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Warum Pflegevorsorge für Frauen besonders wichtig ist

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Die höhere Le­ben­ser­wart­ung von Frauen führt dazu, dass sie in der Gruppe der Hoch­be­tag­ten besonders be­son­ders stark ver­tre­ten sind und damit ein höh­er­es Pfle­ge­ri­si­ko haben. Umso wichtiger ist die Pfle­ge­vor­sor­ge. Unser Rat­ge­ber gibt ihnen alle In­for­ma­ti­on­en zur Pfle­ge­sit­ua­tion von Frauen und zur Pfle­ge­ver­si­che­rung für Frauen.

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Mehr als jede zweite Frau wird pflegebedürftig

Mehr als jede zweite Frau muss damit rechnen, im Laufe ihres Lebens pfle­ge­be­dürf­tig zu werden. In den Pfle­ge­hei­men ist ihr Anteil heute bereits doppelt so groß. Be­son­ders pro­ble­ma­tisch daran ist, dass ihre Rente in aller Regel nicht reicht, um diese Pflege auch zu fi­nanz­i­eren. Die Pfle­ge­kos­ten, die von der ge­setz­lich­en Pfle­ge­ver­si­che­rung ü­ber­nom­men werden, decken nur einen kleinen Teil der tat­säch­lich­en Kosten ab, die im Pfle­ge­fall not­wen­dig sind. Weil die Rente sowie die staat­lich­en Leis­tun­gen einfach nicht reichen, um die Pfle­ge­kos­ten zu decken, sind heut­zu­tage viele Heim­be­woh­ner­in­nen auf So­zi­al­hil­fe an­ge­wie­sen. Je länger die Pfle­ge­pha­se dann an­dau­ert, umso mehr wächst auch die Fi­nanz­i­erungs­lücke.

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Warum werden Frauen öfter zum Pflegefall als Männer?

Frauen werden welt­weit äl­ter als Män­ner. Die Le­ben­ser­wart­ung von Frauen ist um ganze vier bis fünf Jahre höh­er als die von Män­nern. In Deutsch­land haben laut Sta­tis­tis­chem Bun­des­amt neu­ge­bo­re­ne Jun­gen heute eine durch­schnitt­li­che Le­ben­ser­wart­ung von 78,6 Jahren. Mäd­chen da­ge­gen kön­nen damit rech­nen, 83,4 Jahre alt zu wer­den. Welt­weit ge­se­hen, be­trägt die durch­schnitt­li­che Le­ben­ser­wart­ung von Män­nern knapp 70 Jahre und die von Frauen knapp über 74 Jahre. 

Neben bio­lo­gi­schen Fak­to­ren ist die höh­ere Le­ben­ser­wart­ung von Frauen auf ihre ge­sün­de­re Le­bens­wei­se zu­rück­zu­füh­ren. Bei einer re­prä­sen­ta­tiven Um­fra­ge des Wis­sen­schaft­li­chen In­sti­tuts der AOK ga­ben 77,1 Pro­zent der Frauen an, dass sie durch ihr Ver­hal­ten be­wusst ver­su­chen, Krank­hei­ten vor­zu­beu­gen. Bei den Män­nern be­fan­den nur 64,3 Pro­zent diese Aus­sa­ge als zu­treff­end. Ähn­li­ches gilt für Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen. Wäh­rend 68,3 Pro­zent der Frauen re­gel­mä­ßig zu Un­ter­su­chun­gen ge­hen, um damit even­tu­el­le Er­kran­kun­gen früh­zei­tig ent­deckt zu wis­sen, sind es bei den Män­nern nur 58,2 Pro­zent.

Auch wenn der ge­sund­heits­be­wuss­te Le­bens­stil einen po­si­ti­ven Ein­fluss auf Le­ben­ser­wart­ung und Vi­ta­li­tät hat, steigt damit auch das Ri­si­ko, in ho­hem Le­bens­al­ter pfle­ge­be­dürf­tig zu wer­den und über Jahre hin­weg mit ho­hen Pfle­ge­kos­ten rech­nen zu müs­sen.

