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Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG) 2023

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In einer Zeit, in der die Pflegebedürftigkeit in unserer Gesellschaft zunehmend in den Fokus rückt, bietet das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ab 2024 wichtige Neuerungen, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von großer Bedeutung sind. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über die Kernaspekte und Änderungen des PUEG, um Sie bestmöglich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten.

Was ist das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)?

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist eine Gesetzesinitiative, die darauf abzielt, die Unterstützung und Entlastung für Pflegebedürftige aller Altersgruppen, einschließlich Kindern, und deren Angehörige zu verbessern. Es stellt eine umfassende Reform der Pflegeversicherung dar, die auf eine Verbesserung der Pflegequalität, eine finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen und ihren Familien sowie auf eine nachhaltige Sicherung der Pflegeversicherung abzielt. Durch Anpassungen in der Pflegeversicherung sollen die Rahmenbedingungen der Pflege nachhaltig gestärkt und den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft begegnet werden.

Ziele des PUEG-Gesetzentwurfs

Die Pflegereform 2023 verfolgt das übergeordnete Ziel, die Pflege in Deutschland nachhaltig zu verbessern und auf die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen besser zu reagieren. Hier sind die Kernziele und wesentlichen Änderungen zusammengefasst:

  • Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung pflegender Angehöriger: Die Reform zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken und die Kinder des Pflegefalls bzw. sonstige pflegende Angehörigen, die Pflegeaufgaben übernehmen, zu entlasten. Dies umfasst unter anderem die Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5% ab dem 1. Januar 2024, mit weiteren geplanten Erhöhungen in den Folgejahren.
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen für professionelle Pflegekräfte: Durch Ausbildungsoffensiven, bessere Vergütung, und Karriereperspektiven sollen mehr Fachkräfte gewonnen und langfristig an den Beruf gebunden werden.
  • Besserer Zugang zu digitalen Angeboten: Die Reform fördert den Zugang und die Nutzung digitaler Angebote sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende, um die Pflege effizienter und zugänglicher zu gestalten.
  • Mehr Einnahmen für die Pflegeversicherung: Durch eine Anhebung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte ab dem 1. Juli 2023 wurde die finanzielle Grundlage der Pflegeversicherung gestärkt. Zusätzlich wurde der Kinderlosenzuschlag erhöht, wobei Familien mit Kindern durch gestaffelte Beiträge entlastet werden.
  • Neugestaltung des Antragsverfahrens und der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit: Das Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Einordnung in Pflegegrade werden übersichtlicher gestaltet. Zudem sollen Entscheidungsfristen bei den Pflegekassen eingeführt werden, um die Verfahren zu beschleunigen.
  • Ausbau und Stärkung der ambulanten Pflege sowie kommunaler Zuständigkeiten: Die Reform sieht vor, die ambulante Pflege auszubauen und die Rolle der Kommunen bei der Koordination und Planung von Pflegeangeboten zu stärken.

Was verändert sich durch das PUEG?

Wir haben hier die wichtigsten Änderungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für Sie zusammengefasst:

Erhöhung des Pflegegeldes ab 2024

2024 gibt es gute Nachrichten für alle, die Pflegeleistungen erhalten: Das Pflegegeld wird erhöht. Das bedeutet konkret mehr Geld in Ihrer Tasche, das Ihnen hilft, Ihren Alltag und die Pflege nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Ein Ziel des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) ist die Erhöhung des Pflegegeldes für alle Pflegegrade ab 2024. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen mehr finanziellen Spielraum zu geben.

Das Pflegegeld dient dazu, die Selbstbestimmung und Flexibilität im Alltag zu fördern, indem es den Empfängern ermöglicht wird, die Pflegeleistungen gemäß ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen zu organisieren. Durch die Anhebung des Pflegegeldes wird nicht nur die direkte finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige verbessert, sondern auch die Anerkennung der unverzichtbaren Rolle, die pflegende Angehörigen und Kinder in der Versorgung spielen, weiter gestärkt. Das Pflegegeld wurde ab dem 01. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Diese Erhöhung betrifft alle Pflegegrade mit Ausnahme von Pflegegrad 1, der keine Pflegegeldleistungen vorsieht. Die neuen Beträge gestalten sich wie folgt:

  • Pflegegrad 2: Erhöhung von 316 Euro auf 332 Euro
  • Pflegegrad 3: Erhöhung von 545 Euro auf 573 Euro
  • Pflegegrad 4: Erhöhung von 728 Euro auf 765 Euro
  • Pflegegrad 5: Erhöhung von 901 Euro auf 947 Euro

