfsmittel
- Diese umfassen Einmalhandschuhe, Bettunterlagen und ähnliche Produkte, die regelmäßig verwendet werden.
- Die Pflegekasse erstattet bis zu 40 Euro monatlich für Verbrauchs-Pflegehilfsmittel.
Wohnungsanpassung – Förderung von Umbauten und Anpassungen
Für die Wohnraumanpassung können pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragen. Dieser Zuschuss ist für Umbaumaßnahmen vorgesehen, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern und eine selbstständige Lebensführung zu fördern.
Zuschüsse für Wohnungsumbauten:
- Die Umbaumaßnahmen müssen der Förderung der Pflege im Wohnraum dienen, etwa durch den Einbau von barrierefreien Badezimmern, rollstuhlgerechten Türen oder Liftsystemen.
- Ziel ist es, die Pflege zu erleichtern und zu verhindern, dass Pflegekräfte oder pflegende Angehörige überfordert werden.
- Wiederholte Zuschüsse: Sollte sich die Pflegesituation im Laufe der Zeit ändern und weitere Umbauten notwendig werden, können pflegebedürftige Personen den Zuschuss für die Wohngenanpassung auch ein zweites Mal beantragen.
Höhe der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes
Ab dem 1. Januar 2025 wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um 4,5 % erhöht, um die häusliche Pflege finanziell besser abzusichern. Die neuen monatlichen Höchstbeträge für Pflegesachleistungen und Pflegegeld sind nach Pflegegrad wie folgt:
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld | Monatliche Pflegesachleistung |
1 | 131 €* | 131 €* |
2 | 347 € | 895 € |
3 | 599 € | 1.556 € |
4 | 800 € | 1.933 € |
5 | 990 € | 2.391 € |
Leistungen ab 2025, *Der Entlastungsbetrag von 131 € kann in Pflegegrad 1 zur Grundpflege verwendet werden, sofern er für Pflegekosten aufgewendet wird.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige Personen haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Dieser beläuft sich auf bis zu 131 Euro monatlich. Das gilt für Pflegebedürftige aller Pflegegrade 1 bis 5. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann zur Entlastung pflegender Angehöriger und anderer nahestehender, pflegender Personen verwendet werden. Er kann aber auch zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag genutzt werden.
Wird der Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht oder nur teilweise ausgeschöpft, kann der restliche Betrag in nachfolgende Monate übertragen werden. Das ist jeweils bis Ende Juni des Folgejahres möglich.
Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen verwendet werden:
- Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege)
- Kurzzeitpflege (in stationären Pflegeeinrichtungen)
- zugelassene Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung)
- nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie z. B. Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte oder haushaltsnahe Dienstleistungen
- körperbezogene Pflegemaßnahmen wie z. B. Hilfe beim Duschen oder Baden (Nur bei Pflegegrad 1! Bei Pflegegrad 2 oder höher verwenden Sie bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen die zur Verfügung stehenden Pflegesachleistungen.)
Für den Entlastungsbetrag müssen Sie keinen speziellen Antrag stellen. Sobald Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und die betroffene Person zu Hause gepflegt wird, besteht ein Anspruch darauf. Beachten Sie allerdings, dass der Entlastungsbetrag nur gezahlt wird, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen. Anschließend erstattet die Pflegeversicherung den Betrag, sofern das Angebot dafür qualifiziert ist.
Berufliche Freistellung für Pflege von Angehörigen
Berufstätige Personen, die in einer akut aufgetretenen Pflegesituation Zeit für die Organisation oder Sicherstellung der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen benötigen, können bis zu 10 Tage von der Arbeit freigestellt werden. In diesen Fällen können sie auch Pflegeunterstützungsgeld für 10 Tage pro Kalenderjahr als Lohnersatzleistung beziehen. Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gewährt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Berufstätige, die einen nahen Angehörigen häuslich pflegen, auch für eine sogenannte Pflegezeit vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Pflegezeit kann bis zu sechs Monate in Anspruch genommen werden.
Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige u.a. Beiträge zur Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad von 2 bis 5 hat und Sie diese mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage, versorgen. Sie können auch mehrere Pflegebedürftige betreuen. Dann werden die Stunden, die Sie für die Versorgung benötigen, zusammengerechnet.
