Pflegezusatzversicherung
Frühzeitig vorsorgen mit der Pflegezusatzversicherung der DFV. Einfach unbeschwert alt werden!
© ESB ProfessionalDer Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unterstützt die gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen, indem er die Pflegebedürftigkeit bewertet. Der MDK prüft nicht nur die medizinischen Bedingungen, sondern stellt auch sicher, dass der Umgang mit den Beitragsgeldern der Versicherten transparent und verantwortungsvoll erfolgt.
In den letzten Jahren hat sich der MDK zunehmend auf die Sicherstellung der Qualität der Pflege fokussiert, da jährlich erhebliche Summen aus der Sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden. Der MDK spielt somit eine Schlüsselrolle bei der Wahrung des Gleichgewichts zwischen den berechtigten Ansprüchen der Pflegebedürftigen und den ökonomischen Aspekten der Pflegeversicherung.
Der MDK ist in verschiedene regionale Organisationseinheiten unterteilt, um den Überblick über die zahlreichen Anträge auf Pflegegrade zu wahren und eine flächendeckende und gleichmäßige Bearbeitung zu gewährleisten.
Der Medizinische Dienst (früher MDK) beurteilt im Auftrag der Pflegekassen objektiv, ob eine Person pflegebedürftig ist und in welchen Bereichen sie wie viel Unterstützung im Alltag benötigt. Grundlage dieser Einschätzung ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) – ein bundesweit einheitliches Bewertungsinstrument, das die Selbstständigkeit einer Person in verschiedenen Lebensbereichen erfasst.
Im Gegensatz zu früheren Modellen zählt beim NBA nicht mehr die Dauer der Pflege in Minuten, sondern wie selbstständig der Betroffene sein Leben gestalten kann.
Bei der Begutachtung werden sechs Lebensbereiche geprüft, die zusammen ein umfassendes Bild der Selbstständigkeit ergeben:
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – z. B. Teilnahme am sozialen Leben und Alltagsaktivitäten Für jeden dieser Bereiche vergibt der Gutachter Punkte, abhängig davon, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Punkte werden gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 zusammengeführt.
Die Gesamtpunktzahl entscheidet darüber, welcher Pflegegrad einem Menschen zugewiesen wird. Je höher die Punktzahl, desto größer ist der Unterstützungsbedarf und desto höher der Pflegegrad:
Punktebereich (NBA)
Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27
Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5
Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70
Pflegegrad 4: 70 – unter 90
Pflegegrad 5: 90 – 100
Ein Pflegegrad wird also nicht allein aufgrund einer Diagnose vergeben, sondern aufgrund der tatsächlichen Alltagsfähigkeiten und der benötigten Unterstützung. Selbst bei gleichen gesundheitlichen Diagnosen können deshalb unterschiedliche Pflegegrade vorliegen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet darüber, wie viel Unterstützung eine Person von der Pflegeversicherung erhält – zum Beispiel in Form von Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegesachleistungen oder Zuschüssen für notwendige Hilfsmittel.
Ein wichtiges Hilfsmittel bei der Ermittlung und Dokumentation des Pflege- und Betreuungsaufwands ist ein Pflegetagebuch. Zum Führen eines Pflegetagebuchs nimmt man am besten einen entsprechenden Vordruck, den man im Internet, beim Bundesgesundheitsministerium in Berlin oder bei der Krankenversicherung bekommt. In dieses tabellarische Tagebuch trägt man minutengenau die Zeiten ein, die für die einzelnen Verrichtungen bei der Pflege benötigt werden. Das XI. Sozialgesetzbuch (SGB XI) bietet dafür Richtwerte zur Orientierung.
Neben den Zeiten für die einzelnen Verrichtungen wie Waschen, Zahnpflege oder Kochen, wird noch die Art der Hilfsstellung dokumentiert. Dafür unterscheidet der Gesetzgeber zwischen fünf Formen mit jeweils eigener Abkürzung: U für Unterstützung, TÜ für teilweise Unterstützung, VÜ für vollständige Unterstützung, B für Beaufsichtigung und A für Anleitung.
Die Formen der Hilfsstellung sind ebenfalls definiert. So bedeutet zum Beispiel Unterstützung, dass der Pflegebedürftige grundsätzlich selbständig ist, aber bei der Vor- und Nachbereitung bestimmter Verrichtungen wie Duschen Unterstützung benötigt.
Ein Pflegetagebuch hilft nicht nur bei der Dokumentation der Pflegebedürftigkeit, sondern ist auch entscheidend für die Begutachtung durch den MDK. Es sollte für jede Pflegetätigkeit präzise die benötigte Zeit und die Art der Unterstützung dokumentiert werden. Am besten verwendet man hierfür ein Formular, das von der Pflegekasse, einem Fachverband oder online zur Verfügung gestellt wird.
Tipp: Die genaue Erfassung der Zeit hilft dem Gutachter, eine realistische Einschätzung des Pflegebedarfs zu treffen. Dabei ist es entscheidend, ehrlich zu sein und keine Tätigkeiten zu „verschönern“.