Zusätzlich ist vorgesehen, das Pflegegeld zum 01.01.2025 um weitere 4,5 Prozent zu erhöhen. Ab dem Jahr 2028 sollen die Pflegegeldleistungen dann alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

Erhöhung der Pflegesachleistungen ab 2024

Parallel zur Erhöhung des Pflegegeldes ist auch eine Anhebung der Pflegesachleistungen ab 2024 geplant. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen ermöglicht es Pflegebedürftigen, mehr professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne dass die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt. So kann den Pflegebedürftigten eine bessere Pflegequalität geboten werden und die Kinder oder anderen pflegenden Angehörigen werden gleichzeitig entlastet. Die Pflegesachleistungen wurden ab dem 01. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben. Die angepassten Beträge für die Pflegesachleistungen sind:

  • Pflegegrad 2: Erhöhung von 724 Euro auf 761 Euro
  • Pflegegrad 3: Erhöhung von 1.363 Euro auf 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: Erhöhung von 1.693 Euro auf 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: Erhöhung von 2.095 Euro auf 2.200 Euro

Auch hier ist eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent zum 01.01.2025 geplant, gefolgt von einer Anpassung an die Preisentwicklung alle drei Jahre ab dem Jahr 2028. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass die Pflegeleistungen mit den steigenden Kosten Schritt halten und Pflegebedürftige sowie ihre Familien nachhaltig unterstützt werden.

Angleichung der Leistungen an Preisentwicklung

Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) ist vorgesehen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung regelmäßig an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden. So soll der reale Wert der Leistungen für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige erhalten bleiben und somit eine angemessene Unterstützung sicherzustellen. Durch diese dynamische Anpassung wird gewährleistet, dass die finanzielle Unterstützung mit den steigenden Lebenshaltungskosten mithalten kann und die Pflegeleistungen auch in Zukunft ihren Zweck erfüllen können.

Entlastung in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Das PUEG sieht vor, die Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nicht nur flexibler zu gestalten, sondern auch finanziell aufzustocken. Diese Verbesserungen sollen es Angehörigen erleichtern, sich temporär von der Pflege zu entlasten, ohne dabei finanzielle Nachteile zu erleiden. Die Flexibilisierung dieser Pflegeformen trägt dazu bei, dass pflegende Angehörige bzw. Kinder der pflegebedürftigen Person besser unterstützt werden und somit auch eigene Bedürfnisse und Erholungsphasen berücksichtigen können, was letztendlich auch der Pflegequalität zugutekommt und diese verbessern kann.

Änderungen zum Pflegeunterstützungsgeld

Mit den Anpassungen beim Pflegeunterstützungsgeld reagiert das PUEG auf die Bedürfnisse der Angehörigen, die die Pflege zu Hause übernehmen. Diese Regelungen sollen eine bessere Unterstützung für die Angehörigen bieten, indem sie etwa die finanziellen Leistungen erhöhen oder die Zugangsbedingungen erleichtern. Dadurch soll es für Familien einfacher werden, die Pflege ihrer Liebsten im eigenen Zuhause zu gewährleisten.

Reduzierung des Eigenanteils für die stationäre Pflege

Das neue Gesetz bringt eine wichtige Erleichterung für alle, die stationäre Pflege benötigen: Der Eigenanteil wird gesenkt. Diese Veränderung bedeutet, dass weniger Geld aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss, was den Zugang zu den wichtigen Pflegediensten erleichtert. Dadurch wird es für viele einfacher, sich für eine Pflege im Heim zu entscheiden, ohne sich große Sorgen über die Kosten machen zu müssen.

Änderung im Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit

Das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird im Rahmen des PUEG überarbeitet. Ziel ist es, eine gerechtere und individuellere Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen. Durch diese Änderungen soll sichergestellt werden, dass die Zuweisung der Pflegeleistungen noch präziser an den tatsächlichen Bedarf der Betroffenen angepasst wird, was zu einer zielgerichteten und effektiven Unterstützung führt.