Pflegekurse für Pflege von Angehörigen
Um einen Angehörigen zu Hause pflegen zu können, braucht es auch praktisches Pflegewissen im Umgang mit Krankheiten, Körperhygiene und Mobilisation. Damit das bestmöglich funktioniert, bietet die Pflegeversicherung kostenlose Pflegekurse für Angehörige an. Dabei erlernen Privatpersonen die Grundlagen der Pflege und erhalten praktische Anleitungen, Tipps für den Pflegealltag sowie Wissen über Krankheiten. Diese Pflegekurse werden von Pflegekassen oder z. B. auch von Sozialstationen und Volkshochschulen angeboten. Wenn Sie erfahren wollen, wann und wo der nächste Pflegekurs in Ihrer Nähe stattfindet, fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege dient als zeitlich begrenzte Entlastung der Pflegeperson – quasi als Urlaubsvertretung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind oder Urlaub brauchen. Die pflegebedürftige Person wird dann durch eine andere Person weiterhin zu Hause versorgt. Das können ehrenamtliche Helfer, Verwandte, Bekannte, ein Pflegedienst oder auch eine Kombination dieser Möglichkeiten sein. Die Pflegekasse trägt nachgewiesene Kosten der Verhinderungspflege für maximal sechs Wochen pro Jahr, sofern die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und bereits sechs Monate vorher zu Hause gepflegt wurde. Die Kasse übernimmt bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr, falls die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder einer nicht-verwandten Person übernommen wird. Wird die Verhinderungspflege von Personen übernommen, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft wohnen oder bis zum 2. Grad mit ihm verwandt oder verschwägert sind, zahlt die Pflegekasse weniger Geld. Während der Ersatzpflege wird das Pflegegeld mindestens zur Hälfte weitergezahlt.
Pflege durch Angehörige zu Hause: Vor- und Nachteile
Vorteile
- Der Pflegebedürftige kann weiterhin in gewohntem Umfeld leben und gepflegt werden.
- Individuelle Gestaltung der häuslichen Pflege: Sie entscheiden gemeinsam, welche Unterstützung Sie möchten.
- Pflege zu Hause ist in vielen Fällen günstiger als ein Platz im Pflegeheim.
- Sie umgehen lange Wartelisten für stationäre Pflegeplätze.
Nachteile
- Sie tragen sehr große Verantwortung für Ihren Angehörigen.
- Durch Beruf und Pflege kann schnell eine nicht zu unterschätzende Doppelbelastung entstehen.
FAQ
Was kostet die Pflege zu Hause?
Die durchschnittlichen Kosten für häusliche Pflege schwanken sehr stark und können von durchschnittlich 500 Euro bis zu 2.500 Euro monatlich betragen. Die Kosten sind vor allem von der gewählten Pflegeform abhängig. Eine 24-Stunden-Betreuung kostet zwischen 1.900 und 3.000 Euro. Ambulante Pflegedienste rechnen jede Leistung einzeln ab, wobei die Kosten teilweise von der Pflegekasse übernommen werden.
Welche Zuschüsse für die häusliche Pflege gibt es?
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, können Sie zwischen 347 und 990 Euro Pflegegeld monatlich bekommen. Zudem kann die Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen der Wohnung zahlen. Ambulante Pflegedienste rechnen Ihre Kosten über die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Dafür gibt es ein monatliches Budget zwischen 796 und 2.299 Euro.
Wo beantrage ich die häusliche Pflege?
Übernehmen Sie die häusliche Pflege eines Angehörigen, kann dieser Angehörige bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegeld stellen. Der Antrag muss im Namen der pflegebedürftigen Person selbst gestellt werden. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld dann ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.
Was muss ich als pflegender Angehöriger beachten?
Je nach Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person können diverse Hilfsmittel notwendig sein und ggf. muss auch die Wohnung umgebaut werden, so dass sie barrierefrei ist. Zudem haben Sie als pflegender Angehöriger Anspruch auf Verhinderungspflege, damit Sie in den Urlaub fahren und sich ausruhen können.
Fazit
Die Pflege von Angehörigen zu Hause ermöglicht, dass Pflegebedürftige in vertrauter Umgebung bleiben und oft eine individuellere Betreuung erhalten. Doch das System bringt Pflegenden große Verantwortung und Arbeitsaufwand mit sich – körperlich, zeitlich und emotional. Häusliche Pflege ist nur dann tragbar, wenn die Pflegenden Unterstützung nutzen: finanzielle Leistungen der Pflegekasse (wie Pflegegeld und Sachleistungen), soziale Absicherung, Pflegekurse und Entlastungsangebote. Wer diese Hilfe frühzeitig beantragt und für klare Regelungen sorgt, kann Belastung reduzieren und Pflegequalität sichern.
Dieser Artikel bezieht sich auf die folgenden Quellen
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention. Betreuung und Pflege durch Angehörige. (Stand: 11.09.2025).
- Bundesministerium für Gesundheit. Häusliche Pflege. (Stand: 11.09.2025).
- Familienangehörige (2025). Pflegende Angehörige. (Stand: 11.09.2025).
- Pflege durch Angehörige. Pflege durch Angehörige. (Stand: 11.09.2025)
- Pflegewächter. Was steht mir zu, wenn ich meine Mutter pflege? (Stand: 11.09.2025).
- Verbraucherzentrale (2025). Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige (Stand: 11.09.2025).
Alle Angaben ohne Gewähr.