Was kostet Pflege und wer kommt dafür auf?

Pfle­ge ist teuer – sowohl am­bu­lant zu Hause als auch im Pfle­ge­heim über­neh­men die ge­setz­lich­en Pfle­ge­kas­sen nur einen Teil der tat­säch­lich an­fal­len­den Kos­ten. Wer voll­sta­tio­när in einem Pfle­ge­heim be­treut wird, muss im Bun­des­schnitt einen Ei­gen­an­teil von etwa 3.000 Euro mo­nat­lich zah­len – zu­sätz­lich zu dem, was die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung bei­steu­ert. Ten­denz stei­gend!

Die ge­setz­lich­e Pfle­ge­ver­si­che­rung ist ein Teil­kas­ko­mo­dell und deckt in den al­ler­meis­ten Fäl­len nur einen Teil der Kos­ten. Lie­gen die tat­säch­lich­en Pfle­ge­kos­ten dar­über, müs­sen Pfle­ge­be­dürf­tige diese selbst zah­len und dafür ihre Ren­te sowie ihr Ver­mö­gen an­tas­ten oder sogar voll­stän­dig auf­brau­chen. Das So­zi­al­amt hilft erst, wenn die Ren­te nicht aus­reicht und ein even­tu­el­les Ver­mö­gen auf­ge­braucht ist. Soll­ten Ehe­part­ner und Kin­der ein ent­spre­chend ho­hes Ein­kom­men und/oder Ver­mö­gen ha­ben, müs­sen sie als Un­ter­halts­pflicht­ige damit rech­nen, dass das So­zi­al­amt sich von ihnen das Geld zu­rück­holt.

Warum ist es für Frauen schwieriger, Pflege zu finanzieren?

Frauen ver­die­nen wäh­rend ihres Be­rufs­le­bens lei­der immer noch we­ni­ger als Män­ner und er­hal­ten al­lei­ne schon auf­grund die­ser Tat­sa­che we­ni­ger Ren­te. Zu­dem kön­nen Män­ner bei Er­zie­hung, Pfle­ge und Haus­ar­beit den Frauen noch immer nicht das Was­ser rei­chen. Viele Frauen ge­hen also einer Teil­zeit-Be­schäf­ti­gung nach, um diese Auf­ga­ben – auch un­be­zahl­te Care-Ar­beit ge­nannt – zu über­neh­men. Die hohe Teil­zeit­quo­te bei Frauen führt nicht nur kurz­fris­tig zu einem ge­rin­ge­ren Ge­halt, son­dern bremst auch lang­fris­tig ihre Kar­rie­re. In der Fol­ge ha­ben sie ein dau­er­haft ge­rin­ge­res Ein­kom­men, damit auch we­ni­ger Ein­zah­lun­gen auf das per­sön­li­che Ren­ten­ver­si­che­rungs­kon­to und nied­ri­ge­re Ren­ten. Das Er­geb­nis ist eine spür­ba­re Ver­sor­gungs­lücke. Die Ren­te für Frauen liegt 46% un­ter der der Män­ner. 

Umso wich­ti­ger ist es also vor al­lem für Frauen, sich früh­zei­tig mit dem The­ma Al­ters­vor­sor­ge aus­ein­an­der­zu­set­zen. Nur so ist es mög­lich, im Ru­he­stand den ge­wohn­ten Le­bens­stan­dard zu hal­ten. Mit Pfle­ge­vor­sor­ge kann man gar nicht früh ge­nug an­fan­gen – vor al­lem, weil der Mo­nats­bei­trag einer Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung in jün­ge­ren Jah­ren be­son­ders güns­tig ist und ein Le­ben lang sta­bil bleibt.

Wie lässt sich die Finanzierungslücke schließen?