Pflege wird digitalisierter

Die Förderung der Digitalisierung in der Pflege ist ein weiterer zentraler Punkt des PUEG. Durch den Einsatz moderner Technologien soll die Pflegeverwaltung vereinfacht und die Qualität der Pflegeleistungen verbessert werden. Digitale Anwendungen und Plattformen können dabei helfen, Informationen schneller zu verarbeiten, Kommunikation zu erleichtern und letztendlich die Versorgung der Pflegebedürftigen zu optimieren:

  • Einrichtung eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung in der Pflege: Um die Potenziale der Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben, ist die Gründung eines speziellen Kompetenzzentrums geplant. Dieses Zentrum wird sich darauf konzentrieren, wie digitale Lösungen die Pflege verbessern können. Es soll Informationen und Anleitungen zur Verfügung stellen, wie diese digitalen Werkzeuge in der täglichen Pflegepraxis eingesetzt werden können, um sowohl Pflegebedürftigen als auch Pflegekräften zugutezukommen.
  • Förderprogramme für technische und digitale Anschaffungen: Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel für Pflegeeinrichtungen. Diese Mittel sind speziell für den Erwerb von technischen und digitalen Hilfsmitteln gedacht, die das Pflegepersonal in ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Durch diese finanzielle Unterstützung sollen Pflegeeinrichtungen ermutigt werden, in moderne Technologien zu investieren, die die Pflege effizienter und effektiver machen.
  • Verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur: Ein bedeutender Meilenstein ist die verpflichtende Anbindung aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI). So soll die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen gefördert werden und ein entscheidender Schritt zur Modernisierung der Pflege gemacht werden. Die TI ermöglicht einen sicheren und schnellen Austausch von Gesundheitsdaten, was die Koordination der Pflegeleistungen verbessern und letztlich zu einer höheren Pflegequalität führen soll.

Änderung der Pflegeversicherungsbeiträge

Um sicherzustellen, dass alle die verbesserten Pflegeleistungen nutzen können, werden die Beiträge zur Pflegeversicherung leicht angepasst. Diese Änderung bei den monatlichen Zahlungen soll helfen die neuen und besseren Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Familien zu finanzieren. Es geht darum, dass jeder im Bedarfsfall die bestmögliche Pflege erhält, ohne dass das System unter finanziellen Druck gerät.

FAQ

Was ist das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz (PUEG)?

Das PUEG ist ein Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Pflegebedingungen in Deutschland zu verbessern.

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ist eine legislative Initiative, die darauf abzielt, die Pflegeversicherung in Deutschland zu reformieren, um den wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung gerecht zu werden. Das Gesetz konzentriert sich darauf, die Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern, indem es den Zugang zu Pflegeleistungen vereinfacht, die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige reduziert und die Pflegeinfrastruktur stärkt. Es handelt sich um ein umfangreiches Paket von Maßnahmen, das darauf ausgerichtet ist, die Qualität der Pflege zu erhöhen und gleichzeitig die Pflegeversicherung nachhaltig zu gestalten.

Was verändert sich durch das PUEG?

Durch das PUEG ergeben sich zahlreiche Änderungen:

  • Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen ab 2024
  • Angleichung der Leistungen an die Preisentwicklung
  • Entlastung in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Reduzierung des Eigenanteils für die stationäre Pflege
  • Anpassungen im Begutachtungsverfahren zur Pflegebedürftigkeit
  • Förderung der Digitalisierung in der Pflege
  • Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge

Was sind die Ziele des PUEG?

Die Hauptziele des PUEG sind:

  • Verbesserung der Pflegequalität: Durch bessere finanzielle Unterstützung und Zugang zu Pflegeleistungen soll die Qualität der Pflege für Bedürftige verbessert werden.
  • Stärkung der pflegenden Angehörigen: Angehörige, die Pflegeaufgaben übernehmen, sollen besser unterstützt und entlastet werden.
  • Finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen: Durch die Anpassung der Leistungen und Reduzierung des Eigenanteils bei der stationären Pflege sollen Pflegebedürftige finanziell entlastet werden.
  • Nachhaltigkeit der Pflegeversicherung: Das Gesetz zielt darauf ab, die Pflegeversicherung angesichts demografischer Veränderungen langfristig finanziell stabil zu halten.
     

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit (2023): Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), in: bundesgesundheitsministerium.de (Stand: 23.02.2024).

Verbraucherzentrale (2023): Die Pflegereform 2023 – das ändert sich, in: verbraucherzentrale.de (Stand: 23.02.2024).

Pflege.de (2023): Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz: PUEG 2023, in: pflege.de (Stand: 23.02.2024).

Bundesgesetzblatt (2023): Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz – PUEG), in: recht.bund.de (Stand: 23.02.2024).

Deutscher Bundestag (2023): Gesetzentwurf zur Unter­stützung und Entlastung in der Pflege überwiesen, in: bundestag.de (Stand: 23.02.2024).
 

Alle Angaben ohne Gewähr.

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