Der Gesetzgeber empfiehlt, für jede Tätigkeit eine der fünf definierten Unterstützungsarten zu kennzeichnen: U (Unterstützung), TÜ (teilweise Unterstützung), VÜ (vollständige Unterstützung), B (Beaufsichtigung) und A (Anleitung).
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© fizkesSobald Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD), die Pflegebedürftigkeit zu prüfen. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine schriftliche Einladung zum Termin – meist als Hausbesuch, seltener als Telefon- oder Videogespräch, wenn dies sinnvoll oder notwendig ist.
1. Terminvereinbarung und Vorbereitung
Die Pflegekasse teilt Ihnen den Termin mit – meistens schriftlich. Sie dürfen den Termin verschieben, wenn er ungünstig liegt.
Bereiten Sie für den Besuch vor:
Tipp: Organisieren Sie die Dokumente in einer Mappe, damit sie schnell griffbereit sind.
2. Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt. Das hat den Vorteil, dass die Gutachterin oder der Gutachter direkt beobachten kann, wie selbstständig der Alltag gestaltet wird.
Dauer: Etwa 30 bis 90 Minuten, abhängig von der Situation und dem Gesprächsverlauf.
Während des Termins stellt die Gutachterin oder der Gutachter gezielte Fragen und beobachtet, wie Sie Ihre täglichen Aufgaben bewältigen. Ziel ist es, ein realistisches Bild Ihrer Selbstständigkeit und Unterstützung im Alltag zu gewinnen – nicht nur eine Momentaufnahme.
3. Bewertete Bereiche (NBA)
Die Begutachtung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem Ihre Fähigkeiten in sechs Lebensbereichen geprüft werden:
Diese Bereiche zeigen auf, wo und wie stark Hilfe notwendig ist. Das Ergebnis wird anschließend in ein Punktesystem überführt, das die Grundlage für die Entscheidung über den Pflegegrad darstellt.
4. Form der Begutachtung
Standardmäßig findet die Begutachtung persönlich als Hausbesuch statt, weil dort am besten eingeschätzt werden kann, wie der Alltag gemeistert wird.
In bestimmten Fällen – z. B. bei eingeschränkter Mobilität oder besonderen gesundheitlichen Umständen – kann sie auch telefonisch oder per Videotelefonat durchgeführt werden.
5. Gutachten und Ergebnis
Nach dem Termin erstellt der MD ein Gutachten, das bewertet, inwiefern Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche Unterstützung nötig ist. Dieses Gutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse über den richtigen Pflegegrad.
In der Regel erhalten Sie den Bescheid innerhalb von etwa drei bis vier Wochen nach dem Begutachtungstermin.
Am besten bereitet man sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor, in dem man das Verfahren versteht. Dazu kann man sich bei der Pflegekasse oder direkt bei den MDK-Beratungsstellen beraten lassen oder weitere Infos holen. Sie erhalten in den Beratungsstellen neben begutachtungsspezifischen auch allgemeine Informationen zum Gesundheitswesen und der Versorgung im Pflegefall.
Mit der Dokumentation des Pflegetagebuchs beginnt man etwa zwei Wochen vor dem Termin der Pflegebegutachtung. Machen Sie sich mit dem Tagebuch vorher vertraut, damit Sie wissen, welche Verrichtungen zeitlich erfasst werden können und wie Sie den Zeitaufwand der Pflege richtig dokumentieren.
Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit und ordnen Sie diese, damit sie griffbereit liegen. Dazu gehören unter anderem Arztberichte, Bescheinigungen, Medikamentenpläne ambulanter Pflegedienste, Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung, Reha-Verlängerungsanträge und weitere Dokumente zum Gesundheitszustand der zu betreuenden Person. Relevant sind alle aktuellen Informationen, welche die aktuelle gesundheitliche Situation des Pflegebedürftigen dokumentieren. Am besten erstellen Sie Kopien der wichtigsten Dokumente in einer gemeinsamen Mappe, die der Gutachter mitnehmen kann.
Der Termin mit dem Medizinischen Dienst gleicht einer Prüfungssituation und kann wegen der persönlichen Fragen zur Gesundheit als Eingriff in die Privatsphäre empfunden werden. Dennoch ist Scham oder Beschönigung bei diesem Thema nicht nötig, weil sonst keine realistische Einschätzung des Pflegeaufwands und der Qualität der Versorgung möglich ist.
Nach dem Begutachtungstermin beim Medizinischen Dienst (MD) beginnt die entscheidende Phase des Verfahrens: die Auswertung, der Bescheid und die Leistungsentscheidung.
Direkt nach dem Termin erstellt der MD ein Gutachten, in dem die Ergebnisse der Begutachtung sowie die Empfehlung für einen Pflegegrad zusammengefasst werden. Dazu gehören auch Hinweise zu möglichen Hilfsmitteln, Präventions‑ oder Rehabilitationsmaßnahmen. Dieses Gutachten wird in der Regel noch am selben oder am nächsten Tag an die zuständige Pflegekasse übermittelt.