Erste Wahl bei der Pfle­ge­vor­sor­ge ist eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung. Mit der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung DFV-Deutsch­land­Pfle­ge lässt sich die Fi­nanz­i­erungs­lücke zwi­schen staat­lich­er Leis­tung und dem im Pfle­ge­fall be­nö­tig­ten Geld ef­fi­zi­ent min­dern. Je nach per­sön­li­chem Be­darf, bie­ten be­reits die Ein­stiegs­va­ri­an­ten leis­tungs­star­ke Ab­si­che­rung zu einem er­schwing­li­chen Mo­nats­bei­trag. Der Ex­klu­siv-Ta­rif bie­tet eine deut­li­che fi­nan­zi­el­le Ent­las­tung. Ver­si­cher­te er­hal­ten fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung für die sta­tio­nä­re Pfle­ge in allen Pfle­ge­gra­den sowie Leis­tun­gen für die am­bu­lan­te Pfle­ge – ab­hän­gig vom Pfle­ge­grad. Zu­dem ga­ran­tiert die Deut­sche Fa­mi­li­en­ver­si­che­rung als ein­zi­ge Ver­si­che­rung am Markt eine so­fort­i­ge Bei­trags­be­frei­ung schon ab Pfle­ge­grad 3. Es be­steht keine War­te­zeit, Bei­trags­be­frei­ung bei Ar­beits­un­fä­hig­keit, eine ver­län­ger­te Wi­der­rufs­frist von zwei Mo­na­ten sowie welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz.

FAQ

  • Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich in je­dem Fall, denn die ge­setz­lich­e Pfle­ge­ver­si­che­rung bie­tet nur eine Teil­kos­ten-Lö­sung. Die tat­säch­lich­en Kos­ten im Pfle­ge­fall über­stei­gen die Kos­ten, die die Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung leis­tet. Un­ter Um­stän­den müs­sen Be­trof­fe­ne da­her auf ihr Ver­mö­gen zu­rück­grei­fen, Im­mo­bi­li­en ver­kau­fen oder An­ge­hö­ri­ge um Un­ter­stüt­zung bit­ten. Der Ab­schluss einer pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung bie­tet si­che­ren Schutz.

  • Eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung soll­te man de­fi­ni­tiv früh­zei­tig ab­schlie­ßen, denn mit hö­he­rem Ein­tritts­al­ter er­hö­hen sich auch die Bei­trä­ge für die pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung. Aus die­sem Grund gilt: Je frü­her Sie eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ab­schlie­ßen, des­to bes­ser! Au­ßer­dem müs­sen Sie bei Ver­trags­ab­schluss Ge­sund­heits­fra­gen be­ant­wor­ten. Da man in jun­gen Jah­ren in al­ler Re­gel noch ge­sund ist, ist die Wahr­schein­lich­keit hö­her, die Ge­sund­heits­fra­gen so zu be­ant­wor­ten, dass dem Ver­trag nicht im Weg steht. 

  • Eine Pfle­ge­ver­si­che­rung soll­te so früh wie mög­lich ab­ge­schlos­sen wer­den. Dann sind die Bei­trä­ge nied­ri­ger und das Ri­si­ko ge­rin­ger, we­gen Vor­er­kran­kun­gen ab­ge­lehnt zu wer­den. 

    Da sich die per­sön­li­che Pfle­ge­sit­ua­tion nicht vor­aus­se­hen lässt, soll­ten Sie zu­dem mög­lichst vie­le bis al­le Pfle­ge­gra­de ab­si­chern. Wei­te­re Leis­tun­gen wie et­wa eine Ein­mal­zah­lung oder Bei­trags­be­frei­ung im Pfle­ge­fall sind eben­falls wich­tig.
    Zu­dem emp­fiehlt sich eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung oh­ne War­te­zeit. Soll­te ein Ver­si­che­rungs­fall gleich nach dem Ab­schluss ein­tre­ten, leis­tet die Ver­si­che­rung dann so­fort. 

    Achten Sie vor Ver­trags­ab­schluss au­ßer­dem dar­auf, die Ge­sund­heits­fra­gen wahr­heits­ge­mäß und ge­nau aus­zu­fül­len. Soll­te sich spä­ter her­aus­stel­len, dass Sie Vor­er­kran­kun­gen nicht an­ge­ge­ben ha­ben, kann die Leis­tung ver­wei­gert wer­den.

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