Die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens, ob Pflegebedürftigkeit anerkannt wird und wenn ja, welcher Pflegegrad vergeben wird. Darauf basierend erstellt sie den offiziellen Leistungsbescheid.
Der Bescheid enthält die Entscheidung über den Pflegegrad und die zugesagten Leistungen der Pflegeversicherung. Tipp: Fordern Sie mit dem Bescheid unbedingt eine Kopie des Gutachtens an, wenn diese nicht automatisch beigelegt wurde – das kann wichtig sein, falls Sie später Widerspruch einlegen möchten.
Sobald Ihnen der Bescheid vorliegt, können Sie die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu, etwa:
Wichtig: Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung gewährt – auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt.
Im Gutachten enthaltene Empfehlungen zu Prävention, Rehabilitation oder Hilfsmitteln setzt die Pflegekasse oft automatisch um oder unterstützt bei der Beantragung entsprechender Maßnahmen. Beispielsweise kann es sein, dass die Begutachtung eine Rehabilitationsmaßnahme oder bestimmte technische Hilfsmittel empfiehlt – diese Hinweise können Sie unmittelbar mit Ihrer Pflegekasse besprechen.
Haben Sie Fragen zum Bescheid oder verstehen Sie bestimmte Punkte nicht, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Viele Kassen bieten zusätzlich Beratungsangebote an, z. B. über Pflegestützpunkte oder Pflegeberater, um den individuellen Bedarf besser zu nutzen.
Wenn Sie nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) keinen Pflegegrad erhalten oder der zuerkannte Pflegegrad niedriger ist als erwartet, ist das kein Grund zur Resignation – Sie haben gesetzliche Rechte, die Sie nutzen können.
Sobald Ihnen der Bescheid der Pflegekasse vorliegt, sollten Sie ihn gründlich lesen und insbesondere darauf achten, ob eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Diese Rechtsbelehrung informiert Sie darüber, wie und bis wann Sie gegen den Bescheid vorgehen können.
Widerspruch einlegen:
Wichtig: Wenn im Bescheid die Rechtsmittelbelehrung fehlt, verlängert sich die Frist auf bis zu einem Jahr.
Ein form- und fristgerechter Widerspruch allein reicht – die ausführliche Begründung können Sie ggf. später nachreichen.
Inhaltlich sollte die Begründung klar machen, warum Sie glauben, dass der Pflegegrad falsch ist – zum Beispiel weil der tatsächliche Pflegebedarf nicht korrekt berücksichtigt wurde oder wichtige medizinische Nachweise fehlen.
Nach Eingang Ihres Widerspruchs prüft die Pflegekasse den Bescheid erneut. Dabei kann Folgendes passieren:
Die Pflegekasse hat nach Eingang des Widerspruchs in der Regel drei Monate Zeit, um darauf zu reagieren.
Wenn die Pflegekasse auch nach dem Widerspruch bei ihrer Entscheidung bleibt, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Dafür gelten ebenfalls fristliche Vorgaben – üblicherweise innerhalb eines Monats nach dem Widerspruchsbescheid.
Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn Sie der Ansicht sind, dass der tatsächliche Pflegebedarf im Gutachten nicht korrekt erfasst wurde. Mit einer Klage können Gutachten, ärztliche Unterlagen und Pflegeeinschätzungen vor Gericht überprüft werden.
In manchen Fällen ist es – zusätzlich oder als Alternative zum Widerspruch – sinnvoll, einen neuen Pflegeantrag zu stellen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat. Ein solcher Antrag kann auch gestellt werden, wenn längerfristig neue ärztliche Nachweise vorliegen, die den Pflegebedarf besser dokumentieren als beim ersten Antrag.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Begutachtung. Privatversicherte werden hingegen von MEDICPROOF, dem medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherung, geprüft. Beide Institutionen beurteilen die Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf nach einheitlichen Kriterien.
Eine gute Vorbereitung umfasst das Führen eines detaillierten Pflegetagebuchs über mehrere Wochen. Darin sollten tägliche Pflegetätigkeiten, Zeiten und notwendige Hilfen dokumentiert werden. Am Begutachtungstag ist es wichtig, alle Hilfsmittel und Unterlagen bereitzuhalten und den Pflegebedarf so darzustellen, wie er tatsächlich im Alltag besteht.
Ein häufiger Fehler ist es, den Pflegeaufwand herunterzuspielen oder Tätigkeiten zu beschönigen. Auch spontane Improvisationen ohne Vorbereitung können zu falschen Einschätzungen führen. Ratsam ist es, ehrlich und realistisch darzustellen, welche Hilfe wirklich notwendig ist – selbst wenn einem dies unangenehm erscheint.
Eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst dient dazu, den individuellen Pflegebedarf nach einheitlichen Kriterien festzustellen und daraus den passenden Pflegegrad abzuleiten. Entscheidend für ein zutreffendes Ergebnis ist eine realistische, vollständige Darstellung der Alltags- und Unterstützungsleistungen sowie eine sorgfältige Vorbereitung, zum Beispiel durch ein Pflegetagebuch und die Bereitstellung relevanter Unterlagen.
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